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PAR_1516_2022 § 1516 ABGELEHNT

Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

11

Beschlussdatum

31. März 2022

Gremiensitzung

31. März 2022

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH zu vermeiden, indem die Beschäftigten des Eigenbetriebs in ein Arbeitsverhältnis mit der KFH übertreten. Dies soll durch eine einmalige Wechselprämie von bis zu 5 Millionen Euro unterstützt werden, um die finanziellen Belastungen ab 2023 zu minimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt.

Verknüpftes Dokument

M_33_2022