Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH (KFH) für die von der Stadt Frankfurt am Main im Wege der Personalgestellung zur Dienstleistung überlassenen Beschäftigten des Eigenbetriebs Städtische Kliniken Frankfurt am Main-Höchst (Eigenbetrieb)
Stadtverordnetenversammlung
11
31. März 2022
31. März 2022
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Umsatzsteuerpflicht der Klinikum Frankfurt Höchst GmbH zu vermeiden, indem die Beschäftigten des Eigenbetriebs in ein Arbeitsverhältnis mit der KFH übertreten. Dies soll durch eine einmalige Wechselprämie von bis zu 5 Millionen Euro unterstützt werden, um die finanziellen Belastungen ab 2023 zu minimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
1. Der Vorlage M 33 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Berechnungsformel unter Ziffer 3. der Begründung wie folgt lautet: Berechnungsformel 1. Gruppe (Eigenbetrieb): (3.685.500 EUR/Gesamtrestmonate aller Eigenbetriebsmitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiter:in = Prämienhöhe des/der jetzt noch im Eigenbetrieb befindlichen Mitarbeiter:in Berechnungsformel 2. Gruppe (in 2009/2010 übergeleitete Mitarbeiter:in): (1.314.500 EUR/Gesamtrestmonate bis zur Rente der GmbH (aus 2009/2010 übergeleiteten) Mitarbeiter:innen)*Restmonate des/der zu berücksichtigenden Mitarbeiters:in = Prämienhöhe des/der damals in die GmbH übergeleiteten Mitarbeiter:in 2. Die Vorlage OA 159 wird abgelehnt.