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Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Am Riedberg“ hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

"Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahmen mit Anlage 3 auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2016, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Gemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von den im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahmen hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2016, OF 5/12 Betreff: Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Am Riedberg" hier: Sport- und Freizeitgelände östlich der Altenhöferallee Der Ortsbeirat möge beschließen Der Vorlage M 56 wird zugestimmt mit der Maßgabe, 1. dass die unter Ziffer XI. a) fallenden Maßnahmen mit Anlage 3 auch tatsächlich realisiert werden unter Sicherstellung der Deckung für diese Finanzierung, 2. falls der zeitlich vorgesehene Zeitrahmen - Anlage 3 der M 56 - nicht eingehalten werden kann, hat dies keinen Einfluss auf die einzelnen Maßnahmen und ist auch über das Jahr 2017 hinaus zu realisieren. Begründung: Mit Protokoll der HA Stadtentwicklungsgesellschaft mbH vom 15.10.2016, welches den Fraktionen seit dem 6.4.2016 vorliegt, wurde die zusammenfassende Planungsstudie im Rahmen der zweiten Veranstaltung für die Sportanlage östlich der Altenhöferallee aufgelistet. Demnach wurde als Ausstattung der städtische Standard für eine klassisch ungedeckte Sportanlage zu Grunde gelegt. Dies umfasst ein Funktionsgebäude mit 4 Umkleidekabinen und zwei Duschen, 4 Bahnen für eine 400-m-Laufbahn, Weitsprung-, Hochsprung- und Kugelstoßeinrichtung, Fußballgroß- und Kleinspielspielfeld, Multifunktions- und Minispielfelder, 42 Parkplätze, Beleuchtungs- und Beregnungsanlagen und Ballfangzäune. Da als Planungszeitraum ein Jahr und für die Bauzeit ebenfalls ein Jahr veranschlagt wird, zeitgleich aber von Kartierungen der Feldhamstervorkommen gesprochen wird, muss die Notwendigkeit hier deutlich betont werden. Das Neubaugebiet Riedberg hat mit seinen zwei Grundschulen und zwei weiterführenden Schulen sowie 12 Kindertagesstätten, Gemeinden sowie einem Kinder- und Jugendhaus neben einer jungen Wohnbevölkerung auch einen hohen Bedarf an Sportflächen. Neben einem seit rund 5 Jahren bestehenden Sportverein, hat sich nun ein weiterer gegründet. Aus dem nahen Umfeld des Riedbergs gibt es ebenfalls Vereine, die insbesondere die Leichtathletikflächen neben den Schulen nutzen können. Damit ist diese zweite Sportanlage östlich der Altenhöferallee auch über den Riedberg hinaus von Bedeutung. Daher ist unbeachtlich von den im Mittelbedarf noch umzusetzenden Maßnahmen hier eine Realisierung - gegebenenfalls auch über den angestrebten Zeitraum über 2017 hinaus - dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 56 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 29.04.2016, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 3 2016 Anregung OA 4 2016 1. Der Vorlage M 56 wird unter Hinweis auf OA 3 und OA 4 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 4/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 5/12 wird durch die Annahme der Vorlage OF 16/12 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 6/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt lautet: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf Grundlage der zweiten Veranstaltung zur Planung und Entwicklung der Sportanlage östlich der Altenhöferallee am 15.10.2015 1. zu prüfen, ob eine Umsiedlung des vom Aussterben bedrohten Feldhamsters zu seinen Artgenossen nördlich der L 3019 möglich ist oder, sofern eine Umsiedlung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, welche Alternativen bestehen und sodann 2. die Umsetzung dieser wichtigen Sportfläche zeitnah zu realisieren." 5. Die Vorlage OF 7/12 wurde zurückgezogen. 6. Die Vorlage OF 16/12 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen