Grünzug Holzmannstraße und Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 21.12.2012, M
289 Betreff:
Grünzug Holzmannstraße und
Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1872 (M
122) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die
Stadtverordnetenversammlung im o.g. Grundsatzbeschluss die Weiterentwicklung
des Konzeptes des Büros KatzKaiser für die Erinnerungsstätte an der
Großmarkthalle bis zur Vorlage einer Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen
hat. Von den Dezernaten VII
und II wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den Teilbereich 1, der sich
auf dem Gelände der Europäischen Zentralbank, EZB, befindet, erarbeitet. Diese
ist bereits im Geschäftsgang. 2. Der öffentliche Teilbereich 2a, der Weg von der
Sonnemannstraße bis zum Stellwerk sowie das Gleisfeld (Platzbereich vor der
Fußgängerbrücke und unter dem Brückenbogen) sowie die begleitenden Grünflächen
sind Inhalt dieser Bau- und Finanzierungsvorlage. Die Kosten für die Betonoberfläche und die
künstlerische Gestaltung sind Inhalt einer gesonderten Bau- und
Finanzierungsvorlage der Dezernate VII und II mit einem Betrag von 835 TEUR.
Für den Teilbereich 2b (Stellwerk, Fußgängerbrücke und historischem
Treppenaufgang) wird eine ergänzende Vorlage erwartet. 3. Der vorgelegten Planung für die Entwicklung des
Grünzugs Holzmannstraße mit der Integration der Erinnerungsstätte an der
ehemaligen Großmarkthalle auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses 2011 wird
zugestimmt. II. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme
einen Mittelbedarf von 1.153 TEUR aufweist. 2. Die erforderlichen Mittel sind im
Investitionsprogramm 2010 - 2013, Produktbereich: 22 Umwelt, Produktgruppe 22.09 - Grün- und
Freiflächen, unter der Maßnahmennummer 5.003276 dargestellt. 3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.153 TEUR
werden freigegeben III. 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der
Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten in Höhe von 197.550 EUR
entstehen: Sachkosten
24.600 EUR Kapitalkosten
172.950 EUR IV. Bei der Neubemessung des Unterhaltungsbudgets
der Produktgruppe 22.09 ist der Flächenzuwachs angemessen zu
berücksichtigen. Die
endgültigen Mittel für den Kapitaldienst werden aus der Anlagenbuchhaltung
ermittelt und in künftigen Haushalten berücksichtigt. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich
nicht. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass das Liegenschaftsamt für die in Anspruch genommenen Grundstücke
Tauschverhandlungen mit der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH
führt. Hierüber wird ein eigener Magistratsvortrag der
Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Die Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH
wird unabhängig von den Grundstücksverhandlungen die Flächen für den Hafenpark
dem zuständigen Fachamt durch eine vorzeitige Besitzeinweisung übertragen. Die
schriftliche Bestätigung dieser Vorgehensweise liegt dem zuständigen Fachamt
vor. VI. Es wird weiterhin Kenntnis
genommen, dass die Maßnahmen dem OBR 4 vorgestellt wurden und die Zustimmung
des Ortsbeirates finden. VII. Die Baumaßnahme beginnt
erst im Anschluss an die Baumaßnahme bzw. Herstellung des Teilbereichs 2b der
Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle. Begründung: A. Zielsetzung
Im Frankfurter GrünGürtel,
der als durchgehender grüner Ring den Kern der Stadt umgibt, besteht noch eine
Lücke zwischen dem Ostpark und dem Mainufer. Die heutige bereits
vorhandene, jedoch wenig attraktive Wegeverbindung verläuft entlang der
Ostparkstraße, über den Danziger Platz, die vielbefahrene Hanauer Landstraße
und erreicht auf einem schmalen Weg parallel zur Holzmannstraße die Ruhrorter
Werft. Die Notwendigkeit die Qualität der Wegeverbindung zu verbessern
dokumentiert sich in der bestehenden Beschlusslage. Dem Grünzug
Holzmannstraße fällt im Zusammenhang mit der LandschaftsLücke und der Ruhrorter
Werft eine besondere Bedeutung im Netz der Frankfurter Grünanlagen zu. Als Teil
der LandschaftsLücke, die die Verbindung des Grüngürtels vom Ostpark in
Richtung Main schließen wird, führt der Grünzug Holzmannstraße von der Hanauer
Landstraße zur Ruhrorter Werft und damit an das Mainufer heran. Im Rahmen der Planung für die Europäische
Zentralbank (EZB) auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle wurde die
Holzmannstraße zwischen EZB und Bahndamm als ein Teilstück der neuen
Grünverbindung freigehalten. Aufgabe ist es, die Freiflächen als
Grünzug zu entwickeln und gleichzeitig die Ideen des Wettbewerbs
.Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle' zu vereinen. Die Bedeutung des gesamten
Planungsbereichs und der Verbindung zwischen Mainufer und Ostpark ist auch
daran erkennbar, dass die Fläche bereits als Landschaftsschutzgebiet
.Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main', Zone I, ausgewiesen
ist. B. Alternative
- keine - C. Lösung
Der besonderen Bedeutung des schmalen
Landschaftsraumes - zwischen dem Bahndamm der Deutschherrnbrücke auf der
Ostseite, dem westlich gelegenen Areal der Europäischen Zentralbank sowie
unterhalb der Deutschherrenbrücke - soll mit der Entwicklung des
Grünzuges Holzmannstraße und der Erinnerungsstätte nun Rechnung getragen
werden. Die zwei wohl wichtigsten Grünräume der Stadt Frankfurt, der GrünGürtel
und das Mainufer, bilden hier einen Schnittpunkt und sollen
sichtbar miteinander verbunden werden. Der Entwurf stellt die Verdichtung des weitläufigen
Wegenetzes und der Flächen des Grüngürtels zu einem Band aus fließenden
Parkwegen und leicht bewegten Wiesenflächen dar. Dieser hier bewusst
deutlich gezeichnete, zu einem Bild verdichtete Landschaftsraum des Grüngürtels
wird bis an das Mainufer geführt und schneidet dort in die Promenade am
Mainufer ein. Im nördlichen
Abschnitt des Grünzuges, der an der Hanauer Landstraße beginnt und bis zum
Stellwerk reicht, entsteht als erster Bauabschnitt die Erinnerungsstätte die an
die Deportation der Frankfurter Juden erinnern soll. Erst mit der zukünftigen Wegerampe zur + 1 Ebene der
Bahnflächen und damit zur LandschaftsLücke, wird in Zukunft die
Schließung des Grüngürtels ermöglicht werden. Die für den Bau der Rampenanlage
benötigten Flächen entlang des Bahndammes werden durch die Planung der
Erinnerungsstätte nicht belegt. Die Rampenanlage wird später an den hier
entstehenden Weg der Erinnerungsstätte angeschlossen. Die Bearbeitung des Projektes in der Objektplanung
erfolgt weiterhin in enger Abstimmung zwischen den bisher beteiligten Ämtern,
die bauliche Realisierung erfolgt in der Verantwortlichkeit des
Grünflächenamtes. Entwurfsbeschreibung Erinnerungsstätte Der Entwurf zur Erinnerungsstätte an der Frankfurter
Großmarkthalle ist aus einem internationalen zweiphasigen
Realisierungswettbewerb mit anschließender Überarbeitungsphase hervorgegangen.
Ziel der Arbeit ist es, die Erinnerung an die Deportationen von 1941 bis 1945
auf mehreren Ebenen sichtbar zu machen. Vorhandene authentische Spuren sollen gesichert,
Wege und Bezüge markiert und der Ort mit Erinnerungen überlagert werden.
Im Kontrast zu den schwingenden, sich in Netze
aufgliedernden Wegen im südlichen anschließenden Bereich des Grünzuges wird der
Weg hier in einer geraden Linienführung in bewusst reduzierter Form geführt.
Der als Betonfläche hergestellte, mit eingeschriebenen Zitaten von Zeitzeugen
versehene Weg, wird durch eine einfache Wiesenfläche geführt, die nur von
einzelnen Baumgruppen gegliedert wird. Alte, bereits vorhandene Robinien werden soweit
möglich erhalten und nach dem natürlichen Abgang durch Neupflanzungen
ersetzt. Die
Erinnerungsstätte entwickelt sich als Weg von der Hanauer Landstraße im
Nord-Osten der ehemaligen Großmarkthalle entlang der Bahngleise bis zur
Mitarbeiterzufahrt der EZB. Eine Zäsur im Gelände der neuen EZB- Bebauung
markiert den ehemaligen Zugang zu den Kellerräumen der Großmarkthalle. Vom Weg
entwickelt sich ein
Baukörper, der die Spur der ehemaligen Rampe nachzeichnet. Eine eingestellte
Glasscheibe begrenzt den öffentlichen Bereich der Erinnerungsstätte. Im
Untergeschoss der ehemaligen Großmarkthalle befindet sich ein Kellerraum, der
ein zentrales Element der Erinnerungsstätte darstellt. Ein noch vorhandener Ausschnitt des Gleiskörpers
bleibt erhalten. Die restlichen Stränge der ehemaligen Gleisharfe werden in
Form einer Spur in einem neuen Bodenbelag ergänzt. Der Ort wird an
verschiedenen Stellen mit Erinnerungen deportierter Opfer überlagert. Hierzu
werden Zitate in die neuen Bauteile (Boden des Weges, Verschlüsse von Öffnungen
in Keller, Stellwerk und Brücke) sowie in vorhandene Bauteile (Fassade der
Großmarkthalle, Brüstung der Eisenbahnbrücke) eingraviert. Die Zitate sind
neben der Rampe wichtige Bestandteile der Erinnerungsstätte. Die Zitate werden
in enger kuratorischer Abstimmung mit dem Jüdischen Museum der Stadt Frankfurt
am Main ausgewählt und im Gelände verortet. Teilbereiche und Schnittstellen
Durch die
Grundstücksgrenze der EZB wird die Erinnerungsstätte baulich in zwei Bereiche
gegliedert, die zwar inhaltlich als zusammenhängende Einheit funktionieren,
baulich und bezüglich der Aufgabenstellung jedoch sehr unterschiedlich sind.
Verbunden sind die beiden Bereiche durch eine zusammenhängende
Freianlagenplanung. Ein Weg
verbindet alle Einzelelemente zu einer zusammenhängenden Einheit. Teilbereich 1 befindet sich
innerhalb der Grundstücksgrenzen der EZB. Er besteht aus vorhandenen Bauteilen
(Kellerraum der Großmarkthalle und Rampenrest des Annexbaus Ost) und einem
neuen Rampenbauwerk, welches den historischen Kellerraum mit dem Außenraum
verbindet. Der Teilbereich 2 stellt den gesamten öffentlich zugänglichen
Bereich der Erinnerungsstätte dar. Er reicht von der Sonnemannstraße/Hanauer
Landstraße im Norden bis zur Mitarbeiterzufahrt der EZB an der östlichen
Grundstücksgrenze und teilt sich seinerseits in zwei weitere Bereiche.
Teilbereich 2a beschreibt die Freiflächen samt öffentlichem Weg und Gleisfeld,
während Teilbereich 2b das
Ensemble aus Stellwerk, ehem. Pumpstation. Eisenbahnbrücke, Fußgängerbrücke und
Treppenaufgang definiert. Die Teile 1 und 2b werden in gesonderten Bau- und
Finanzierungsvorlagen behandelt und werden hier nur kurz der Vollständigkeit
halber genannt:
TEILBEREICH 1 - Wegeführung über das Gelände der EZB - Neues Rampenbauwerk - Überbauung Bestandsrampe - Kellerräume TEILBEREICH 2a (Gegenstand dieser Bau- und
Finanzierungsvorlage) - Öffentlicher Weg - Gleisfeld - Begleitende Grünflächen TEILBEREICH 2b - Stellwerk - Fußgängerbrücke - Pumpstation - Neuer Treppenaufgang
Öffentlicher Weg Der öffentliche Weg der
Erinnerungsstätte reicht von der Sonnemannstraße im Norden bis zu einem neuen
Treppenaufgang neben dem ehemaligen Pumpwerk im Süden. Der Weg wird als neues
Element in weitgehend fugenlosem Ortbeton in den Freiraum integriert. Er führt
als Bodenbelag in das Rampenbauwerk hinein und endet - unterbrochen durch eine Glasscheibe - am
Fußpunkt der Rampe. Begleitende Grünflächen In den Bodenbelag werden Zitate von Opfern, Tätern
und Beobachtern (ca. 12 Zitate) eingebracht, die einen Bezug zum dort
Geschehenen herstellen. Gleisfeld Im Bereich des Stellwerkes sind Reste der ehemaligen
Gleisanlage im Boden erhalten. Sie sollen in den Belag der neuen Platzfläche
integriert werden. Die nicht mehr erhaltenen Gleise werden in Anlehnung an eine
dokumentarische Aufnahme von 1930 in abstrakter Form in Richtung Osten
ergänzt. Lichtkonzept Das Beleuchtungskonzept versteht sich als
zurückhaltende Unterstützung zur Verdeutlichung der inhaltlichen Bezüge.
Der öffentliche Raum wird über
Mastleuchten ausgeleuchtet. Schnittstellen An mehreren Punkten ergeben sich Schnittstellen zu
angrenzenden Planungen. Im Norden soll an den öffentlichen Fußweg entlang der
Sonnemannstraße angeknüpft werden. Im Bereich des ehemaligen Stellwerkes geht der Weg
in den durch das Grünflächenamt geplanten Grüngürtel über. Die Beläge werden
aufeinander abgestimmt. Das Areal der Erinnerungsstätte liegt im
Sicherheitsbereich der EZB und wird daher mit Sperrpollern gesichert. Im Norden
an der Hanauer Landstraße und im Süden an der Zufahrt zur EZB werden Linien mit
Sicherheitspollern geführt, die ein Befahren mit PKW und LKW verhindern. Die
einzige Zufahrtsmöglichkeit zum öffentlichen Teil der Erinnerungsstätte wird an
der Einfahrt zur EZB liegen und durch das Sicherheitspersonal der EZB
überwacht. Nach Anmeldung über eine Sprechanlage kann die Zufahrt durch
Absenken von drei Hydraulikpollern ermöglicht werden. Die Sperranlagen
werden durch die EZB finanziert und errichtet. Sie sind nicht Bestandteil der
hier beschriebenen Baumaßnahme. D. Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf
1.153.000TEUR 2. Finanzbedarfszeitraum für die
Gesamtmaßnahme/Jahresraten Jahr
Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss
2010 50.000,00
0,00
2011 800.000,00 0,00
2012 360.000,00 0,00 2013
1.153.000,00 1.043.000,00
2014
50.000,00
2015
35.000,00
2016
25.000,00
1.153.000,00 1.153.000,00 1.153.000,00 3. Folgeinvestitionen -keine- 4. Jahresfolgekosten 4.1 Dez X a) Pflege der Grünflächen Unterhaltungspflege
2.500 EUR b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten für Bauwerke
(z.B. Wege, Ausstattungselemente) 3% von 737.113 EUR für eine Grünanlage
(Herstellungskosten ohne Honorare, Pflegearbeiten)
22.100 EUR Gesamtsumme Pflege- und Sachkosten
24.600 EUR c) Kapitalkosten Grünzug Holzmannstraße Kalkulatorische Verzinsung 5 % von 1.153 TEUR
57.650 EUR Abschreibung 10 % von 1.153 TEUR
115.300 EUR Gesamtsumme Kapitalkosten
172.950 EUR Jährliche Folgekosten insgesamt:
197.550 EUR
5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage 1_Entwurfsplan (ca. 699 KB) Anlage 2_Uebersichtsplan (ca. 290 KB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 332 KB)
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.08.2011, M 144
Vortrag des
Magistrats vom 25.05.2012, M 122
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 03.01.2013 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2013, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen
FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
16. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 17.01.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Ausschuss
für Planung, Bau und Wohnungsbau) FREIE WÄHLER (= Annahme unter
Berücksichtigung der Empfehlungen des Revisionsamtes) Piraten (=
Annahme) 16. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP
19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER
(= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) 17. Sitzung des OBR 4
am 22.01.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 289
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 17. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2013, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER; LINKE. und FREIE
WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (=
Ablehnung) NPD (= Annahme) 18. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2013, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 289
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, RÖMER und NPD gegen
ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichts) Beschlussausfertigung(en): § 2680, 18. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013 Aktenzeichen: 60 3