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Grünzug Holzmannstraße und Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.12.2012, M 289 Betreff: Grünzug Holzmannstraße und Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 28.06.2012, § 1872 (M 122) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung im o.g. Grundsatzbeschluss die Weiterentwicklung des Konzeptes des Büros KatzKaiser für die Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle bis zur Vorlage einer Bau- und Finanzierungsvorlage beschlossen hat. Von den Dezernaten VII und II wurde die Bau- und Finanzierungsvorlage für den Teilbereich 1, der sich auf dem Gelände der Europäischen Zentralbank, EZB, befindet, erarbeitet. Diese ist bereits im Geschäftsgang. 2. Der öffentliche Teilbereich 2a, der Weg von der Sonnemannstraße bis zum Stellwerk sowie das Gleisfeld (Platzbereich vor der Fußgängerbrücke und unter dem Brückenbogen) sowie die begleitenden Grünflächen sind Inhalt dieser Bau- und Finanzierungsvorlage. Die Kosten für die Betonoberfläche und die künstlerische Gestaltung sind Inhalt einer gesonderten Bau- und Finanzierungsvorlage der Dezernate VII und II mit einem Betrag von 835 TEUR. Für den Teilbereich 2b (Stellwerk, Fußgängerbrücke und historischem Treppenaufgang) wird eine ergänzende Vorlage erwartet. 3. Der vorgelegten Planung für die Entwicklung des Grünzugs Holzmannstraße mit der Integration der Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses 2011 wird zugestimmt. II. 1. Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme einen Mittelbedarf von 1.153 TEUR aufweist. 2. Die erforderlichen Mittel sind im Investitionsprogramm 2010 - 2013, Produktbereich: 22 Umwelt, Produktgruppe 22.09 - Grün- und Freiflächen, unter der Maßnahmennummer 5.003276 dargestellt. 3. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 1.153 TEUR werden freigegeben III. 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten in Höhe von 197.550 EUR entstehen: Sachkosten 24.600 EUR Kapitalkosten 172.950 EUR IV. Bei der Neubemessung des Unterhaltungsbudgets der Produktgruppe 22.09 ist der Flächenzuwachs angemessen zu berücksichtigen. Die endgültigen Mittel für den Kapitaldienst werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt und in künftigen Haushalten berücksichtigt. Stellenplanmäßige Auswirkungen ergeben sich nicht. V. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass das Liegenschaftsamt für die in Anspruch genommenen Grundstücke Tauschverhandlungen mit der Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH führt. Hierüber wird ein eigener Magistratsvortrag der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden. Die Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH wird unabhängig von den Grundstücksverhandlungen die Flächen für den Hafenpark dem zuständigen Fachamt durch eine vorzeitige Besitzeinweisung übertragen. Die schriftliche Bestätigung dieser Vorgehensweise liegt dem zuständigen Fachamt vor. VI. Es wird weiterhin Kenntnis genommen, dass die Maßnahmen dem OBR 4 vorgestellt wurden und die Zustimmung des Ortsbeirates finden. VII. Die Baumaßnahme beginnt erst im Anschluss an die Baumaßnahme bzw. Herstellung des Teilbereichs 2b der Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle. Begründung: A. Zielsetzung Im Frankfurter GrünGürtel, der als durchgehender grüner Ring den Kern der Stadt umgibt, besteht noch eine Lücke zwischen dem Ostpark und dem Mainufer. Die heutige bereits vorhandene, jedoch wenig attraktive Wegeverbindung verläuft entlang der Ostparkstraße, über den Danziger Platz, die vielbefahrene Hanauer Landstraße und erreicht auf einem schmalen Weg parallel zur Holzmannstraße die Ruhrorter Werft. Die Notwendigkeit die Qualität der Wegeverbindung zu verbessern dokumentiert sich in der bestehenden Beschlusslage. Dem Grünzug Holzmannstraße fällt im Zusammenhang mit der LandschaftsLücke und der Ruhrorter Werft eine besondere Bedeutung im Netz der Frankfurter Grünanlagen zu. Als Teil der LandschaftsLücke, die die Verbindung des Grüngürtels vom Ostpark in Richtung Main schließen wird, führt der Grünzug Holzmannstraße von der Hanauer Landstraße zur Ruhrorter Werft und damit an das Mainufer heran. Im Rahmen der Planung für die Europäische Zentralbank (EZB) auf dem Gelände der ehemaligen Großmarkthalle wurde die Holzmannstraße zwischen EZB und Bahndamm als ein Teilstück der neuen Grünverbindung freigehalten. Aufgabe ist es, die Freiflächen als Grünzug zu entwickeln und gleichzeitig die Ideen des Wettbewerbs .Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle' zu vereinen. Die Bedeutung des gesamten Planungsbereichs und der Verbindung zwischen Mainufer und Ostpark ist auch daran erkennbar, dass die Fläche bereits als Landschaftsschutzgebiet .Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main', Zone I, ausgewiesen ist. B. Alternative - keine - C. Lösung Der besonderen Bedeutung des schmalen Landschaftsraumes - zwischen dem Bahndamm der Deutschherrnbrücke auf der Ostseite, dem westlich gelegenen Areal der Europäischen Zentralbank sowie unterhalb der Deutschherrenbrücke - soll mit der Entwicklung des Grünzuges Holzmannstraße und der Erinnerungsstätte nun Rechnung getragen werden. Die zwei wohl wichtigsten Grünräume der Stadt Frankfurt, der GrünGürtel und das Mainufer, bilden hier einen Schnittpunkt und sollen sichtbar miteinander verbunden werden. Der Entwurf stellt die Verdichtung des weitläufigen Wegenetzes und der Flächen des Grüngürtels zu einem Band aus fließenden Parkwegen und leicht bewegten Wiesenflächen dar. Dieser hier bewusst deutlich gezeichnete, zu einem Bild verdichtete Landschaftsraum des Grüngürtels wird bis an das Mainufer geführt und schneidet dort in die Promenade am Mainufer ein. Im nördlichen Abschnitt des Grünzuges, der an der Hanauer Landstraße beginnt und bis zum Stellwerk reicht, entsteht als erster Bauabschnitt die Erinnerungsstätte die an die Deportation der Frankfurter Juden erinnern soll. Erst mit der zukünftigen Wegerampe zur + 1 Ebene der Bahnflächen und damit zur LandschaftsLücke, wird in Zukunft die Schließung des Grüngürtels ermöglicht werden. Die für den Bau der Rampenanlage benötigten Flächen entlang des Bahndammes werden durch die Planung der Erinnerungsstätte nicht belegt. Die Rampenanlage wird später an den hier entstehenden Weg der Erinnerungsstätte angeschlossen. Die Bearbeitung des Projektes in der Objektplanung erfolgt weiterhin in enger Abstimmung zwischen den bisher beteiligten Ämtern, die bauliche Realisierung erfolgt in der Verantwortlichkeit des Grünflächenamtes. Entwurfsbeschreibung Erinnerungsstätte Der Entwurf zur Erinnerungsstätte an der Frankfurter Großmarkthalle ist aus einem internationalen zweiphasigen Realisierungswettbewerb mit anschließender Überarbeitungsphase hervorgegangen. Ziel der Arbeit ist es, die Erinnerung an die Deportationen von 1941 bis 1945 auf mehreren Ebenen sichtbar zu machen. Vorhandene authentische Spuren sollen gesichert, Wege und Bezüge markiert und der Ort mit Erinnerungen überlagert werden. Im Kontrast zu den schwingenden, sich in Netze aufgliedernden Wegen im südlichen anschließenden Bereich des Grünzuges wird der Weg hier in einer geraden Linienführung in bewusst reduzierter Form geführt. Der als Betonfläche hergestellte, mit eingeschriebenen Zitaten von Zeitzeugen versehene Weg, wird durch eine einfache Wiesenfläche geführt, die nur von einzelnen Baumgruppen gegliedert wird. Alte, bereits vorhandene Robinien werden soweit möglich erhalten und nach dem natürlichen Abgang durch Neupflanzungen ersetzt. Die Erinnerungsstätte entwickelt sich als Weg von der Hanauer Landstraße im Nord-Osten der ehemaligen Großmarkthalle entlang der Bahngleise bis zur Mitarbeiterzufahrt der EZB. Eine Zäsur im Gelände der neuen EZB- Bebauung markiert den ehemaligen Zugang zu den Kellerräumen der Großmarkthalle. Vom Weg entwickelt sich ein Baukörper, der die Spur der ehemaligen Rampe nachzeichnet. Eine eingestellte Glasscheibe begrenzt den öffentlichen Bereich der Erinnerungsstätte. Im Untergeschoss der ehemaligen Großmarkthalle befindet sich ein Kellerraum, der ein zentrales Element der Erinnerungsstätte darstellt. Ein noch vorhandener Ausschnitt des Gleiskörpers bleibt erhalten. Die restlichen Stränge der ehemaligen Gleisharfe werden in Form einer Spur in einem neuen Bodenbelag ergänzt. Der Ort wird an verschiedenen Stellen mit Erinnerungen deportierter Opfer überlagert. Hierzu werden Zitate in die neuen Bauteile (Boden des Weges, Verschlüsse von Öffnungen in Keller, Stellwerk und Brücke) sowie in vorhandene Bauteile (Fassade der Großmarkthalle, Brüstung der Eisenbahnbrücke) eingraviert. Die Zitate sind neben der Rampe wichtige Bestandteile der Erinnerungsstätte. Die Zitate werden in enger kuratorischer Abstimmung mit dem Jüdischen Museum der Stadt Frankfurt am Main ausgewählt und im Gelände verortet. Teilbereiche und Schnittstellen Durch die Grundstücksgrenze der EZB wird die Erinnerungsstätte baulich in zwei Bereiche gegliedert, die zwar inhaltlich als zusammenhängende Einheit funktionieren, baulich und bezüglich der Aufgabenstellung jedoch sehr unterschiedlich sind. Verbunden sind die beiden Bereiche durch eine zusammenhängende Freianlagenplanung. Ein Weg verbindet alle Einzelelemente zu einer zusammenhängenden Einheit. Teilbereich 1 befindet sich innerhalb der Grundstücksgrenzen der EZB. Er besteht aus vorhandenen Bauteilen (Kellerraum der Großmarkthalle und Rampenrest des Annexbaus Ost) und einem neuen Rampenbauwerk, welches den historischen Kellerraum mit dem Außenraum verbindet. Der Teilbereich 2 stellt den gesamten öffentlich zugänglichen Bereich der Erinnerungsstätte dar. Er reicht von der Sonnemannstraße/Hanauer Landstraße im Norden bis zur Mitarbeiterzufahrt der EZB an der östlichen Grundstücksgrenze und teilt sich seinerseits in zwei weitere Bereiche. Teilbereich 2a beschreibt die Freiflächen samt öffentlichem Weg und Gleisfeld, während Teilbereich 2b das Ensemble aus Stellwerk, ehem. Pumpstation. Eisenbahnbrücke, Fußgängerbrücke und Treppenaufgang definiert. Die Teile 1 und 2b werden in gesonderten Bau- und Finanzierungsvorlagen behandelt und werden hier nur kurz der Vollständigkeit halber genannt: TEILBEREICH 1 - Wegeführung über das Gelände der EZB - Neues Rampenbauwerk - Überbauung Bestandsrampe - Kellerräume TEILBEREICH 2a (Gegenstand dieser Bau- und Finanzierungsvorlage) - Öffentlicher Weg - Gleisfeld - Begleitende Grünflächen TEILBEREICH 2b - Stellwerk - Fußgängerbrücke - Pumpstation - Neuer Treppenaufgang Öffentlicher Weg Der öffentliche Weg der Erinnerungsstätte reicht von der Sonnemannstraße im Norden bis zu einem neuen Treppenaufgang neben dem ehemaligen Pumpwerk im Süden. Der Weg wird als neues Element in weitgehend fugenlosem Ortbeton in den Freiraum integriert. Er führt als Bodenbelag in das Rampenbauwerk hinein und endet - unterbrochen durch eine Glasscheibe - am Fußpunkt der Rampe. Begleitende Grünflächen In den Bodenbelag werden Zitate von Opfern, Tätern und Beobachtern (ca. 12 Zitate) eingebracht, die einen Bezug zum dort Geschehenen herstellen. Gleisfeld Im Bereich des Stellwerkes sind Reste der ehemaligen Gleisanlage im Boden erhalten. Sie sollen in den Belag der neuen Platzfläche integriert werden. Die nicht mehr erhaltenen Gleise werden in Anlehnung an eine dokumentarische Aufnahme von 1930 in abstrakter Form in Richtung Osten ergänzt. Lichtkonzept Das Beleuchtungskonzept versteht sich als zurückhaltende Unterstützung zur Verdeutlichung der inhaltlichen Bezüge. Der öffentliche Raum wird über Mastleuchten ausgeleuchtet. Schnittstellen An mehreren Punkten ergeben sich Schnittstellen zu angrenzenden Planungen. Im Norden soll an den öffentlichen Fußweg entlang der Sonnemannstraße angeknüpft werden. Im Bereich des ehemaligen Stellwerkes geht der Weg in den durch das Grünflächenamt geplanten Grüngürtel über. Die Beläge werden aufeinander abgestimmt. Das Areal der Erinnerungsstätte liegt im Sicherheitsbereich der EZB und wird daher mit Sperrpollern gesichert. Im Norden an der Hanauer Landstraße und im Süden an der Zufahrt zur EZB werden Linien mit Sicherheitspollern geführt, die ein Befahren mit PKW und LKW verhindern. Die einzige Zufahrtsmöglichkeit zum öffentlichen Teil der Erinnerungsstätte wird an der Einfahrt zur EZB liegen und durch das Sicherheitspersonal der EZB überwacht. Nach Anmeldung über eine Sprechanlage kann die Zufahrt durch Absenken von drei Hydraulikpollern ermöglicht werden. Die Sperranlagen werden durch die EZB finanziert und errichtet. Sie sind nicht Bestandteil der hier beschriebenen Baumaßnahme. D. Kosten 1. Gesamtinvestitionsbedarf 1.153.000TEUR 2. Finanzbedarfszeitraum für die Gesamtmaßnahme/Jahresraten Jahr Ansatz IPG Verpflichtung Mittelabfluss 2010 50.000,00 0,00 2011 800.000,00 0,00 2012 360.000,00 0,00 2013 1.153.000,00 1.043.000,00 2014 50.000,00 2015 35.000,00 2016 25.000,00 1.153.000,00 1.153.000,00 1.153.000,00 3. Folgeinvestitionen -keine- 4. Jahresfolgekosten 4.1 Dez X a) Pflege der Grünflächen Unterhaltungspflege 2.500 EUR b) Sachkosten Bauunterhaltungskosten für Bauwerke (z.B. Wege, Ausstattungselemente) 3% von 737.113 EUR für eine Grünanlage (Herstellungskosten ohne Honorare, Pflegearbeiten) 22.100 EUR Gesamtsumme Pflege- und Sachkosten 24.600 EUR c) Kapitalkosten Grünzug Holzmannstraße Kalkulatorische Verzinsung 5 % von 1.153 TEUR 57.650 EUR Abschreibung 10 % von 1.153 TEUR 115.300 EUR Gesamtsumme Kapitalkosten 172.950 EUR Jährliche Folgekosten insgesamt: 197.550 EUR 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges - entfällt - Anlage 1_Entwurfsplan (ca. 699 KB) Anlage 2_Uebersichtsplan (ca. 290 KB) Anlage 3_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 332 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.08.2011, M 144 Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 122 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 03.01.2013 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.01.2013, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 16. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 17.01.2013, TO I, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) FREIE WÄHLER (= Annahme unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Revisionsamtes) Piraten (= Annahme) 16. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.01.2013, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 17. Sitzung des OBR 4 am 22.01.2013, TO II, TOP 2 Beschluss: Der Vorlage M 289 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2013, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 289 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten und RÖMER; LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung) NPD (= Annahme) 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.01.2013, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 289 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Piraten, RÖMER und NPD gegen ÖkoLinX-ARL und REP (= Ablehnung); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) Beschlussausfertigung(en): § 2680, 18. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013 Aktenzeichen: 60 3