Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 122 Betreff: Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle 1. Es dient zur Kenntnis, dass das Konzept des ersten Preisträgers aus dem Wettbewerb um die Gestaltung der Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle (KatzKaiser GbR, Köln) vorsieht, die authentischen Orte der Deportation der Frankfurter Juden sichtbar zu machen. Dazu gehören neben den Anlagen auf öffentlichem Gelände (Stellwerk, Gleisanlage, Holzmannstraße) auch die Rampe und der Sammelkeller, die auf dem Gelände der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen und nur mit einer angemeldeten Führung betreten werden können. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass dieses Konzept weiter ausgearbeitet wurde und inzwischen mit der EZB abgestimmt ist. Die Fertigstellung soll möglichst gleichzeitig mit dem EZB-Neubau erfolgen. 3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die bisherige Kostenschätzung der Gesamtkosten auf 8,4 Mio. € brutto beläuft. 4. Der Magistrat wird beauftragt, eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage unter Zugrundelegung des beigefügten Konzepts zu erarbeiten. Dabei ist zu prüfen, ob die Kosten gesenkt werden können. Begründung: Der vorliegende Entwurf zur "Erinnerungsstätte an der Frankfurter Großmarkthalle" ist aus einem internationalen zweiphasigen Realisierungswettbewerb mit anschließender Überarbeitungsphase hervorgegangen. Ziel der Arbeit ist es, die Erinnerung an die Deportationen von 1941 bis 1945 auf mehreren Ebenen sichtbar zu machen. Vorhandene authentische Spuren sollen gesichert, Wege und Bezüge markiert und der Ort mit Erinnerungen überlagert werden. Die Erinnerungsstätte entwickelt sich von der Sonnemannstraße im Norden des Geländes der neuen Europäischen Zentralbank bis zur Mitarbeiterzufahrt der EZB im Süd-Osten. Die Erinnerungsstätte verfolgt den konzeptionellen Ansatz, die Geschehnisse der Deportation in den Jahren 1941 - 1945 nachvollziehbar zu machen, indem Bezüge zwischen historischen Fragmenten hergestellt werden. Hierzu gehören der historische Kellerraum der Großmarkthalle mit einem Reststück der Zugangsrampe sowie das Ensemble aus Gleisfeld, Stellwerk, Bogenbrücke, Fußgängersteg. Durch die Grundstücksgrenze der EZB wird die Erinnerungsstätte baulich in zwei Teilbereiche unterschieden, die inhaltlich jedoch als zusammenhängende Einheit funktionieren. Teilbereich 1 befindet sich auf dem Gelände der EZB und ist nur für angemeldete und durch das Jüdische Museum geführte Gruppen zugänglich. Teilbereich 2 beschreibt den öffentlich zugänglichen Teil der Erinnerungsstätte. Teilbereich 1 besteht aus einem Rampenbauwerk, das die Spur der ursprünglichen Rampe in die Kellerräume nachzeichnet sowie dem authentischen Ort in den Kellerräumen im Kopfbau Ost der ehemaligen Großmarkthalle. Teilbereich 2 liegt im öffentlichen Raum und besteht aus Stellwerk, Fußgängersteg, Bogenbrücke und Pumpstation. Der Bereich befindet sich auf städtischem Gelände und ist Teil des Frankfurter Grüngürtels. Er erstreckt sich, von der Sonnemannstraße kommend, über die Holzmannstraße, bis hin zum ehemaligen Stellwerk an der Bogenbrücke. Teilbereich 1 Die Rampe und der Kellerraum sind nur für angemeldete geführte Gruppen zugänglich. Ziel ist es, im Einklang mit den Sicherheitsanforderungen der EZB möglichst große Teile des Rampenreststückes zu erhalten. Das neu angesetzte Rampenbauwerk wird sich durch seine Ausführung klar von den historischen Resten unterscheiden. Es erstreckt sich bis zur Grundstücksgrenze der EZB an der Holzmannstraße. Die Kellerräume werden weitgehend in ihrem authentischen Zustand belassen. Abgesehen von einer neuen Stahltreppe mit angelagerter Hubbühne, die den Rampenraum mit dem tieferliegenden Kellerraum verbindet, wird es keine festen Einbauten in den Räumen geben. Exponate und Medientechnik sind nicht vorgesehen. An einigen Stellen der Raumwände wird es Betoneinbauten geben, in die Zitate eingelassen werden. Zudem sind in den Räumen sicherheitsrelevante und baurechtlich notwendige Installationen vorgesehen. Teilbereich 2 Holzmannstraße Die Gestaltung der Holzmannstraße im Bereich der Erinnerungsstätte sieht eine Einschreibung von Zitaten im Bodenbelag vor. Der von der Sonnemannstraße kommende Weg weitet sich im Bereich der ehemaligen Rampe und des Gleisfeldbereiches auf. Eine Glasscheibe trennt den öffentlichen von dem nicht-öffentlichen Teil der Erinnerungsstätte. Ein darauf befindliches Zitat verweist auf die Vorgänge im Keller. Fußgängersteg Der Fußgängersteg stellte in der historischen Situation eine Möglichkeit zum Überqueren der Gleise dar. Schilderungen zufolge sollen dort Schaulustige die Abtransporte beobachtet haben. Im Gefüge der Erinnerungsstätte soll die Begehbarkeit wieder ermöglicht werden, einerseits zur Dokumentation der Benutzung durch Schaulustige, andererseits des Gesamtüberblicks über das Gelände wegen. Stellwerk Dem Stellwerk kommt im Gesamtgefüge der Erinnerungsstätte eine besondere Bedeutung zu. Gleichwohl ist es im Verbund mit der Bogenbrücke, dem Fußgängersteg und dem zur Pumpstation umgebauten Gebäudeteil zu betrachten. Dieses Ensemble dokumentiert den letztendlichen Vollzug der Deportationen. Hier sind durch den Entwurf keine zusätzlichen Baumaßnahmen geplant, lediglich Bezüge zu Rampe und Keller. Der Entwurf sieht an dieser Stelle nur Maßnahmen vor, die den Erhalt des Gebäudes in statischer und bauphysikalischer Sicht sicherstellen. Das Stellwerk soll zu Revisionszwecken zugänglich bleiben. Eine Nutzung des Stellwerks ist nicht vorgesehen, allerdings sind Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt nötig, die denkmalgerecht umzusetzen sind. Die Fertigstellung des Neubaus der EZB ist für den Herbst 2013 geplant. Zeitgleich muss auch der auf dem Grundstück der EZB liegende Teilbereich 1 fertig gestellt sein. Die Holzmannstraße, die in Zusammenhang mit der Errichtung der Sicherheitseinrichtungen (Grenzzaun) der EZB zu betrachten ist, ist ebenfalls in diesem Zuge fertig zu stellen. Anlage 1 (ca. 5,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2012, M 251 Vortrag des Magistrats vom 21.12.2012, M 289 Vortrag des Magistrats vom 20.12.2013, M 253 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4 am 12.06.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 122 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 11. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 14.06.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur Finanzierung der Erinnerungsstätte auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei den weiteren Planungen ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Zugänglichkeit möglichst großer Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte gewährleistet wird.) LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (= Annahme) 11. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur Finanzierung der Erinnerungsstätte auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei den weiteren Planungen ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Zugänglichkeit möglichst großer Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte gewährleistet wird.); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (= Annahme) 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme) FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur Finanzierung der Erinnerungsstätte auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei der weiteren Planungen ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Zugänglichkeit möglichst großer Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte gewährleistet wird.) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 122 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und Stv. Ochs gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur Finanzierung der Erinnerungsstätte auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche Zugänglichkeit möglichst großer Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte gewährleistet wird.) sowie NPD und REP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 1872, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 60 3