Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
122 Betreff:
Erinnerungsstätte an der
Großmarkthalle 1. Es dient zur Kenntnis,
dass das Konzept des ersten Preisträgers aus dem Wettbewerb um die Gestaltung
der Erinnerungsstätte an der Großmarkthalle (KatzKaiser GbR, Köln) vorsieht,
die authentischen Orte der Deportation der Frankfurter Juden sichtbar zu
machen. Dazu gehören neben den Anlagen auf öffentlichem Gelände (Stellwerk,
Gleisanlage, Holzmannstraße) auch die Rampe und der Sammelkeller, die auf dem
Gelände der Europäischen Zentralbank (EZB) liegen und nur mit einer
angemeldeten Führung betreten werden können. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass dieses
Konzept weiter ausgearbeitet wurde und inzwischen mit der EZB abgestimmt ist.
Die Fertigstellung soll möglichst gleichzeitig mit dem EZB-Neubau erfolgen.
3. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die
bisherige Kostenschätzung der Gesamtkosten auf 8,4 Mio. € brutto beläuft.
4. Der Magistrat wird beauftragt,
eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage unter Zugrundelegung des
beigefügten Konzepts zu erarbeiten. Dabei ist zu prüfen, ob die Kosten gesenkt
werden können. Begründung: Der vorliegende Entwurf zur "Erinnerungsstätte an
der Frankfurter Großmarkthalle" ist aus einem internationalen zweiphasigen
Realisierungswettbewerb mit anschließender Überarbeitungsphase hervorgegangen.
Ziel der Arbeit ist es, die Erinnerung an die Deportationen von 1941 bis 1945
auf mehreren Ebenen sichtbar zu machen. Vorhandene authentische Spuren sollen
gesichert, Wege und Bezüge markiert und der Ort mit Erinnerungen überlagert
werden. Die Erinnerungsstätte entwickelt sich von der Sonnemannstraße im Norden
des Geländes der neuen Europäischen Zentralbank bis zur Mitarbeiterzufahrt der
EZB im Süd-Osten.
Die Erinnerungsstätte verfolgt
den konzeptionellen Ansatz, die Geschehnisse der Deportation in den Jahren 1941
- 1945 nachvollziehbar zu machen, indem Bezüge zwischen historischen Fragmenten
hergestellt werden. Hierzu gehören der historische Kellerraum der
Großmarkthalle mit einem Reststück der Zugangsrampe sowie das Ensemble aus
Gleisfeld, Stellwerk, Bogenbrücke, Fußgängersteg. Durch die Grundstücksgrenze der EZB wird die
Erinnerungsstätte baulich in zwei Teilbereiche unterschieden, die inhaltlich
jedoch als zusammenhängende Einheit funktionieren. Teilbereich 1 befindet sich
auf dem Gelände der EZB und ist nur für angemeldete und durch das Jüdische
Museum geführte Gruppen zugänglich. Teilbereich 2 beschreibt den öffentlich
zugänglichen Teil der Erinnerungsstätte. Teilbereich 1 besteht aus einem Rampenbauwerk, das
die Spur der ursprünglichen Rampe in die Kellerräume nachzeichnet sowie dem
authentischen Ort in den Kellerräumen im Kopfbau Ost der ehemaligen
Großmarkthalle.
Teilbereich 2 liegt im
öffentlichen Raum und besteht aus Stellwerk, Fußgängersteg, Bogenbrücke und
Pumpstation. Der Bereich befindet sich auf städtischem Gelände und ist Teil des
Frankfurter Grüngürtels. Er erstreckt sich, von der Sonnemannstraße
kommend, über die Holzmannstraße, bis hin zum ehemaligen Stellwerk an der
Bogenbrücke. Teilbereich 1 Die Rampe und der Kellerraum sind nur für
angemeldete geführte Gruppen zugänglich. Ziel ist es, im Einklang mit den
Sicherheitsanforderungen der EZB möglichst große Teile des Rampenreststückes zu
erhalten. Das neu angesetzte Rampenbauwerk wird sich durch seine Ausführung
klar von den historischen Resten unterscheiden. Es erstreckt sich bis zur
Grundstücksgrenze der EZB an der Holzmannstraße. Die Kellerräume werden weitgehend in ihrem
authentischen Zustand belassen. Abgesehen von einer neuen Stahltreppe mit
angelagerter Hubbühne, die den Rampenraum mit dem tieferliegenden Kellerraum
verbindet, wird es keine festen Einbauten in den Räumen geben. Exponate und
Medientechnik sind nicht vorgesehen. An einigen Stellen der Raumwände wird es
Betoneinbauten geben, in die Zitate eingelassen werden. Zudem sind in den
Räumen sicherheitsrelevante und baurechtlich notwendige Installationen
vorgesehen. Teilbereich 2 Holzmannstraße Die Gestaltung der Holzmannstraße im Bereich der
Erinnerungsstätte sieht eine Einschreibung von Zitaten im Bodenbelag vor. Der
von der Sonnemannstraße kommende Weg weitet sich im Bereich der ehemaligen
Rampe und des Gleisfeldbereiches auf. Eine Glasscheibe trennt den öffentlichen
von dem nicht-öffentlichen Teil der Erinnerungsstätte. Ein darauf befindliches
Zitat verweist auf die Vorgänge im Keller. Fußgängersteg Der Fußgängersteg stellte in der historischen
Situation eine Möglichkeit zum Überqueren der Gleise dar. Schilderungen zufolge
sollen dort Schaulustige die Abtransporte beobachtet haben. Im Gefüge der
Erinnerungsstätte soll die Begehbarkeit wieder ermöglicht werden, einerseits
zur Dokumentation der Benutzung durch Schaulustige, andererseits des
Gesamtüberblicks über das Gelände wegen. Stellwerk Dem Stellwerk kommt im Gesamtgefüge der
Erinnerungsstätte eine besondere Bedeutung zu. Gleichwohl ist es im Verbund mit
der Bogenbrücke, dem Fußgängersteg und dem zur Pumpstation umgebauten
Gebäudeteil zu betrachten. Dieses Ensemble dokumentiert den letztendlichen
Vollzug der Deportationen. Hier sind durch den Entwurf keine zusätzlichen
Baumaßnahmen geplant, lediglich Bezüge zu Rampe und Keller. Der Entwurf sieht an dieser Stelle
nur Maßnahmen vor, die den Erhalt des Gebäudes in statischer und
bauphysikalischer Sicht sicherstellen. Das Stellwerk soll zu Revisionszwecken zugänglich
bleiben. Eine Nutzung des Stellwerks ist nicht vorgesehen, allerdings sind
Maßnahmen zum dauerhaften Erhalt nötig, die denkmalgerecht umzusetzen sind.
Die Fertigstellung des Neubaus der EZB ist für den
Herbst 2013 geplant. Zeitgleich muss auch der auf dem Grundstück der EZB
liegende Teilbereich 1 fertig gestellt sein. Die Holzmannstraße, die in
Zusammenhang mit der Errichtung der Sicherheitseinrichtungen (Grenzzaun) der
EZB zu betrachten ist, ist ebenfalls in diesem Zuge fertig zu stellen. Anlage 1 (ca. 5,8 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.11.2012, M 251
Vortrag des
Magistrats vom 21.12.2012, M 289
Vortrag des
Magistrats vom 20.12.2013, M 253
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 4
Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 4
am 12.06.2012, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 122
wird zugestimmt.
Abstimmung: GRÜNE, SPD,
LINKE., FREIE WÄHLER und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
11. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 14.06.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme mit
der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur Finanzierung der Erinnerungsstätte
auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei den weiteren Planungen ist zu
berücksichtigen, dass die öffentliche Zugänglichkeit möglichst großer
Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte gewährleistet wird.) LINKE. (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten und Stv. Ochs (=
Annahme) 11. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.06.2012, TO I, TOP
18 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, LINKE. und Piraten gegen FDP (= Annahme mit der
Maßgabe, dass anzustreben ist, zur Finanzierung der Erinnerungsstätte auch
private Unterstützer zu gewinnen. Bei den weiteren Planungen ist zu
berücksichtigen, dass die öffentliche Zugänglichkeit möglichst großer
Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte gewährleistet wird.); CDU und GRÜNE
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER und Stv. Ochs (=
Annahme) 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 122
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und Stv. Ochs (=
Annahme) FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur
Finanzierung der Erinnerungsstätte auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei
der weiteren Planungen ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche
Zugänglichkeit möglichst großer Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte
gewährleistet wird.) ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung)
13. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 122
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und Stv.
Ochs gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass anzustreben ist, zur
Finanzierung der Erinnerungsstätte auch private Unterstützer zu gewinnen. Bei
der weiteren Planung ist zu berücksichtigen, dass die öffentliche
Zugänglichkeit möglichst großer Bereiche der künftigen Erinnerungsstätte
gewährleistet wird.) sowie NPD und REP (= Ablehnung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Beschlussausfertigung(en): § 1872, 13. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 60 3