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Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage beigefügten, im Rahmen eines Partizipationsprozesses erarbeiteten "Kleingartenentwicklungskonzept" (KEK) grundsätzlich zu. Es dient zur Kenntnis, dass a) das KEK eine Bestandsanalyse vorhandener Kleingärten und Freizeitgärten sowie eine Entwicklungsperspektive für zukünftige Bedarfe und Flächen beinhaltet. b) die Bestandserhebung der Kleingärten künftig im Geoportal der Stadt Frankfurt zur Verfügung stehen wird und einer Fortschreibung bedarf. c) der Bedarf an Freizeitgärten im Rahmen des Gesamtkonzepts berücksichtigt wurde, siehe Seite 14 ff und Seite 32 ff. d) die mit Bericht B 587/2002 erstellte Auflistung zur planungsrechtlichen Sicherung von Dauerkleingärten nach wie vor Gültigkeit hat. Der Sicherungsstatus der Kleingärten ist in der Karte auf Seite 26/27 wiedergegeben. e) das Kleingartenentwicklungskonzept darüber hinaus Bereiche fokussiert, die einen besonderen Bedarf für eine planungsrechtliche Absicherung entfalten. Diese Bereiche sind in der Karte auf Seite 38/39 dargestellt und sollen zukünftig bevorzugt planungsrechtlich geprüft und gesichert werden, insbesondere, wenn Maßnahmen im Umfeld anstehen. Der Magistrat wird beauftragt das KEK mit den vier Leitlinien:

  1. Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün. Sie machen Frankfurt lebenswert.
  2. Die Versorgung mit Kleingärten ist auch in Zukunft gesichert.
  3. Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote
  4. Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert. bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, die im KEK entwickelten Karten zur Versorgungssituation mit Kleingärten und Freizeitgärten in den einzelnen Stadtteilen für alle weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen, siehe Seite 30/31,34/35. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 14 BauGB die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Freiflächen berücksichtigt. Der Magistrat wird im Hinblick auf die adäquate Versorgung mit Kleingärten und Flächen für sonstige gärtnerische Nutzungen (z.B. Freizeitgärten, Urbanes Gärtnern) im Stadtgebiet die Erkenntnisse des vorliegenden Kleingartenentwicklungskonzeptes zu Grunde legen. Der Magistrat wird aufgefordert, die im Kleingartenentwicklungskonzept beschriebenen sechs Maßnahmen umzusetzen.
  5. Etablieren eines "Runden Tischs" als zentrale Abstimmungs- und Koordinierungsinstanz zur Vertrauensbildung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Schwerpunktmaßnahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Leitlinien.
  6. Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen.
  7. Verbesserung des Gewässermanagements im Sinne eines klimaangepassten Wassermanagements.
  8. Modellprojekt Waldgarten
  9. Aufwertung von Kleingartenanlagen in mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgten Stadtbereichen. Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle.
  10. Abfallentsorgungskonzept für Kleingärten. Der Magistrat wird beauftragt, die benötigten Mittel in Höhe von 150 T€ p.a. bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Für die unter Ziffer V., Punkte 2., 3., 4. und 6. genannten Maßnahmen können weitere Kosten entstehen, die derzeit noch nicht bezifferbar sind und für die jeweils Beschlüsse gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften herbeizuführen sind. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass als Konsequenz des KEK eine neue Erweiterungsfläche in Nachbarschaft einer bestehenden Kleingartenanlage und eine Ersatzfläche für (auf Grund von Infrastrukturmaßnahmen) entfallende Kleingartenparzellen umgesetzt werden. Hierfür werden gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Begründung

A. Allgemeines

Ziel war es, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsperspektive für die Kleingärten vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt sowie für den zukünftigen Bedarf an Freizeitgärten zu erarbeiten. Die Anforderungen an die Freiraumqualität steigen. Die Infrastrukturmaßnahmen sowie der Wohnungsbau müssen in Einklang mit der Freiraumqualität gebracht werden. Mit dem KEK werden für die wohnungsfernen Gärten Grundlagen geschaffen, sowie die Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mit der Bestandserhebung für das KEK sollten belastbare Grundlagendaten erarbeitet werden, die auch als Datenbasis für die Verwaltung des Kleingartenwesens für die nächsten Jahre bereitstehen.

B. Finanzielle Auswirkungen

Es ist zu unterscheiden zwischen Kleingärten und Freizeitgärten: a) Kleingärten Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66% durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es die weitere Absicherung zu verfolgen, wenn es nach geltendem Recht möglich ist. b) Freizeitgärten Freizeitgärten stellen in Frankfurt eine Besonderheit dar. Für sie gelten die in Bauleitplänen (RegFNP, B-Pläne) formulierten Vorgaben und Festsetzungen und die geltenden Naturschutzgesetze oder Zulassungsvoraussetzungen über Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebietsverordnung). Für die Angaben zum Bestand der Freizeitgärten liegt digital die Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes vor. Ziel war es, die Besonderheiten und Daten im Rahmen des KEK zu bewerten. Mit einem beauftragten Fachbüro und einem Lenkungskreis wurde das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Der Lenkungskreis bestand aus den Dachverbänden und dem Landesverband der Kleingärtner:innen, der Bahnlandwirtschaft, dem Planungsdezernat, dem Umweltamt sowie dem Grünflächenamt.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Alternativen zum KEK sind aus fachlicher Sicht nicht zu empfehlen, da die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes das geeignetste Werkzeug für die aufgeworfene Fragestellung darstellt.

D. Klimaschutz

Das erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) beinhaltet eine detaillierte Bestandserhebung sowie Analysen der Struktur, des Bedarfs, des Abgleichs von entgegenstehenden Zielen aus der Umwelt oder der Stadtentwicklung, wie z.B. dem Landschaftsschutz. Es bildet Handlungsräume, Entwicklungsperspektiven und empfohlene Maßnahmen ab. Im KEK wird darüber hinaus die Versorgungssituation mit bestehenden Freizeitgärten anhand statistischer Daten sowie bestehender Daten aus der Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsfernen Gärten" untersucht und im Zusammenhang mit der Kleingartenstrategie bewertet. Das KEK gibt an, wie die bedarfsgerechte Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Kleingarten- und Freizeitgartenfläche umwelt- und sozialgerecht weiterentwickelt werden kann. Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiterwachsenden Stadtbevölkerung anzustreben. Für wegfallende Kleingärten soll geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden, sofern die Stadt über dieses verfügt. Weitere Kleingärten sollen etabliert werden. Freizeitgärten werden in Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- oder überversorgten Stadtteilen betrachtet.

Beratungsverlauf 30 Sitzungen

Sitzung 29
OBR 11
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung OA 451 2024 Der Vorlage M 27 wird unter Hinweis auf OA 451 zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 4
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD CDU VOLT Dffm Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 29
OBR 6
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Und Fraktionslos
Ablehnung:
Linke
Sitzung 26
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
FRAKTION
Sitzung 28
OBR 8
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 15
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Sitzung 29
OBR 14
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 2
TO I, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP BFF
Ablehnung:
CDU Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 29
OBR 1
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF Die Partei
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 28
OBR 7
TO I, TOP 19
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 16
TO I, TOP 20
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 13
TO I, TOP 14
Zurückgestellt / Beraten
Der Ortsbeirat enthält sich zur Vorlage M 27.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 10
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD
Ablehnung:
Linke Afd Und Fraktionslos
Enthaltung:
FDP
Sitzung 26
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION
Ablehnung:
AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 29
OBR 3
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP VOLT
Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Sitzung 29
OBR 9
TO II, TOP 1
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 12
TO I, TOP 29
Zurückgestellt / Beraten
a) Die Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
OBR 5
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 8
Zurückgestellt / Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke BFF-BIG
Sitzung 27
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
TO I, TOP 9
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 27 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 943 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 451 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke BFF-BIG
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF
Sitzung 29
OBR 7
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 411/7 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP
Ablehnung:
BFF
Sitzung 27
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 16
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF AFD
Sitzung 30
OBR 16
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 9
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Linke FDP
Sitzung 30
OBR 12
TO I, TOP 8
Angenommen
Der Vorlage M 27 wird zugestimmt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke CDU ÖkoLinX-ELF
Sitzung 32
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 14
Abgelehnt
1. Die Beratung der Vorlage M 27 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 943 wird abgelehnt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 947 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 451 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP AFD VOLT BFF-BIG
Ablehnung:
Linke CDU FRAKTION
Sitzung 28
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 74
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 33
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei