Frankfurter Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie Kleingartenentwicklungskonzept (KEK)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem in der Anlage beigefügten, im Rahmen eines Partizipationsprozesses erarbeiteten "Kleingartenentwicklungskonzept" (KEK) grundsätzlich zu. Es dient zur Kenntnis, dass a) das KEK eine Bestandsanalyse vorhandener Kleingärten und Freizeitgärten sowie eine Entwicklungsperspektive für zukünftige Bedarfe und Flächen beinhaltet. b) die Bestandserhebung der Kleingärten künftig im Geoportal der Stadt Frankfurt zur Verfügung stehen wird und einer Fortschreibung bedarf. c) der Bedarf an Freizeitgärten im Rahmen des Gesamtkonzepts berücksichtigt wurde, siehe Seite 14 ff und Seite 32 ff. d) die mit Bericht B 587/2002 erstellte Auflistung zur planungsrechtlichen Sicherung von Dauerkleingärten nach wie vor Gültigkeit hat. Der Sicherungsstatus der Kleingärten ist in der Karte auf Seite 26/27 wiedergegeben. e) das Kleingartenentwicklungskonzept darüber hinaus Bereiche fokussiert, die einen besonderen Bedarf für eine planungsrechtliche Absicherung entfalten. Diese Bereiche sind in der Karte auf Seite 38/39 dargestellt und sollen zukünftig bevorzugt planungsrechtlich geprüft und gesichert werden, insbesondere, wenn Maßnahmen im Umfeld anstehen. Der Magistrat wird beauftragt das KEK mit den vier Leitlinien:
- Kleingärten sind wertvolles Stadtgrün. Sie machen Frankfurt lebenswert.
- Die Versorgung mit Kleingärten ist auch in Zukunft gesichert.
- Unterschiedliche Bedürfnisse zum Gärtnern finden die jeweils angemessenen Angebote
- Das Kleingartenwesen wird kooperativ organisiert. bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen. Der Magistrat wird des Weiteren aufgefordert, die im KEK entwickelten Karten zur Versorgungssituation mit Kleingärten und Freizeitgärten in den einzelnen Stadtteilen für alle weiteren Entscheidungen zu berücksichtigen, siehe Seite 30/31,34/35. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen wird gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 14 BauGB die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Grün- und Freiflächen berücksichtigt. Der Magistrat wird im Hinblick auf die adäquate Versorgung mit Kleingärten und Flächen für sonstige gärtnerische Nutzungen (z.B. Freizeitgärten, Urbanes Gärtnern) im Stadtgebiet die Erkenntnisse des vorliegenden Kleingartenentwicklungskonzeptes zu Grunde legen. Der Magistrat wird aufgefordert, die im Kleingartenentwicklungskonzept beschriebenen sechs Maßnahmen umzusetzen.
- Etablieren eines "Runden Tischs" als zentrale Abstimmungs- und Koordinierungsinstanz zur Vertrauensbildung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen und Schwerpunktmaßnahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes auf Grundlage der Leitlinien.
- Entwickeln eines Flächenpools für neue Kleingartenanlagen.
- Verbesserung des Gewässermanagements im Sinne eines klimaangepassten Wassermanagements.
- Modellprojekt Waldgarten
- Aufwertung von Kleingartenanlagen in mit öffentlichem Grün nicht oder unterversorgten Stadtbereichen. Schaffung von zusätzlichem Grünraum für alle.
- Abfallentsorgungskonzept für Kleingärten. Der Magistrat wird beauftragt, die benötigten Mittel in Höhe von 150 T€ p.a. bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Für die unter Ziffer V., Punkte 2., 3., 4. und 6. genannten Maßnahmen können weitere Kosten entstehen, die derzeit noch nicht bezifferbar sind und für die jeweils Beschlüsse gemäß den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften herbeizuführen sind. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass als Konsequenz des KEK eine neue Erweiterungsfläche in Nachbarschaft einer bestehenden Kleingartenanlage und eine Ersatzfläche für (auf Grund von Infrastrukturmaßnahmen) entfallende Kleingartenparzellen umgesetzt werden. Hierfür werden gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung
A. Allgemeines
Ziel war es, eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsperspektive für die Kleingärten vor dem Hintergrund des Wachstums der Stadt sowie für den zukünftigen Bedarf an Freizeitgärten zu erarbeiten. Die Anforderungen an die Freiraumqualität steigen. Die Infrastrukturmaßnahmen sowie der Wohnungsbau müssen in Einklang mit der Freiraumqualität gebracht werden. Mit dem KEK werden für die wohnungsfernen Gärten Grundlagen geschaffen, sowie die Potenziale und Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Mit der Bestandserhebung für das KEK sollten belastbare Grundlagendaten erarbeitet werden, die auch als Datenbasis für die Verwaltung des Kleingartenwesens für die nächsten Jahre bereitstehen.
B. Finanzielle Auswirkungen
Es ist zu unterscheiden zwischen Kleingärten und Freizeitgärten: a) Kleingärten Vorhandene Kleingartenanlagen sind zu 66% durch Bebauungspläne rechtskräftig gesichert, weitere Anlagen sind im Verfahren. Ziel ist es die weitere Absicherung zu verfolgen, wenn es nach geltendem Recht möglich ist. b) Freizeitgärten Freizeitgärten stellen in Frankfurt eine Besonderheit dar. Für sie gelten die in Bauleitplänen (RegFNP, B-Pläne) formulierten Vorgaben und Festsetzungen und die geltenden Naturschutzgesetze oder Zulassungsvoraussetzungen über Verordnungen (z.B. Landschaftsschutzgebietsverordnung). Für die Angaben zum Bestand der Freizeitgärten liegt digital die Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsferne Gärten" seitens des Stadtplanungsamtes und des Umweltamtes vor. Ziel war es, die Besonderheiten und Daten im Rahmen des KEK zu bewerten. Mit einem beauftragten Fachbüro und einem Lenkungskreis wurde das Kleingartenentwicklungskonzept erarbeitet. Der Lenkungskreis bestand aus den Dachverbänden und dem Landesverband der Kleingärtner:innen, der Bahnlandwirtschaft, dem Planungsdezernat, dem Umweltamt sowie dem Grünflächenamt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Alternativen zum KEK sind aus fachlicher Sicht nicht zu empfehlen, da die Erstellung eines Entwicklungskonzeptes das geeignetste Werkzeug für die aufgeworfene Fragestellung darstellt.
D. Klimaschutz
Das erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept (KEK) beinhaltet eine detaillierte Bestandserhebung sowie Analysen der Struktur, des Bedarfs, des Abgleichs von entgegenstehenden Zielen aus der Umwelt oder der Stadtentwicklung, wie z.B. dem Landschaftsschutz. Es bildet Handlungsräume, Entwicklungsperspektiven und empfohlene Maßnahmen ab. Im KEK wird darüber hinaus die Versorgungssituation mit bestehenden Freizeitgärten anhand statistischer Daten sowie bestehender Daten aus der Arbeitskarte "Entwicklungskarte Wohnungsfernen Gärten" untersucht und im Zusammenhang mit der Kleingartenstrategie bewertet. Das KEK gibt an, wie die bedarfsgerechte Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Kleingarten- und Freizeitgartenfläche umwelt- und sozialgerecht weiterentwickelt werden kann. Ziel ist, den Erhalt aller bestehenden Kleingartenflächen angesichts der bestehenden und zukünftig weiterwachsenden Stadtbevölkerung anzustreben. Für wegfallende Kleingärten soll geeignetes Ersatzland bereitgestellt werden, sofern die Stadt über dieses verfügt. Weitere Kleingärten sollen etabliert werden. Freizeitgärten werden in Hinblick auf ihre Wirksamkeit in unter- oder überversorgten Stadtteilen betrachtet.