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23 Kleingärten pro 1.000 Menschen

Vorlagentyp: NR Gartenpartei

Antrag

Eine verbindliche Anzahl von zum Beispiel 23 Kleingärten pro 1000 Menschen muss in der Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie (Kleingartenentwicklungskonzept KEK) fest verankert werden. Die Stadt steht weiter zu Freizeitgärten, statt diese aufzulösen. Die Kleingärten müssen in die Bebauungspläne rein, damit für diese eine Sicherheit geschaffen wird. Neue Wohngebiete müssen mit 23 Kleingärten pro 1000 Einwohner geplant werden, wurde dies vergessen, wie im Hilgenfeld, wird es nachgeholt.

Begründung

Transparenz muss sein. Die einzelnen Stadtteile unterschiedlich zu betrachten, was die Versorgung mit Klein- und Freizeitgärten angeht, ist zwar möglich, aber eine Zahl, wie 23 pro 1000 ist eine sehr gute Richtschnur für die Versorgungssicherheit.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 31
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 13
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION
Ablehnung:
BFF-BIG
Sitzung 33
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 10
Angenommen
1. Der Vorlage M 27 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 947 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 975 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage OA 451 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Schwichtenberg dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke AFD VOLT FRAKTION BFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei

Reden im Parlament

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