23 Kleingärten pro 1.000 Menschen
Antrag
Eine verbindliche Anzahl von zum Beispiel 23 Kleingärten pro 1000 Menschen muss in der Kleingarten- und Freizeitgärtenstrategie (Kleingartenentwicklungskonzept KEK) fest verankert werden. Die Stadt steht weiter zu Freizeitgärten, statt diese aufzulösen. Die Kleingärten müssen in die Bebauungspläne rein, damit für diese eine Sicherheit geschaffen wird. Neue Wohngebiete müssen mit 23 Kleingärten pro 1000 Einwohner geplant werden, wurde dies vergessen, wie im Hilgenfeld, wird es nachgeholt.
Begründung
Transparenz muss sein. Die einzelnen Stadtteile unterschiedlich zu betrachten, was die Versorgung mit Klein- und Freizeitgärten angeht, ist zwar möglich, aber eine Zahl, wie 23 pro 1000 ist eine sehr gute Richtschnur für die Versorgungssicherheit.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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