Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichern
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, endlich alle Kleingartenanlagen in Frankfurt als Dauerkleingärten im Bestand zu sichern. Dazu sind für alle Anlagen, für die noch kein Bebauungsplan existiert, zügig Bebauungspläne aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Ausgenommen davon sind die Kleingartenanlagen, für die nach Beschluss § 7070/2000 der Stadtverordnetenversammlung die Bebauungsplanverfahren wegen Bodenverunreinigungen ausgesetzt sind.
Begründung
Schon lange wird angekündigt, dass Kleingartenanlagen in ihrem Bestand geschützt werden sollen, indem sie über Bebauungspläne als Dauerkleingartenanlagen ausgewiesen werden. Im Kleingartenentwicklungskonzept wird darauf verwiesen, dass "die mit Bericht B 587/2002 erstellte Auflistung zur planungsrechtlichen Sicherung von Dauerkleingärten nach wie vor Gültigkeit hat" (M 27/24). Wenn man dieser Formulierung trauen darf, wären seit 2002 keine Fortschritte bei der Sicherung von Kleingartenanlagen über Bebauungspläne erzielt worden. Betroffen wären dann 63 von insgesamt 229 Kleingartenanlagen. Dies löst bei den Kleingartenvereinen Verdruss und Unsicherheit aus. Um dem entgegenzutreten, muss der Magistrat die entsprechenden Bebauungspläne endlich zum Abschluss bringen und der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorlegen.
Beratungsverlauf 24 Sitzungen
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