Kleingartenanlagen planungsrechtlich sichern
Bericht
Die in Frankfurt am Main bestehenden Kleingartenanlagen sind bereits jetzt auf vielfältiger Weise geschützt. Rund zwei Drittel des Kleingartenbestandes sind durch Bebauungspläne gesichert. Darüber hinaus sind nahezu alle Anlagen durch eine Darstellung der vorbereitenden Bauleitplanung im Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 als Grünflächen mit der Zweckbestimmung "wohnungsferne Gärten" stadtweit im Bestand gesichert. Zudem ist die Stadt Frankfurt am Main. Eigentümerin der meisten Kleingartenflächen. Somit genießen diese Kleingartenanlagen den vollständigen Schutz des Bundeskleingartengesetzes. Sollte im Einzelfall ein Erfordernis für eine planungsrechtliche Sicherung bestehen, wird der Magistrat insbesondere bei Maßnahmen im Umfeld entsprechend tätig werden. Des Weiteren konzentrieren sich die Aktivitäten des Magistrats auf die Ausweisung neuer Kleingartenflächen bei der Quartierentwicklung.