Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts vom 30.09.2024, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen. III. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 28.06.2023 - 28.07.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 14.03.2023 - 14.04.2023 durchgeführt wurden. IV. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 942 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - wird um die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 946 - Östlich A5 / Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - gelegenen Flächen reduziert.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt; CDU und Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme mit der Maßgabe, dass im Eignungsgebiet mit Standorttypik Datapark für Rechenzentren eine Verpflichtung zur Abwärmenutzung festgelegt wird); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Annahme mit der Maßgabe, dass hier die Ausgleichsfläche gefunden werden sollen, die für den Busbahnhof (ehemalige Baumschule) auf der anderen Seite der Lorscher Straße versiegelt werden. Von weiteren Rechenzentren ist abzusehen. Überhitzungsproblematik und hoher Stromverbrauch braucht Frankfurt nicht.)