Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGB
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses, die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des vorgelegten Strukturkonzepts vom 30.09.2024, einen Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten und diesen ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Es dient zur Kenntnis, dass die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 (1) BauGB vom 28.06.2023 - 28.07.2023 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB vom 14.03.2023 - 14.04.2023 durchgeführt wurden.
Begründung
Der Bebauungsplan verfolgt das Ziel, die aktuellen gewerblichen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern, zu strukturieren und dabei insbesondere die Flächen für emittierendes Gewerbe, allen voran für Produktionsgebäude aber auch für Lagerhallen und Werkstätten sowie Büro- und Verwaltungsgebäude zu erhalten.