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PAR_5968_2025 § 5968 ZUGESTIMMT

Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

39

Beschlussdatum

3. April 2025

Gremiensitzung

3. April 2025

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Einführung einer Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 vor, um die Planung für das Gebiet östlich der A5/Eschborner Landstraße zu sichern. Diese Maßnahme soll verhindern, dass bauliche Veränderungen und Vorhaben, die den Planungsprozess gefährden könnten, durchgeführt werden, bis der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Verknüpftes Dokument

M_25_2025