PAR_5968_2025
§ 5968 ZUGESTIMMT
Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Satzungsbeschluss - § 16 (1) BauGB
Gremium
Stadtverordnetenversammlung
Sitzung
39
Beschlussdatum
3. April 2025
Gremiensitzung
3. April 2025
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die Einführung einer Veränderungssperre Nr. 129 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 946 vor, um die Planung für das Gebiet östlich der A5/Eschborner Landstraße zu sichern. Diese Maßnahme soll verhindern, dass bauliche Veränderungen und Vorhaben, die den Planungsprozess gefährden könnten, durchgeführt werden, bis der Bebauungsplan rechtsverbindlich ist.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Beschluss
Der Vorlage M 25 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.