Teilergebnishaushalt 2007, Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm: Förderung von Fassadenrenovierung
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Bericht des Magistrats vom 01.06.2007, B 357
Betreff: Teilergebnishaushalt 2007, Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Programm: Förderung von Fassadenrenovierung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 01.03.2007, § 1470 - E 68 CDU - Um Hauseigentümern einen Anreiz zu bieten die Fassade ihres Hauses zu renovieren oder zu gestalten gibt es in den Kommunen unterschiedliche Ansätze. Diese Ansätze reichen von einem jährlichen Fassadenwettbewerb, wie ihn z. B. die Stadt München durchführt, über Ratgeber für die Fassadengestaltung, wie ihn z. B. die Stadt Wiesbaden für die Innenstadt erstellt hat, bis zur finanziellen Förderung von Fassadenbegrünung, Brandwandbemalung oder Fassadenrenovierung. Spezielle Förderprogramme zur Fassadenrenovierung finden sich insbesondere in Klein- und Mittelstädten mit historischer Altstadt (z. B. Borken, Ulm oder Deggendorf). Zum Teil wird die Förderung als Instrument der Stadterneuerung angewandt und die eingesetzten Fördermittel stammen teilweise aus der Städtebauförderung. Förderprogramme in größeren Städten konnten bei der knappen Zeit für eine Recherche noch nicht ermittelt werden. Die Gestaltung der Fassaden spielt auch in den bestehenden Fördergebieten in Frankfurt am Main eine besondere Rolle. An erster Stelle muss hier das Fördergebiet Alt-Sachsenhausen genannt werden. Sofern ein Eigentümer die Gestaltung der Fassade am Farbleitplan orientiert, erhält er einen höheren Förderbetrag. Eine Förderung bedingt jedoch immer eine Modernisierung oder Instandsetzung, eine Fassadenrenovierung allein wäre nicht förderfähig. Ähnlich ist es im Fördergebiet Bahnhofsviertel, wo die Fassadenrenovierung ebenfalls zur Erhöhung der Förderung führen kann, als einzelne Maßnahme aber nicht zu einer Förderung führen würde. Beiden Gebieten ist gemeinsam, dass das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung der Wohnverhältnisse angestrebt wird, und nicht nur eine Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes der Quartiere. Der Magistrat befürwortet die Einrichtung eines Förderprogramms für Fassaden, das stadtweit zum Einsatz kommen kann, und nicht mit den umfangreichen Verfahrensregeln der bestehenden Fördergebiete verknüpft ist. Durch den Einsatz geringer Fördermittel kann nach den Erfahrungen anderer Städte ein nachhaltiger Effekt erzielt werden. Der Magistrat schlägt vor, die finanzielle Förderung von Fassadenrenovierungen in folgenden Gebieten mit Vorrang einzusetzen:
- Stadterneuerungsgebieten (sowohl Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die soziale Stadt" , als auch kommunales Programm "Soziale Stadt - Neue Nachbarschaften", und Stadtumbau-West); - Erhaltungssatzungsgebieten; - Stadtteilzentren (B-Zentren) und Ortsteilzentren (C-Zentren). Darüber hinaus ist eine Förderung auf Initiative des Magistrates in Einzelfällen auch außerhalb der genannten Gebiete sinnvoll, da die Verhandlungen mit den Eigentümern erleichtert werden können. Da nur eine Anreizförderung gewährt werden soll und noch keine Klarheit über die Festlegung von Fördergebieten besteht, erscheint eine finanzielle Ausstattung einer Haushaltsstelle mit 500.000 €/jährlich zunächst ausreichend. Nach einer Zwischenbilanz nach ca. zwei Jahren sollte entschieden werden, ob der Ansatz ausreichend ist oder erhöht werden sollte.Nebenvorlage: Antrag vom 13.06.2007, OF 436/9