Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hier: Wahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes des Personalrates
Begründung
A. Allgemeines
Gemäß § 6 Absatz 1 der Betriebssatzung beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der nach Ziffer 3 zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden, angehören.
B. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Mit dem Ausscheiden von Frau Nicole Mierzwa aus dem Personalrat des Betriebes ist auch ihre Funktion als ordentliches Mitglied in der Betriebskommission hinfällig geworden. Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom 19.11.2019 beschlossen, das Personalratsmitglied Frau Petra Bender-Seyda für die Funktion als ordentliches Mitglied für die ausgeschiedene Frau Nicole Mierzwa in der Betriebskommission zur Wahl vorzuschlagen. Ebenso hat der Personalrat in seiner Sitzung vom 19.11.2019 beschlossen, das Personalratsmitglied Frau Susanne Schackert für die Funktion als stellvertretendes Mitglied für das zukünftige ordentliche Mitglied Frau Petra Bender-Seyda zur Wahl vorzuschlagen. Es wird bestätigt, dass die genannten Personen mit einer Veröffentlichung des Namens im Internet (Informationssystem PARLIS) einverstanden ist.
D. Klimaschutz
Keine.