Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Personalratsmitglieder
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl., S. 121) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015 als ordentliche Mitglieder: Herrn Werner Krone als ordentliches Mitglied, Herrn Michael Köhler als ordentliches Mitglied; stellvertretende Mitglieder: Herrn Tim Basseng als stellvertretendes Mitglied für Herrn Michael Köhler, Herrn Hartmut Röder als stellvertretendes Mitglied für Herrn Jens Lotzwig.
Begründung
Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen.