Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hier. Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Personalrates
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 18.07.2016, M 145
Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hier. Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Personalrates Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 06.09.2012, § 2047 (M 159) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen für die Dauer der Wahlzeit des Personal rates: Mitglied: Herr Michael Köhler Stellvertretendes Mitglied: Herr Martin Morgenstern Mitglied: Frau Nicole Mierzwa Stellvertretendes Mitglied: Frau Petra Bender-Seyda Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 6 Absatz 1 der Betriebssatzung beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der nach Ziffer 3 zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden, angehören. Gemäß § 6 Absatz 2 der Betriebssatzung können sich die Mitglieder der Betriebskommission vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die ordentlichen Mitglieder der Betriebskommission. B. Alternativen Keine. C. Lösung Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 24.05.2016 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen. D. Kosten Keine.