Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hier: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Personalrates
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 04.03.2019, M 32
Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hier: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Personalrates Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 15.09.2016, § 525 (M 145) Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagene Person für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates: Frau Cornelia Klatte als stellvertretendes Mitglied für das ordentliche Mitglied Herrn Michael Köhler Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 6 Absatz 1 der Betriebssatzung beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der nach Ziffer 3 zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden, angehören. Gemäß § 6 Absatz 2 der Betriebssatzung können sich die Mitglieder der Betriebskommission vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die ordentlichen Mitglieder der Betriebskommission. B. Alternativen Keine. C. Lösung Mit dem Ausscheiden von Herrn Martin Morgenstern aus dem Personalrat des Betriebes ist auch seine Funktion als stellvertretendes Mitglied für Herrn Michael Köhler in der Betriebskommission hinfällig geworden. Der Personalrat hat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 beschlossen, die Personalratsvorsitzende Frau Cornelia Klatte für die Funktion als stellvertretendes Mitglied für Herrn Michael Köhler in der Betriebskommission zur Wahl vorzuschlagen. Es wird bestätigt, dass die genannte Person mit einer Veröffentlichung des Namens im Internet (Informationssystem PARLIS) einverstanden ist. Es wird um entsprechende Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung gebeten. D. Kosten Keine.