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Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der XVII. Wahlperiode hier: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Personalrates

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 23.07.2012, M 159

Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der XVII. Wahlperiode hier: Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Personalrates Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. v. 07.05.2009, § 5898 (M 50) I. Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates: Mitglied: Frau Patricia Eisenbach Stellvertretendes Mitglied: Frau Cornelia Klatte Mitglied: Frau Karolin Kritzer Stellvertretendes Mitglied: Herr Alfred Gebelhardt Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 6 Absatz 1 der Betriebssatzung beruft der Magistrat eine Betriebskommission, der nach Ziffer 3 zwei Mitglieder des Personalrates des Betriebes, die von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates auf dessen Vorschlag hin gewählt werden, angehören. Gemäß § 6 Absatz 2 der Betriebssatzung können sich die Mitglieder der Betriebskommission vertreten lassen. Die Vertreter sind in gleicher Weise zu wählen oder zu berufen wie die ordentlichen Mitglieder der Betriebskommission. B. Alternativen Keine. C. Lösung Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 12.06.2012 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen. D. Kosten Keine.

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