Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Personalratsmitglieder
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6, Absatz 2, Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBl. S. 121) in Verbindung mit § 6, Absatz 1, Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015.
Begründung
Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Volkshochschule Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Volkshochschule Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 08.06.2021 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen.