Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23
Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB I.1 Für das Gebiet Nördlich Straßburger Straße in Frankfurt am Main - Schwanheim ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 24.07.2013 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Aufstellung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden, mit dem nicht mehr benötigte Verkehrsflächen zur Ergänzung nördlich angrenzender Wohngebiete herangezogen werden. Mit dem Bebauungsplan soll dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. II. Der Magistrat wird beauftragt, beim Regionalverband FrankfurtRheinMain die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung zu beantragen - § 13a (2) Nr. 2 BauGB. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Lage des Plangebiets und räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße liegt im Frankfurter Stadtteil Schwanheim und umfasst eine Fläche von circa 3,0 ha. Das Plangebiet liegt in der Goldsteinsiedlung in zentraler Lage nördlich von Goldstein-Süd und wird begrenzt im Norden durch die rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung der Straßen "An der Herrenwiese" und "Am Wiesenhof", im Nordosten durch die Goldsteinschule, im Osten durch die westliche Wohnbebauung der Straße "Boseweg", im Süden durch die Straßburger Straße und im Westen durch die Kleingartenanlage an der Straßburger Straße. Anlass, Erfordernis und Ziele Frankfurt hat einen hohen Bedarf an zusätzlichen Wohnungen, da weiterhin mit einem deutlichen Bevölkerungswachstum zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 werden 724.000 Einwohner mit Erst- und Nebenwohnsitz prognostiziert, was einem weiteren Zuwachs von ca. 20.000 Personen entspricht. Der steigenden Nachfrage nach Wohnraum soll mit der Schaffung attraktiven Wohnraums begegnet werden. Auch das Plangebiet kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Planungsgrundlagen Der Regionale Flächennutzungsplan (RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain stellt für den überwiegenden Teil des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplanes "Grünfläche, Parkanlage" und "Vorbehaltsgebiet für den Grundwasserschutz" sowie für Teile des Gebiets "Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen" dar. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus den Darstellungen des RegFNP entwickelt werden. Der Regionale Flächennutzungsplan ist gemäß § 13a (2) Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu berichtigen. Der Bebauungsplan Nr. 302 - Goldstein - Süd - in Kraft getreten am 28.02.1978 - deckt den größten Teil des Plangebiets ab und setzt überwiegend "öffentliche Verkehrsfläche" und begleitende "öffentliche Grünfläche" fest. Eine kleine Fläche im Nordosten des Geltungsbereichs wird vom Bebauungsplan Nr. 720 - Siedlung Goldstein - in Kraft getreten am 02.03.1999 - abgedeckt, der für diesen Bereich "Schule" und Baufenster für Gebäude mit zwei Vollgeschossen festsetzt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a (1) Nr. 1 BauGB durchgeführt. Er sieht eine Erhöhung der Bebauungsdichte auf Flächen innerhalb des Siedlungskörpers vor und überplant Flächen, die gemäß der Festsetzungen in alten Bebauungsplänen nicht mehr benötigt werden, und zu Wohnen umgenutzt werden sollen. Er stellt somit eine Maßnahme der Innenentwicklung dar. Der Bebauungsplan setzt weder eine zulässige Grundfläche von mehr als 20.000 m2 fest, noch begründet er die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen oder tangiert Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete. Die Voraussetzungen des § 13a (1) BauGB zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind somit erfüllt. Das Bebauungsplanverfahren kann nach § 13a (1) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden. Konzept und städtebaulicher Entwurf Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Fläche, die ursprünglich als Vorhaltefläche für den U-Bahn- beziehungsweise Straßenbahnbau vorgesehen war. Im Falle einer künftigen Linienverlängerung, die dann voraussichtlich in Straßenmittellage erfolgen würde, verbleiben genug Flächen sowohl für den Verkehrsbedarf wie auch für künftige Wohnbauflächen. Die derzeitige Nutzung des Gebiets besteht aus einfach gestalteten, mit Baumpflanzungen gegliederten Rasenflächen. Es kann hier eine Ergänzung der vorhandenen Wohngebiete mit vorwiegend niedrigen bis mittleren Baustrukturen (II bis IV Geschosse) geschaffen werden, wobei die geeignete Dichte, die Angemessenheit der Gebäudetypen ebenso wie der Umfang öffentlicher und privater Grünflächen noch zu untersuchen ist. Zu II. Der Regionale Flächennutzungsplan soll im Wege der Berichtigung an die Ziele des Bebauungsplans Nr. 911 angepasst werden. Anlage _Lageplan (ca. 4,4 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 11.03.2014, NR 829 Anregung vom 18.02.2014, OA 469 Anregung vom 03.06.2014, OA 516 Antrag vom 06.02.2014, OF 949/6 Antrag vom 03.06.2014, OF 1038/6