Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Einstellung des Verfahrens
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M 159
Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Einstellung des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 (M 23) Das Bebauungsplanverfahren Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 911, für den am 26.06.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, überlagert öffentliche Grün- und Verkehrsflächen des geltenden Bebauungsplans Nr. 302, der am 28.02.1978 in Kraft getreten ist . Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 sind folgende Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung verfolgt worden: Es sollte Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden, für das nicht mehr benötigte Verkehrsflächen zur Ergänzung nördlich angrenzender Wohngebiete herangezogen werden. Mit dem Bebauungsplan sollte dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen werden. Hinsichtlich der steigenden Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und dem dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main eigneten sich diese Flächen zunächst im Rahmen einer bodenschonenden Maßnahme der Innenentwicklung für ergänzende Wohnbebauung innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Da die Flächen vollständig in städtischem Besitz und bereits erschlossen sind, erschienen diese Flächen für eine zeitnahe Entwicklung besonders interessant. Aus diesem Grund wurde das Plangebiet vom Magistrat für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgewählt und als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität in dem Vortrag des Magistrats M 9 vom 17.01.2014 aufgenommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Fläche, die ursprünglich als Vorhaltefläche für den Straßenbahnbau vorgesehen war mit daran angrenzenden überwiegend öffentlichen Grünflächen im Norden. Im Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (§ 10477 Beschlussausfertigung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005; M 32 vom 18.02.2005) ist die Verlegung der Straßenbahnlinie 12 vom südlichen Waldrand des Wohngebiets in die Mitte Goldsteins durch die Straßburger Straße dargestellt. Mit der Verlegung der Straßenbahn in die Straßburger Straße wird die fußläufige Erreichbarkeit der Straßenbahn für die Allgemeinheit verbessert. Insofern galt es bei den planerischen Überlegungen als Rahmenbedingung die Option der Straßenbahn zu wahren. Ausgehend von einem Straßenquerschnitt mit einer zukünftigen Straßenbahn verbleibt eine relativ schmale Fläche von lediglich 15 m, die für eine Bebauung zur Verfügung steht. Auf dieser Fläche befinden sich einige ältere Bäume sowie 14 Bäume, die 2008 als Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit dem Bau der Kindertagesstätte An der Schwarzbachmühle gepflanzt wurden. Sofern die Bestandsbäume nicht in einer Planung berücksichtigt werden können, müssen diese verpflanzt, bzw. ersetzt werden. Die fünf zweigeschossigen Doppelhäuser parallel zur Straßburger Straße im Norden grenzen mit ihren Südfassaden mit weniger als 3,0 m Abstand an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 911. In diesen Bereichen sind die gesunden Wohnverhältnisse zu berücksichtigen. Für ein städtebauliches Konzept bedeutet dies zusammenfassend, dass der ungünstig schmale Grundstücksstreifen, bei Einhaltung von Abstandsflächen, Berücksichtigung des Baumbestandes und Rücksichtnahme auf die bestehende Bebauung, lediglich nur sehr eingeschränkte Bebauungsmöglichkeiten zulassen würde. Bezüglich der zukünftigen Höhenentwicklung sind in direkter Nachbarschaft zu der Siedlung Goldstein mit typischen zwei Vollgeschossen maximal drei Vollgeschosse vertretbar. Für einen Geschosswohnungsbau sind drei Geschosse und eine maximale Gebäudetiefe von 9 m (15 m Grundstückstiefe abzüglich 3 m Abstandsfläche nach Norden und mindestens 3 m Vorgartenfläche nach Süden) wirtschaftlich nur schwer darstellbar. Mit den dargestellten Schwierigkeiten und dem erwartungsgemäß geringen Bauvolumen in Form von wenigen Wohnhäusern mit maximal drei Vollgeschossen ist das Bebauungsplanverfahren Nr. 911 in Frage zu stellen. Die Fläche ist nach heutigem Kenntnisstand bezogen auf die Anzahl der möglichen Wohneinheiten im Verhältnis zum hohen Aufwand nicht geeignet, einen sinnvollen Beitrag für den dringend benötigten Wohnbedarf zu leisten. Ein entsprechendes Planerfordernis ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Aufgrund der dargestellten Situation wird das Verfahren eingestellt.