Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.09.2018, M
159 Betreff:
Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße hier: Einstellung
des Verfahrens Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 (M 23)
Das Bebauungsplanverfahren Nr. 911
- Nördlich Straßburger Straße ist einzustellen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 911, für
den am 26.06.2014 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde, überlagert
öffentliche Grün- und Verkehrsflächen des geltenden Bebauungsplans Nr. 302, der
am 28.02.1978 in Kraft getreten ist . Mit der Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 911 sind folgende Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung verfolgt
worden: Es sollte Planungsrecht für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen
werden, für das nicht mehr benötigte Verkehrsflächen zur Ergänzung nördlich
angrenzender Wohngebiete herangezogen werden. Mit dem Bebauungsplan sollte dem
dringenden Wohnbedarf in der Stadt Frankfurt am Main Rechnung getragen
werden. Hinsichtlich der steigenden
Bevölkerungsentwicklung der letzten Jahre und dem dringenden Wohnbedarf in der
Stadt Frankfurt am Main eigneten sich diese Flächen zunächst im Rahmen einer
bodenschonenden Maßnahme der Innenentwicklung für ergänzende Wohnbebauung
innerhalb eines bestehenden Wohngebietes. Da die Flächen vollständig in
städtischem Besitz und bereits erschlossen sind, erschienen diese Flächen für
eine zeitnahe Entwicklung besonders interessant. Aus diesem Grund wurde das
Plangebiet vom Magistrat für die Aufstellung eines Bebauungsplans ausgewählt
und als Wohnbaulandentwicklung mit Priorität in dem Vortrag des Magistrats M 9
vom 17.01.2014 aufgenommen. Bei dem Gebiet handelt es sich um eine Fläche, die
ursprünglich als Vorhaltefläche für den Straßenbahnbau vorgesehen war mit daran
angrenzenden überwiegend öffentlichen Grünflächen im Norden. Im
Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (§ 10477 Beschlussausfertigung
der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005; M 32 vom 18.02.2005) ist die
Verlegung der Straßenbahnlinie 12 vom südlichen Waldrand des Wohngebiets in die
Mitte Goldsteins durch die Straßburger Straße dargestellt. Mit der Verlegung
der Straßenbahn in die Straßburger Straße wird die fußläufige Erreichbarkeit
der Straßenbahn für die Allgemeinheit verbessert. Insofern galt es bei den
planerischen Überlegungen als Rahmenbedingung die Option der Straßenbahn zu
wahren. Ausgehend von einem
Straßenquerschnitt mit einer zukünftigen Straßenbahn verbleibt eine relativ
schmale Fläche von lediglich 15 m, die für eine Bebauung zur Verfügung steht.
Auf dieser Fläche befinden sich einige ältere Bäume sowie 14 Bäume, die 2008
als Ersatzpflanzungen im Zusammenhang mit dem Bau der Kindertagesstätte An der
Schwarzbachmühle gepflanzt wurden. Sofern die Bestandsbäume nicht in einer
Planung berücksichtigt werden können, müssen diese verpflanzt, bzw. ersetzt
werden. Die fünf zweigeschossigen Doppelhäuser parallel zur Straßburger Straße
im Norden grenzen mit ihren Südfassaden mit weniger als 3,0 m Abstand an
den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 911. In diesen Bereichen sind die
gesunden Wohnverhältnisse zu berücksichtigen. Für ein städtebauliches Konzept bedeutet dies
zusammenfassend, dass der ungünstig schmale Grundstücksstreifen, bei Einhaltung
von Abstandsflächen, Berücksichtigung des Baumbestandes und Rücksichtnahme auf
die bestehende Bebauung, lediglich nur sehr eingeschränkte
Bebauungsmöglichkeiten zulassen würde. Bezüglich der zukünftigen
Höhenentwicklung sind in direkter Nachbarschaft zu der Siedlung Goldstein mit
typischen zwei Vollgeschossen maximal drei Vollgeschosse vertretbar. Für einen
Geschosswohnungsbau sind drei Geschosse und eine maximale Gebäudetiefe von 9 m
(15 m Grundstückstiefe abzüglich 3 m Abstandsfläche nach Norden und mindestens
3 m Vorgartenfläche nach Süden) wirtschaftlich nur schwer darstellbar. Mit den dargestellten Schwierigkeiten und dem
erwartungsgemäß geringen Bauvolumen in Form von wenigen Wohnhäusern mit maximal
drei Vollgeschossen ist das Bebauungsplanverfahren Nr. 911 in Frage zu
stellen. Die Fläche ist nach heutigem Kenntnisstand bezogen auf die Anzahl der
möglichen Wohneinheiten im Verhältnis zum hohen Aufwand nicht geeignet, einen
sinnvollen Beitrag für den dringend benötigten Wohnbedarf zu leisten. Ein
entsprechendes Planerfordernis ist nicht mehr aufrecht zu erhalten. Aufgrund der dargestellten Situation wird das
Verfahren eingestellt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 17.01.2014, M 23 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
12.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6
am 23.10.2018, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 159 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO II, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 159 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 27
Beschluss: Der Vorlage M 159 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 3329, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 Aktenzeichen: 61 00