Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße
Begründung
Straßburger Straße Vorgang: OA 516/14 OBR 6; Beschl. d. Stv.-V. vom 26.06.2014, § 4745 Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, auf die viergeschossige Bebauung zu verzichten. Die diesbezüglich von der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2014 verabschiedeten Planungen werden nicht weiter verfolgt (§ 4745). Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Sitzung am 03.06.2014 die OA 516 einstimmig beschlossen und dabei den Magistrat, wie auch die Stadtverordneten gebeten, auf eine vier-geschossige Planung der Bebauung zu verzichten. "Die neue Bebauung orientiert sich nicht an der Bebauung südlich der Straßburger Straße, sondern richtet sich nach dem Bebauungsplan Nr. 720, insbesondere dahin gehend, dass im Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 911 nur Gebäude mit maximal zwei Vollgeschossen zzgl. Dach erlaubt werden." Leider kam die Stadtverordnetenversammlung dem am 26.06.2014 aus -nicht nachvollziehbaren Gründen- nicht nach. In der Zwischenzeit hat sich nunmehr eine Bürgerinitiative von Anwohnern gegründet, die viele Unterschriften gegen die geplante vier-geschossige Bebauung gesammelt hat und diese auch übergeben will. Der Ortsbeirat bekundet mit diesem Antrag erneut seinen unveränderten Standpunkt daran, eine viergeschossige Bebauung nicht weiter zu planen. Der Sinn und Zweck einer viergeschossigen Bebauung auf diesem kleinen Gebiet erschließt sich den Anwohnern und Ihren Vertretern im Ortsbeirat nicht.