Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23
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Anregung vom 18.02.2014, OA 469 entstanden aus Vorlage: OF 949/6 vom 06.02.2014
Betreff: Bebauungsplan Nr. 911 - Nördlich Straßburger Straße Vor Verabschiedung der Aufstellung eines Bebauungsplans sind die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorzustellen Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 23 wird solange zurückgestellt, bis der Magistrat die Grundzüge der geplanten Wohnbebauung dem Ortsbeirat vorgestellt hat. Es ist im Besonderen auf die Art der geplanten Bebauung einzugehen. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert, dabei folgende Fragen zu beantworten: - Wie viel Verkehr wird durch die beabsichtigte Art der Bebauung generiert? - Wie wird gewährleistet, dass die anzunehmende zusätzliche verkehrliche Belastung in die aktuellen Verkehrsplanungen des Straßenverkehrsamts eingearbeitet wird? - Was soll mit der im Gesamtverkehrsplan geplanten Verlegung der Straßenbahntrasse passieren? Begründung: Seit Jahren ist der Ortsbeirat zusammen mit dem Straßenverkehrsamt dabei, den Verkehr in Goldstein zu messen und durch entsprechende Planungen zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern. Hierzu werden mögliche Änderungen der Verkehrsführung mittels eines Verkehrsgutachtens durch das Straßenverkehrsamt erarbeitet. Eine weitere Wohnbebauung wird die ermittelten Zahlen verändern. Daher ist vorab mitzuteilen, welche Art der Bebauung angestrebt wird, damit diese in die verkehrlichen Planungen eingearbeitet werden kann. Eine Zustimmung des Ortsbeirats zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 911 ist ohne die Mitteilung der beabsichtigten Art der Bebauung und Beantwortung der weiteren Fragen nicht möglich, da dadurch die jahrelangen Planungen höchstwahrscheinlich beeinflusst und die Mitteilungen des Ortsbeirats an die Bürgerinnen und Bürger vor Ort ggf. untergraben werden. Es gilt, den Grundsatz "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" anzuwenden, um die in Goldstein bereits zum jetzigen Zeitpunkt vorhandene hitzige Diskussion über die Verkehrsbelastung berücksichtigen zu können. Ggf. werden in diesem Zusammenhang weitere Mittel für die Entlastung durch geeigneten Straßenbau-/umbau nötig. Diese Mittel müssten gemeinsam mit dem Wohnungsbauvorhaben, das mit dem Ortsbeirat und damit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort abzustimmen ist, in den Haushalt der Stadt Frankfurt am Main eingeplant werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 23