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Neubau einer Kindertageseinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals Immermannstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M 219 Betreff: Neubau einer Kindertageseinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals Immermannstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M 246) 1. Dem Neubau der Kindertagesrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt-Ginnheim, Raimundstraße, wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht nicht dem Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 7.067.467 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm 2012-2015 unter der Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von 7.965.593,- € enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element 5.002770.500.109.100-700 vorzunehmen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel von brutto 255.500,- € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.3, Sachkonto 80781800, PSP-Element 5.002770.525.999. 7. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000,- € werden aus dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt. Ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs- und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite, ohne Garderobennischen, bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 9. Für den barrierefreien Zugang der zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem Plattformlift ausgestattet. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an Betreuungsplätzen im Stadtteil Ginnheim sowie zur Sicherstellung des gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden Rechtsanspruchs für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung in Ginnheim, Raimundstraße notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage 1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt sich um 6 Gruppen für unter 3-Jährige. Das vorliegende Raumprogramm entspricht dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln, die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige Türanlagen) zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem "Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren. Sie können ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas holen oder sich mit befreundeten Kindern aus der der Nachbargruppe treffen. Dabei werden noch Umwege gemacht, z.B. die Schuhe oder Jacken in der Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. Ebenso werden in den Fluren die gruppenzughörigen Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter 3 Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt. Deswegen sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen. So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung (Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48% 20% 33% 2004: 50% 25% 25% 2008: 63% 22% 15% 2009: 64% 22% 14% Für die Betreuung der unter 3-Jährige werden in der Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter 3-Jährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf 7.067.467,- € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss Bis 2011 90.868,04 € 90.868,04 € 2012 1.431.443,96 € 520.587,- € 2013 5.545.155,- € 5.551.996,96 € 2014 0,- € 704.015,- € 2015 0,- € 200.000,- € 3. Zugehörige Folgekosten keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten keine b) sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung 42.405,- € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger 659.434,- € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75% 335.705,- € - Abschreibung 132.589,- € 5. Jahreserträge keine 6. Stellenplanmäßige Auswirkungen keine 7. Sonstiges - Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage _Erhebung_2011 (ca. 50 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 2,5 MB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 56 KB) Anlage _Flaechen (ca. 140 KB) Anlage _Karte (ca. 346 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 81 KB) Anlage _PLaene (nicht öffentlich - ca. 309 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.11.2012, NR 445 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.12.2008, M 246 Antrag vom 22.11.2012, OF 511/9 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Integration Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der Vorlage M 219 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 14. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) 15. Sitzung des OBR 9 am 08.11.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 219 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Annahme, NR 445 = Ablehnung) NPD (M 219 = Annahme) 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 43 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) zu 2. CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 219 = Annahme) 20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 445 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en): § 2398, 16. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4