Neubau einer Kindertageseinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals Immermannstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 05.10.2012, M
219 Betreff:
Neubau einer
Kindertageseinrichtung in Ginnheim - Raimundstraße ehemals Immermannstraße
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 09.07.2009, § 6356 (M
246) 1. Dem Neubau der
Kindertagesrichtung für 6 Gruppen in Frankfurt-Ginnheim, Raimundstraße, wird
auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt. 2. Der Neubau entspricht nicht dem
Standardraumprogramm für eine 6-gruppige Kindertageseinrichtung. 3. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter
Kostenberechnung Mittel in Höhe von brutto 7.067.467 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt. 4. Das Vorhaben ist im Investitionsprogramm
2012-2015 unter der Projektdefinition 5.002770, mit einem Gesamtbetrag von
7.965.593,- € enthalten. 5. Die Verrechnung der Bauaufwendungen ist in der
Produktgruppe 20.03, Sachkonto 80785100, PSP-Element
5.002770.500.109.100-700 vorzunehmen. 6. Es dient zur Kenntnis, dass dem Träger, der
die Ausstattung selbst vornimmt, die in der Kostenberechnung enthaltenen Mittel
von brutto 255.500,- € als Investitionskostenzuschuss zur Verfügung
gestellt werden. Die Verrechnung erfolgt aus der Produktgruppe 20.3, Sachkonto
80781800, PSP-Element 5.002770.525.999. 7. Es dient zur Kenntnis, dass zur Teilfinanzierung
keine Zuschüsse vom Bund oder dem Land Hessen in Anspruch genommen werden
können. Die ausfallenden Drittmittel in Höhe von 900.000,- € werden aus
dem veranschlagten Gesamtbudget bei der Projektdefinition 5.002770 gedeckt.
Ggf. werden darin enthaltene Projekte zurückgestellt oder gestrichen. 8. Aus pädagogischen und ablauforganisatorischen
Gründen werden die Flure dieser Kindertageseinrichtung als Spiel-, Bewegungs-
und Aufenthaltsflächen anerkannt und eine Flurbreite, ohne Garderobennischen,
bis maximal 2,30 Meter akzeptiert. 9. Für den barrierefreien Zugang der
zweigeschossigen Kindertageseinrichtungen werden die Neubauten mit einem
Plattformlift ausgestattet. 10. Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu
beginnen. Begründung: A) Zielsetzung Zur Deckung des dringenden Bedarfs an
Betreuungsplätzen im Stadtteil Ginnheim sowie zur Sicherstellung des
gesetzlichen Anspruchs ab 2013 für Kinder unter 3 Jahren und des bestehenden
Rechtsanspruchs für 3-6 Jährige, ist die Errichtung der Kindertageseinrichtung
in Ginnheim, Raimundstraße notwendig. Nähere Ausführungen dazu siehe Anlage
1. B) Alternativen Keine C) Lösung Durch die Errichtung des Neubaus werden 6 Gruppen
entsprechend den Bedarfs- und Nachfrageentwicklungen geschaffen. Es handelt
sich um 6 Gruppen für unter 3-Jährige. Das vorliegende Raumprogramm entspricht
dem Standardraumprogramm in der Aufteilung und der Gesamtfläche. Eine spätere
Nutzung für andere Altersgruppen ist möglich. An den Neubau einer Kindertageseinrichtung werden
unterschiedliche Anforderungen gestellt. So muss das Gebäude dem Baurecht
entsprechen und gleichzeitig für Kinder von 0-12 Jahren über die
Zeit ihres Aufenthalts eine angemessene Aufenthaltsqualität bieten. Um diesen betrieblichen Anforderungen gerecht zu
werden, sind für Kindertageseinrichtungen Brandschutzkonzepte zu entwickeln,
die eine schnelle und sichere Entfluchtung des Gebäudes auch mit Kleinstkindern
ermöglicht. Nach Auswertung der Erfahrungen im Bau und Betrieb von
Kindertageseinrichtungen wird dies erreicht, indem alle Gruppenräume
direkte Ausgänge ins Freie erhalten. Im Obergeschoss wird dies durch
Fluchtbalkone mit möglichst zwei entgegengesetzten Treppen erreicht. Dieses Brandschutzkonzept ermöglicht
außerdem, im Innern auf aufwendige Brandschutzeinrichtungen (z. B schwergängige
Türanlagen) zu verzichten. Die Flure können somit auch kindgerecht gestaltet
und als Aufenthalts- und Erlebnisraum genutzt werden. Sie sind der pädagogische Ort, an dem Kinder in
Kindertageseinrichtungen "ihre Wege" gehen, sich bewegen (gerne auch mit einem
"Fahrzeug" wie dem Bobbycar), zusammenkommen und sich wieder neu orientieren.
Sie können ihren Erfahrungsraum erweitern, indem sie z.B. nach einer
Eingewöhnungsphase, die sehr oft eng an den Gruppenraum und die
Gruppenerzieherin gebunden ist, die andere Gruppe besuchen, in der Küche etwas
holen oder sich mit befreundeten Kindern aus der der Nachbargruppe treffen.
Dabei werden noch Umwege gemacht, z.B. die Schuhe oder Jacken in der
Garderobe zählen, um zu prüfen, wer alles da ist. Je nach Form der Flure werden diese auch für Treffen
bei gruppenübergreifenden Aktivitäten, zum Singen bei Geburtstagen oder an
Festen als Ergänzung zum Mehrzweckraum und als Ausstellungsfläche für z.B. eine
Bilderausstellung zu einem Projekt der Kindertageseinrichtung, genutzt. In jedem Fall sind die Flure auch
als pädagogische Nutz-Fläche zu betrachten. Sie bieten, wie alle Räume in einer
Kindertageseinrichtung, erstaunliche Lernerfahrungen für Kinder an. Ebenso werden in den Fluren die gruppenzughörigen
Garderoben dargestellt. Diese bieten Platz für bis zu 25 Kinder. Garderoben
sind der Ort, an dem Kinder und Eltern begrüßt und verabschiedet werden, an dem
Kinder lernen sich selbständig anzuziehen und "Ordnung" zu halten, wenn sie
z.B. zu unterschiedlichen Zeiten am Tag in Kleingruppen oder als ganze Gruppe
das Haus verlassen. Insbesondere für die Bring- und Abholsituationen
sind sie auch der Ort für kurze Gespräche zwischen Eltern und pädagogischen
Fachkräften zu täglichen Ereignissen. Daher dienen auch diese Flächen nicht im
strengen Sinn nur als Verkehrsfläche, sondern sind ebenfalls Teil der
pädagogischen Arbeit. Im Besonderen wird bei der Betreuung von Kindern unter 3
Jahren dieser Raumbereich als Kommunikations- und Versorgungsbereich genutzt.
Deswegen sollte genügend Raum vorhanden sein, um Kleinstkinder zu legen, um sie
anzuziehen und Eltern / Erziehern zu ermöglichen sich sitzend, zu
unterschiedlichen Betreuungshandlungen, den Kindern zu widmen. Insgesamt zeigt auch die Entwicklung der
Betreuungszeiten, dass die Gebäude eine hohe Aufenthaltsqualität bieten müssen.
So werden alle Frankfurter Kindertageseinrichtungen als Ganztagseinrichtungen
konzipiert. Dies beinhaltet an 5 Tagen die Woche eine tägliche Öffnungszeit von
mindestens 9,5 Stunden (bei besonderem Bedarf im Stadtteil gibt es noch
erweiterte Öffnungszeiten). Dabei können die Eltern wählen, ob sie einen
Ganztags- oder Teilzeitplatz in Anspruch nehmen. Die Entwicklungserhebung
(Stand und Perspektiven der Kindertagesstätten-Entwicklungsplanung für
Frankfurt am Main vom 19.11.2010) stellt vom Jahr 2000 bis 2009 einen
kontinuierlichen Anstieg der Ganztagsbetreuung dar. Ganztags-, Teilzeit-, Halbtagsbetreuung 2000: 48%
20% 33%
2004: 50%
25% 25%
2008: 63% 22%
15% 2009: 64%
22% 14%
Für die Betreuung der unter 3-Jährige werden in der
Regel nur Ganztags- und Teilzeitplätze angeboten. Der Neubau wird gemäß städtischen Beschlüssen im
Passivhausstandard wie auch barrierefrei errichtet. Die Barrierefreiheit wird
durch einen Plattformlift erreicht. Neben dem Anspruch der wohnortnahen
Betreuung von Kindern mit Mobilitätseinschränkungen, sowie Eltern und Personal
mit ebenfalls diesen Einschränkungen, kommen in Einrichtungen für unter
3-Jährige auch die Beförderung von Kinderwagen u.Ä. im Gebäude hinzu. Ein
separater Speiseaufzug ist nicht erforderlich. D) Kosten 1. Investitionsbedarf
7.067.467,- € 2. Für die Baumaßnahme ist folgender
Finanzierungsablauf zu erwarten: Jahr Verpflichtungen Mittelabfluss
Bis 2011 90.868,04 €
90.868,04 € 2012 1.431.443,96 €
520.587,- € 2013 5.545.155,- €
5.551.996,96 €
2014
0,- €
704.015,- € 2015
0,- €
200.000,- € 3. Zugehörige Folgekosten
keine 4. Jahresfolgekosten a) personelle Folgekosten
keine b) sächliche Folgekosten - größere Bauunterhaltung
42.405,- € - Betriebskostenzuschüsse an den Träger
659.434,- € c) Kapitalkosten - Kalkulatorische Verzinsung 4,75%
335.705,- € - Abschreibung
132.589,-
€ 5. Jahreserträge
keine 6. Stellenplanmäßige
Auswirkungen
keine 7. Sonstiges
- Anlage 1 (ca. 18 KB) Anlage _Erhebung_2011 (ca. 50 KB) Anlage _Erlaeuterungsbericht (ca. 2,5 MB) Anlage _Erlaeuterung_Kostendeckblatt (ca. 56 KB) Anlage _Flaechen (ca. 140 KB) Anlage _Karte (ca. 346 KB) Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 81 KB)
Anlage _PLaene (nicht
öffentlich - ca. 309 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
07.11.2012, NR 445
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.12.2008, M 246
Antrag vom
22.11.2012, OF
511/9 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für Bildung und Integration
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 9
Zuständige sonstige Gremien:
KAV
Versandpaket: 10.10.2012 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 05.11.2012, TO I, TOP 16
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Bildung und Integration die Beratung der
Vorlage M 219 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE.,
Piraten und RÖMER (= Zurückstellung) 14. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 05.11.2012, TO I, TOP
25 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 219
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER; CDU, GRÜNE und SPD (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes) FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
15. Sitzung des OBR 9
am 08.11.2012, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage M 219
dient zur Kenntnis.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 15. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.11.2012, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 445 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP,
FREIE WÄHLER und RÖMER gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 445)
sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten
und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 219 = Annahme, NR 445 = Ablehnung) NPD (M 219
= Annahme) 16. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.11.2012, TO II, TOP 43 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 445 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, FDP,
FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und Piraten (= Annahme im
Rahmen NR 445) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
zu 2.
CDU, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE., FDP,
FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: NPD (M 219 = Annahme)
20. Sitzung der KAV am 26.11.2012, TO I, TOP 7 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 219 wird zugestimmt. 2.
Die
Vorlage NR 445 dient zur Kenntnis. Beschlussausfertigung(en):
§ 2398, 16. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 Aktenzeichen: 40 4