Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2022 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Vorlagentyp: M
Beschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2022 und der Lagebericht 2022 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 am 18.08.2023 erteilt wurden.
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2022, der Lagebericht 2022, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2022 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt.
- Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt: a) Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 740.600.603,73 b) Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 17.931.188,93
- Der Lagebericht 2022 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt.
- Der vorgetragene Gewinn 2022 in Höhe von 17.931.188,93 EUR wird wie folgt verwendet: - Ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR soll als Eigenkapitalverzinsung für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. - Ein Teilbetrag des Jahresgewinns 2022 und des Gewinnvortrages 2021 in Höhe von 1.526.112,00 Euro soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und unterliegt einer Ausschüttungssperre aufgrund der Änderungen im Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften (Änderung der Abzinsung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen). - Ein Teilbetrag des Jahresgewinns in Höhe von 12.181.076,93 Euro soll zur Sicherstellung der technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung des Eigenbetriebs insbesondere mit Blick auf die anstehenden Großinvestitionen gemäß § 11 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz den Allgemeinen Rücklagen - Gewinnrücklagen - zugewiesen werden.
- Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2022 wird zur Kenntnis genommen.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
22
22. Sitzung Sonderausschuss für Controlling und Revision
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE. (= Ablehnung der Delegation)
Ablehnung:
LINKE
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP AfD Volt BFF-BIG
25
25. Sitzung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF; BFF-BIG (= Enthaltung)
Alle:
GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. AfD FRAKTION ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
BFF-BIG
25
25. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss
TO I
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG
27
27. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung); BFF-BIG (= Enthaltung)
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP LINKE. AfD Volt FRAKTION
Enthaltung:
BFF-BIG