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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 20.04.2015, B 159 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214) Im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main (Magistratsvortrag M 214 vom 08.11.2013) wurden die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorgestellt und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, antragsgemäß beschlossen. Gemäß Ziffer 4 des Magistratsvortrags ist der Magistrat beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung jährlich über den Fortschritt der Umsetzung zu berichten. Im Folgenden wird der Entwicklungsstand für die unter Kapitel 7 Zukünftige Entwicklung der Feuerwehr Frankfurt am Main aufgeführten Maßnahmen dargestellt: 7.1 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 7.1 a) Gefahrenabwehrplanung Für den Bereich Gefahrenabwehrplanung wurden im BEP insgesamt 2 zusätzliche Stellen festgeschrieben. Deren Schaffung war wegen der schwierigen Haushaltssituation bisher nicht möglich. Daher ist es auch weiterhin kapazitiv nicht möglich, folgende Themenbereiche zu bearbeiten: - Erstellen und Überarbeiten von Gefahrenabwehrplänen - Notwendigkeit der Planung mit GIS-Systemen - Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen jährlichen Einsatzübungen für das Einsatzpersonal - Stabsrahmenübungen des Katastrophenschutz- und des Verwaltungsstabes Im Detail wird auf die Ausführungen im BEP verwiesen. Personalverschiebungen sind wegen der ständig zunehmenden Aufgaben nicht möglich. 7.1 b) Umstieg auf Digitalfunktechnik Das Land Hessen als Betreiber des Funknetzes für die nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden führt den TETRA-Digitalfunk ein. Hierzu ist es erforderlich, alle Fahrzeug- und Handfunksprechgeräte zu ersetzen und das Personal für die neue Technik zu schulen. Auch auf die Zentrale Leitstelle kommen im Rahmen der Einführung neue Aufgaben zu. Die Bestandsfahrzeuge werden sukzessive auf digitale Funktechnik umgerüstet. Neufahrzeuge werden ab Werk mit der neuen Technik ausgestattet. Nach Aufgabenstellung muss die Branddirektion den sogenannten "Servicepoint" für den Digitalfunk betreiben, dies beinhaltet unter anderem: - Ansprechpartner für verschiedene Behörden und Stellen in Sachen Digitalfunk - Verwaltung der Sicherheitskarten und eingesetzten Endgeräte - Erarbeitung von Konzepten für die Verwendung des Digitalfunks im Einsatz Derzeit wird diese Aufgabe durch Anordnung von Mehrarbeitsstunden abgedeckt, auf Dauer kann aber der Servicepoint nicht ohne zusätzliches Personal betrieben werden. Die im BEP beschriebenen zusätzlichen 7 Stellen konnten bisher ebenfalls wegen der schwierigen Haushaltssituation nicht geschaffen werden. Eine Neuschaffung im Stellenplan 2017 ist zwingend erforderlich. Neben dem Ersatz der analogen Funkgeräte sind auch die analogen Funkmeldeempfänger zu ersetzen. Die Umstellung auf Digitalfunktechnik ist demnach noch nicht abgeschlossen. Bezüglich der Auswirkung auf das Budget der Branddirektion ist zu ergänzen, dass der bisher veranschlagte Restbetrag, der zusätzlich zu den vom Land Hessen zu übernehmenden Kosten in Höhe von 800.000,- € anzusetzen ist, im Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt und als Haushaltsrest gebildet wurde. 7.1 c) Kompensation für gesetzlich geregelte, soziale Maßnahmen Mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde vom Gesetzgeber das Lebenszeitarbeitskonto (LAK) eingeführt, das der teilweisen Kompensation der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Wochenstunden dienen soll. Jedem Beamten wird pro Woche 1 Stunde Arbeitszeit als Zeitguthaben gutgeschrieben. Aus diesen Guthaben wurden im Jahr 2014 rund 7.600 Stunden als Ausgleich gewährt, was aufgrund der bisher fehlenden Kompensation im Stellenplan zu einer Erhöhung der Mehrdienstleistungsstunden um diesen Betrag geführt hat. Wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat, führt darüber hinaus auch die Gewährung von Elternzeit zu einer deutlichen Erhöhung von Mehrdienstleistungsstunden um den Betrag von ca. 19.000 Stunden/Jahr, was für die Jahre 2012 bis 2014 eine Zunahme von insgesamt ca. 59.000 Stunden bedeutet. 7.1 d) Gefahrenverhütungsschau (GVS) Im Jahr 2013 konnte ein Erfüllungsgrad von 65 % (700 durchgeführte Gefahrenverhütungsschauen)und im Jahr 2014 ein Erfüllungsgrad von ca. 55% (650 durchgeführte Gefahrenverhütungsschauen) erzielt werden. Im Zuge eines Effizienzsteigerungsprozesses wurden in den letzten beiden Jahren verschiedenste Maßnahmen eingeleitet. Zu nennen sind hier: - Stringente Verwaltungsverfahren mit Unterstützung einer Verwaltungsstelle - Konzentrieren auf wesentliche fachliche Inhalte => Ausrichtung zur "Brandverhütungsschau" (d. h. Fokussieren auf Brandgefahren sowie den organisatorischen und betrieblichen Brandschutz) - Beschreibung von Handlungsabläufen/Workflows/Erstellung Handbuch Vorbeugender Brandschutz - Technische Unterstützung mittels Tablet PC - Verstärkte Verwendung von Textbausteinen/Musterschreiben. Weiterhin wird das Controlling und Berichtswesen im Vorbeugenden Brandschutz weiter ausgebaut und verstärkt. Bei Vollbesetzung mit 27 Gefahrenverhütungsschaubeauftragten sind bei ca. 3 GVS pro Monat und Mitarbeiter insgesamt ca. 1.000 GVS pro Jahr möglich. Aber auch dies entspräche erst einem Erfüllungsgrad von ca. 80 %. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass aktuell eine hohe Anzahl von Pensionierungen aufgefangen werden muss und dass bedingt durch Stellenbesetzungsverfahren und Einarbeitungszeiten ein erheblicher Anteil der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit daher nicht für Gefahrenverhütungsschauen zur Verfügung steht. Weiterhin steigt die Zahl der zu betrachtenden Objekte durch verstärkte Bautätigkeit in Frankfurt am Main stetig an. Um der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach Weisung zu 100 % nachkommen zu können, ist nach aktueller Einschätzung ein Personalbedarf von mind. 2 zusätzlichen Mitarbeitern im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst weiterhin erforderlich. 7.2 Maßnahmen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung 7.2 a) Indienststellung einer 8. Drehleiter zur Menschenrettung Die 8. Drehleiter auf der Bereichswache 10 ist im Dienst. In 12/2014 wurde für 10 Drehleitern ein Vergabeverfahren initiiert. Mit der Indienststellung wird im Zeitraum zwischen dem 3. Quartal 2016 und dem 1. Quartal 2017 gerechnet. 7.2 b) Satellitenunterstützte Einsatzmitteldisposition Die satellitengestützte Einsatzmitteldisposition konnte bisher noch nicht umgesetzt werden. Der Grund hierfür ist die ausstehende Erneuerung der Leitstellentechnik mit Anbindung des Digitalfunks durch das Land Hessen. Die geplante satellitengestützte Einsatzmitteldisposition baut auf der Nutzung des Digitalfunks auf und benötigt die neue Leitstellentechnik. Weiterhin ist geplant, eine neue Software für das Einsatzleitsystem zu beschaffen. Die satellitengestützte Einsatzmitteldisposition soll daher aus Kostengründen nicht mehr in die alte Software des Einsatzleitsystems implementiert werden, sondern erst mit Inbetriebnahme der neuen Software umgesetzt werden. Bis die neue Software uneingeschränkt in Betrieb ist, wird es noch 1 bis 2 Jahre dauern. 7.2 d) Installation eines hochverfügbaren Melde- und Alarmierungsnetzes Derzeit erfolgt die Anbindung aller Standorte der Branddirektion über das allgemeine Datennetz der Stadt Frankfurt am Main. Durch die geplante Mitnutzung des Brandmeldenetzes für Alarmierungsnachrichten soll die notwendige und durch Normen geforderte hohe Verfügbarkeit erreicht werden. Die Absprachen mit der Abteilung Netze des Amtes für Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) als dem für städtische Netze zuständigen Bereich sind getroffen, die Planung der benötigten und zum Teil noch fehlenden Trassen ist im Gange. Die Umsetzung einzelner Planungsabschnitte wird in Abstimmung mit geplanten Bauprojekten Neu- und Umbau von Bereichs-, Rettungs- und Bereichsleitwachen sowie Maßnahmen des Amtes 16 priorisiert. Bei der geplanten Ertüchtigung der Leitstellen-Technik für den Digitalfunk ist die Branddirektion an die Fortschritte der Landeslösung gebunden und wird die dort erstellten Planungen auch für die Zentrale Leitstelle Frankfurt umsetzen. 7.2 e) Verstärkte Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschriebenen angestrebten Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr wurden in großen Teilen umgesetzt. Die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren in Bezug auf Sonderaufgaben wurde fortgeführt. Seit dem letzten Bericht wurden die Freiwilligen Feuerwehren Schwanheim und Nieder-Erlenbach mit der Sonderaufgabe Beleuchtung beauftragt und dementsprechend mit einem Geräteanhänger Licht ausgestattet (GA-Licht). Die Freiwilligen Feuerwehren Sossenheim und Unterliederbach besetzen den Gerätewagen Logistik Hochwasser des Katastrophenschutzes (GW-L1 HW) im monatlichen Wechsel (Standort BW 30). Die Freiwilligen Feuerwehren Kalbach und Nieder-Erlenbach konnten als Unterstützungseinheit für die zukünftig von der Branddirektion zu stellende Aufgabe der Dekon-Staffel für Verletzte in der Medizinischen Task Force (MTF 36) gewonnen werden. Die technische Ausstattung wurde jedoch vonseiten des Bundes noch nicht zur Verfügung gestellt. Der Freiwilligen Feuerwehr Rödelheim wurde die Aufgabe Löschwasserversorgung zugewiesen und für diese Aufgabe ein Wechselladerfahrzeug (WLF) und der Abrollbehälter Schlauch (AB-Schlauch) zur Verfügung gestellt. Das WLF ist gleichzeitig technische Reserve für die BF. Die Innenstadtalarmierung erfolgt gemäß einem von der Branddirektion jährlich erstellten Dienstplan unter Einbindung aller Freiwilligen Feuerwehren. Im wöchentlichen Wechsel sind immer zwei Freiwillige Feuerwehren parallel vorgeplant (City Bereich Ost und City Bereich West). Die Alarmierung einzelner Freiwilliger Feuerwehren (10 Feuerwehren) im Duplizitätsfall wurde umgesetzt und ist im Einsatzleitsystem entsprechend hinterlegt. Die jederzeitige Gewährleistung einer qualifizierten Staffel im Alarmierungsfall kann von der Mehrheit der Freiwilligen Feuerwehren noch nicht erreicht werden. Die Wehrführungen sind jedoch kontinuierlich bestrebt, diesbezüglich eine Steigerung herbeizuführen. Eine vorgeplante Rund-um-die-Uhr-Alarmierung auch an den Werktagen wird weiterhin von den Wehrführungen abgelehnt, da die erforderliche Personalverfügbarkeit in einer angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden kann. Weitere Änderungen seit dem letzten Bericht: - Die FF-Harheim hat die Aufgabe der Chemieschutzanzug (CSA)-Gruppe im Gefahrstoff ABC-Zug aufgrund des sehr hohen Ausbildungs- und Schulungsaufwandes abgegeben. Diese Aufgabe übernimmt zukünftig die Berufsfeuerwehr. - Die FF-Hausen und die FF-Heddernheim haben den Fahrdienst Notfallseelsorger abgegeben. Diese Aufgabe übernehmen seit 01/2015 mehrere Freiwillige Feuerwehren im wöchentlichen Wechsel nach einem erstellten Dienstplan. - Die FF-Höchst wurde zur Durchführung ihrer Sonderaufgabe mit einem WLF am eigenen Standort ausgestattet. Das WLF ist gleichzeitig technische Reserve für die BF. Die FF-Höchst und FF-Nied wurden am GA-Licht/Strom 250 kVA des Katastrophenschutzes (Standort BLW 3 unterwiesen) und können im Bedarfsfall dieses Einsatzmittel zur Einsatzstelle bringen und in Betrieb nehmen. - Die Rettungshundestaffel wurde als Fachgruppe der Feuerwehr integriert und erhielt eine eigene Unterkunft (seit 12/2014 in der Mainzer Landstraße 701). 7.2 f) Weiterverwendung von Löschfahrzeugen Die Maßnahme ist umgesetzt. Das Land Hessen hat den nötigen Umbau der Fahrzeuge zur Verwendung bei den Freiwilligen Feuerwehren finanziert. 7.2 g) Zentraleinkauf Die Maßnahme wurde eingeleitet. Vorarbeiten in Form von statistischen Erhebungen und einer Masterarbeit zu dem Thema sind erfolgt. Ein Konzept zur Umsetzung wird derzeit erarbeitet. 7.2 h) Neubaumaßnahmen In den kommenden 5 Jahren sollen folgende Gebäude für die Berufsfeuerwehr entstehen, bzw. fertiggestellt werden: - Katastrophenschutzlager (KatS-Lager) - Bereichswache 10, Bonames - Bereichsleitungswache 2, Gallus - Bereichswache 20, Gateway Gardens (im Bau) - Bereichswache 21, Heddernheim (Baubeginn in 2015) 7.2 i) Einführung einer zentralen Software für die Verwaltung der Einsatzgeräte und Betriebsmittel Die Beschaffung der Software ist abgeschlossen. Die Einführung erfolgt sukzessive in den verschiedenen Organisationseinheiten. 7.2 j) Reservefahrzeugmanagement Die Problematik der durch Umrüstarbeiten und Fahrzeugüberführungen gebundenen Einsatzkräfte wurde in der Zwischenzeit dadurch gelöst, dass die notwendigen Fahrzeugbewegungen von 2 Kraftfahrern, die dem Sachgebiet Fahrzeugtechnik zugeordnet sind, vorgenommen werden. Es handelt sich um einen einsatzuntauglichen Feuerwehrbeamten und einen ehemaligen Mitarbeiter der Küchenbetriebe. 7.2.l) Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung Die hier erwähnten Maßnahmen sind noch nicht angegangen, bzw. umgesetzt worden. Mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes und der Umsetzung innerhalb der Branddirektion ist weiterhin von einem zusätzlichen Personalbedarf und zusätzlichen Qualifizierungen des vorhandenen Personals im Bereich der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung auszugehen. Der genaue Umfang wird voraussichtlich bis Mitte des Jahres 2015 ermittelt. 7.3 Maßnahmen zur Vorbereitung auf Großschadenslagen 7.3 a) Bau eines Katastrophenschutzlagers Die Bau- und Finanzierungsvorlage für den 1. Bauabschnitt befindet sich im parlamentarischen Genehmigungsverfahren. Die Fertigstellung des Katastrophenschutzlagers wird nicht rechtzeitig zum Ende des Mietvertrages des bisherigen Katastrophenschutzlagers im Nordwestzentrum erfolgen, sodass für die Unterbringung des Katastrophenschutzmaterials ggf. eine Interimslösung erforderlich werden wird. 7.3 b) Konzepte für den Ausfall kritischer Infrastruktur Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Erstellung von Konzepten für den Ausfall kritischer Infrastruktur ist in Bearbeitung. Ein Sonderschutzplan (Einsatzplan) für einen großflächigen Stromausfall im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde erstellt und im November 2014 in einer Übung erprobt. Im Rahmen der Erstellung dieses Sonderschutzplans wurden auch Vereinbarungen mit privaten Betreibern von notstromversorgten Betriebstankstellen geschlossen, damit Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bei einem Stromausfall dort tanken können. Weiterhin wurde im Rahmen der Erstellung dieses Sonderschutzplans festgelegt, alle Feuerwachen und alle Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Notstromversorgung auszustatten. Die Notstromversorgung der Feuerwachen ist bereits weitgehend umgesetzt. Bei der Freiwilligen Feuerwehr werden die letzten 5 Gerätehäuser im Jahr 2015 mit einer externen Einspeisemöglichkeit für Notstrom ausgestattet. Die Stationierung von Stromerzeugern bei der Freiwilligen Feuerwehr zur Einspeisung der Gerätehäuser ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Mit heutigem Stand stehen für 11 Gerätehäuser noch keine Stromerzeuger zur Verfügung. Entsprechend den jährlich vorgesehenen Beschaffungen wird die Gesamtmaßnahme voraussichtlich im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Ein Sonderschutzplan für den Ausfall der Lösch- und Trinkwasserversorgung ist in Bearbeitung. Die beiden in der Beschaffung befindlichen Flutlichtmast-Anhänger werden im Hinblick auf den Ausfall kritischer Infrastruktur mit leistungsfähigeren Notstromerzeugern ausgestattet. 7.3 c) Monitoring- und Logistiksystem für die Energie- und Kraftstoffversorgung Der im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Aufbau eines Monitoring- und Logistiksystems für die Energie- und Kraftstoffversorgung bei großflächigem Ausfall der Stromversorgung im Stadtgebiet Frankfurt konnte aufgrund fehlenden Personals im Bereich der Gefahrenabwehrplanung noch nicht bearbeitet werden. Die Erstellung entsprechender Konzepte und Planungen steht noch aus. 7.3 d) Erstellung eines Katastrophenschutzplans Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main, zu der die Stadt Frankfurt gemäß §§ 29 und 31 HBKG rechtlich verpflichtet ist, konnte bisher aufgrund fehlenden Personals im Bereich der Unteren Katastrophenschutzbehörde nicht umgesetzt werden. Der Plan wurde zuletzt im Jahr 2002 aktualisiert. Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan für diese Aufgabe beschlossene Stellenneuschaffung wurde bisher noch nicht umgesetzt. Da Katastrophenschutz grundsätzlich eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung, und die Erstellung eines Katastrophenschutzplans rechtlich vorgeschrieben ist, ist dieser Umstand sehr kritisch zu bewerten. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits mit Schreiben vom 15.01.2015 die Vorlage einer aktualisierten Fassung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.04.2015 eingefordert. Dieser Aufforderung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. 7.3 e) Notfallmäßiges Hochwasserschutzsystem für 25-jähriges Hochwasser Die Beschaffung eines notfallmäßigen Hochwasserschutzsystems für ein 25-jähriges Hochwasser konnte bisher noch nicht abgeschlossen werden. Die Beschaffung eines Sandsackersatzsystems wurde Anfang 2013 mit einer Ausschreibung eingeleitet, jedoch nach Entscheidung der Magistratsvergabekommission im Dezember 2014 aufgehoben. Mit heutigem Stand kann der Hochwasserschutz gefährdeter Gebäude und Industrieanlagen innerhalb der Stadt Frankfurt am Main, beispielsweise im Bereich Römerberg, durch die Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr bzw. des Katastrophenschutzes nicht, wie geplant, bis zu einem Wasserstand eines 25-jährigen Hochwasserereignisses am Main (HQ 25), d. h. einem Wasserstand von 532 cm am Pegel Frankfurt am Main - Osthafen, sichergestellt werden. 7.4 Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes 7.4 a) Brandschutzaufklärung und Räumungsübungen Brandsicherheitsdienst (BSD): Im Themenbereich Veranstaltungen ist es ergänzend wichtig, den Aspekt Brandsicherheitsdienst zu betrachten. Der geleistete Stundenansatz mit ca. 27.000 BSD Stunden pro Jahr ist relativ konstant. Zunehmend problematischer gestaltet sich allerdings die Besetzung von Diensten im Rahmen von Großveranstaltungen. Durch die teilweise parallel oder zumindest zeitnah stattfindenden Veranstaltungen wie Messen, Großfeste und Heimspiele von Eintracht Frankfurt und dem FSV Frankfurt müssen personalintensive Brandsicherheitsdienste gleichzeitig durchgeführt werden. Wegen des Personalmangels müssen die Dienste als Nebentätigkeit gegen Bezahlung aus der Freizeit geleistet werden. Die bisher mit zwei Mitarbeitern der Branddirektion besetzte Feuerwache in den Städtischen Bühnen wird vermutlich zum Ende dieser Spielzeit aufgelöst. Bisher war generell während der Anwesenheitszeit von Personen im Gebäude die Feuerwache vor Ort besetzt (Zeitfenster ca. 6 - 24 Uhr). Zukünftig wird in diesem Gebäude nur noch Brandsicherheitsdienst während den Veranstaltungen geleistet. Brandschutzaufklärung: Die Durchführung der unter dem Begriff Brandschutzaufklärung summierten Tätigkeitsfelder Brandschutzunterweisung, Brandschutzerziehung und Räumungsübungen steigen stetig. Als neues Tätigkeitsfeld in diesem Bereich wird seit 2014 die Unterstützung aller städtischen Ämter und Betriebe in der Erstellung von Brandschutzordnungen angeboten. Durch die Branddirektion werden die ausgewählten Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Betriebe dafür qualifiziert, die Brandschutzordnungen eigenständig zu erstellen. 7.4 b) Flächendeckende Warnung der Bevölkerung Für die Warnung ist ein Sirenennetz auch weiterhin alternativlos. Kein anderes verfügbares System bietet einen ausreichenden Warn- und Informationseffekt mit vergleichbarem Erreichungsgrad in der Bevölkerung. Grundsätzlich sollte aus Sicht des Magistrats ein Warnsystem in hoheitlicher Hand sein. Damit scheiden private elektronische Dienste, als zentraler technischer Kern eines Warnsystems, aus. Der Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes für die Stadt Frankfurt am Main und eine daraus abgeleitete Kostenschätzung soll in 2015 durch einen externen Fachplaner erfolgen. Mit Hilfe dieser Ergebnisse soll über eine Umsetzung als Einzelmaßnahmen oder als Stufenkonzept unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden. 7.5 Sonstige Maßnahmen 7.5 a) Fahrzeugbeschaffung Der Sachstand für die in diesem Punkt beschriebenen Maßnahmen ist wie folgt: - Die 19 Hilfeleistungslöschfahrzeuge sind beschafft und im Dienst. - Für 10 Drehleitern wurde das Vergabeverfahren initiiert. - Die Beschaffung eines neuen Feuerwehrkrans ist für 2017 vorgesehen. - Schutzsystemtechnik: Die Erneuerung der Atemschutzgeräte wird im ersten Quartal 2015 abgeschlossen; die Ausschreibung der neuen Feuerwehrhelme wird voraussichtlich im ersten Quartal 2015 erfolgen. 7.5 b) Einrichtung eines Safety Officers (Sicherheitsassistent) Die durch entsprechende Rechtsvorschriften gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Feuerwehrbeamten an Einsatzstellen erfordern die Implementierung einer Sicherheits- und Überwachungsperson (Safety Officer) an Einsatzstellen. Die Branddirektion ist verpflichtet, gem. den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungs- und Belastungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Die im Bedarfsplan beschriebenen notwendigen Stellen für den Safety Officer wurden noch nicht geschaffen. Die Gefährdungsbeurteilungen konnten ebenfalls noch nicht erstellt werden, dem Antrag für eine dafür im Doppelhaushalt 2015/2016 geplante Stelle wurde nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Bericht des Magistrats vom 04.07.2016, B 168 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.04.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2 am 18.05.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 14 am 18.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 18.05.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 19.05.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1 am 19.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 10 am 19.05.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 19.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4 am 19.05.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 41. Sitzung des OBR 9 am 28.05.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3 am 28.05.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 12 am 29.05.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 15 am 29.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 29.05.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.07.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6102, 41. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 13.07.2015 Aktenzeichen: 37 4