Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 20.04.2015, B 159 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung
für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
30.01.2014, § 4166 (M 214) Im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der
Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main (Magistratsvortrag M 214 vom
08.11.2013) wurden die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche
Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorgestellt und mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, antragsgemäß beschlossen.
Gemäß Ziffer 4 des Magistratsvortrags ist der Magistrat beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung jährlich über den Fortschritt der Umsetzung zu
berichten. Im Folgenden wird der
Entwicklungsstand für die unter Kapitel 7 Zukünftige Entwicklung der Feuerwehr
Frankfurt am Main aufgeführten Maßnahmen dargestellt: 7.1 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 7.1 a) Gefahrenabwehrplanung Für den Bereich Gefahrenabwehrplanung wurden im BEP
insgesamt 2 zusätzliche Stellen festgeschrieben. Deren Schaffung war wegen der
schwierigen Haushaltssituation bisher nicht möglich. Daher ist es auch weiterhin kapazitiv nicht möglich,
folgende Themenbereiche zu bearbeiten: - Erstellen und Überarbeiten von
Gefahrenabwehrplänen -
Notwendigkeit der Planung mit GIS-Systemen - Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen
jährlichen Einsatzübungen für das Einsatzpersonal - Stabsrahmenübungen des Katastrophenschutz- und des
Verwaltungsstabes
Im Detail wird auf die
Ausführungen im BEP verwiesen. Personalverschiebungen sind wegen der ständig
zunehmenden Aufgaben nicht möglich. 7.1 b) Umstieg auf Digitalfunktechnik Das Land Hessen als Betreiber des Funknetzes für die
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehrbehörden führt den TETRA-Digitalfunk ein.
Hierzu ist es erforderlich, alle Fahrzeug- und Handfunksprechgeräte zu ersetzen
und das Personal für die neue Technik zu schulen. Auch auf die Zentrale
Leitstelle kommen im Rahmen der Einführung neue Aufgaben zu. Die Bestandsfahrzeuge werden sukzessive auf digitale
Funktechnik umgerüstet. Neufahrzeuge werden ab Werk mit der neuen Technik
ausgestattet. Nach Aufgabenstellung muss die
Branddirektion den sogenannten "Servicepoint" für den Digitalfunk betreiben,
dies beinhaltet unter anderem: - Ansprechpartner für verschiedene Behörden und
Stellen in Sachen Digitalfunk - Verwaltung der Sicherheitskarten und eingesetzten
Endgeräte - Erarbeitung von
Konzepten für die Verwendung des Digitalfunks im Einsatz Derzeit wird diese Aufgabe durch Anordnung von
Mehrarbeitsstunden abgedeckt, auf Dauer kann aber der Servicepoint nicht ohne
zusätzliches Personal betrieben werden. Die im BEP beschriebenen zusätzlichen 7
Stellen konnten bisher ebenfalls wegen der schwierigen Haushaltssituation nicht
geschaffen werden. Eine Neuschaffung im Stellenplan 2017 ist zwingend
erforderlich. Neben dem Ersatz der analogen
Funkgeräte sind auch die analogen Funkmeldeempfänger zu ersetzen. Die
Umstellung auf Digitalfunktechnik ist demnach noch nicht abgeschlossen.
Bezüglich der Auswirkung auf das Budget der Branddirektion ist zu ergänzen,
dass der bisher veranschlagte Restbetrag, der zusätzlich zu den vom Land Hessen
zu übernehmenden Kosten in Höhe von 800.000,- € anzusetzen ist, im
Haushalt 2013 zur Verfügung gestellt und als Haushaltsrest gebildet wurde.
7.1 c) Kompensation für gesetzlich geregelte, soziale
Maßnahmen Mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde vom
Gesetzgeber das Lebenszeitarbeitskonto (LAK) eingeführt, das der teilweisen
Kompensation der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Wochenstunden dienen
soll. Jedem Beamten wird pro Woche 1 Stunde Arbeitszeit als Zeitguthaben
gutgeschrieben. Aus diesen Guthaben wurden im Jahr 2014 rund 7.600 Stunden als
Ausgleich gewährt, was aufgrund der bisher fehlenden Kompensation im
Stellenplan zu einer Erhöhung der Mehrdienstleistungsstunden um diesen Betrag
geführt hat. Wie sich in der Zwischenzeit gezeigt hat, führt darüber hinaus
auch die Gewährung von Elternzeit zu einer deutlichen Erhöhung von
Mehrdienstleistungsstunden um den Betrag von ca. 19.000 Stunden/Jahr, was für
die Jahre 2012 bis 2014 eine Zunahme von insgesamt ca. 59.000 Stunden
bedeutet. 7.1 d) Gefahrenverhütungsschau (GVS) Im Jahr 2013 konnte ein Erfüllungsgrad von 65 % (700
durchgeführte Gefahrenverhütungsschauen)und im Jahr 2014 ein Erfüllungsgrad von
ca. 55% (650 durchgeführte Gefahrenverhütungsschauen) erzielt werden. Im Zuge eines Effizienzsteigerungsprozesses wurden in
den letzten beiden Jahren verschiedenste Maßnahmen eingeleitet. Zu nennen
sind hier: - Stringente Verwaltungsverfahren mit
Unterstützung einer Verwaltungsstelle - Konzentrieren auf wesentliche
fachliche Inhalte => Ausrichtung zur "Brandverhütungsschau" (d. h.
Fokussieren auf Brandgefahren sowie den organisatorischen und betrieblichen
Brandschutz) -
Beschreibung von Handlungsabläufen/Workflows/Erstellung Handbuch Vorbeugender
Brandschutz - Technische
Unterstützung mittels Tablet PC - Verstärkte Verwendung von
Textbausteinen/Musterschreiben. Weiterhin wird das Controlling und Berichtswesen im
Vorbeugenden Brandschutz weiter ausgebaut und verstärkt. Bei Vollbesetzung mit
27 Gefahrenverhütungsschaubeauftragten sind bei ca. 3 GVS pro Monat und
Mitarbeiter insgesamt ca. 1.000 GVS pro Jahr möglich. Aber auch dies entspräche
erst einem Erfüllungsgrad von ca. 80 %. Es ist jedoch zu berücksichtigen,
dass aktuell eine hohe Anzahl von Pensionierungen aufgefangen werden muss
und dass bedingt durch Stellenbesetzungsverfahren und Einarbeitungszeiten ein
erheblicher Anteil der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit daher nicht für
Gefahrenverhütungsschauen zur Verfügung steht. Weiterhin steigt die Zahl der zu betrachtenden
Objekte durch verstärkte Bautätigkeit in Frankfurt am Main stetig an. Um der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach Weisung zu
100 % nachkommen zu können, ist nach aktueller Einschätzung ein Personalbedarf
von mind. 2 zusätzlichen Mitarbeitern im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
weiterhin erforderlich. 7.2 Maßnahmen zur Effektivitäts- und
Effizienzsteigerung 7.2 a)
Indienststellung einer 8. Drehleiter zur Menschenrettung Die 8. Drehleiter auf der Bereichswache 10 ist im
Dienst. In 12/2014 wurde für 10 Drehleitern ein Vergabeverfahren initiiert. Mit
der Indienststellung wird im Zeitraum zwischen dem 3. Quartal 2016 und dem 1.
Quartal 2017 gerechnet. 7.2 b) Satellitenunterstützte
Einsatzmitteldisposition Die satellitengestützte Einsatzmitteldisposition
konnte bisher noch nicht umgesetzt werden. Der Grund hierfür ist die
ausstehende Erneuerung der Leitstellentechnik mit Anbindung des Digitalfunks
durch das Land Hessen. Die geplante satellitengestützte
Einsatzmitteldisposition baut auf der Nutzung des Digitalfunks auf und benötigt
die neue Leitstellentechnik. Weiterhin ist geplant, eine neue Software für das
Einsatzleitsystem zu beschaffen. Die satellitengestützte
Einsatzmitteldisposition soll daher aus Kostengründen nicht mehr in die alte
Software des Einsatzleitsystems implementiert werden, sondern erst mit
Inbetriebnahme der neuen Software umgesetzt werden. Bis die neue Software
uneingeschränkt in Betrieb ist, wird es noch 1 bis 2 Jahre dauern. 7.2 d) Installation eines hochverfügbaren Melde- und
Alarmierungsnetzes
Derzeit erfolgt die Anbindung
aller Standorte der Branddirektion über das allgemeine Datennetz der Stadt
Frankfurt am Main. Durch die geplante Mitnutzung des Brandmeldenetzes für
Alarmierungsnachrichten soll die notwendige und durch Normen geforderte hohe
Verfügbarkeit erreicht werden. Die Absprachen mit der Abteilung Netze des Amtes für
Informations- und Kommunikationstechnik (Amt 16) als dem für städtische Netze
zuständigen Bereich sind getroffen, die Planung der benötigten und zum Teil
noch fehlenden Trassen ist im Gange. Die Umsetzung einzelner Planungsabschnitte
wird in Abstimmung mit geplanten Bauprojekten Neu- und Umbau von Bereichs-,
Rettungs- und Bereichsleitwachen sowie Maßnahmen des Amtes 16 priorisiert.
Bei der geplanten Ertüchtigung der
Leitstellen-Technik für den Digitalfunk ist die Branddirektion an die
Fortschritte der Landeslösung gebunden und wird die dort erstellten Planungen
auch für die Zentrale Leitstelle Frankfurt umsetzen. 7.2 e) Verstärkte Einbindung der Freiwilligen
Feuerwehr Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschriebenen angestrebten Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der
Freiwilligen Feuerwehr wurden in großen Teilen umgesetzt. Die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren in Bezug
auf Sonderaufgaben wurde fortgeführt. Seit dem letzten Bericht wurden die
Freiwilligen Feuerwehren Schwanheim und Nieder-Erlenbach mit der Sonderaufgabe
Beleuchtung beauftragt und dementsprechend mit einem Geräteanhänger Licht
ausgestattet (GA-Licht). Die Freiwilligen Feuerwehren Sossenheim und
Unterliederbach besetzen den Gerätewagen Logistik Hochwasser des
Katastrophenschutzes (GW-L1 HW) im monatlichen Wechsel (Standort BW 30). Die
Freiwilligen Feuerwehren Kalbach und Nieder-Erlenbach konnten als
Unterstützungseinheit für die zukünftig von der Branddirektion zu stellende
Aufgabe der Dekon-Staffel für Verletzte in der Medizinischen Task Force (MTF
36) gewonnen werden. Die technische Ausstattung wurde jedoch vonseiten des
Bundes noch nicht zur Verfügung gestellt. Der Freiwilligen Feuerwehr Rödelheim wurde die
Aufgabe Löschwasserversorgung zugewiesen und für diese Aufgabe ein
Wechselladerfahrzeug (WLF) und der Abrollbehälter Schlauch (AB-Schlauch) zur
Verfügung gestellt. Das WLF ist gleichzeitig technische Reserve für die BF.
Die Innenstadtalarmierung erfolgt gemäß einem von der
Branddirektion jährlich erstellten Dienstplan unter Einbindung aller
Freiwilligen Feuerwehren. Im wöchentlichen Wechsel sind immer zwei Freiwillige
Feuerwehren parallel vorgeplant (City Bereich Ost und City Bereich West). Die
Alarmierung einzelner Freiwilliger Feuerwehren (10 Feuerwehren) im
Duplizitätsfall wurde umgesetzt und ist im Einsatzleitsystem entsprechend
hinterlegt. Die jederzeitige Gewährleistung einer
qualifizierten Staffel im Alarmierungsfall kann von der Mehrheit der
Freiwilligen Feuerwehren noch nicht erreicht werden. Die Wehrführungen sind
jedoch kontinuierlich bestrebt, diesbezüglich eine Steigerung herbeizuführen.
Eine vorgeplante
Rund-um-die-Uhr-Alarmierung auch an den Werktagen wird weiterhin von den
Wehrführungen abgelehnt, da die erforderliche Personalverfügbarkeit in einer
angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden kann. Weitere Änderungen seit dem letzten Bericht: - Die FF-Harheim hat die Aufgabe der
Chemieschutzanzug (CSA)-Gruppe im Gefahrstoff ABC-Zug aufgrund des sehr hohen
Ausbildungs- und Schulungsaufwandes abgegeben. Diese Aufgabe übernimmt
zukünftig die Berufsfeuerwehr. - Die FF-Hausen und die FF-Heddernheim haben den
Fahrdienst Notfallseelsorger abgegeben. Diese Aufgabe übernehmen seit 01/2015
mehrere Freiwillige Feuerwehren im wöchentlichen Wechsel nach einem erstellten
Dienstplan. - Die FF-Höchst wurde zur
Durchführung ihrer Sonderaufgabe mit einem WLF am eigenen Standort
ausgestattet. Das WLF ist gleichzeitig technische Reserve für die BF. Die
FF-Höchst und FF-Nied wurden am GA-Licht/Strom 250 kVA des Katastrophenschutzes
(Standort BLW 3 unterwiesen) und können im Bedarfsfall dieses Einsatzmittel zur
Einsatzstelle bringen und in Betrieb nehmen. - Die Rettungshundestaffel wurde als Fachgruppe der
Feuerwehr integriert und erhielt eine eigene Unterkunft (seit 12/2014 in der
Mainzer Landstraße 701). 7.2 f) Weiterverwendung von Löschfahrzeugen Die Maßnahme ist umgesetzt. Das Land Hessen hat den
nötigen Umbau der Fahrzeuge zur Verwendung bei den Freiwilligen Feuerwehren
finanziert. 7.2 g) Zentraleinkauf Die Maßnahme wurde eingeleitet. Vorarbeiten in Form
von statistischen Erhebungen und einer Masterarbeit zu dem Thema sind erfolgt.
Ein Konzept zur Umsetzung wird derzeit erarbeitet. 7.2 h) Neubaumaßnahmen In den kommenden 5 Jahren sollen folgende Gebäude für
die Berufsfeuerwehr entstehen, bzw. fertiggestellt werden: - Katastrophenschutzlager (KatS-Lager) - Bereichswache 10, Bonames - Bereichsleitungswache 2, Gallus
- Bereichswache 20, Gateway
Gardens (im Bau) -
Bereichswache 21, Heddernheim (Baubeginn in 2015) 7.2 i) Einführung einer zentralen Software für die
Verwaltung der Einsatzgeräte und Betriebsmittel Die Beschaffung der Software ist abgeschlossen. Die
Einführung erfolgt sukzessive in den verschiedenen
Organisationseinheiten. 7.2 j) Reservefahrzeugmanagement Die Problematik der durch Umrüstarbeiten und
Fahrzeugüberführungen gebundenen Einsatzkräfte wurde in der Zwischenzeit
dadurch gelöst, dass die notwendigen Fahrzeugbewegungen von 2 Kraftfahrern, die
dem Sachgebiet Fahrzeugtechnik zugeordnet sind, vorgenommen werden. Es handelt
sich um einen einsatzuntauglichen Feuerwehrbeamten und einen ehemaligen
Mitarbeiter der Küchenbetriebe. 7.2.l) Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung
Die hier erwähnten Maßnahmen sind noch nicht
angegangen, bzw. umgesetzt worden. Mit Einführung des
Notfallsanitätergesetzes und der Umsetzung innerhalb der Branddirektion ist
weiterhin von einem zusätzlichen Personalbedarf und zusätzlichen
Qualifizierungen des vorhandenen Personals im Bereich der rettungsdienstlichen
Aus- und Fortbildung auszugehen. Der genaue Umfang wird voraussichtlich
bis Mitte des Jahres 2015 ermittelt. 7.3 Maßnahmen zur Vorbereitung auf
Großschadenslagen 7.3 a) Bau
eines Katastrophenschutzlagers Die Bau- und Finanzierungsvorlage für den 1.
Bauabschnitt befindet sich im parlamentarischen Genehmigungsverfahren. Die Fertigstellung des Katastrophenschutzlagers wird
nicht rechtzeitig zum Ende des Mietvertrages des bisherigen
Katastrophenschutzlagers im Nordwestzentrum erfolgen, sodass für die
Unterbringung des Katastrophenschutzmaterials ggf. eine Interimslösung
erforderlich werden wird. 7.3 b) Konzepte für den Ausfall kritischer
Infrastruktur Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschlossene Erstellung von Konzepten für den Ausfall kritischer Infrastruktur
ist in Bearbeitung. Ein Sonderschutzplan (Einsatzplan) für einen großflächigen
Stromausfall im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde erstellt und im November
2014 in einer Übung erprobt. Im Rahmen der Erstellung dieses Sonderschutzplans
wurden auch Vereinbarungen mit privaten Betreibern von notstromversorgten
Betriebstankstellen geschlossen, damit Fahrzeuge der Feuerwehr und des
Katastrophenschutzes bei einem Stromausfall dort tanken können. Weiterhin wurde
im Rahmen der Erstellung dieses Sonderschutzplans festgelegt, alle Feuerwachen
und alle Gerätehäuser der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Notstromversorgung
auszustatten. Die Notstromversorgung der Feuerwachen ist bereits weitgehend
umgesetzt. Bei der Freiwilligen Feuerwehr werden die letzten 5 Gerätehäuser im
Jahr 2015 mit einer externen Einspeisemöglichkeit für Notstrom ausgestattet.
Die Stationierung von Stromerzeugern bei der Freiwilligen Feuerwehr zur
Einspeisung der Gerätehäuser ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Mit
heutigem Stand stehen für 11 Gerätehäuser noch keine Stromerzeuger zur
Verfügung. Entsprechend den jährlich vorgesehenen Beschaffungen wird die
Gesamtmaßnahme voraussichtlich im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Ein Sonderschutzplan für den Ausfall der Lösch- und
Trinkwasserversorgung ist in Bearbeitung. Die beiden in der Beschaffung befindlichen
Flutlichtmast-Anhänger werden im Hinblick auf den Ausfall kritischer
Infrastruktur mit leistungsfähigeren Notstromerzeugern ausgestattet. 7.3 c) Monitoring- und Logistiksystem für die
Energie- und Kraftstoffversorgung Der im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene
Aufbau eines Monitoring- und Logistiksystems für die Energie- und
Kraftstoffversorgung bei großflächigem Ausfall der Stromversorgung im
Stadtgebiet Frankfurt konnte aufgrund fehlenden Personals im Bereich der
Gefahrenabwehrplanung noch nicht bearbeitet werden. Die Erstellung
entsprechender Konzepte und Planungen steht noch aus. 7.3 d) Erstellung eines Katastrophenschutzplans
Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene
Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main, zu der
die Stadt Frankfurt gemäß §§ 29 und 31 HBKG rechtlich verpflichtet ist, konnte
bisher aufgrund fehlenden Personals im Bereich der Unteren
Katastrophenschutzbehörde nicht umgesetzt werden. Der Plan wurde zuletzt im
Jahr 2002 aktualisiert. Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan für diese Aufgabe
beschlossene Stellenneuschaffung wurde bisher noch nicht umgesetzt. Da
Katastrophenschutz grundsätzlich eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung, und
die Erstellung eines Katastrophenschutzplans rechtlich vorgeschrieben ist, ist
dieser Umstand sehr kritisch zu bewerten. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das
Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits mit Schreiben vom 15.01.2015 die
Vorlage einer aktualisierten Fassung des Katastrophenschutzplans der Stadt
Frankfurt am Main bis zum 30.04.2015 eingefordert. Dieser Aufforderung kann aus
den genannten Gründen nicht entsprochen werden. 7.3 e) Notfallmäßiges Hochwasserschutzsystem für
25-jähriges Hochwasser Die Beschaffung eines notfallmäßigen
Hochwasserschutzsystems für ein 25-jähriges Hochwasser konnte bisher noch nicht
abgeschlossen werden. Die Beschaffung eines Sandsackersatzsystems wurde Anfang
2013 mit einer Ausschreibung eingeleitet, jedoch nach Entscheidung der
Magistratsvergabekommission im Dezember 2014 aufgehoben. Mit heutigem Stand
kann der Hochwasserschutz gefährdeter Gebäude und Industrieanlagen innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main, beispielsweise im Bereich Römerberg, durch die
Einheiten und Einrichtungen der Gefahrenabwehr bzw. des Katastrophenschutzes
nicht, wie geplant, bis zu einem Wasserstand eines 25-jährigen
Hochwasserereignisses am Main (HQ 25), d. h. einem Wasserstand von 532 cm am
Pegel Frankfurt am Main - Osthafen, sichergestellt werden. 7.4 Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes
7.4 a) Brandschutzaufklärung und
Räumungsübungen
Brandsicherheitsdienst (BSD):
Im Themenbereich Veranstaltungen
ist es ergänzend wichtig, den Aspekt Brandsicherheitsdienst zu betrachten.
Der geleistete Stundenansatz mit
ca. 27.000 BSD Stunden pro Jahr ist relativ konstant. Zunehmend problematischer
gestaltet sich allerdings die Besetzung von Diensten im Rahmen von
Großveranstaltungen. Durch die teilweise parallel oder zumindest zeitnah
stattfindenden Veranstaltungen wie Messen, Großfeste und Heimspiele von
Eintracht Frankfurt und dem FSV Frankfurt müssen personalintensive
Brandsicherheitsdienste gleichzeitig durchgeführt werden. Wegen des
Personalmangels müssen die Dienste als Nebentätigkeit gegen Bezahlung aus der
Freizeit geleistet werden. Die bisher mit zwei Mitarbeitern der Branddirektion
besetzte Feuerwache in den Städtischen Bühnen wird vermutlich zum Ende dieser
Spielzeit aufgelöst. Bisher war generell während der Anwesenheitszeit von
Personen im Gebäude die Feuerwache vor Ort besetzt (Zeitfenster ca. 6 - 24
Uhr). Zukünftig wird in diesem Gebäude nur noch Brandsicherheitsdienst während
den Veranstaltungen geleistet. Brandschutzaufklärung: Die Durchführung der unter dem Begriff
Brandschutzaufklärung summierten Tätigkeitsfelder Brandschutzunterweisung,
Brandschutzerziehung und Räumungsübungen steigen stetig. Als neues Tätigkeitsfeld in diesem Bereich wird seit
2014 die Unterstützung aller städtischen Ämter und Betriebe in der Erstellung
von Brandschutzordnungen angeboten. Durch die Branddirektion werden die
ausgewählten Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Betriebe dafür qualifiziert,
die Brandschutzordnungen eigenständig zu erstellen. 7.4 b) Flächendeckende Warnung der Bevölkerung
Für die Warnung ist ein Sirenennetz auch weiterhin
alternativlos. Kein anderes verfügbares System bietet einen ausreichenden Warn-
und Informationseffekt mit vergleichbarem Erreichungsgrad in der Bevölkerung.
Grundsätzlich sollte aus Sicht des Magistrats ein Warnsystem in hoheitlicher
Hand sein. Damit scheiden private elektronische Dienste, als zentraler
technischer Kern eines Warnsystems, aus. Der Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes für
die Stadt Frankfurt am Main und eine daraus abgeleitete Kostenschätzung soll in
2015 durch einen externen Fachplaner erfolgen. Mit Hilfe dieser Ergebnisse soll
über eine Umsetzung als Einzelmaßnahmen oder als Stufenkonzept unter
Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittel entschieden werden.
7.5 Sonstige Maßnahmen 7.5 a) Fahrzeugbeschaffung Der Sachstand für die in diesem Punkt beschriebenen
Maßnahmen ist wie folgt: - Die 19 Hilfeleistungslöschfahrzeuge sind beschafft
und im Dienst. - Für 10
Drehleitern wurde das Vergabeverfahren initiiert. - Die Beschaffung eines neuen Feuerwehrkrans ist für
2017 vorgesehen. -
Schutzsystemtechnik: Die Erneuerung der Atemschutzgeräte wird im ersten Quartal
2015 abgeschlossen; die Ausschreibung der neuen Feuerwehrhelme wird
voraussichtlich im ersten Quartal 2015 erfolgen. 7.5 b) Einrichtung eines Safety Officers
(Sicherheitsassistent) Die durch entsprechende Rechtsvorschriften
gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Feuerwehrbeamten an
Einsatzstellen erfordern die Implementierung einer Sicherheits- und
Überwachungsperson (Safety Officer) an Einsatzstellen. Die Branddirektion ist
verpflichtet, gem. den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungs-
und Belastungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Die im Bedarfsplan beschriebenen notwendigen Stellen
für den Safety Officer wurden noch nicht geschaffen. Die
Gefährdungsbeurteilungen konnten ebenfalls noch nicht erstellt werden, dem Antrag für eine dafür im Doppelhaushalt
2015/2016 geplante Stelle wurde nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 214
Bericht des
Magistrats vom 04.07.2016, B 168
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.04.2015
Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 2
am 18.05.2015, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
14 am 18.05.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
11 am 18.05.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR
16 am 19.05.2015, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
41. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2015, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7
am 19.05.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 1
am 19.05.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR
10 am 19.05.2015, TO II, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
13 am 19.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 4
am 19.05.2015, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung FDP
41. Sitzung des OBR 9
am 28.05.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 3
am 28.05.2015, TO II, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 41. Sitzung des OBR 8
am 28.05.2015, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR
12 am 29.05.2015, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR
15 am 29.05.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5
am 29.05.2015, TO I, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 13.07.2015, TO I, TOP
13 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 159 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und RÖMER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6102, 41. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 13.07.2015 Aktenzeichen: 37 4