Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 04.07.2016, B 168 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung
für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
30.01.2014, § 4166 (M 214 Ziff. 4) - l. B 159/15 - Im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der
Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main (Magistratsvortrag M 214 vom
08.11.2013) wurden die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche
Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorgestellt und mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, antragsgemäß beschlossen.
Gemäß Ziffer 4 des Magistratsvortrags ist der Magistrat beauftragt, der
Stadtverordnetenversammlung über den Fortschritt der Umsetzung zu
berichten. In diesem Zusammenhang ist auch auf
den im Geschäftsgang befindlichen Magistratsvortrag M 114 vom 03.06.2016
"Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und
Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der
Stadt Frankfurt am Main" zu verweisen, in welchem spezielle
Strukturverbesserungen für den Einsatzdienst, im Schwerpunkt mittlerer
feuerwehrtechnischer Dienst, mit Bezug zum Notfallsanitätergesetz dargestellt
werden. Die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main
ist eine hochmoderne, professionelle und innovative Organisation und gehört zu
den größten und modernsten Berufsfeuerwehren in Deutschland. Zugleich ist sie
mit etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten Ämter
innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Über das gesamte Stadtgebiet
verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen, auf denen gut 900
Feuerwehrbeamte rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr ihren Dienst zum Schutz
der Frankfurter Bevölkerung versehen. Neben den eigentlichen Lösch- und
Hilfeleistungsfahrzeugen, die bei nahezu allen Einsätzen eingesetzt werden,
finden sich an verschiedenen Standorten zudem unterschiedliche Sonderfahrzeuge
und -ausrüstungen. Diese werden von fachspezifisch ausgebildeten
Feuerwehrleuten eingesetzt, sodass bei besonderen Einsatzlagen zuverlässig
effiziente und spezialisierte Hilfe geleistet werden kann. Hierzu zählen
z. B. die Höhenretter, der Umweltzug oder auch die Feuerwehrtaucher. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Branddirektion setzen sich mit ihrer Professionalität und ihrer Leidenschaft
rund um die Uhr und in den unterschiedlichsten Bereichen für den Schutz von
Frankfurt am Main ein. Nicht zuletzt bei der Bewältigung des
Flüchtlingszustromes seit Herbst 2015 standen und stehen Feuerwehrleute
gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an vorderster Linie
und sorgen mit Professionalität und viel zusätzlicher Mehrarbeit an der Grenze
des Leistbaren für einen weitgehend störungsfreien Ablauf. Der hohe
Personaleinsatz dafür und weitere Randbedingungen mit der Folge personeller
Engpässe führten jedoch auch dazu, dass einige weiter unten beschriebene
Maßnahmen in zeitlichen Verzug geraten sind. Dies vorausgeschickt wird im Folgenden der
Entwicklungsstand seit dem ersten Bericht vom 20.04.2015, B 159, für die unter
Kapitel 7 Zukünftige Entwicklung der Feuerwehr Frankfurt am Main aufgeführten
Maßnahmen dargestellt: Vorbemerkung: Werden Personenbezeichnungen aus
Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen
Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 7.1 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 7.1 a) Gefahrenabwehrplanung Für den Bereich Gefahrenabwehrplanung wurden im BEP
insgesamt 2 zusätzliche Stellen festgeschrieben. Die Beordnung im Stellenplan
steht noch aus.
7.1 b) Umstieg auf
Digitalfunktechnik
Gegenüber den Ausführungen im
Bericht B 159 vom 20.04.2015 sind keine Veränderungen eingetreten. 7.1 c) Kompensation für gesetzlich geregelte, soziale
Maßnahmen Mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde vom
Gesetzgeber das Lebenszeitarbeitskonto (LAK) eingeführt, das der teilweisen
Kompensation der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Wochenstunden dienen
soll. Jedem Beamten wird pro Woche 1 Stunde Arbeitszeit als Zeitguthaben
gutgeschrieben.
Aus diesen Guthaben wurden den
Einsatzbeamten im Jahr 2015 rund 11.300 Stunden als Ausgleich gewährt, was
aufgrund der bisher fehlenden Kompensation im Stellenplan zu einer Erhöhung der
Mehrdienstleistungsstunden um diesen Betrag geführt hat. Darüber hinaus führte
auch die Gewährung von Elternzeit im Jahr 2015 wieder zu einer deutlichen
Erhöhung von Mehrdienstleistungsstunden. Für den Einsatzdienst entspricht dies
rund 18.000 Stunden, was für die Jahre 2012 bis 2015 eine Zunahme von insgesamt
ca. 77.000 Stunden bedeutet. 7.1 d) Gefahrenverhütungsschau Die Zahl der zu betrachtenden Objekte steigt durch
verstärkte Bautätigkeit in Frankfurt am Main stetig an (1.1.2014: 5845;
1.1.2015: 6165; 1.1.2016: 6420). Die ständig wachsende Stadt und weitere zusätzliche
Aufgaben im Rahmen der Bereitstellung von kurzfristigem und dauerhaftem
Wohnraum für Flüchtlinge stellen eine große Herausforderung für den
Erfüllungsgrad im Bereich der Gefahrenverhütungsschauen und die Bearbeitung für
Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsanfragen von Sonderbauten dar.
Im Jahr 2013 konnte ein Erfüllungsgrad von 65% (700
durchgeführte Gefahrenverhütungsschauen) und im Jahr 2014 ein Erfüllungsgrad
von ca. 56% erzielt werden. Im Jahr 2015 liegt der Erfüllungsgrad bei 55%. Die
Maßnahmen, welche im Zuge eines Effizienzsteigerungsprozesses in den letzten
beiden Jahren eingeleitet wurden, können dem Bericht vom 20.04.2015 (B 159)
entnommen werden.
Um der gesetzlichen
Pflichtaufgabe nach Weisung zu 100 % nachkommen zu können, ist nach aktueller
Einschätzung ein Personalbedarf von mindestens 2 zusätzlichen Mitarbeitern im
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst weiterhin erforderlich. 7.2 Maßnahmen zur Effektivitäts- und
Effizienzsteigerung 7.2 a) Indienststellung einer 8. Drehleiter zur
Menschenrettung
Die 8. Drehleiter auf der
Bereichswache 10 ist im Dienst. In 12/2014 wurde für 10 Drehleitern ein
Vergabeverfahren initiiert. Mit der Indienststellung wird im Zeitraum zwischen
dem 3. Quartal 2016 und dem 1. Quartal 2017 gerechnet. 7.2 b) Satellitenunterstützte
Einsatzmitteldisposition Die geplante satellitengestützte
Einsatzmitteldisposition baut auf der Nutzung des Digitalfunks auf und benötigt
eine neue Leitstellentechnik. Die Erneuerung der Leitstellentechnik mit
Anbindung das Digitalfunks durch das Land Hessen befindet sich noch in
Bearbeitung. 7.2 d) Installation eines
hochverfügbaren Melde- und Alarmierungsnetzes Die Anbindung aller Standorte der Branddirektion über
das allgemeine Datennetz der Stadt Frankfurt am Main ist weiterhin mit hoher
Priorität in Bearbeitung. 7.2 e) Verstärkte Einbindung der Freiwilligen
Feuerwehr Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschriebenen angestrebten Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der
Freiwilligen Feuerwehr wurden in großen Teilen umgesetzt. Die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren in Bezug
auf Sonderaufgaben wurde fortgeführt. Seit dem letzten Bericht werden
inzwischen 11 Freiwillige Feuerwehren nach Dienstplan im zweiwöchigen Wechsel
für den Fahrdienst des Notfallseelsorgers eingesetzt. Die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren
Kalbach und Nieder-Erlenbach, welche als Unterstützungseinheit für die
zukünftig von der Branddirektion zu stellende Aufgabe der
Dekontaminations-Staffel für Verletzte in der Medizinischen Task Force (MTF 36)
vorgesehen sind, steht noch aus, da die Voraussetzungen hierfür vom Bund noch
nicht geschaffen wurden. Die Innenstadtalarmierung erfolgt weiterhin gemäß
einem von der Branddirektion jährlich erstellten Dienstplan unter der
grundsätzlichen Einbindung aller Freiwilligen Feuerwehren. Im wöchentlichen
Wechsel sind immer zwei Freiwillige Feuerwehren parallel vorgeplant (City
Bereich Ost und City Bereich West). Die Freiwillige Feuerwehr Harheim wurde auf
eigenen Wunsch, aufgrund einer zu geringen gesicherten Verfügbarkeit von
Einsatzkräften, aus dem Dienstplan 2015 und 2016 herausgenommen. Die jederzeitige Gewährleistung einer qualifizierten
Staffel im Alarmierungsfall kann von der Mehrheit der Freiwilligen Feuerwehren noch nicht
erreicht werden. Die Wehrführungen sind jedoch kontinuierlich bestrebt, diesbezüglich eine
Steigerung herbeizuführen. Eine vorgeplante Rund-um-die-Uhr-Alarmierung auch an
den Werktagen kann derzeit noch nicht umgesetzt werden, da die erforderliche
Personalverfügbarkeit der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute in einer
angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden kann. Weitere Änderungen seit dem letzten Bericht: - Die FF-Hausen, FF-Niederursel und FF-Nied konnten
als Ersatz für über 25 Jahre alte Löschfahrzeuge mit einem neuen LF 10
ausgestattet werden. Durch diese neue technische Ausstattung konnte die
Einsatzfähigkeit der Wehren gesteigert werden. - Die Rettungshundestaffel konnte übergangsweise mit
einem MTF aus dem vorhandenen Fahrzeugbestand ausgestattet werden. Die
Neubeschaffung eines MTF ist für das Jahr 2017 vorgesehen. - Die FF-Enkheim erhielt für einen
vorhandenen außer Dienst zu stellenden Feldkochherdanhänger (FKH) der
Verpflegungseinheit einen generalüberholten gebrauchten FKH. 7.2 g) Zentraleinkauf D as Konzept zur Umsetzung ist
noch in Bearbeitung. 7.2 h) Neubaumaßnahmen In den kommenden 5 Jahren sollen folgende Gebäude für
die Berufsfeuerwehr entstehen, bzw. fertig gestellt werden: - Zentrales Katastrophenschutzlager
(KatS-Lager, Baubeginn 2016) - Bereichswache 10, Bonames - Bereichsleitungswache 2, Gallus - Bereichswache 21, Heddernheim
(Baubeginn war in 2015, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum Ende des
Jahres 2016) 7.2 i) Einführung einer zentralen
Software für die Verwaltung der Einsatzgeräte und Betriebsmittel Die Beschaffung der Software ist abgeschlossen. Die
Einführung erfolgt sukzessive in den verschiedenen
Organisationseinheiten. 7.2. l) Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung
Mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes und der
Umsetzung innerhalb der Branddirektion ist weiterhin von einem zusätzlichen
Personalbedarf und zusätzlichen Qualifizierungen des vorhandenen Personals im
Bereich der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung auszugehen. Der Umfang
ist bereits ermittelt und hausintern abgestimmt, ein entsprechender
Magistratsvortrag ist - wie eingangs erwähnt - bereits im Geschäftsgang.
7.3 Maßnahmen zur Vorbereitung auf
Großschadenslagen
7.3 a) Bau eines zentralen
Katastrophenschutzlagers Aufgrund aktueller Planungen werden die Bauabschnitte
2 bis 4 des Neubaus eines Katastrophenschutzlagers (KatS-Lager) zeitlich
vorgezogen und unter Nutzung von Synergien im Baustellenbetrieb gemeinsam mit
dem 1. Bauabschnitt zeitlich kompakt realisiert. Außerdem wird die
Rettungshundestaffel als Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt
am Main aus einsatztaktischen und infrastrukturellen Gründen dauerhaft am
Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers untergebracht. Eine
entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage hat die Stadtverordnetenversammlung
am 12.05.2016 beschlossen (§ 79 zur M 72 vom 04.04.2016). Der Betrieb eines
modernen und funktionalen Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger
Wartungs- und Energiekosten verursachen als dies beim derzeitigen
Mietverhältnis der Fall ist. Des Weiteren lassen sich durch die Unterbringung
der Rettungshundestaffel (RHS) im zentralen Katastrophenschutzlager Miet- und
Sachkosten gegenüber anderen ggf. externen RHS-Standorten reduzieren. Bis zur Fertigstellung des zentralen
Katastrophenschutzlagers wird nach Ende des Mietvertrages des bisherigen
Katastrophenschutzlagers im Nordwestzentrum für die Unterbringung des
Katastrophenschutzmaterials ggf. eine Interimslösung erforderlich werden.
7.3 b) Konzepte für den Ausfall kritischer
Infrastruktur Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan
beschlossene Erstellung von Konzepten für den Ausfall kritischer Infrastruktur
ist in Bearbeitung. Ein Sonderschutzplan (Einsatzplan) für einen großflächigen
Stromausfall im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde erstellt und im November
2014 in einer Übung erprobt. Die Stationierung von Stromerzeugern bei der
Freiwilligen Feuerwehr zur Einspeisung der Gerätehäuser wird derzeit
realisiert. Für 3 Feuerwehrhäuser werden derzeit Notstromerzeuger beschafft.
Mit jetzigem Stand stehen für 8 Gerätehäuser noch keine Stromerzeuger zur
Verfügung. Entsprechend den jährlich vorgesehenen Beschaffungen wird die
Gesamtmaßnahme voraussichtlich im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Ein Sonderschutzplan für den Ausfall der Lösch- und
Trinkwasserversorgung ist in Bearbeitung. Die beiden in der Beschaffung befindlichen
Flutlichtmast-Anhänger werden im Hinblick auf den Ausfall kritischer
Infrastruktur mit leistungsfähigeren Notstromerzeugern ausgestattet. Ein
Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet, mit einer Beschaffung ist noch im
Jahr 2016 zu rechnen. Die Vorhaltung von zwei weiteren mobilen Tankstellen
hat sich als erforderlich herausgestellt, diese befinden sich derzeit in der
Beschaffung. 7.3 c) Monitoring- und Logistiksystem
für die Energie- und Kraftstoffversorgung Der im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene
Aufbau eines Monitoring- und Logistiksystems für die Energie- und
Kraftstoffversorgung bei großflächigem Ausfall der Stromversorgung im
Stadtgebiet Frankfurt konnte aufgrund personeller Engpässe im Bereich der
Gefahrenabwehrplanung noch nicht bearbeitet werden. Die Erstellung
entsprechender Konzepte und Planungen steht noch aus. 7.3 d) Erstellung eines Katastrophenschutzplans
Für die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene
Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main, zu der
die Stadt Frankfurt gemäß §§ 29 und 31 HBKG rechtlich verpflichtet ist, ist die
im Bedarfs- und Entwicklungsplan für diese Aufgabe beschlossene
Stellenneuschaffung erforderlich. Der Plan wurde zuletzt im Jahr 2002
aktualisiert. Da Katastrophenschutz grundsätzlich eine Aufgabe zur Erfüllung
nach Weisung, und die Erstellung eines Katastrophenschutzplans rechtlich
vorgeschrieben ist, hat die Umsetzung höchste Priorität. Die zuständige
Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits mit Schreiben
vom 15.01.2015 die Vorlage einer aktualisierten Fassung des
Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.04.2015
eingefordert. Dieser Aufforderung konnte bislang aus den genannten Gründen
nicht entsprochen werden. Ein aktueller Katastrophenschutzplan wäre
beispielsweise ein hilfreiches Instrumentarium auch für die Tätigkeit des
Verwaltungsstabes wie auch des Führungsstabes des Katastrophenschutzes zur
Bearbeitung der akuten Flüchtlingslage im September/Oktober 2015 gewesen.
7.3 e) Notfallmäßiges Hochwasserschutzsystem für
25-jähriges Hochwasser Die Beschaffung eines notfallmäßigen
Hochwasserschutzsystems für ein 25-jähriges Hochwasser befindet sich noch im
Verfahrensweg. Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Sandsackersatzsystems
wurde von der Branddirektion Anfang 2013 eingeleitet, jedoch nach Entscheidung
der Magistratsvergabekommission im Dezember 2014 aufgehoben. Die
Magistratsvergabekommission hat nunmehr im November 2015 beschlossen, die
Stadtentwässerung unter Beteiligung eines externen Sachverständigen mit der
Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu betrauen. 7.4 Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes
7.4 a) Brandschutzaufklärung und Räumungsübungen
Ergänzend ist es in diesem Themenkomplex erneut
wichtig, den Themenbereich Veranstaltungen, insbesondere Brandsicherheitsdienst
zu betrachten. Brandsicherheitsdienst (BSD): Die Brandsicherheitsdienste
(gesetzliche Pflichtaufgabe) werden als Nebentätigkeit gegen Bezahlung aus der
Freizeit geleistet. Hintergrund hierfür ist, dass entsprechend vorhandene
Stellen in der Vergangenheit gestrichen wurden, bevor die europäische
Arbeitszeitverordnung mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden in Kraft trat.
Der geleistete Stundenansatz mit ca. 27.000 BSD Stunden pro Jahr ist weiterhin
relativ konstant. Zunehmend schwieriger gestaltet sich weiterhin die Besetzung
von Diensten im Rahmen von Großveranstaltungen. Durch die teilweise parallel
oder zumindest zeitnah stattfindenden Veranstaltungen wie Messen, Großfeste und
Heimspiele von Eintracht Frankfurt und dem FSV Frankfurt müssen
personalintensive Brandsicherheitsdienste gleichzeitig durchgeführt werden.
Brandschutzaufklärung: Die Durchführung der unter dem
Begriff Brandschutzaufklärung summierten Tätigkeitsfelder
Brandschutzunterweisung, Brandschutzerziehung und Räumungsübungen steigen
stetig. Als Tätigkeitsfeld in diesem Bereich
wird seit 2014 weiterhin die Unterstützung aller städtischen Ämter und Betriebe
in der Erstellung von Brandschutzordnungen angeboten. Durch die Branddirektion
werden die ausgewählten Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Betriebe dafür
qualifiziert, die Brandschutzordnungen eigenständig zu erstellen. 7.4 b) Flächendeckende Warnung der Bevölkerung
Für die Warnung ist ein Sirenennetz auch weiterhin
alternativlos. Kein anderes verfügbares System bietet einen ausreichenden Warn-
und Informationseffekt mit vergleichbarem Erreichungsgrad in der Bevölkerung.
Grundsätzlich sollte aus Sicht des Magistrats ein Warnsystem in hoheitlicher
Hand sein. Damit scheiden private elektronische Dienste, als zentraler
technischer Kern eines Warnsystems, aus. 7.5 Sonstige Maßnahmen 7.5 a) Fahrzeugbeschaffung Der Sachstand für die in diesem Punkt beschriebenen
Maßnahmen ist wie folgt: - Für 10 Drehleitern wurde das Vergabeverfahren
initiiert. - Die Beschaffung
eines neuen Feuerwehrkrans ist für 2017 vorgesehen. - Schutzsystemtechnik: Die Ausschreibung der neuen
Feuerwehrhelme hat sich verzögert, die Auftragsvergabe ist für das erste
Quartal 2016 geplant. 7.5 b) Einrichtung eines Safety Officers
(Sicherheitsassistent) Die durch entsprechende Rechtsvorschriften
gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Feuerwehrbeamten an
Einsatzstellen erfordern die Implementierung einer Sicherheits- und
Überwachungsperson (Safety Officer) an Einsatzstellen. Die Branddirektion ist
verpflichtet, gem. den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungs-
und Belastungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Die im Bedarfsplan beschriebenen notwendigen Stellen
für den Safety Officer wurden noch nicht geschaffen, entsprechenden
Stellenplananträgen wurde bisher noch nicht entsprochen. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen wurde im
Februar 2015 jedoch eine Kooperation mit der Fraport AG eingegangen. Anlage 1 (ca.
21 KB)
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 214
Bericht des
Magistrats vom 20.04.2015, B 159
Bericht des
Magistrats vom 12.05.2017, B 151
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4,
5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 06.07.2016
Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2
am 29.08.2016, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1
am 30.08.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
4. Sitzung des OBR 7
am 30.08.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4
am 30.08.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Kenntnis bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
4. Sitzung des OBR 10
am 30.08.2016, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6
am 30.08.2016, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16
am 30.08.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8
am 01.09.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9
am 01.09.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14
am 05.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11
am 05.09.2016, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 13
am 06.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3
am 08.09.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL
(= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 12
am 09.09.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5
am 09.09.2016, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15
am 09.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Annahme bei Enthaltung BFF
4. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.10.2016, TO I, TOP
10 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 576, 4. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 10.10.2016 Aktenzeichen: 37 4