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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 04.07.2016, B 168 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214 Ziff. 4) - l. B 159/15 - Im Bedarfs- und Entwicklungsplan (BEP) der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main (Magistratsvortrag M 214 vom 08.11.2013) wurden die Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung vorgestellt und mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2014, § 4166, antragsgemäß beschlossen. Gemäß Ziffer 4 des Magistratsvortrags ist der Magistrat beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung über den Fortschritt der Umsetzung zu berichten. In diesem Zusammenhang ist auch auf den im Geschäftsgang befindlichen Magistratsvortrag M 114 vom 03.06.2016 "Strukturelle Veränderungen und Verbesserungen im Einsatzdienst und Auswirkungen des Notfallsanitätergesetzes auf das Schutzziel Rettungsdienst der Stadt Frankfurt am Main" zu verweisen, in welchem spezielle Strukturverbesserungen für den Einsatzdienst, im Schwerpunkt mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst, mit Bezug zum Notfallsanitätergesetz dargestellt werden. Die Berufsfeuerwehr Frankfurt am Main ist eine hochmoderne, professionelle und innovative Organisation und gehört zu den größten und modernsten Berufsfeuerwehren in Deutschland. Zugleich ist sie mit etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eines der größten Ämter innerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main. Über das gesamte Stadtgebiet verteilen sich zwölf Feuer- und Rettungswachen, auf denen gut 900 Feuerwehrbeamte rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr ihren Dienst zum Schutz der Frankfurter Bevölkerung versehen. Neben den eigentlichen Lösch- und Hilfeleistungsfahrzeugen, die bei nahezu allen Einsätzen eingesetzt werden, finden sich an verschiedenen Standorten zudem unterschiedliche Sonderfahrzeuge und -ausrüstungen. Diese werden von fachspezifisch ausgebildeten Feuerwehrleuten eingesetzt, sodass bei besonderen Einsatzlagen zuverlässig effiziente und spezialisierte Hilfe geleistet werden kann. Hierzu zählen z. B. die Höhenretter, der Umweltzug oder auch die Feuerwehrtaucher. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Branddirektion setzen sich mit ihrer Professionalität und ihrer Leidenschaft rund um die Uhr und in den unterschiedlichsten Bereichen für den Schutz von Frankfurt am Main ein. Nicht zuletzt bei der Bewältigung des Flüchtlingszustromes seit Herbst 2015 standen und stehen Feuerwehrleute gemeinsam mit vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern an vorderster Linie und sorgen mit Professionalität und viel zusätzlicher Mehrarbeit an der Grenze des Leistbaren für einen weitgehend störungsfreien Ablauf. Der hohe Personaleinsatz dafür und weitere Randbedingungen mit der Folge personeller Engpässe führten jedoch auch dazu, dass einige weiter unten beschriebene Maßnahmen in zeitlichen Verzug geraten sind. Dies vorausgeschickt wird im Folgenden der Entwicklungsstand seit dem ersten Bericht vom 20.04.2015, B 159, für die unter Kapitel 7 Zukünftige Entwicklung der Feuerwehr Frankfurt am Main aufgeführten Maßnahmen dargestellt: Vorbemerkung: Werden Personenbezeichnungen aus Gründen der besseren Lesbarkeit lediglich in der männlichen oder weiblichen Form verwendet, so schließt dies das jeweils andere Geschlecht mit ein. 7.1 Maßnahmen aufgrund rechtlicher Vorgaben 7.1 a) Gefahrenabwehrplanung Für den Bereich Gefahrenabwehrplanung wurden im BEP insgesamt 2 zusätzliche Stellen festgeschrieben. Die Beordnung im Stellenplan steht noch aus. 7.1 b) Umstieg auf Digitalfunktechnik Gegenüber den Ausführungen im Bericht B 159 vom 20.04.2015 sind keine Veränderungen eingetreten. 7.1 c) Kompensation für gesetzlich geregelte, soziale Maßnahmen Mit Wirkung vom 01.07.2007 wurde vom Gesetzgeber das Lebenszeitarbeitskonto (LAK) eingeführt, das der teilweisen Kompensation der Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 42 Wochenstunden dienen soll. Jedem Beamten wird pro Woche 1 Stunde Arbeitszeit als Zeitguthaben gutgeschrieben. Aus diesen Guthaben wurden den Einsatzbeamten im Jahr 2015 rund 11.300 Stunden als Ausgleich gewährt, was aufgrund der bisher fehlenden Kompensation im Stellenplan zu einer Erhöhung der Mehrdienstleistungsstunden um diesen Betrag geführt hat. Darüber hinaus führte auch die Gewährung von Elternzeit im Jahr 2015 wieder zu einer deutlichen Erhöhung von Mehrdienstleistungsstunden. Für den Einsatzdienst entspricht dies rund 18.000 Stunden, was für die Jahre 2012 bis 2015 eine Zunahme von insgesamt ca. 77.000 Stunden bedeutet. 7.1 d) Gefahrenverhütungsschau Die Zahl der zu betrachtenden Objekte steigt durch verstärkte Bautätigkeit in Frankfurt am Main stetig an (1.1.2014: 5845; 1.1.2015: 6165; 1.1.2016: 6420). Die ständig wachsende Stadt und weitere zusätzliche Aufgaben im Rahmen der Bereitstellung von kurzfristigem und dauerhaftem Wohnraum für Flüchtlinge stellen eine große Herausforderung für den Erfüllungsgrad im Bereich der Gefahrenverhütungsschauen und die Bearbeitung für Stellungnahmen im Rahmen von Baugenehmigungsanfragen von Sonderbauten dar. Im Jahr 2013 konnte ein Erfüllungsgrad von 65% (700 durchgeführte Gefahrenverhütungsschauen) und im Jahr 2014 ein Erfüllungsgrad von ca. 56% erzielt werden. Im Jahr 2015 liegt der Erfüllungsgrad bei 55%. Die Maßnahmen, welche im Zuge eines Effizienzsteigerungsprozesses in den letzten beiden Jahren eingeleitet wurden, können dem Bericht vom 20.04.2015 (B 159) entnommen werden. Um der gesetzlichen Pflichtaufgabe nach Weisung zu 100 % nachkommen zu können, ist nach aktueller Einschätzung ein Personalbedarf von mindestens 2 zusätzlichen Mitarbeitern im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst weiterhin erforderlich. 7.2 Maßnahmen zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung 7.2 a) Indienststellung einer 8. Drehleiter zur Menschenrettung Die 8. Drehleiter auf der Bereichswache 10 ist im Dienst. In 12/2014 wurde für 10 Drehleitern ein Vergabeverfahren initiiert. Mit der Indienststellung wird im Zeitraum zwischen dem 3. Quartal 2016 und dem 1. Quartal 2017 gerechnet. 7.2 b) Satellitenunterstützte Einsatzmitteldisposition Die geplante satellitengestützte Einsatzmitteldisposition baut auf der Nutzung des Digitalfunks auf und benötigt eine neue Leitstellentechnik. Die Erneuerung der Leitstellentechnik mit Anbindung das Digitalfunks durch das Land Hessen befindet sich noch in Bearbeitung. 7.2 d) Installation eines hochverfügbaren Melde- und Alarmierungsnetzes Die Anbindung aller Standorte der Branddirektion über das allgemeine Datennetz der Stadt Frankfurt am Main ist weiterhin mit hoher Priorität in Bearbeitung. 7.2 e) Verstärkte Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschriebenen angestrebten Maßnahmen zur verstärkten Einbindung der Freiwilligen Feuerwehr wurden in großen Teilen umgesetzt. Die Einbindung von Freiwilligen Feuerwehren in Bezug auf Sonderaufgaben wurde fortgeführt. Seit dem letzten Bericht werden inzwischen 11 Freiwillige Feuerwehren nach Dienstplan im zweiwöchigen Wechsel für den Fahrdienst des Notfallseelsorgers eingesetzt. Die Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren Kalbach und Nieder-Erlenbach, welche als Unterstützungseinheit für die zukünftig von der Branddirektion zu stellende Aufgabe der Dekontaminations-Staffel für Verletzte in der Medizinischen Task Force (MTF 36) vorgesehen sind, steht noch aus, da die Voraussetzungen hierfür vom Bund noch nicht geschaffen wurden. Die Innenstadtalarmierung erfolgt weiterhin gemäß einem von der Branddirektion jährlich erstellten Dienstplan unter der grundsätzlichen Einbindung aller Freiwilligen Feuerwehren. Im wöchentlichen Wechsel sind immer zwei Freiwillige Feuerwehren parallel vorgeplant (City Bereich Ost und City Bereich West). Die Freiwillige Feuerwehr Harheim wurde auf eigenen Wunsch, aufgrund einer zu geringen gesicherten Verfügbarkeit von Einsatzkräften, aus dem Dienstplan 2015 und 2016 herausgenommen. Die jederzeitige Gewährleistung einer qualifizierten Staffel im Alarmierungsfall kann von der Mehrheit der Freiwilligen Feuerwehren noch nicht erreicht werden. Die Wehrführungen sind jedoch kontinuierlich bestrebt, diesbezüglich eine Steigerung herbeizuführen. Eine vorgeplante Rund-um-die-Uhr-Alarmierung auch an den Werktagen kann derzeit noch nicht umgesetzt werden, da die erforderliche Personalverfügbarkeit der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute in einer angemessenen Zeit nicht sichergestellt werden kann. Weitere Änderungen seit dem letzten Bericht: - Die FF-Hausen, FF-Niederursel und FF-Nied konnten als Ersatz für über 25 Jahre alte Löschfahrzeuge mit einem neuen LF 10 ausgestattet werden. Durch diese neue technische Ausstattung konnte die Einsatzfähigkeit der Wehren gesteigert werden. - Die Rettungshundestaffel konnte übergangsweise mit einem MTF aus dem vorhandenen Fahrzeugbestand ausgestattet werden. Die Neubeschaffung eines MTF ist für das Jahr 2017 vorgesehen. - Die FF-Enkheim erhielt für einen vorhandenen außer Dienst zu stellenden Feldkochherdanhänger (FKH) der Verpflegungseinheit einen generalüberholten gebrauchten FKH. 7.2 g) Zentraleinkauf D as Konzept zur Umsetzung ist noch in Bearbeitung. 7.2 h) Neubaumaßnahmen In den kommenden 5 Jahren sollen folgende Gebäude für die Berufsfeuerwehr entstehen, bzw. fertig gestellt werden: - Zentrales Katastrophenschutzlager (KatS-Lager, Baubeginn 2016) - Bereichswache 10, Bonames - Bereichsleitungswache 2, Gallus - Bereichswache 21, Heddernheim (Baubeginn war in 2015, die Inbetriebnahme erfolgt voraussichtlich zum Ende des Jahres 2016) 7.2 i) Einführung einer zentralen Software für die Verwaltung der Einsatzgeräte und Betriebsmittel Die Beschaffung der Software ist abgeschlossen. Die Einführung erfolgt sukzessive in den verschiedenen Organisationseinheiten. 7.2. l) Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung Mit Einführung des Notfallsanitätergesetzes und der Umsetzung innerhalb der Branddirektion ist weiterhin von einem zusätzlichen Personalbedarf und zusätzlichen Qualifizierungen des vorhandenen Personals im Bereich der rettungsdienstlichen Aus- und Fortbildung auszugehen. Der Umfang ist bereits ermittelt und hausintern abgestimmt, ein entsprechender Magistratsvortrag ist - wie eingangs erwähnt - bereits im Geschäftsgang. 7.3 Maßnahmen zur Vorbereitung auf Großschadenslagen 7.3 a) Bau eines zentralen Katastrophenschutzlagers Aufgrund aktueller Planungen werden die Bauabschnitte 2 bis 4 des Neubaus eines Katastrophenschutzlagers (KatS-Lager) zeitlich vorgezogen und unter Nutzung von Synergien im Baustellenbetrieb gemeinsam mit dem 1. Bauabschnitt zeitlich kompakt realisiert. Außerdem wird die Rettungshundestaffel als Sondereinheit der Branddirektion der Stadt Frankfurt am Main aus einsatztaktischen und infrastrukturellen Gründen dauerhaft am Standort des zentralen Katastrophenschutzlagers untergebracht. Eine entsprechende Bau- und Finanzierungsvorlage hat die Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2016 beschlossen (§ 79 zur M 72 vom 04.04.2016). Der Betrieb eines modernen und funktionalen Katastrophenschutzlagers wird deutlich weniger Wartungs- und Energiekosten verursachen als dies beim derzeitigen Mietverhältnis der Fall ist. Des Weiteren lassen sich durch die Unterbringung der Rettungshundestaffel (RHS) im zentralen Katastrophenschutzlager Miet- und Sachkosten gegenüber anderen ggf. externen RHS-Standorten reduzieren. Bis zur Fertigstellung des zentralen Katastrophenschutzlagers wird nach Ende des Mietvertrages des bisherigen Katastrophenschutzlagers im Nordwestzentrum für die Unterbringung des Katastrophenschutzmaterials ggf. eine Interimslösung erforderlich werden. 7.3 b) Konzepte für den Ausfall kritischer Infrastruktur Die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Erstellung von Konzepten für den Ausfall kritischer Infrastruktur ist in Bearbeitung. Ein Sonderschutzplan (Einsatzplan) für einen großflächigen Stromausfall im Stadtgebiet Frankfurt am Main wurde erstellt und im November 2014 in einer Übung erprobt. Die Stationierung von Stromerzeugern bei der Freiwilligen Feuerwehr zur Einspeisung der Gerätehäuser wird derzeit realisiert. Für 3 Feuerwehrhäuser werden derzeit Notstromerzeuger beschafft. Mit jetzigem Stand stehen für 8 Gerätehäuser noch keine Stromerzeuger zur Verfügung. Entsprechend den jährlich vorgesehenen Beschaffungen wird die Gesamtmaßnahme voraussichtlich im Jahr 2018 abgeschlossen sein. Ein Sonderschutzplan für den Ausfall der Lösch- und Trinkwasserversorgung ist in Bearbeitung. Die beiden in der Beschaffung befindlichen Flutlichtmast-Anhänger werden im Hinblick auf den Ausfall kritischer Infrastruktur mit leistungsfähigeren Notstromerzeugern ausgestattet. Ein Vergabeverfahren wird derzeit vorbereitet, mit einer Beschaffung ist noch im Jahr 2016 zu rechnen. Die Vorhaltung von zwei weiteren mobilen Tankstellen hat sich als erforderlich herausgestellt, diese befinden sich derzeit in der Beschaffung. 7.3 c) Monitoring- und Logistiksystem für die Energie- und Kraftstoffversorgung Der im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Aufbau eines Monitoring- und Logistiksystems für die Energie- und Kraftstoffversorgung bei großflächigem Ausfall der Stromversorgung im Stadtgebiet Frankfurt konnte aufgrund personeller Engpässe im Bereich der Gefahrenabwehrplanung noch nicht bearbeitet werden. Die Erstellung entsprechender Konzepte und Planungen steht noch aus. 7.3 d) Erstellung eines Katastrophenschutzplans Für die im Bedarfs- und Entwicklungsplan beschlossene Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main, zu der die Stadt Frankfurt gemäß §§ 29 und 31 HBKG rechtlich verpflichtet ist, ist die im Bedarfs- und Entwicklungsplan für diese Aufgabe beschlossene Stellenneuschaffung erforderlich. Der Plan wurde zuletzt im Jahr 2002 aktualisiert. Da Katastrophenschutz grundsätzlich eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung, und die Erstellung eines Katastrophenschutzplans rechtlich vorgeschrieben ist, hat die Umsetzung höchste Priorität. Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Darmstadt, hat bereits mit Schreiben vom 15.01.2015 die Vorlage einer aktualisierten Fassung des Katastrophenschutzplans der Stadt Frankfurt am Main bis zum 30.04.2015 eingefordert. Dieser Aufforderung konnte bislang aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden. Ein aktueller Katastrophenschutzplan wäre beispielsweise ein hilfreiches Instrumentarium auch für die Tätigkeit des Verwaltungsstabes wie auch des Führungsstabes des Katastrophenschutzes zur Bearbeitung der akuten Flüchtlingslage im September/Oktober 2015 gewesen. 7.3 e) Notfallmäßiges Hochwasserschutzsystem für 25-jähriges Hochwasser Die Beschaffung eines notfallmäßigen Hochwasserschutzsystems für ein 25-jähriges Hochwasser befindet sich noch im Verfahrensweg. Ein Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Sandsackersatzsystems wurde von der Branddirektion Anfang 2013 eingeleitet, jedoch nach Entscheidung der Magistratsvergabekommission im Dezember 2014 aufgehoben. Die Magistratsvergabekommission hat nunmehr im November 2015 beschlossen, die Stadtentwässerung unter Beteiligung eines externen Sachverständigen mit der Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zu betrauen. 7.4 Maßnahmen im Rahmen des Bevölkerungsschutzes 7.4 a) Brandschutzaufklärung und Räumungsübungen Ergänzend ist es in diesem Themenkomplex erneut wichtig, den Themenbereich Veranstaltungen, insbesondere Brandsicherheitsdienst zu betrachten. Brandsicherheitsdienst (BSD): Die Brandsicherheitsdienste (gesetzliche Pflichtaufgabe) werden als Nebentätigkeit gegen Bezahlung aus der Freizeit geleistet. Hintergrund hierfür ist, dass entsprechend vorhandene Stellen in der Vergangenheit gestrichen wurden, bevor die europäische Arbeitszeitverordnung mit einer Wochenarbeitszeit von 48 Stunden in Kraft trat. Der geleistete Stundenansatz mit ca. 27.000 BSD Stunden pro Jahr ist weiterhin relativ konstant. Zunehmend schwieriger gestaltet sich weiterhin die Besetzung von Diensten im Rahmen von Großveranstaltungen. Durch die teilweise parallel oder zumindest zeitnah stattfindenden Veranstaltungen wie Messen, Großfeste und Heimspiele von Eintracht Frankfurt und dem FSV Frankfurt müssen personalintensive Brandsicherheitsdienste gleichzeitig durchgeführt werden. Brandschutzaufklärung: Die Durchführung der unter dem Begriff Brandschutzaufklärung summierten Tätigkeitsfelder Brandschutzunterweisung, Brandschutzerziehung und Räumungsübungen steigen stetig. Als Tätigkeitsfeld in diesem Bereich wird seit 2014 weiterhin die Unterstützung aller städtischen Ämter und Betriebe in der Erstellung von Brandschutzordnungen angeboten. Durch die Branddirektion werden die ausgewählten Mitarbeiter der jeweiligen Ämter und Betriebe dafür qualifiziert, die Brandschutzordnungen eigenständig zu erstellen. 7.4 b) Flächendeckende Warnung der Bevölkerung Für die Warnung ist ein Sirenennetz auch weiterhin alternativlos. Kein anderes verfügbares System bietet einen ausreichenden Warn- und Informationseffekt mit vergleichbarem Erreichungsgrad in der Bevölkerung. Grundsätzlich sollte aus Sicht des Magistrats ein Warnsystem in hoheitlicher Hand sein. Damit scheiden private elektronische Dienste, als zentraler technischer Kern eines Warnsystems, aus. 7.5 Sonstige Maßnahmen 7.5 a) Fahrzeugbeschaffung Der Sachstand für die in diesem Punkt beschriebenen Maßnahmen ist wie folgt: - Für 10 Drehleitern wurde das Vergabeverfahren initiiert. - Die Beschaffung eines neuen Feuerwehrkrans ist für 2017 vorgesehen. - Schutzsystemtechnik: Die Ausschreibung der neuen Feuerwehrhelme hat sich verzögert, die Auftragsvergabe ist für das erste Quartal 2016 geplant. 7.5 b) Einrichtung eines Safety Officers (Sicherheitsassistent) Die durch entsprechende Rechtsvorschriften gestiegenen Anforderungen an die Sicherheit von Feuerwehrbeamten an Einsatzstellen erfordern die Implementierung einer Sicherheits- und Überwachungsperson (Safety Officer) an Einsatzstellen. Die Branddirektion ist verpflichtet, gem. den §§ 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes eine Gefährdungs- und Belastungsermittlung durchzuführen und zu dokumentieren. Die im Bedarfsplan beschriebenen notwendigen Stellen für den Safety Officer wurden noch nicht geschaffen, entsprechenden Stellenplananträgen wurde bisher noch nicht entsprochen. Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen wurde im Februar 2015 jedoch eine Kooperation mit der Fraport AG eingegangen. Anlage 1 (ca. 21 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Bericht des Magistrats vom 20.04.2015, B 159 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 151 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 06.07.2016 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 2 am 29.08.2016, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 1 am 30.08.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 4. Sitzung des OBR 7 am 30.08.2016, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 4 am 30.08.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Kenntnis bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL 4. Sitzung des OBR 10 am 30.08.2016, TO II, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 6 am 30.08.2016, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 8 am 01.09.2016, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 9 am 01.09.2016, TO II, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 14 am 05.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 13 am 06.09.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 3 am 08.09.2016, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 4. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2016, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 09.09.2016, TO I, TOP 64 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 09.09.2016, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 4. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.10.2016, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 576, 4. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 10.10.2016 Aktenzeichen: 37 4