Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Bericht
Der Magistrat verweist auf seine im Bericht B 11 vom 21.01.2022 getätigte Ankündigung einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Auf Grund der hohen kapazitären Belastung der Branddirektion im Rahmen der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie und der weiterhin angespannten Personalsituation wurde die Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung im Rahmen eines Vergabeverfahrens als Auftrag an einen externen Fachdienstleister vergeben. Ziel ist es, bis Ende 2023 eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2023 bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) zu erstellen. Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2023 wird in den zehn Jahren dynamisch fortgeschrieben werden. Sobald der Bedarfs- und Entwicklungsplan 2023 erarbeitet vorliegt, wird dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.