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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Bericht

Der Magistrat verweist auf seine im Bericht B 11 vom 21.01.2022 getätigte Ankündigung einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Auf Grund der hohen kapazitären Belastung der Branddirektion im Rahmen der Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie und der weiterhin angespannten Personalsituation wurde die Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung im Rahmen eines Vergabeverfahrens als Auftrag an einen externen Fachdienstleister vergeben. Ziel ist es, bis Ende 2023 eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Planungszeitraum 2023 bis 2033 auf der Grundlage des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (HBKG) zu erstellen. Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung 2023 wird in den zehn Jahren dynamisch fortgeschrieben werden. Sobald der Bedarfs- und Entwicklungsplan 2023 erarbeitet vorliegt, wird dieser der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 18
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
TO I, TOP 29
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 211 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT
Ablehnung:
AFD FRAKTION ÖkoLinX-ELF BFF-BIG