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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 256

Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214 Ziff. 4) - l. B 151/17 - Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z.B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der dazu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr bis zum Jahr 2040 umfasst, wird eine entsprechende Grundsatzvorlage in Kürze in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen.

Beratungsverlauf 17 Sitzungen

Sitzung 25
OBR 14
TO I, TOP 15
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 2
TO II, TOP 30
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 7
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 4
TO II, TOP 9
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 6
TO I, TOP 49
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 23
OBR 16
TO I, TOP 16
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 13
TO I, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 8
TO I, TOP 37
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 3
TO II, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 15
TO I, TOP 17
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 12
TO I, TOP 31
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 11
TO II, TOP 14
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 10
TO II, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 1
TO I, TOP 62
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 9
TO II, TOP 5
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
OBR 5
TO I, TOP 71
Angenommen
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 25
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 12
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP FRAKTION
Ablehnung:
Linke BFF Frankfurter