Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B
256 Betreff:
Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und
Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214
Ziff. 4) - l. B 151/17 -
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im
Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen
Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten,
fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in
Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden
Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der
Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen
Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen
(z.B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen
etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit an einer umfangreichen Fortschreibung
der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der dazu erforderlichen
strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die die
Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr bis zum Jahr 2040 umfasst, wird eine
entsprechende Grundsatzvorlage in Kürze in den parlamentarischen Geschäftsgang
gegeben. Der Magistrat wird die Fortschreibung
nach erfolgter Abstimmung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 214
Bericht des
Magistrats vom 12.05.2017, B 151
Bericht des
Magistrats vom 22.02.2019, B 61 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR
14 am 10.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2
am 10.09.2018, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7
am 11.09.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4
am 11.09.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6
am 11.09.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR
16 am 11.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
13 am 11.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8
am 13.09.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3
am 13.09.2018, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
15 am 14.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
12 am 14.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
11 am 17.09.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR
10 am 18.09.2018, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1
am 18.09.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9
am 20.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5
am 21.09.2018, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 25. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP
12 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE.
(= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en):
§ 3255, 25. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 05.11.2018 Aktenzeichen: 37 0