Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 256 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214 Ziff. 4) - l. B 151/17 - Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z.B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der dazu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr bis zum Jahr 2040 umfasst, wird eine entsprechende Grundsatzvorlage in Kürze in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Bericht des Magistrats vom 12.05.2017, B 151 Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 61 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 15.08.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 14 am 10.09.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 2 am 10.09.2018, TO II, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 7 am 11.09.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 4 am 11.09.2018, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 6 am 11.09.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 16 am 11.09.2018, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 13 am 11.09.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 8 am 13.09.2018, TO I, TOP 37 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 3 am 13.09.2018, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 15 am 14.09.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 12 am 14.09.2018, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 11 am 17.09.2018, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 10 am 18.09.2018, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 1 am 18.09.2018, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 20.09.2018, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 5 am 21.09.2018, TO I, TOP 71 Beschluss: Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 256 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und FRAKTION gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 3255, 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 05.11.2018 Aktenzeichen: 37 0