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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 61

Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214) - l. B 256/18 - Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z. B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der dazu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr bis zum Jahr 2040 umfasst, wird eine entsprechende Grundsatzvorlage in Kürze in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen.

Beratungsverlauf 18 Sitzungen

Sitzung 30
OBR 15
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 14
TO I, TOP 22
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 1
TO I, TOP 55
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 4
TO II, TOP 10
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 7
TO II, TOP 11
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 10
TO II, TOP 32
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 13
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 8
TO I, TOP 27
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 5
TO I, TOP 83
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 2
TO II, TOP 34
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 11
TO II, TOP 13
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 28
OBR 16
TO I, TOP 23
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 6
TO I, TOP 54
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 3
TO II, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 9
TO II, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
OBR 12
TO I, TOP 32
Zurückgestellt / Beraten
Die Vorlage B 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 31
OBR 12
TO I, TOP 18
Angenommen
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 30
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
TO I, TOP 20
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke