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Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 22.02.2019, B 61 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2014, § 4166 (M 214) - l. B 256/18 - Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse fortzuschreiben. Aufgrund der deutlich veränderten Rahmenbedingungen (z. B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit an einer umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom 08.11.2013. Zu der dazu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die die Entwicklung der Frankfurter Feuerwehr bis zum Jahr 2040 umfasst, wird eine entsprechende Grundsatzvorlage in Kürze in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter Abstimmung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.11.2013, M 214 Bericht des Magistrats vom 10.08.2018, B 256 Bericht des Magistrats vom 02.03.2020, B 89 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 15.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 14 am 18.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1 am 19.03.2019, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4 am 19.03.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7 am 19.03.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 10 am 19.03.2019, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 13 am 19.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2 am 25.03.2019, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 26.03.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3 am 28.03.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9 am 28.03.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 12 am 29.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 61 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 12 am 10.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht) Beschlussausfertigung(en): § 3994, 30. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 20.05.2019 Aktenzeichen: 37 4