Bedarfs- und Entwicklungsplanung für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 22.02.2019, B 61 Betreff: Bedarfs- und Entwicklungsplanung
für die Bereiche Brandschutz und Technische Hilfeleistung Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
30.01.2014, § 4166 (M 214) -
l. B 256/18 - Gemäß § 3 Abs. 1 Nr.1 des
Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes haben die Gemeinden zur
Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe in
Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und
Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine
den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr
aufzustellen. Die in Abstimmung mit den zuständigen
Brandschutzaufsichtsbehörden zu erarbeitenden Bedarfs- und Entwicklungspläne
der Gemeinden sind nach § 2 der Feuerwehr-Organisationsverordnung alle zehn
Jahre oder bei erheblichen Veränderungen der örtlichen Verhältnisse
fortzuschreiben.
Aufgrund der deutlich veränderten
Rahmenbedingungen (z. B. wachsende Stadt, veränderte Bedrohungslagen, erhöhtes
Notrufaufkommen etc.) arbeitet die Branddirektion derzeit an einer
umfangreichen Fortschreibung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung vom
08.11.2013. Zu der dazu erforderlichen strategischen Neuausrichtung der
nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, die die Entwicklung der Frankfurter
Feuerwehr bis zum Jahr 2040 umfasst, wird eine entsprechende Grundsatzvorlage
in Kürze in den parlamentarischen Geschäftsgang gegeben. Der Magistrat wird die Fortschreibung nach erfolgter
Abstimmung vorlegen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 08.11.2013, M 214
Bericht des
Magistrats vom 10.08.2018, B 256
Bericht des
Magistrats vom 02.03.2020, B 89 Zuständige
Ausschüsse:
Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im
Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16
Versandpaket: 27.02.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR
15 am 15.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
14 am 18.03.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 1
am 19.03.2019, TO I, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 4
am 19.03.2019, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 7
am 19.03.2019, TO II, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
10 am 19.03.2019, TO II, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
13 am 19.03.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8
am 21.03.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 83 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 2
am 25.03.2019, TO II, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
11 am 25.03.2019, TO II, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR
16 am 26.03.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6
am 26.03.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 3
am 28.03.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 9
am 28.03.2019, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR
12 am 29.03.2019, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage B 61 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR
12 am 10.05.2019, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 20.05.2019, TO I, TOP
20 Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 61 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Kenntnis als Zwischenbericht)
Beschlussausfertigung(en): § 3994, 30. Sitzung
des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit vom 20.05.2019 Aktenzeichen: 37 4