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Sportanlage Hohe Kanzel hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M 83 Betreff: Sportanlage Hohe Kanzel hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 (M 46/11) 1. Der Umgestaltung der Sportanlage Hohe Kanzel wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 920.000,00 € netto ab (1.094.800,00€ brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 920.000,00 € werden bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010-2013 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.209). Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 46.000 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 21.850 € zu rechnen ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Hohe Kanzel ist Spiel- und Trainingsstätte der Vereine DJK SG 1929 Zeilsheim e. V. mit insgesamt 476 Mitgliedern, Jugendanteil 35% und dem Club Recreativo Espanol (CREU) mit insgesamt 77 Mitgliedern. Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen- und einem Tennenspielfeld. Der Zustand der Spielfelder ist stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage z.B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers DJK Zeilsheim hat weiterhin dazu geführt, dass das Tennenspielfeld auf dieser Sportanlage abgespielt ist. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das südliche Tennenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Hohe Kanzel erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 327 (M 46/2011). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Doppel-haushalt 2010-2011 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.209). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 920.000 €) von 46.000 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 920.000 €/2) von insgesamt 21.850 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 920.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 25 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.04.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 6 am 17.04.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1618, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 52 2