Sportanlage Hohe Kanzel hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M
83 Betreff:
Sportanlage Hohe Kanzel
hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein
Kunstrasenspielfeld Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
16.06.2011, § 327 (M 46/11) 1. Der Umgestaltung der Sportanlage Hohe Kanzel wird
entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung
schließt mit 920.000,00 € netto ab (1.094.800,00€ brutto). Die
städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 920.000,00 € werden
bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm 2010-2013 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und
Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von
städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.209).
Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im
Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem
jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 46.000 € als auch
mit Kapitalkosten in Höhe von 21.850 € zu rechnen ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme
keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Hohe Kanzel ist Spiel- und
Trainingsstätte der Vereine DJK SG 1929 Zeilsheim e. V. mit insgesamt 476
Mitgliedern, Jugendanteil 35% und dem Club Recreativo Espanol (CREU) mit
insgesamt 77 Mitgliedern. Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen- und
einem Tennenspielfeld. Der Zustand der Spielfelder ist stark
verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage z.B. durch einen
stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers DJK Zeilsheim hat weiterhin
dazu geführt, dass das Tennenspielfeld auf dieser Sportanlage abgespielt
ist. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren nur durch
das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter
wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist,
um zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu
bieten. Es ist vorgesehen, das südliche
Tennenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen
eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine
Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Hohe Kanzel erfüllt die
Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 327 (M 46/2011). Damit ist
ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so
wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist.
Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Doppel-haushalt 2010-2011 unter der
Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition
5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten
(PSP-Element 5.001363.500.209). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme werden jährlich
Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 920.000 €) von 46.000
€ und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 920.000 €/2)
von insgesamt 21.850 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen
nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe
von 920.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage 1 (nicht
öffentlich - ca. 25 KB) Anlage 2
(nicht
öffentlich - ca. 45 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.04.2012, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 6
am 17.04.2012, TO I, TOP 33 Beschluss: Der Vorlage M 83
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (=
Annahme) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 83
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD
und REP Beschlussausfertigung(en): § 1618, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 52 2