Sportanlage Sandhöfer Wiesen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M
87 Betreff:
Sportanlage Sandhöfer
Wiesen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein
Kunstrasenspielfeld Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
16.06.2011, § 327 (M 46/11) 1. Der Umgestaltung der Sportanlage Sandhöfer Wiesen
wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die
Kostenberechnung schließt mit 1.260.000,00 € netto ab (1.499.400,00 €
brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.260.000,00
€ werden bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm
2010-2013 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe,
Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten
Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.206). Einzugehende
Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der
Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem
jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 63.000 € als auch
mit Kapitalkosten in Höhe von 29.925 € zu rechnen ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme
keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Sandhöfer Wiesen ist Spiel- und
Trainingsstätte der Vereine SC Weiss-Blau e. V. mit insgesamt 263
Mitgliedern, Jugendanteil 66,1% und dem SV Sandhof 63 Niederrad mit insgesamt
45 Mitgliedern.
Aktuell besteht die Sportanlage
aus einem Rasen- und zwei nicht normgerechten Tennenspielfeldern. Der Zustand
der Spielfelder ist stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der
Anlage z.B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers SC
Weiss-Blau hat weiterhin dazu geführt, dass die Tennenspielfelder auf dieser
Sportanlage abgespielt sind. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den
letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter
wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist,
um zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu
bieten. Es ist vorgesehen, das südliche
Tennenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen
eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine
Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Sandhöfer Wiesen erfüllt die
Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 327 (M 46/2011). Damit ist ein
ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie
dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die
Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Doppelhaushalt 2010-2011 unter der
Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition
5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten
(PSP-Element 5.001363.500.206). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme ist mit einem
jährlichen Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.260.000
€) von 63.000 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf
1.260.000 € / 2) von insgesamt 29.925 € erwartet. Personelle
Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.260.000
€ netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage 1 (nicht
öffentlich - ca. 126 KB) Anlage 2
(nicht
öffentlich - ca. 685 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket:
04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.04.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 5
am 20.04.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird zugestimmt.
Abstimmung: Annahme bei
Enthaltung FAG 10. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten
Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (=
Annahme) 11. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 87
wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD
und REP Beschlussausfertigung(en): § 1622, 11. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 52 2