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Sportanlage Sandhöfer Wiesen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M 87 Betreff: Sportanlage Sandhöfer Wiesen hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Umwandlung des Tennen- in ein Kunstrasenspielfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2011, § 327 (M 46/11) 1. Der Umgestaltung der Sportanlage Sandhöfer Wiesen wird entsprechend der vorgelegten Kostenberechnung zugestimmt. Die Kostenberechnung schließt mit 1.260.000,00 € netto ab (1.499.400,00 € brutto). Die städtischerseits erforderlichen Mittel in Höhe von 1.260.000,00 € werden bewilligt. 2. Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2010-2013 in der Produktgruppe 21.15 Sportstätten und Sportstättenvergabe, Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.206). Einzugehende Verpflichtungen und zu leistende Zahlungen sind im Finanzhaushalt bei der Produktgruppe 21.15 nachzuweisen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass sowohl mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung in Höhe von 63.000 € als auch mit Kapitalkosten in Höhe von 29.925 € zu rechnen ist. 4. Es dient zur Kenntnis, dass mit der Maßnahme keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden sind. Begründung: A Zielsetzung Die Sportanlage Sandhöfer Wiesen ist Spiel- und Trainingsstätte der Vereine SC Weiss-Blau e. V. mit insgesamt 263 Mitgliedern, Jugendanteil 66,1% und dem SV Sandhof 63 Niederrad mit insgesamt 45 Mitgliedern. Aktuell besteht die Sportanlage aus einem Rasen- und zwei nicht normgerechten Tennenspielfeldern. Der Zustand der Spielfelder ist stark verbesserungswürdig. Die starke Inanspruchnahme der Anlage z.B. durch einen stetig wachsenden Jugendanteil des Hauptnutzers SC Weiss-Blau hat weiterhin dazu geführt, dass die Tennenspielfelder auf dieser Sportanlage abgespielt sind. Die Sicherstellung der Bespielbarkeit war in den letzten Jahren nur durch das Auffüllen der Unebenheiten möglich. Nach eingehender Prüfung der städtischen Fachämter wurde festgestellt, dass der Neubau eines Kunstrasenplatzes notwendig ist, um zukünftig beiden Vereinen optimale Spiel- und Trainingsbedingungen zu bieten. Es ist vorgesehen, das südliche Tennenspielfeld zu einem Kunstrasenplatz umzubauen. Weiterhin entstehen eine Trainingsbeleuchtungsanlage, eine automatische Beregnungsanlage und eine Umzäunung (Ballfang- und Kaninchenschutzzaun). Die Sportanlage Sandhöfer Wiesen erfüllt die Voraussetzungen für den Bau eines Kunstrasenspielfeldes (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2011, § 327 (M 46/2011). Damit ist ein ganzjähriger und witterungsunabhängiger Sport- und Spielbetrieb möglich, so wie dies bereits auch auf den Sportanlagen mit Kunstrasenplätzen der Fall ist. Die Maßnahme ist mit den Vereinen abgestimmt. B Alternativen Entfällt C Lösung Die Maßnahme ist in dem von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Doppelhaushalt 2010-2011 unter der Produktgruppe 21.15 (Sportstätten und Sportstättenvergabe), Projektdefinition 5.001363 Sanierungsmaßnahmen von städtischen ungedeckten Sportstätten enthalten (PSP-Element 5.001363.500.206). D Kosten Nach Abschluss der Baumaßnahme ist mit einem jährlichen Sachaufwand für Abschreibung (20 Jahre = 5% auf 1.260.000 €) von 63.000 € und Kosten für kalkulatorische Verzinsung (4,75% auf 1.260.000 € / 2) von insgesamt 29.925 € erwartet. Personelle Folgekosten entstehen nicht. Der bewilligte Gesamtbetrag in Höhe von 1.260.000 € netto wird in 2012 verpflichtet und kassenwirksam. Anlage 1 (nicht öffentlich - ca. 126 KB) Anlage 2 (nicht öffentlich - ca. 685 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2011, M 46 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 04.04.2012 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 17.04.2012, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD und FDP; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) 10. Sitzung des OBR 5 am 20.04.2012, TO I, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.04.2012, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.05.2012, TO II, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, NPD und REP Beschlussausfertigung(en): § 1622, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.05.2012 Aktenzeichen: 52 2