Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen hier: Maßnahmenpaket der Drogenhilfe
Beschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass sich aus dem Eskalationskonzept des Landes Hessen für die kreisfreien Städte und Landkreise für die Stadt Frankfurt am Main die Verpflichtung ergibt, Vorbereitungen und Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Infektionswelle mit SARS-CoV-2 zu treffen.
- Auf Empfehlung des Verwaltungsstabes wurden aufgrund des höheren Infektionsgeschehens sowie zum besseren Schutz von Drogenabhängigen und des unmittelbaren Umfeldes (Bahnhofsviertel) vor Corona-Infektionen folgende Sofortmaßnahmen notwendig: 2.1 Einrichtung einer niedrigschwelligen humanitären Sprechstunde zur Behandlung und Substitution von schwer kranken Drogenabhängigen im Bahnhofsviertel 2.2 Erweiterung der Öffnungszeiten in zwei Konsumräumen im Bahnhofsviertel 2.3 Weitere Aufenthalts- und Notschlafplätze 2.3.1 Weitere Aufenthaltsplätze - Erweiterung Öffnungszeiten Nachtcafé 2.3.2 Weitere Notschlafplätze - Einrichtung eines Notfallfonds
- Der Magistrat wird beauftragt, die unter Ziffer 2 genannten Maßnahmen im erforderlichen Umfang und Zeitraum umzusetzen, solange eine Empfehlung des Verwaltungsstabs hierzu vorliegt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten für die Einrichtung einer niedrigschwelligen humanitären Sprechstunde auf jährlich 310 T€, die Erweiterung der Öffnungszeiten in zwei Konsumräumen auf jährlich 366 T€ sowie die weiteren Aufenthaltsplätze auf jährlich 812 T€ geschätzt werden. Für die Einrichtung des Notfallfonds für Notunterkünfte würden 280 T€ (Zeitraum bis 31.03.2021) benötigt. Der Magistrat - Drogenreferat - wird mit der Umsetzung der o. g. Maßnahmen beauftragt. Bei der Einrichtung des Notfallfonds ist das Jugend- und Sozialamt einzubeziehen. Die Maßnahmen 2.3.1 und 2.3.2 werden zunächst bis zum 31.03.2021 befristet und ggf. auf Empfehlung des Verwaltungsstabes verlängert.
- Die zur Prävention und Eindämmung der Infektionswelle mit SARS-CoV-2 entstehenden zusätzlichen Aufwendungen aufgrund der o. g. vier erforderlichen Maßnahmen können im Jahr 2020 im Rahmen des vorhandenen Budgets des Drogenreferates, Produktgruppe 19.05 "Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen", Gr. 71 (Ziffern 2.1, 2.2 und 2.3.1) bzw. des Jugend- und Sozialamtes, Produktgruppe 18.01 "Soziales", Gr. 72 (Ziffer 2.3.2) finanziert werden. Für das Jahr 2021 sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, dass aufgrund der besonderen Belastungssituation in der Produktgruppe 19.05 "Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen" bzw. 18.01 "Leistungen des Jugend- und Sozialamtes" die genannten Maßnahmen finanziert werden können. Die städtischen Zuwendungsrichtlinien sind zu berücksichtigen.
Begründung
Der Lockdown im Frühjahr und die nach den damaligen Hygienebestimmungen gebotene Reduzierung der Plätze in den Konsumräumen sowie in Aufenthalts- und Übernachtungsstätten hat viele Drogenabhängige verstärkt auf die Straße getrieben. Mit den aktuell rasant steigenden COVID-19-Infektionen, auch bei Drogenkranken, kann sich die Lage dieser sehr vulnerablen Gruppe schnell weiter dramatisch zuspitzen. Insbesondere vor dem Hintergrund der zweiten Corona-Welle sind Schutzmaßnahmen notwendig - gerade für diese Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, für sich selbst zu sorgen oder sich und andere zu schützen. Um die betroffenen Menschen im Bahnhofsviertel - und gleichzeitig die Stadtbevölkerung - vor einer Ausbreitung von COVID-19 zu schützen, hat das Drogenreferat gemeinsam mit Trägern der Drogenhilfe temporäre Vorsorge-, Schutz- und Hilfeprojekte geplant, die ineinandergreifen und den Betroffenen ein Angebot an gesundheitlichen Überlebenshilfen, niedrigschwelliger medizinischer Versorgung und zumindest temporär ein Obdach sicherstellen.