Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße Bau-/Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 13.11.2015, M 201 Betreff: Umgestaltung der Eschersheimer
Landstraße - Abschnitt 1: Am Weißen Stein - (nördlich) Hügelstraße
Bau-/Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.01.2015, § 5533 (M 182)
1. Der Planung zur Umgestaltung der Eschersheimer
Landstraße im Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und (nördlich) Hügelstraße
wird entsprechend den vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.450 T€ werden bewilligt und
freigegeben. Der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung
durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2014
Restbuchwerte in Höhe von 832 T€ auf, die infolge des Abgangs des alten
Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes
verursachen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Ergebnisse der probeweisen Einspurigkeit der
Eschersheimer Landstraße zwischen Am Weißen Stein und (nördlich) Hügelstraße
die Ergebnisse der Verkehrssimulation in der Praxis bestätigt haben, b) für die Baumaßnahme im Investitionsprogramm 2015 -
2018 Mittel in Höhe von 1.515 T€ (saldiert) in der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.005985 - "Verringerung der Trennwirkung der Eschersheimer
Landstraße," zur Verfügung stehen, von denen bereits 122 T€ für Planungs-,
Vermessungs- und Gutachterleistungen (Baugrund) verausgabt wurden, c) die Deckung des darüber hinausgehenden
Mittelbedarfs in Höhe von 2.935 T€ mit einem Anteil von 1.500 T€
aus der
Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.003650 - "Einrichtung
barrierefreier Übergänge zu den Stadtbahnstationen Dornbusch und
Hügelstraße" und einem Anteil von 1.435 T€
aus der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.006004 - "Verringerung der Barrierewirkung der Berliner
Straße und des Mainkai", erfolgt, d) die Abwicklung der Maßnahme über die Produktgruppe
16.03 - Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.005985, erfolgt, e) die Jahresfolgekosten in Höhe von 402 T€ im
Rahmen der jeweiligen Dezernatsbudgets sichergestellt sind, f) entgegen der bisherigen Veranschlagung unter der
Projektdefinition 5.005985 (735 T€) keine Fördermöglichkeit der Maßnahme
nach den Bestimmungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und
Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) besteht. Begründung: A - Zielsetzung Die Eschersheimer Landstraße ist eine der wichtigsten
Haupt- und Erschließungsstraßen in Frankfurt am Main. Der Autoverkehr und die
im nördlichen Abschnitt oberirdisch geführte Stadtbahntrasse dominieren den
Straßenraum, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sind
bisher unzureichend oder gar nicht berücksichtigt. Um diesen Defiziten
abzuhelfen, soll die Eschersheimer Landstraße in zwei Bauabschnitten so
umgestaltet werden, dass die Erreichbarkeit des Einzelhandels und die
verkehrliche Situation für den Fußverkehr und den Radverkehr im Quartier
verbessert werden sowie der Straßenraum stadtteil- und umfeldverträglicher neu
geordnet und begrünt wird. Mit Beschluss § 5533 vom 29.01.2015 hat die
Stadtverordnetenversammlung der Vorplanung zur Umgestaltung der Eschersheimer
Landstraße für den 1. Abschnitt zwischen Am Weißen Stein und (nördlich)
Hügelstraße mit der Maßgabe zugestimmt, dass im Zuge der weiteren Planung eine
dreimonatige Testphase durchgeführt wird, bei der geprüft werden soll, ob die
Kapazität der Straße ausreicht. In Abhängigkeit von einem positiven Testverlauf
soll die Bau- und Finanzierungsvorlage vorgelegt werden. Auch der Ortsbeirat 9
(Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) hat sich für eine Testphase ausgesprochen.
Bereits im Rahmen der Vorplanung
wurde in Form einer Verkehrssimulation eine verkehrstechnische Untersuchung zur
Frage durchgeführt, ob eine ausreichende Leistungsfähigkeit für eine einspurige
Verkehrsführung für beide Fahrtrichtungen vorhanden ist. Mittels
Visualisierung, Betrachtung des Verkehrsablaufs unter Berücksichtigung
vorhandener Verkehrszählungen der Jahre 2011, 2013 und 2014 sowie der
vorhandenen verkehrsabhängigen Steuerung wurden die Verkehrsbelastungen des
motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des ÖPNV inklusive
Querschnittsbelastungen erfasst. Basierend hierauf wurden der Verkehrsablauf an den
Knotenpunkten über die mittlere Wartezeit sowie an den Strecken über die
mittlere Reisegeschwindigkeit, getrennt nach Bestandsmodell und Planungsmodell,
bewertet. Das Simulationsergebnis ergab im Vergleich Bestand zur Planung
geringe Qualitätseinbußen mit geringeren Reisegeschwindigkeiten des MIV von 1
bis 2 km/h. Testphase "Probeweise Einspurigkeit der Eschersheimer
Landstraße zwischen Am Weißen Stein und Hügelstraße" und Ergebnis In Umsetzung des Prüfauftrages der
Stadtverordnetenversammlung (§ 5533) wurde ergänzend zur
Verkehrssimulation zwischen den Oster- und Sommerferien 2015 für die Dauer von
rund vier Monaten die einspurige Verkehrsführung im vorgesehenen Bauabschnitt
einem Praxistest unterzogen. Dafür wurde u.a. der bereits heute in weiten
Teilen zum Parken genutzte jeweils rechte Fahrstreifen dem fließenden MIV
entzogen. Zusätzlich ist der Magistrat der
Anregung des Ortsbeirates 9 (Dornbusch, Eschersheim, Ginnheim) gefolgt und hat
sowohl vor Beginn als auch während der Testphase und außerhalb der Schulferien
jeweils Verkehrszählungen auf der Eschersheimer Landstraße und den parallelen
Straßen, den möglichen Ausweichrouten, durchgeführt. Gezählt wurde der
Kraftfahrzeugverkehr und der Radverkehr in der Eschersheimer Landstraße am
nördlichen und am südlichen Ende der Teststrecke an einem mittleren Werktag
sowie der Kraftfahrzeugverkehr an vier Querschnitten im nachgeordneten
Straßennetz westlich und östlich der Eschersheimer Landstraße, die vorab als
potenzielle Ausweichrouten identifiziert worden sind (Kurhessenstraße, Nußzeil,
Kirchhainer Straße und Dehnhardtstraße in Richtung Norden) über alle Wochentage
hinweg. Die Erhebungen wurden Anfang März 2015 vor der Testphase und - nach
einer gewissen Eingewöhnungszeit - vor den Sommerferien Anfang Juli 2015
durchgeführt. (siehe Abb.1) Abb. 1 Zählprogramm: Kreis= Knotenpunktzählung,
Rechteck= Querschnittzählung Unter Berücksichtigung weiterer Zählergebnisse, die
im Rahmen der Vorplanung im Herbst 2013 durchgeführt wurden, ergibt sich für
den Kfz-Verkehr in der Eschersheimer Landstraße folgendes Bild: Eschersheimer Landstraße südlich Am Weißen
Stein/Kurhessenstraße
Okt. 2013
14.500 Kfz in 24 Std.
März 2015
14.000 Kfz in 24
Std. Juli 2015 13.900 Kfz in 24 Std. Eschersheimer Landstraße nördlich Hügelstraße Nov. 2013 18.600 Kfz in 24 Std. März 2015 18.700 Kfz in 24 Std.
Juli 2015
19.000 Kfz in 24
Std. Danach ist unter Berücksichtigung der allgemeinen
täglichen und jahreszeitlichen Schwankungen des Verkehrsaufkommens eine
gleichbleibend stabile Verkehrsmenge festzustellen, die auch bei geänderter
Fahrspuraufteilung während der Testphase abgewickelt werden konnte. Diese
Feststellung wurde durch die Ergebnisse der Zählungen auf potenziellen
Ausweichrouten bestätigt: Kurhessenstraße (zwischen Am Schwalbenschwanz und
Ludwig-Tieck-Str.)
März 2015 4.700 - 5.000 Kfz in 24 Std.
Juli 2015 4.100 - 4.600 Kfz in 24 Std.
Kirchhainer Straße (zwischen Reinhardstr. und
Ziegenhainer Str.)
März 2015 3.700 - 3.900 Kfz in 24 Std.
Juli 2015 3.600 - 3.900 Kfz in 24 Std.
Nußzeil (zwischen Rühlstr. und
Victor-Gollancz-Weg)
März 2015
1.700 - 2.200 Kfz in 24 Std.
Juli 2015
2.000 - 2.200 Kfz in 24
Std. Dehnhardtstr. (zwischen Lucaestr. und Körberstr.)
März 2015 .
1.200 - 1.300 Kfz in 24 Std
Juli
2015 1.000 - 1.200 Kfz in 24 Std.
Für den Radverkehr in der
Eschersheimer Landstraße ergibt sich aus den durchgeführten Zählungen folgendes
Bild: Eschersheimer Landstraße südlich Am
Weißen Stein/Kurhessenstraße
Okt. 2013
940 Fahrräder in 24 Std.
März 2015
550 Fahrräder in 24
Std. Juli 2015 1.200 Fahrräder in 24 Std.
Eschersheimer Landstraße nördlich
Hügelstraße
Nov. 2013 730 Fahrräder in 24 Std.
März 2015 1.360 Fahrräder in 24 Std.
Juli 2015
1.500 Fahrräder in 24
Std. Die höchsten Radverkehrsmengen wurden danach jeweils
während der Testphase ermittelt. Die teilweise deutlichen Unterschiede der
gezählten Radverkehrsmengen resultieren jedoch nicht allein aus der veränderten
Verkehrsführung, sondern spiegeln auch die ausgeprägten jahreszeitlichen
Unterschiede im Radverkehrsaufkommen wider. Die zuletzt im Jahr 2013
durchgeführten repräsentativen Haushaltsbefragungen zum Verkehrsverhalten der
Frankfurterinnen und Frankfurter zeigt für die ersten drei Monate im Jahr einen
Anteil des Radverkehrs an allen Wegen von etwa 5 %. Im zweiten und dritten
Quartal steigt der Anteil auf 15 bis 16 %. In den letzten drei Monaten fällt
der Radverkehrsanteil wieder etwas ab, liegt mit etwa 11 % aber immer noch
doppelt so hoch wie im ersten Quartal. Eine differenzierte
Ursache-Wirkungs-Analyse der Radverkehrsentwicklung ist auf der vorliegenden
Basis nicht möglich. Insgesamt betrachtet können durch die Testphase die
Ergebnisse der Verkehrssimulation in der Praxis bestätigt werden. Mit der vorliegenden Planung zur Umgestaltung der
Eschersheimer Landstraße, ist im 1. Bauabschnitt zwischen Hügelstraße
(nördlich) und Am Weißen Stein vorgesehen, auf rund 1,05 km Länge den
Querschnitt des Straßenraums bestandsnah neu aufzuteilen und zu begrünen, um
die verkehrliche Situation für den Rad- und Fußverkehr und die Erreichbarkeit
des Einzelhandels zu verbessern sowie die Straße gestalterisch und funktional
aufzuwerten. Im Ergebnis wird hiermit die Trennwirkung reduziert und der
Zielsetzung der Gesamtverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main gefolgt, die
Nahmobilität und die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Fuß-, Rad- und
öffentlicher Nahverkehr weiter konsequent zu fördern. B - Alternativen Nachdem bereits im Rahmen der Vorplanung verschiedene
Varianten entweder aus verkehrlichen oder funktionalen Gründen bzw. aus
Kostengründen verworfen werden mussten (siehe M 182 vom 27.10.2014), besteht
zur Umsetzung des Ziels, die vorhandene gestalterisch und verkehrsbedingte
Trennwirkung der Eschersheimer Landstraße zu verringern, gegenüber der
vorgelegten bestandsnahen Planung keine Alternative. C - Lösung Die Grundsystematik der Querschnittseinteilung der
Verkehrsflächen erfolgt weitgehend unter Beibehaltung der vorhandenen
Fahrbahnbreiten, mit dem Ziel einer durchgehenden 4,5 m breiten Fahrbahn
zwischen den Borden, einem in der Regel 1,50 m breiten Schutzstreifen für den
Radverkehr und einem 0,50 cm breiten Sicherheitsstreifen zu den 2,0 m breiten
Längsparkstreifen und Parkbuchten. Um Anfang und Ende einer Parkbucht zu
verdeutlichen werden die Borde vorgesetzt. Gleiches gilt für die
Straßeneinmündungen. Die Gehwege werden in großen Abschnitten verbreitert. Zur
Begrünung der Straße sind 33 neue Baumstandorte vorgesehen. Der Radverkehr wird in beide Fahrtrichtungen über
einen in der Regel 1,5 m breiten Schutzstreifen auf der Fahrbahn geführt, mit
einem 0,5 m breiten Sicherheitstrennstreifen zu den Parkbuchten bzw.
Längsparkstreifen. Stellenweise reduziert sich die Schutzstreifenbreite auf
1,25 m. Für den Radverkehr wird an der Kreuzung mit der Kleinschmidtstraße/Am
Lindenbaum eine Querungsmöglichkeit über die Eschersheimer Landstraße mittels
Farbmarkierung eingerichtet, ohne die Leistungsfähigkeit der Stadtbahn
einzuschränken.
Die Genehmigungsfähigkeit der
lichtsignalanlagengesteuerten Stadtbahnquerung durch den Radverkehr wird bei
der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft mbH (VGF) und von der technischen
Aufsichtsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, zurzeit geprüft. Die Gehwege werden in großen Abschnitten verbreitert,
die Einmündungsbereiche werden baulich eingefasst, womit die Querung für den
Fußgängerverkehr sicherer gestaltet und die Eingangssituation in die Tempo
30-Zonen hervorgehoben wird. Die Barrierefreiheit wird an allen
Fußgängerübergängen nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan
Barrierefreiheit berücksichtigt. Begrünung: Unter dem Vorbehalt noch durchzuführender
einiger Suchschlitze zur Feststellung der genauen Leitungslage und unter dem
Vorbehalt der noch durchzuführenden Ortsbegehung mit der Branddirektion zur
Überprüfung der uneingeschränkten Einsatzfähigkeit der Rettungsfahrzeuge an ca.
5 neu gewählten Baumstandorten, können auf der Ostseite der Eschersheimer
Landstraße 26 neue und auf der Westseite 7 neue Baumquartiere nach den
Vorstellungen des Grünflächenamtes eingerichtet werden. Stellplatzsituation: Heute sind 182 Stellplätze
vorhanden, von denen 97 Stellplätze mit einem eingeschränkten Haltverbot
versehen sind. Die Planung sieht 171 Stellplätze vor, zu deren zukünftiger
Ausweisung der Magistrat den Ortsbeirat um Empfehlungen gebeten hat. Die bestehenden Lichtsignalanlagen werden erneuert
und so angepasst, dass sie die Anforderungen der vollständigen Barrierefreiheit
erfüllen bzw. sicherstellen. An den U-Bahn Stationen "Am Lindenbaum" und
"Hügelstraße" werden die lichtsignalgeregelten und vollständig barrierefreien
Stationszugänge hergestellt bzw. sichergestellt. Die Nachtbushaltestelle in der Eschersheimer
Landstraße vor Haus Nummer 429 wird in einer verkehrsgünstigen Lage
gegenüber der stadteinwärtigen U-Bahn Station "Hügelstraße" vor Haus Nummer 447
barrierefrei neu eingerichtet. D - Kosten
1.
Investitionsbedarf:
(dazu zählen auch Investitionsförderungen durch
Zuschüsse und Darlehen)
Straßenbau
3.063.000 €
Beleuchtung
65.000 €
Amt 16 -
IKT 100.000
€ Grün- und Freiflächen
302.000 €
Verkehrsanlagen
Kostenerstattung an NRM gem.
Konzessionsvertrag 840.000
€ 80.000 €
Investitionsbedarf
4.450.000 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe
der Jahresraten: Bis 30.09.2015
122.052,17 € 2016
777.947,83 € 2017
2.100.000,00 € 2018
1.450.000,00 € 3. Folgeinvestitionen: - keine -
4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten
- Straßenbau
1,30 €/m2 *) 21.000 m2 27.300,00 €
- Grünanlagen
302.000 € 5 % 15.100,00 €
-
Lichtsignalanlagen (neue Anlagen)
Unterhaltung
5.000 € 7 Stk 35.000,00 €
Betrieb
1.500 € 7 Stk 10.500,00 €
Instandsetzung
840.000 € 5,00%
42.000,00 €
*)Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2
jährlich erforderlich.
Summe Sachkosten 129.900,00 €
2.
Abschreibung - Straßenbau
BND*) 30 Jahre 1/30 102.100,00 €
- Beleuchtung
BND*) 20 Jahre 1/20 3.250
€ - Amt 16 - IKT
BND*) 20 Jahre 1/20 5.000
€ - Grün- und Freiflächen BND*)
15 Jahre 1/15 20.133,33 €
- Lichtsignalanlagen
- BND*) 15 Jahre 1/15 56.000,00 €
- Kostenerstattung
NRM
BND*) 10 Jahre
1/10 8.000
€
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Summe Abschreibung
194.483,33 €
c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung
(3,5% von ( 4.450.000 €)) : 2 77.875,00 €
*) Zinssatz für den
Haushalt 2015 gemäß HH-Rundschreiben vom 20.11.2013
Gesamtsumme
Jahresfolgekosten: 402.258,33 €
5. Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten
* gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer
- entfällt -
0,00
€
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen des Bundes nach
GVFG - entfällt - 0,00
€ Zuwendungen des Landes nach FAG
- entfällt - 0,00
€
Summe Leistungen
Dritter (brutto) 0,00 €
7. Sonstiges:
- Sonstiges
0,00
€
Summe Sonstiges
(brutto) 0,00 €
8. Stellenplanmäßige
Auswirkungen:
- keine -
Anlage _Lageplan_Blatt_1 (ca. 1,2 MB) Anlage
_Lageplan_Blatt_2 (ca.
1,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
02.12.2015, NR 1327
Antrag vom
02.12.2015, OF
1026/9 dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.11.2015, M 182
Antrag vom
12.04.2016, OF 1/9
Antrag vom 05.05.2017,
OF 255/9
Anregung an den
Magistrat vom 18.05.2017, OM 1608
Vortrag des
Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 9
Versandpaket: 18.11.2015 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9
am 03.12.2015, TO I, TOP 32 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 201 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt.
3. Die Vorlage
OF 1026/9 wird abgelehnt. Abstimmung:
zu 1. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und
BFF (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU
zu 2. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und
BFF (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen CDU
zu 3. 4 CDU, GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen FDP und
BFF (= Annahme) bei zwei Enthaltungen CDU
45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 07.12.2015, TO I, TOP
15 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 201 auf den
Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung
der Vorlage NR 1327 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
47. Sitzung des OBR 1
am 08.12.2015, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 201 wird zugestimmt.
Abstimmung:
GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU (=
Ablehnung); 1 CDU und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 8
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage M 201 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss
die Beratung der Vorlage NR 1327 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert
hat. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 28
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 201 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1327 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und SPD gegen LINKE. (= Annahme im
Rahmen des Revisionsberichts mit der Maßgabe, Fahrbahnbreiten unter 4,5
Metern zu vermeiden) sowie FDP, BFF und AGP (= Ablehnung)
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL und REP (M 201 = Annahme,
NR 1327 = Ablehnung) Stv. Ochs (M 201 und NR 1327 = Annahme) Stv.
Krebs (M 201 und NR 1327 = Enthaltung) 47. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 39
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 1327 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Ochs
gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts mit der Maßgabe,
Fahrbahnbreiten unter 4,5 Metern zu vermeiden) sowie FDP, BFF und AGP (=
Ablehnung); Stv. Krebs (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP gegen
FDP, BFF, AGP und Stv. Ochs (= Annahme); Stv. Krebs (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 6652, 47. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 92 30