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Meine Nachbarschaft: Victor-Gollancz-Weg

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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße

21.10.2025 · Aktualisiert: 29.01.2026

Anregung an den Magistrat vom 30.10.2025, OM 7687 entstanden aus Vorlage: OF 1114/9 vom 19.10.2025 Betreff: Rattenplage in der unteren Zehnmorgenstraße Anwohnerinnen und Anwohner der unteren Zehnmorgenstraße zwischen Nußzeil und Eschersheimer Landstraße berichten von täglichen Rattensichtungen im öffentlichen Raum sowie in einzelnen Liegenschaften. Bereits in der Vergangenheit war das Problem bekannt; seinerzeit erfolgte eine Rattenbekämpfung mit Schwerpunkt auf die Liegenschaft Zehnmorgenstraße 2, die auch aktuell wieder von den Nachbarn als Ausgangspunkt der Plage angesehen wird. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, unverzüglich geeignete Maßnahmen einzuleiten, um das vermehrte Aufkommen von Ratten in der unteren Zehnmorgenstraße wirksam zu bekämpfen. Begründung: Ein unkontrolliertes Rattenvorkommen stellt eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar, da Ratten bekannte Krankheitsüberträger sind. Darüber hinaus beeinträchtigen sie die Hygiene und Sauberkeit des Wohnumfeldes und verursachen Schäden im öffentlichen Raum sowie in privaten Liegenschaften. Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung ist ein schnelles Eingreifen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2026, ST 169

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen

24.04.2025 · Aktualisiert: 14.10.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 9

Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen

20.03.2025 · Aktualisiert: 23.12.2025

Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6838 entstanden aus Vorlage: OF 978/9 vom 30.03.2025 Betreff: Rücksicht nehmen - Piktogramme anbringen Auf dem Weg zwischen Victor-Gollancz-Weg und Ziegenhainer Straße (in Verlängerung/Teil der Sigmund-Freud-Straße) teilen sich verschiedene Verkehrsteilnehmende den Weg. Da es dort gelegentlich zu Missverständnissen und Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrenden kommt, wird der Magistrat gebeten, in diesem Abschnitt Piktogramme "Rücksicht macht Wege breit" anzubringen. Begründung: Die verkehrsrechtlichen Regelungen an dieser Stelle sind klar. Eine Reflektion des eigenen Verkehrsverhaltens mithilfe der Piktogramme kann dazu beitragen, mögliche Stress- und Konfliktsituationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1726 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein

26.08.2024 · Aktualisiert: 19.09.2024

Antrag vom 26.08.2024, OF 799/9 Betreff: Verkehrsströme am Platz Am Weißen Stein Vorgang: V 913/24 OBR 9; ST 1512/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: In seiner Stellungnahme auf die Anfrage des Ortsbeirats zu den Auswirkungen einer Bebauung des Areals "Nördlich Anne-Frank-Straße" und "Hilgenfeld" auf die Verkehrsbelastung am Platz Am Weißen Stein teilt der Magistrat mit, dass diese Fragestellungen nur unter Verwendung eines Verkehrsmodells bearbeitet werden könnten, eine modellhafte Bestimmung der aktuellen und künftigen Verkehrsstärken (Analyse und Prognose), sowie die Untersuchung von Verkehrsbeziehungen und eventuellen alternativen Varianten der Verkehrsführung aktuell allerdings noch nicht möglich sei, da sich das städtische Verkehrsmodell noch im Aufbau befinde. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, die Umplanungen der Verkehrsführung Am Weißen Stein so lange auszusetzen, bis dieses Modell vorhanden ist, alternativ andere Methoden heranzuziehen, um die Auswirkungen einer absehbar stärkeren Belastung in die Planungen einzubeziehen. Begründung: Nach den dem Ortsbeirat seitens des Magistrats vorliegenden Informationen verursacht der Umbau des Platzes einen erheblichen finanziellen Aufwand. Die Sorgfalt im Umgang mit Steuergeldern gebietet es, bei deren Verwendung alle vorhandenen und - nicht zuletzt aufgrund eigener stadtplanerischer Maßnahmen bereits erkennbaren - zusätzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.03.2024, V 913 Stellungnahme des Magistrats vom 19.08.2024, ST 1512 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 9 am 05.09.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 799/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und CDU gegen SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos (= Annahme)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße

14.09.2023 · Aktualisiert: 09.08.2024

Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 entstanden aus Vorlage: OF 578/9 vom 01.09.2023 Betreff: Schließung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST 1009/22; OM 3988/23 OBR 9; ST 1789/23 Der Magistrat wird gebeten, die auf Anregung des Ortsbeirats vom 20.01.2022, OM 1498, hin erfolgte Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs auf den Zeitraum von 07:00 Uhr bis 10:00 Uhr zu beschränken. Begründung: Die Öffnung sollte versuchsweise erfolgen, um den Taxiverkehr zur Johann-Hinrich-Wichern-Schule (JHW-S) besser abfließen zu lassen und so Gefährdungen von Schulkindern auf dem Schulhof der JHW-S zu vermeiden. Wie sich herausgestellt hat, führt die Öffnung zur Gefährdung der Anwohner, die den rückwärtigen Ausgang ihrer Grundstücke nicht mehr gefahrlos nutzen können. Da der Magistrat weder bereit ist, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen (s. ST 1789), noch mutmaßlich dafür erforderliche Umbauarbeiten vorzunehmen, bleibt keine andere Möglichkeit, als den Versuch zu beenden und den Durchgang wieder zu schließen. Die Gefährdung der Schulkinder auf dem Schulhof der JHW-S ist deshalb auf anderem Weg zu lösen, z. B. durch Rückkehr zur Andienung mit Bussen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 154 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung VictorGollanczWeg/AnneFrankStraße für Pkws

01.06.2023 · Aktualisiert: 27.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 01.06.2023, OM 3988 entstanden aus Vorlage: OF 542/9 vom 22.05.2023 Betreff: Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner nach Öffnung der Verbindung Victor-Gollancz-Weg/Anne-Frank-Straße für Pkws Nach der Öffnung des Victor-Gollancz-Wegs zur Anne-Frank-Straße für Pkws, die durch das erhöhte Taxiaufkommen zur Schülerbeförderung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule notwendig wurde, kommt es jetzt leider auch zu einer vermehrten Nutzung der Strecke durch den privaten Autoverkehr. Im Bereich der Anne-Frank-Straße 81 bis 89 grenzen die Grundstücke ohne Bürgersteig direkt an die Straße. Anwohnerinnen und Anwohner berichten von gefährlichen Situationen für Kinder durch den Autoverkehr. Einer vom Ortsbeirat geforderten Geschwindigkeitsbeschränkung und Durchfahrtserlaubnis nur für Schultaxen konnte nicht entsprochen werden. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, auf dem Teilabschnitt der Anne-Frank-Straße einen verkehrsberuhigten Bereich mit dem Verkehrszeichen 325.1 einzurichten, der den Durchgangsverkehr erlaubt, jedoch Autofahrerinnen und Autofahrer veranlasst, besonders vorsichtig zu fahren, um das Unfallrisiko zu minimieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1789 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth

27.04.2023 · Aktualisiert: 15.05.2024

Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3855 entstanden aus Vorlage: OF 528/9 vom 27.04.2023 Betreff: Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2114, führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. In einem Ortstermin am 25.04.2023 wurde erläutert, welche Optionen für eine Lösung bestehen, die Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmende erwarten lassen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nuß zeil/Im Wörth probeweise stillzulegen und in diesem Zeitraum provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten. Begründung: Im Rahmen des Ortstermins wurden verschiedene Varianten besprochen. Eine testweise Lösung mit provisorischen Zebrastreifen eröffnet die Möglichkeit, eine zeitnahe Lösung zu finden und testen zu können, ob die erhofften Verbesserungen für Fußgänger, Auto- und Radverkehr erreicht werden können, sowie die Bedürfnisse der Schulwegsicherung ausreichend berücksichtigt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1708 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verkehrssituation vor der JohannHinrichWichern-Schule endlich entschärfen!

19.01.2023 · Aktualisiert: 21.06.2023

Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 entstanden aus Vorlage: OF 442/9 vom 19.01.2023 Betreff: Verkehrssituation vor der Johann-Hinrich-Wichern-Schule endlich entschärfen! Vorgang: OM 1498/22 OBR 9; ST1009/22 Vor circa zwölf Monaten wurde an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule ein Taxidienst für die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Einschränkungen eingerichtet. Seither fahren zu Schulbeginn circa 30 bis 35 Taxen in den Victor-Gollancz-Weg, um die Kinder zur Schule zu bringen. Die Taxen liefern die Kinder ab, drehen und fahren auf demselben engen Weg wieder zurück. Dieser Weg ist ein sehr stark von Radfahrerinnen bzw. Radfahrern sowie Fußgängerinnen und Fußgängern frequentierter Weg. Die gefährliche Situation wurde bereits bei einem Ortstermin im Dezember 2021 vorhergesehen und besprochen. Als Lösung wurde vereinbart, die Anne-Frank-Straße für die Abfahrt des Pkw-Verkehrs zumindest testweise zu öffnen. In der oben genannten Stellungnahme hat der Magistrat zugesagt, die Öffnung der Durchfahrt durch die Anne-Frank-S traße zu ermöglichen, um die Situation zu entspannen. Dies ist bisher nicht geschehen, und die befürchtete gefährliche Situation dauert nun bereits zwölf Monate an, ohne jegliche Verbesserung. Der Magistrat wird daher gebeten, die in der Stellungnahme zugesagte Regelung zur Abfahrt der Fahrzeuge durch die Anne-Frank-Straße zeitnah umzusetzen und die Verkehrssituation somit zu entschärfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 703 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen

10.11.2022 · Aktualisiert: 21.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3140 entstanden aus Vorlage: OF 360/9 vom 30.10.2022 Betreff: Anne-Frank-Straße 97: Erneuerung von Parkmarkierungen Der Magistrat wird gebeten , die Parkmarkierungen auf Höhe der Anne-Frank-Straße 97 zu erneuern. Die Markierungen sind stark verblasst. Begründung: Aufgrund der zwar vorhandenen, aber kaum noch zu erkennenden Parkmarkierungen, kam es in der Vergangenheit zur - letztlich unberechtigten - Erteilung von Bußgeldbescheiden wegen Parkens auf dem Gehweg ohne Erlaubnis. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.02.2023, ST 590 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen

02.06.2022 · Aktualisiert: 08.07.2025

Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2296 entstanden aus Vorlage: OF 266/9 vom 10.05.2022 Betreff: Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen Der Magistrat wird gebeten, die Nußzeil im Abschnitt zwischen der Straße Im Wörth und Zehnmorgenstraße für das Radfahren gegen die Einbahnstraße freizugeben und entsprechend zu beschildern. Begründung: Die Nußzeil wird in diesem Abschnitt als Einbahnstraße einspurig geführt, ist aber in dem Bereich sehr breit und gut zu überblicken. Es ist nicht ersichtlich, warum hier für Radfahrende kein Fahren gegen die Einbahnstraße gestattet ist, was die Wege für diese Richtung Süden erheblich verkürzen und Verkehrskonflikte im Bereich Zehnmorgenstraße/Eschersheimer Landstraße/Im Wörth erheblich reduzieren würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2114 Antrag vom 11.10.2022, OF 362/9 Antrag vom 27.04.2023, OF 528/9 Anregung an den Magistrat vom 27.04.2023, OM 3855 Antrag vom 02.03.2025, OF 971/9 Auskunftsersuchen vom 20.03.2025, V 1146 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg

20.01.2022 · Aktualisiert: 06.03.2023

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1496 entstanden aus Vorlage: OF 174/9 vom 09.01.2022 Betreff: Berücksichtigung der Variante B des Planfeststellungsbeschlusses BÜ 102 Lachweg Der Magistrat wird gebeten, neben den schon benannten Alternativen einer reinen Fuß- und Radunterführung (Variante C) und der Brücke Am Mellsig auch die schon festgestellte Variante B, eine Straßenunterführung im direkten Straßenverlauf des Lachweges/Berkersheimer Weges mit integriertem Fuß- und Radweg und einer eingeschränkten lichten Durchfahrtshöhe von drei Metern, zu berücksichtigen. Somit könnte sichergestellt werden, dass die Kreisstraße 821 nicht in ihrem Verlauf unterbrochen und der Pkw-Verkehr nicht über andere Verkehrsknotenpunkte (Weißer Stein) umgeleitet werden muss. Begründung: Die Verkehrsbelastung am Bahnübergang Lachweg betrug im Jahr 1997 laut Planfeststellung vor Fertigstellung des Wohngebietes "Im Geeren" und der Planung des Baugebietes "Nordöstlich Anne-Frank-Straße" 3000 Kfz/Tag. Bei einer lichten Höhe der Unterführung von drei Metern können private Pkw bis hin zu Kleintransportern die Unterführung nutzen, die den Großteil des motorisierten Verkehrs an dieser Stelle ausmachen. Eine Umleitung des Verkehrs über eine neu zu bauende Brücke Am Mellsig würde einen erheblichen Eingriff in die vorhandenen Grünflächen bedeuten und zu einer Verlagerung des Verkehrs in den nördlichen Teil von Alt-Eschersheim führen. Die Verlagerung des Verkehrs über den Weißen Stein macht eine umfängliche Neugestaltung der Verkehrsführung am Verkehrsknotenpunkt einschließlich des Platzes am Weißen Stein notwendig. Die Einrichtung einer dann notwendigen Linksabbiegespur mit Einbezug der Gleisanlagen (A-Linie) würde zu einer hohen Mehrbelastung führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.05.2022, ST 1265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 21 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 61 00

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule

20.01.2022 · Aktualisiert: 15.11.2023

Anregung an den Magistrat vom 20.01.2022, OM 1498 entstanden aus Vorlage: OF 188/9 vom 19.01.2022 Betreff: Schulweg Johann-Hinrich-Wichern-Schule Bei dem Ortstermin am 03.12.2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch die künftige Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch Taxen statt durch Schulbusse ein erhöhtes Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F 8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes für Straßenbau und Erschließung (ASE) sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für Pkw zuerst als Probephase von sechs Monaten zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Radfahrerinnen und Radfahrer, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist und Radfahrerinnen und Radfahrer an dieser Stelle bisher nicht mit Pkw-Verkehr rechnen mussten. Ferner soll die Einbahnstraßenregelung so angepasst werden, dass der Parkverkehr der Nußzeil 57 bis 79 sowie Anne-Frank-Straße 97 nicht an der Schule vorbei mit großen Umwegen und Verkehrsbelastung umgeleitet werden muss. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, das nach dem Schulwegsicherungstermin an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule vorgelegte Protokoll mit folgenden Änderungen umzusetzen: 1. Die Einbahnstraße wird nur für Schulbusse und Taxen freigegeben. 2. Die Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg beginnt erst nach der Zufahrt zu den Parkplätzen der Häuser Nußzeil 57 bis 79 sowie in der Anne-Frank-Straße ab Haus 97. 3. In beiden Richtungen des Radweges wird durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hingewiesen. 4. Vor der Abbiegung des Victor-Gollancz-Weges nach rechts gilt Tempo 20, in dem neu freigegebenen Verbindungstück zur Anne-Frank-Straße Tempo 10. 5. Vor dem Schulhof der Wichernschule wird durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass die Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer zur erhöhten Aufmerksamkeit motiviert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1009 Antrag vom 19.01.2023, OF 442/9 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3391 Antrag vom 01.09.2023, OF 578/9 Anregung an den Magistrat vom 14.09.2023, OM 4420 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg

09.01.2022 · Aktualisiert: 01.02.2022

Antrag vom 09.01.2022, OF 178/9 Betreff: Verkehrssituation Victor-Gollancz-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die Geländer am Ende des Victor-Gollancz-Weg zu entfernen, um den Verkehr in die Anne-Frank-Straße abfließen zu lassen. Zudem wird, um eine Überprüfung einer Einbahnstraßenregelung im Victor-Gollancz-Weg gebeten. Der Ortsbeirat schlägt hierbei eine Testphase von 6 Monaten vor, um zu sehen, ob die Verkehrsänderung positive Auswirkungen auf eine sichere An- und Abfahrt zur Schule hat. Zudem wäre durch diese Regelung ein sicherer Schulweg gewährleistet. Anlässlich einer Ortsbegehung am 03.12.2021 vor Ort mit Vertretern des Stadtschulamtes, Straßenverkehrsamtes, des Amtes für Straßenbau und Erschließung, des Polizeipräsidiums, der Leitung der Johann-Hinrich-Wichern-Schule, einem Vertreter der Taxivereinigung, einem Vertreter des Omnibusbetriebes, Kinderbeauftragt, sowie Mitgliedern des Ortsbeirates, konnte man sich ein Bild vor Ort machen. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist ab Januar 2022 zu erwarten. Begründung: Ergibt sich aus dem Antrag Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 178/9 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen

05.01.2022 · Aktualisiert: 01.02.2022

Antrag vom 05.01.2022, OF 177/9 Betreff: Verkehrssituation an der Wichernschule für alle entschärfen! - Den Vorschlag des Straßenverkehrsamts annehmen Bei dem Ortstermin am 3.12. 2021 an der Johann Hinrich-Wichern-Schule wurde deutlich, dass durch den künftigen Transport der Schüler*innen durch Taxen statt durch Schulbusse ein massives Verkehrsaufkommen im Bereich des Schulhofes und des Fahrradwegs F8 entsteht. Um den Verkehr zu regeln, ist die Idee entstanden, den abgehenden Verkehr durch die Anne-Frank-Straße abzuleiten und die vorhandene Absperrung zu entfernen. Die Mitarbeiter*innen des ASE sagten zu, diese Lösung des Problems entsprechend zu prüfen und die Durchfahrt für PKW zuerst als Verkehrsversuch zu ermöglichen. Mittlerweile liegt dem Ortsbeirat ein entsprechender Vorschlag vor. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass es derzeit kaum eine andere Möglichkeit gibt als die Öffnung der Sperre. Dennoch sieht er ein großes Gefahrenpotenzial für und durch zügig vorbeifahrende Fahrradfahrer*innen, insbesondere da dieses eine bereits etablierte und vielgenutzte Verbindungsstrecke zur Innenstadt ist, und Radfahrer*innen an dieser Stelle bisher nicht mit PKW -Verkehr rechnen mussten. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der vorgeschlagenen Verkehrsführung unter folgenden Prämissen zu: 1. Es bleibt dabei, die Durchfahrt zwischen Nußzeil und Anne-Frank-Straße ausschließlich als Einbahnstraße freizugeben. 2. In beiden Richtungen des Radweges durch Beschilderung auf die kommende Gefahrenstelle hinzuweisen. 3. Vor dem Schulhof der Wichernschule durch geeignete bauliche oder sonstige Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die Radfahrer*innen zur erhöhten Aufmerksamkeit(absteigen?) motiviert werden und eventuell dadurch entstehender motorisierter Schleichverkehr sich im Schritttempo in diesem Bereich bewegt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 177/9 wurde zurückgezogen.

Partei: GRÜNE
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lachweg

02.12.2021 · Aktualisiert: 01.03.2024

Anregung an den Magistrat vom 02.12.2021, OM 1255 entstanden aus Vorlage: OF 163/9 vom 02.12.2021 Betreff: Lachweg Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge über den Bahnübergang Lachweg vor der aktuellen Sperrung war bzw. sich entwickelt hat und wie die Streckenführung nach der Schließung für motorisierte Verkehrsteilnehmer sein könnte; 2. ob das Wohngebiet "Im Mellsig"/Bonameser Straße durch die Schließung nicht zusätzlich belastet wird, eventuelle Streckenführung durch eine Straße, parallel zur Bonameser Straße; 3. ob der Schulweg noch sicher von Grundschülern bewältigt werden kann; 4. wie hoch die Frequenz der Kraftfahrzeuge der Alternativstrecken sein wird und welche zusätzlichen Kapazitäten auf diese Strecken zukommen werden; 5. wie Passanten mit Doppelkinderwagen und Radfahrer mit Anhänger in Zukunft vom westlichen in den östlichen Teil von Eschersheim kommen können und auch umgekehrt; 6. wie die Nahversorgung verbessert werden kann, denn die Einwohner vom östlichen Teil Eschersheims (Zehnmorgenstraße und Seitenstraßen, Im Geeren, Anne-Frank-Straße) werden nur mit großem Umweg zum REWE-Markt in der Maybachstraße gelangen können. Sonst bleibt nur der Nahkauf in der Straße A m Lindenbaum. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, umgehend die Verkehrsplanung nach Schließung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Lachweg vorzustellen. Begründung: Eschersheim ist durch die Stadtbahnstrecke, die leider nie zur U-Bahn-Strecke wurde, bereits zweigeteilt und jetzt kommt noch die verstärkte Trennung durch die Main-Weser-Strecke hinzu. Die Verkehrsbelastung, insbesondere der Straßen Alt-Eschersheim und Bonameser Straße, wird erheblich zunehmen und die Querungen schwieriger werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 896 Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2601 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1226 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 44 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 66-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampelanlage Im Wörth

20.09.2018 · Aktualisiert: 10.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3734 entstanden aus Vorlage: OF 506/9 vom 06.09.2018 Betreff: Ampelanlage Im Wörth Vorgang: OM 3204/18 OBR 9; ST 1500/18 Der Magistrat wird gebeten, die Ampel an der Kreuzung Im Wörth/Nußzeil auch am Wochenende und an Feiertagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Betrieb zu lassen. Begründung: Die Kreuzung wird von vielen Kindern genutzt, die den nahe gelegenen Spielplatz zwischen IGS Eschersheim und Anne-Frank-Siedlung besuchen möchten. Dabei ist der Verkehr an der Straße auch wegen der parkenden Autos für Kinder unübersichtlich und schwer einsehbar. Ein Betrieb nach Einschalten durch die Fußgänger bei dunkler Grundeinstellung ist nach Auskunft der Stellungnahme vom 06.08.2018, ST 1500, leider nicht möglich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3204 Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1500 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2018, ST 2315 Aktenzeichen: 32 1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmschutz an der A 661

14.06.2018 · Aktualisiert: 12.10.2022

Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3376 entstanden aus Vorlage: OF 487/9 vom 01.06.2018 Betreff: Lärmschutz an der A 661 Vorgang: V 561/17 OBR 9; ST 2290/17 Der Magistrat konnte die vom Ortsbeirat 9 gestellten Fragen seit August 2017 nicht beantworten. Im Augenblick wird der Lärmschutzaktionsplan aktualisiert und die Stadt hätte noch die Möglichkeit, ihre Vorschläge einzubringen. Aus diesem Grund wird der Magistrat gebeten, Überlegungen anzustellen, wie dem Lärmschutz an dieser vielbefahrenen Autobahn Rechnung getragen werden kann, insbesondere in Anbetracht der vorgesehenen Wohnbebauung im Bebauungsgebiet nordöstlich der Anne-Frank-Straße. Hierbei wären kreative Lösungen, die sich nicht nur an Vorschriften orientieren, wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 24.08.2017, V 561 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2290 Stellungnahme des Magistrats vom 30.07.2018, ST 1358 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende

17.05.2018 · Aktualisiert: 03.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3204 entstanden aus Vorlage: OF 458/9 vom 03.05.2018 Betreff: Ampeln an den Fußgängerüberwegen Im Wörth/Nußzeil als Bedarfsampeln am Wochenende Der Magistrat wird gebeten, die Ampeln an der Einmündung Im Wörth/Nußzeil auch am Wochenende für Fußgängerinnen und Fußgänger auf Anforderung einzuschalten. In der Grundstellung bleiben die Ampeln für den Verkehr am Wochenende dunkel. Begründung: Für Kinder, die zum Spielplatz in der Anne-Frank-Siedlung laufen, kann die Einmündung der Straße Im Wörth in die Nußzeil, an der die Nußzeil überquert wird, unübersichtlich sein. Die Ampeln an dieser Stelle sind seit einigen Jahren am Wochenende ausgeschaltet, um den Verkehrsfluss nicht zu hindern. Um die Sicherheit der Kinder auch am Wochenende zu gewährleisten, könnten diese Ampeln am Wochenende ohne große Nachteile für den Verkehrsfluss für Fußgängerinnen und Fußgänger als reine Bedarfsampeln geschaltet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1500 Anregung an den Magistrat vom 20.09.2018, OM 3734 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Lichtzeichenanlage Im Wörth

03.05.2018 · Aktualisiert: 25.05.2018

Antrag vom 03.05.2018, OF 459/9 Betreff: Lichtzeichenanlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, die Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Im Wörth / Nußzeil auch am Wochenende und an Feiertagen von 8-20 Uhr in Betrieb zu lassen. Begründung: Die Kreuzung wird regelmäßig von Kindern genutzt, die den nahegelegenen Spielplatz zwischen IGS Eschersheim und Anne-Frank-Siedlung besuchen möchten. Dabei ist der Verkehr an der Straße auch wegen der parkenden Autos für Kinder unübersichtlich und schwer einsehbar. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 9 am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 459/9 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren frei zu halten

09.11.2017 · Aktualisiert: 18.01.2021

Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2412 entstanden aus Vorlage: OF 364/9 vom 30.09.2017 Betreff: Poller um den Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren frei zu halten Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass in der Anne-Frank-Straße vor der Hausnummer 23 zur Begrenzung der markierten Sperrfläche im Parkstreifen Poller aufgestellt werden, um so den Zuweg zu den Wohnhäusern, der gleichzeitig der Verbindungsweg zwischen der Anne-Frank-Straße und der Straße Im Geeren ist, frei zu halten. Begründung: Trotz Markierung werden die Sperrflächen im Parkstreifen entlang der Anne-Frank-Straße häufig zugeparkt oder als Abstellfläche für Sperrmüll genutzt. Besonders problematisch ist dies vor der Hausnummer 23, da dadurch der Zugang zum Verbindungsweg für Fußgängerinnen und Fußgänger bzw. Radfahrerinnen und Radfahrer zur Straße Im Geeren versperrt wird. Das Zuparken dieses Weges stellt eine Gefahr und eine Behinderung insbesondere für Kinder auf dem Weg zu den umliegenden Kindergärten und Schulen dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 268 Aktenzeichen: 66 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle „AnneFrankStraße“

21.09.2017 · Aktualisiert: 09.12.2020

Anregung an den Magistrat vom 21.09.2017, OM 2213 entstanden aus Vorlage: OF 325/9 vom 14.08.2017 Betreff: Ein Dialog-Display für die Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS Eschersheim/Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" Der Magistrat wird gebeten, beidseitig ein Dialog-Display, das Autofahrern Rückmeldung gibt, ob sie sich an das Tempolimit halten, in der Zehnmorgenstraße in Höhe der IGS E schersheim/Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" zu installieren. Begründung: Wiederholt entstehen für Fußgänger und Radfahrer gefährliche Situationen in Höhe der Querungshilfe in der Zehnmorgenstraße vor dem Eingang zum Anne-Frank-Spielpark: haltende Busse werden hier links überholt, oft mit überhöhter Geschwindigkeit, dabei ist die Sicht auf die querenden Fußgänger und Radfahrer verdeckt. Im März 2014 fand ein Ortstermin an der Bushaltestelle "Anne-Frank-Straße" mit Vertretern des Stadtschulamts, der VGF, der Polizei, des Straßenverkehrsamts und der IGS Eschersheim statt. Da weitere bauliche Maßnahmen nicht möglich sind, wurde als Lösung vorgeschlagen, dass die Busse an den Haltestellen ihre Warnblinkanlage einschalten. Es hat sich gezeigt, dass diese Maßnahme nicht effektiv ist. Dagegen kann laut des hessischen Verkehrsministers Al-Wazir "durch den Einsatz von Dialog-Displays die Zahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen beispielsweise vor Schulen und Kindergärten dauerhaft um rund 50 Prozent gesenkt werden". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2018, ST 23 Aktenzeichen: 32 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bushaltestelle „Im Wörth“

01.02.2017 · Aktualisiert: 20.03.2017

Antrag vom 01.02.2017, OF 193/9 Betreff: Bushaltestelle "Im Wörth" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, diese Bushaltestelle, die sich z. Z. in der Straße "Nußzeil" befindet, kurzfristig an die vorgegebene Stelle "Im Wörth" zurückzuverlegen. Begründung: Eine Verlegung der Haltestelle war während des Abrisses des ehemals dortigen Luftschutz-Bunkers und der Errichtung eines größeren Wohnhauses aus bautechnischen Gründen erforderlich. Inzwischen, seit einiger Zeit, sind die Bauarbeiten abgeschlossen und ist die Bus-Haltestelle neu gestaltet. Deshalb besteht kein Anlass mehr, die Haltestelle an der verkehrsmäßig ungünstigeren Ausweichstelle zu belassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 9 am 16.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP 10. Sitzung des OBR 9 am 16.03.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 193/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße

03.12.2015 · Aktualisiert: 09.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 03.12.2015, OM 4793 entstanden aus Vorlage: OF 985/9 vom 22.10.2015 Betreff: Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße Vorgang: M 92/03; B 743/04; M 165/07 Der Magistrat wird gebeten, die Fahrradroute Ostparallele - Eschersheimer Landstraße, wie 2007 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, schnellstmöglich komplett einzurichten. Begründung: Die Route verläuft durch die Straße Im Uhrig, die Dreihäusergasse, über die Zehnmorgenstraße, durch den Victor-Gollancz-Weg, die Grafenstraße über die Walter-Leiske-Straße zum Sinaipark und dann weiter in den Ortsbezirk 3. Diese alternative Route zu den Hauptverkehrsstraßen wird von vielen Bürgern favorisiert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.06.2003, M 92 Bericht des Magistrats vom 22.11.2004, B 743 Vortrag des Magistrats vom 24.08.2007, M 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 422 Aktenzeichen: 66 2

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern

19.11.2015 · Aktualisiert: 24.02.2016

Antrag vom 19.11.2015, OF 1010/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen IV: Befahrbarkeit verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, 1. den Fuß- und Radweg zwischen Zehnmorgenstraße und Victor-Gollancz-Weg (Bild13) zu sanieren, ohne die Fläche zu versiegeln, 2. die Fahrbahndecke der Mierendorffstraße zu erneuern, 3. zu veranlassen, dass das Abstellen von Mülltonnen (Bild7) in der Walter-Leiske-Straße (am Beginn des Weges zum Sinaipark) künftig unterlassen wird. Begründung: Unebenheiten, Schlaglöcher und im Weg stehende Mülltonnen erschweren derzeit das Radfahren auf den genannten Strecken, die doch Bestandteil der Radroute sind. Anlage RadrouteAusbauen4 (ca. 494 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern

19.11.2015 · Aktualisiert: 24.02.2016

Antrag vom 19.11.2015, OF 1009/9 Betreff: Radroute 7 ausbauen III: Wegweisung verbessern Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der X. Wahlperiode) Der Magistrat wird gebeten, - den stadtauswärts zeigenden Wegweiser in der Walter-Leiske-Straße, der von einem Strauch verdeckt ist, (Bild8) an eine geeignete Stelle zu versetzen, - die beiden verschmierten Wegweiser im Victor-Gollancz-Weg (Bild19, Bild20) auszutauschen, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Straßenlaterne vor dem Haus Dreihäusergasse 10 (Bild17) anzubringen, - das verbogene Schild am Beginn der Dreihäusergasse zu reparieren oder auszutauschen, - die verwirrende Wegweisung an der Kreuzung Alt-Eschersheim/Dreihäusergasse (Bild 14) zu korrigieren, - einen zusätzlichen Wegweiser an der Autobahnleitplanke (Bild 15) zu ergänzen, damit der ortsunkundige, aus dem Uhrig kommende Radfahrer nicht ins Nirgendwo geführt wird, - die beiden Enden der Radroute durch entsprechende Hinweisschilder zu markieren, - an der Kreuzung Marbachweg / Mierendorffstraße das verschmierte Zeichen 1020-12 Radfahrer und Anlieger frei (Bild3) zu ersetzen, - vor dem Haus Hinter den Ulmen 67 Zeichen 357 Sackgasse (Bild11) durch Zeichen 357.50 Durchgängige Sackgasse auszutauschen. Begründung: Die Radroute ist im Allgemeinen gut ausgeschildert. An den genannten Stellen besteht jedoch Verbesserungspotential. (Dem Ortsbeirat 9 schiene es überdies sinnvoll, die Wegeführung an der Kreuzung Fürstenbergerstraße/Hamannstraße zu verdeutlichen, wo Radfahrer derzeit scheinbar durch ein Schulgebäude geführt werden; dieser Bereich liegt jedoch nicht in seinem Zuständigkeitsbereich.) Anlage RadrouteAusbauen3 (ca. 627 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2015, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 9 am 21.01.2016, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 48. Sitzung des OBR 9 am 18.02.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 1009/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578

26.08.2015 · Aktualisiert: 16.09.2015

Antrag vom 26.08.2015, OF 972/9 Betreff: Baugenehmigung auf der Liegenschaft Eschersheimer Landstraße 578 Ein Teil des Innenbereichs, der von der Eschersheimer Landstraße, der Zehnmorgenstraße, der Nußzeil und Im Wörth umgrenzt ist, ist oder wurde jedenfalls zum Feuchtgebiet erklärt. Einem früheren Bauantrag wurde etwa im Jahre 2005 von der Bauaufsicht die Zustimmung mit Hinweis auf das fragliche Feuchtgebiet versagt. Jetzt jedoch wurde Baugenehmigung erteilt. Der zukünftige Bauherr hat einem Nachbarn dazu im Juli 2015 geschrieben. Aus diesem Schreiben wird hier auszugsweise wörtlich zitiert: "Ausweislich der geologischen Karte für das Gebiet Frankfurt West von 2009 und gemäß Grundwassergleichenplan vom Juni 1994 für das Gebiet liegt der Grundwasserspiegel bei 7,50 bis 15,00 m". Der Bauherr sieht damit Bedenken gegen sein Bauvorhaben als gegenstandslos an. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Grundlage sich in welcher Form geändert hat, so dass gegenüber dem früheren Versagen einer Baugenehmigung jetzt Baugenehmigung erteilt wurde; - ob bzw. inwieweit die zitierten Aussagen zutreffend sind; - welche Anforderungen an die Höhe des Grundwasserspiegels vom Magistrat einerseits stadtweit und andererseits für das fragliche Gebiet gestellt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 9 am 10.09.2015, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 972/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth

23.04.2015 · Aktualisiert: 07.11.2019

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2015, OM 4068 entstanden aus Vorlage: OF 918/9 vom 21.04.2015 Betreff: Ehemaliger Luftschutzbunker Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, einen Textentwurf für eine Gedenk- beziehungsweise Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth zu erarbeiten, Präferenzen für das zu verwendende Material und die Tafel größe anzugeben und den Entwurf anschließend dem Ortsbeirat zur Abstimmung mit der Firma Ten Brinke GmbH zur Verfügung zu stellen. Begründung: Der Ortsbeirat möchte zusammen mit der Firma Ten Brinke GmbH und unter Mitwirkung des Magistrats eine Gedenk- bzw. Hinweistafel an einem der zwei Nachfolgegebäude des früheren Luftschutzbunkers Im Wörth anbringen. Die Gedenk- beziehungsweise Hinweistafel soll von der Firma Ten Brinke GmbH und aus dem Ortsbeiratsbudget finanziert werden. Bei dem ehemaligen Luftschutzbunker Im Wörth hatte es sich um den größten im Frankfurter Stadtgebiet gehandelt. Über den ästhetischen Reiz des massigen Gebäudes mögen unterschiedliche Ansichten bestehen, gleichwohl hatte der Bunker die Architektur und damit das Ortsbild von Eschersheim über Jahre hinweg mit geprägt. Er hatte in Tagen des Bombenkrieges der Bevölkerung im Umkreis Schutz geboten und für Schutzsuchende zumindest ein Gefühl von Sicherheit vermittelt. Mit einer entsprechenden Tafel möchte der Ortsbeirat dazu beitragen, Geschichtsbewusstsein aufrechtzuerhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2015, ST 1111 Aktenzeichen: 23 20

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers .Im Wörth.

24.09.2014 · Aktualisiert: 14.10.2014

Antrag vom 24.09.2014, OF 830/9 Betreff: Etwa 80-jährige Platane auf dem Gelände des ehemaligen Luftschutzbunkers "Im Wörth" Bei diesem großen, gut gewachsenen Baum handelt es sich um den einzigen in der ersten Hälfte der Straße "Im Wörth" überhaupt. Eine Kastanie auf gleichem Grundstück wurde vor kurzem mit Genehmigung gefällt. Der Geschäftsführer des Investors, der das Grundstück neu bebauen will, hat in einem Gespräch im Herbst 2013 zugesichert, die Platane zu erhalten. Diese Zusage hat er auch bei einem Termin mit Anliegern des erworbenen Grundstücks wiederholt. In diesem Monat wurde der Baum einseitig stark eingekürzt und es wurden Bohrungen auch in unmittelbarer Nähe des Baumens eingebracht. Ob das Wurzelwerk des Baumes beschädigt wurde, ist noch nicht bekannt, erscheint aber als wahrscheinlich. Die Untere Naturschutz- behörde ist mit dem Vorgang bereits beaufschlagt und hat eine weitere Einkürzung auf der Gegenseite der bereits erfolgten Einkürzung beauftragt, um die Standsicherheit zu gewährleisten. Ob der Baum noch zu retten ist, ist vorläufig noch nicht bekannt. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, - welche Auflagen mit der Baugenehmigung für den Bauherrn hinsichtlich des Baumbestandes festgelegt sind; - ob diese ggf. eingehalten wurden; - ob im Falle des Totalverlusts des Baumes die Anpflanzung eines neuen gleichartigen bzw. gleichwertigen Baumes auferlegt ist bzw. wird; - ob in diesem Falle eine Auferlegung einer Neuanpflanzung eines höheren Baumes als bei üblichen Nachpflanzungen beinhalten kann, damit der Verlust eines bedeutenden Solitärs wenigstens ansatzweise besser ausgeglichen werden kann; - welche weiteren Konsequenzen aus dem evtl. Fehlverhaltens des/der Verantwortlichen ggf. beabsichtigt sind. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 9 am 09.10.2014, TO II, TOP 2 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1134 2014 Die Vorlage OF 830/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung

08.05.2014 · Aktualisiert: 12.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3100 entstanden aus Vorlage: OF 779/9 vom 08.05.2014 Betreff: Neubaugebiet Nördlich Anne-Frank-Siedlung Vorgang: M 15/14 Von Anwohnern wurden einige Wünsche geäußert, die sie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes berücksichtigt wissen möchten. Der Magistrat wird daher gebeten, die Umsetzungsmöglichkeit der folgenden Wünsche zu prüfen und zu berichten: 1. In der Straße Im Geeren ist es verkehrstechnisch oft sehr schwierig. Es wurde gemeinsam überlegt, wie die Straßenführung verlaufen könnte. Die Zufahrt könnte durch eine neue Straße vom Berkersheimer Weg her erschlossen werden. Ob diese als Ringstraße oder Stichstraße laufen sollte, müsste die Planung ergeben. 2. Bei der Vergrößerung der bebauten Fläche auf das Doppelte, sollte es auch eine Anbindung an den ÖPNV geben. Überlegt wurde, dass die Busse der Buslinie 69 künftig eventuell durch die Eleonore-Sterling-Straße in die Anne-Frank-Straße und weiter in die Zehnmorgenstraße fahren könnten. Die Möglichkeit dieser Busverbindung sollte bei der Straßenplanung berücksichtigt werden. 3. Es wird eine aufgelockerte Bebauung mit maximal zweieinhalb Geschossen mit ausreichend Grünflächen und Erhalt der beiden Mammutbäume gewünscht. 4. Im Osten fällt ein Streifen einer aufgegebenen Baumschule in die zu bebauende Fläche. Dieses Wäldchen wird heute von den Gruppen des Internationalen Familienzentrums für Exkursionen genutzt und sollte erhalten bleiben. Dieses Wäldchen sollte durch eine entsprechende planerische Ausweisung abgesichert werden. 5. Im Norden steht ein überwiegend von Birken bewachsenes Wäldchen, das sich in den letzten 15 Jahren entwickelt hat. Es dient Kindern und Jugendlichen teilweise als Abenteuerspielplatz. Dort leben Kaninchen, der Fuchs und es brüten Vögel (sowohl Sing- als auch Rabenvögel). Auch dieses Wäldchen sollte ganz oder teilweise durch entsprechende Ausweisung planerisch abgesichert werden. 6. Momentan ist die Kinderbetreuung nicht ausreichend, insbesondere fehlen Betreuungsplätze für die Grundschulkinder. Es wurde angeregt, eine Kindertagesstätte mit einzuplanen. 7. Es gibt einen Kinderspielplatz für Kleinkinder. Für die größeren gibt es zurzeit nur einen kleinen Bolzplatz. Eine Ausweitung dieser Flächen sollte geplant werden. 8. Die einzige Nahversorgung ist zurzeit eine Bäckerei mit kleinem Café. Lebensmittel, Arzneien und Drogeriewaren sollten in Zukunft auch im Gebiet eingekauft werden können. Zusätzliche Flächen für die Nahversorgung sollten eingeplant werden sowie eine Fläche mit Strom- und Wasseranschluss, die für einen Wochenmarkt vorgesehen wird. 9. Der Ortsbeirat wünscht, beim Fortgang der Planung regelmäßig informiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2014, M 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1080 Antrag vom 22.09.2016, OF 98/9 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2016, OM 833 Aktenzeichen: 61 0

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6

12.03.2014 · Aktualisiert: 26.08.2016

Antrag vom 12.03.2014, OF 758/9 Betreff: Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft. Begründung: Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 758/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth

13.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

Antrag vom 13.02.2014, OF 748/9 Betreff: Verlärmung bei Abriss des Bunkers Im Wörth Die vom Bauherrn in Auftrag gegebenen Lärmprognosen, die der Bauaufsicht vorliegen, zeigen u. a. auf, dass - OHNE Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit, - jedoch MIT Zeitabschlägen agiert wird; - so dass das UNGÜNSTIGSTE (besonders lauter Lärm) nicht - berücksichtigt, das GÜNSTIGSTE (Zeitabschlag) jedoch in - Anspruch genommen wird. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er eine Verlärmung über die vorgegebenen Richtwerte (55 bzw. 45 dB(A) hinaus a) im Rahmen einer Genehmigung oder, sofern diese bereits erfolgt ist, b) im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch nach einer bereits erteilten Genehmigung wahrzunehmen beabsichtigt. Ergänzende Hinweise und Lärmwerte; Lärmwerte, logarithmisch erfasst, führen zu Lärmsteigerungen, wie an folgenden Beispielen dargestellt: - 10 Dezibel mehr bedeuten eine Ver-Zehnfachung; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 65 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Zehnfachung; - es ist so laut, als wenn dort 10 Geräte mit 55 (dB(A) in Betrieb wären; - wenn statt zulässigen 55 dB(A) - 75 dB(A) auftreten, bedeutet dies eine Ver-Hundertfachung; - es i ast so laut, als wenn dort 100 Geräte mit 55 dB(A) in Betrieb seien. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth. 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach

11.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth" 2 - 6 durch Abriss-Unternehmen Robert Zeller GmbH & Co. KG, Offenbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Für Bau-und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegender Lärmprognose des Bauherrn ist von folgenden Lärmemissionen (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) jeweils auszugehen: - für LKW-Fahrten - 103 dB(A), - für das Bestücken von Containern - 105 dB(A),. - für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), - für den Einsatz von Spitzmeißeln - 118 dB(A). Demgegenüber liegt der nach AVV Baulärm einzuhaltende Richtwert - mit den Zuschlägen für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit - bei 55 dB(A), für Altenheime sogar bei nur 45 dB(A). Die vom Bauherrn rechnerisch ermittelten Lärmwerte (ohne Zuschläge für Impulshaltigkeit und Tonhaltigkeit) für einige der umliegenden Gebäude betragen während der Baumaß- nahmen (Arbeitsschritt 2) - nach Abzug von Zeitabschlägen - 63,3; 63.4; 63,9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6; und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert deutlich überschritten - um mehr als das 70-fache, da Lärm logarithmisch ist. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: - ob in Kenntnis dieser Lärmprognosen - mit der deutlich prognostizierten Über- schreitung der zulässigen Werte, eine Abbruchgenehmigung erteilt wird oder wurde; - ob er den rechnerischen Einsatz des Bohrmeißels von nur einer Stunde pro Arbeitstag für wahrscheinlich hält, insbesondere da eine Begrenzung der Stemmarbeiten auf 4 Stunden empfohlen wird (S. 14); - warum nicht der Einsatz von "Betonsägen" erwogen wird, welche leiser sind als "Stemmen" und dem Stand der Technik entsprächen; warum keine Schallschutzwand in Höhe des Bunkers vorgesehen, wie dies in anderen Städten üblich ist und als passiver Lärmschutz dem Stand der Technik entspräche. Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar, sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können) und hier neben den Anwohnern Schüler und Lehrer einer Schule, eine Kindertagesstätte mit Kindern und dem Personal und ein Altenheim mit den Bewohnern und den Pflegekräften betreffen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers .Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach

03.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

Antrag vom 03.02.2014, OF 743/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers "Im Wörth 2 - 6 durch das Abrissunternehmen Robert Zeller GmbH & Co.KG, Offenbach Für Bau- und Abbruch-Unternehmen sind die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Schutz vor Baulärm (AVV Baulärm) maßgebend. Gemäß vorliegenden Gutachten ist von folgenden Lärmbelastungen jeweils auszugehen: für LKW-Fahrten - 103 dB(A), für das Bestücken von Containern - 105 dB(A), für den Einsatz von Hydraulikwerkzeug - 105 dB(A), für den Einsatz von Spitzmeiseln - 115 dB(A). Demgegenüber liegt der zumutbare Grenzwert bei 55 dB(A), für Altenheime sogar nur bei 45 dB(A). Die rechnerisch ermittelten Werte für einige der umliegenden Wohngebäude betragen während der Baumaßnahmen dagegen 63,3; 63,4; 63.9; 67,0; 67,3; 68,2; 68,3; 68,4; 71,2; 71,6 und 72,5 dB(A). Bei dem letzten Wert von 72,5 dB(A) würde der Grenzwert immerhin um ca. 32 % überschritten. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um Auskunft gebeten, wie er sich zu diesen und den folgenden Kriterien stellt, wie er die Situation zu handhaben beabsichtigt: für den Bauherren werden Zeitkorrekturen gewährt, die nicht nach Rechtslage sondern nach einem behaupteten "Stand der Technik" erfolgen; es werden Mittelungspegel zugestanden; die grundhafte Verteilung des Lärms auf die Fläche, was den unmittelbar Betroffenen wenig nützt; der behauptete Einsatz des Bohrmeisels nur für eine Stunde pro Arbeitstag, was völlig unrealistisch erscheint; der nicht vorgesehene Einsatz von "Sägen" des Betons (was wahrscheinlich der Kostenfrage gezollt ist). Begründung: Dem Mittelungspegel liegt ein mathematisches Rechenverfahren zugrunde. Tatsächlich sind jedoch keine Mittelungswerte, abstrakte Werte, hörbar sondern je nach Situation nur sehr lauter oder weniger lauter Lärm. Unmittelbar und plötzlich auftretender Lärm führt für die Psyche und die Physis von Lebewesen, hier zunächst einmal nur Menschen und Tiere, zu schockartigen Reaktionen. Lang anhaltender lauter Lärm bewirkt kontinuierliche Belastungen. Es handelt sich um Beeinträchtigungen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben (können). Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 743/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 748/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth

02.02.2014 · Aktualisiert: 27.02.2014

Antrag vom 02.02.2014, OF 742/9 Betreff: Vorgesehener Abriss des Bunkers Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, kurzfristig zu prüfen und zu berichten, ob es zutrifft, dass der Abriss in die Sommerferien 2014 verschoben ist oder welcher andere Termin (vorläufig) aktuell ist; ob es weiterhin Bestand hat, dass die östliche Giebelwand erst zuletzt abgerissen und außerdem eine Lärmschutzwand errichtet werden wird, beides zum Schutz der Ziehen-Schule (im begrenzt möglichen Umfang) und um die Ziehen-Schule möglichst lange abzuschotten; durch welche Maßnahmen die ebenfalls in der Straße Im Wörth befindliche KiTa und ein Altenpflegeheim vor Lärm geschützt werden sollen; ob inzwischen ein Informationsgespräch des Bauherrn, der Firma Ten Brinke, und des Abriss-Unternehmers Zeller mit der Schulleitung der Ziehen-Schule stattgefunden hat; welche Ergebnisse im Falle eines solchen Gesprächs erzielt wurden; ob mit dem Bau-Unternehmer die Errichtung einer Lärmschutzwand zu dessen Lasten im Grenzbereich zur Ziehen-Schule vor Beginn der Abriss-Arbeiten vereinbart wurde; um eine Angabe von Gründen für den Fall, dass dies nicht geschehen sein sollte. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.02.2014, OF 747/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 9 am 13.02.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 742/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 747/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter

31.12.2013 · Aktualisiert: 04.02.2014

Antrag vom 31.12.2013, OF 730/9 Betreff: Bisher in der Straße Im Wörth vor dem Bunker postierte Altglasbehälter Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welcher neue Standort für die bisher vor dem Bunker abgestellten drei Altglasbehälter vorgesehen ist. Begründung: Im Zuge des in Bälde vorgesehenen Abrisses des alten Luftschutzbunkers wird zwangsläufig ein anderer Standort benötigt. Der neue Standort sollte sozialverträglich sein und wegen des mit dem Einwerfen von Flaschen verbundenen Lärms nicht unmittelbar vor einem Wohnhaus angeordnet werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 9 am 23.01.2014, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 730/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Verlegung der Bushaltestelle .Im Wörth.

10.09.2013 · Aktualisiert: 22.10.2013

Antrag vom 10.09.2013, OF 679/9 Betreff: Verlegung der Bushaltestelle "Im Wörth" Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, in welchem Bereich der Straße "Im Wörth" die bestehende Bushaltestelle im Zuge der Abriss-A rbeiten an der Luftschutzbunker-Anlage vorübergehend verlegt werden soll. Begründung: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wird eine Verlegung während der Abriss-Arbeiten unumgänglich sein. Gegen eine Verlegung vor das Haus Nr. 20 sprechen die Umstände, dass es sich um ein Eckhaus handelt und, dass es bei einer früheren, zeitweiligen Verlegung vor das Haus Nr. 20 erheblichen Ärger mit dem Hausbesitzer gab. Eine Widerholdung dieser Situation sollte tunlichst vermieden werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 9 am 26.09.2013, TO II, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 839 2013 Die Vorlage OF 679/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth

29.08.2013 · Aktualisiert: 25.09.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2420 entstanden aus Vorlage: OF 642/9 vom 15.08.2013 Betreff: Abbrucharbeiten Bunker Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, das Abbruchunternehmen anzuweisen, während der Abbruchphase eine geeignete Schallschutzwand zwischen Bunker und Ziehenschule - wie bei den Bauarbeiten bei der Bettinaschule - zu errichten. Die Schulleitung und der Ortsbeirat sind über die einzelnen Abbruchmaßnahmen schriftlich zu unterrichten. Begründung: Diese Maßnahme wurde bei den Abbrucharbeiten in der Nähe der Bettinaschule bereits durch einen Richterspruch durchgesetzt und sollte deshalb auch bei der Ziehenschule Anwendung finden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2013, ST 1485 Beratung im Ortsbeirat: 9 Aktenzeichen: 63 0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth

29.08.2013 · Aktualisiert: 03.06.2020

Anregung an den Magistrat vom 29.08.2013, OM 2421 entstanden aus Vorlage: OF 644/9 vom 02.08.2013 Betreff: Lärmsituation während der Abbrucharbeiten bei dem vorgesehenen Abriss der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 9 frühzeitig vor Beginn der Arbeiten ein Lärmschutzgutachten beziehungsweise eine Kopie davon zur Verfügung zu stellen. Begründung: Durch ein entsprechendes Gutachten ist es dem Ortsbeirat möglich, seine (eigene) Informationspflicht zu erfüllen beziehungsweise den Mitbürgern im Ortsbezirk Auskünfte zu erteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2013, ST 1613 Aktenzeichen: 63 1

OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Buslinie 69

02.08.2013 · Aktualisiert: 11.09.2013

Antrag vom 02.08.2013, OF 658/9 Betreff: Buslinie 69 Die Erwartungen, dass sich im Zeitablauf und zuletzt durch den Einsatz eines neuen Busmodells plus Ersatzbus wesentliche Verbesserungen einstellen würden, haben sich bisher leider nicht erfüllt. Immerhin befindet sich die Buslinie seit Dezember 2007 in Betrieb. Fahrgäste klagen u. a., dass bei den absenkbaren Ein- und Ausgängen oft behauptet wird, sie seien überhaupt nicht funktionsbereit und bei anderen Gelegenheiten, sie seien z. Z: defekt; was davon stimmt, bleibt offen; bei hohen Außentemperaturen springt oft nicht die Klimaanlage sondern der Heizlüfter an; um die Strecken-Kenntnisse und die über die Haltestellen scheint es bei verschiedenen Fahrern schlecht bestellt zu sein; Busfahrer sind an der Kreuzung "Im Wörth/Nußzeil" schon in die falsche Richtung abgebogen; am 31. 7. 2013 fuhr der Fahrer gegen 9.50 Uhr an der Haltestelle "Hinter den Ulmen" vorbei, obwohl dort ein Fahrgast wartend stand. Erst durch Zuruf von Fahrgästen hat der Fahrer dies korrigiert; an Haltestellen wird nicht gestoppt, obwohl Fahrgäste den Halteknopf gedrückt hatten; schwierig gestaltet sich oft der Verkauf von Fahrscheinen, wenn die Fahrt über das Tarifgebiet 50 hinausgehen soll; mehreren Fahrern mangelt es an Sprachkenntnissen. Es stellt sich die Frage, ob der Einsatz von Fahrern mit mangelnden Sprachkenntnissen überhaupt zulässig ist. Nachdem die Bemühungen des Magistrats bzw. der beauftragten TraffiQ GmbH über Jahre hin so wenig gefruchtet haben, wird der Magistrat gebeten, eine zeitnahe Beendigung der Zusammenarbeit mit Alpina Verkehrsbetrieb GmbH ernsthaft in Erwägung zu ziehen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 658/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen LINKE. und FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth

02.08.2013 · Aktualisiert: 11.09.2013

Antrag vom 02.08.2013, OF 661/9 Betreff: Arbeits-Bereiche bei dem vorgesehenen Abbruch der Bunkeranlage Im Wörth Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, - wo die Abbruch-Arbeiten haupt- und tatsächlich stattfinden sollen - im Inneren des Baukörpers oder im Außenbereich. Begründung: Anlässlich der Vorstellung des Projekts durch einen Vertreter des Bauherrn am 20. 6. 2013 im Ortsbeirat hat der Vertreter bzw. der beauftragte Abbruch-Unternehmer geäußert, dass der größere bzw. der größte Teil des Abbruches im Inneren erfolgen würde. Das kann aber aufgrund der Sachlage nicht der Fall sein. Im Inneren können die (Klein-) Sprengungen erfolgen. Der weitaus umfangreichere Teil des Abbruchs und das Zerkleinern der Bunkerteile mit Steinhammer, Meißel, Brecher und Abruch-Zange ist nur im Außenbereich möglich. Das Maß der Außenarbeiten korreliert aber auch mit Lärm-Höhe und -Dauer. Das Mindeste, was Bürger, die über einen längeren Zeitraum von lautem Lärm betroffen sind, erwarten dürfen, liegt darin, sie von vornherein über die Tatsachen zu informieren. Dann könnte die Nachbarschaft sich - wenigstens bedingt - auf den täglichen Lärm einstellen und , soweit möglich, den Tagesrhythmus entsprechend anpassen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage OF 661/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme) bei Enthaltung LINKE.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V.

31.07.2013 · Aktualisiert: 11.09.2013

Antrag vom 31.07.2013, OF 662/9 Betreff: Wirtschaftliche Situation des Schützenvereins Eschersheim 1903 e. V. Im Jahre 1945 wurde das damalige Vereinshaus der Schützen in der Nähe des Wasserturms durch den Magistrat enteignet. Ob auch weiteres Vereinsvermögen enteignet wurde, ist aus den unvollständigen Vereins-Unterlagen nicht zu ersehen. Eigentlich müsste eine Aussage aus den Unterlagen des Magistrats möglich sein. Die Enteignung erfolgte auf Basis einer Verordnung der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs. Ihre Rechtmäßigkeit wird schon deshalb nicht angezweifelt. Schützenvereine wurden aufgrund der erwähnten Verordnung und darauf folgend durch das Besatzungsstatut von 1945 bis 1955 verboten. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit der Enteignung stellt sich die Frage nach einer Entschädigung. Diese erfolgte 1945 und nachfolgend nicht. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, die Entschädigungsfrage zu prüfen und anschließend zu berichten; bei der Prüfung nicht nur rechtliche sondern auch moralische Maßstäbe anzulegen; und dabei auch das Fürsorge-Prinzip zu berücksichtigen. Ergänzender Hinweis: Der Schützenverein muss bekanntlich sein angemietetes Domizil in der Bunkeranlage Im Wörth wegen Versteigerung des Bunkers und dessen Abriss in Bälde verlassen. Die Suche nach Ersatz-Räumlichkeiten gestaltet sich durch einen ausgeprägten Mangel an entsprechenden Immobilien sehr schwierig. Daneben führt der durch Kündigung notwendige Auszug zu organisatorischen, logistischen Problemen und nicht zuletzt zur finanziellen Angespanntheit. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 29.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 662/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bunker Im Wörth, Eschersheim

30.04.2013 · Aktualisiert: 07.11.2013

Antrag vom 30.04.2013, OF 609/9 Betreff: Bunker Im Wörth, Eschersheim Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die auf dem Gelände des von der Bundesanstalt für Immobilienmanagement für vier Mio. Euro versteigerten Bunkers für die vorgesehene Neubebauung dem Ortsbeirat 9 rechtzeitig, bevor Änderungen nicht mehr möglich sind, vorzustellen. Begründung: Laut Zeitungsbericht (FNP vom 27. 4. 2013) ist auf dem Gelände der Bau von 40 - 44 Eigentumswohnungen durch das niederländische Unternehmen Ten Brinke Wohnungsbau vorgesehen. Das bedeutet für eine Fläche von ca. 2.500 qm eine erhebliche Baumasse. Deshalb ist von vornherein die Frage zu stellen, wie sich solch massive Baukörper in die bauliche und soziale Umgebung einbetten sollen. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 9 am 16.05.2013, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wird bis zur Sitzung am 31.10.2013 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des OBR 9 am 31.10.2013, TO I, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage OF 609/9 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Neubau Ziehenschule

28.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 28.02.2013, OF 569/9 Betreff: Neubau Ziehenschule Für die Ziehenschule, ist ein umfassender Neubau anstelle des bisherigen Anbaus aus den 70er Jahren geplant. Sieben Varianten wurden im Hinblick auf die Frage untersucht, inwieweit optimale funktionale Verknüpfungen zwischen dem Altbau und einem Neubau herstellbar sind. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass eine Erweiterung wünschenswert und möglich ist. Ursprünglich wurde mit einem Baubeginn in diesem Sommer gerechnet, was wohl mittlerweile nicht mehr als realistisch angesehen werden kann. Auch besteht die Möglichkeit, dass am nördlichen Rand des Schulgeländes eine weitere Großbaustelle eingerichtet wird, falls der Bunker im Wörth abgerissen werden sollte , um einem Wohnkomplex Platz zu machen . Zwischen den Straßen : - Im Wörth - Nußzeil und - Rhaban-Fröhlich-Straße werden für mehrere Jahre die Baufahrzeuge rollen, das erfordert eine sinnvoll geplante Logistik. Da weder die Schulgemeinde noch die Öffentlichkeit zumindest über das Bauvorhaben Ziehenschule informiert wurden, wird der Magistrat gebeten, dem Ortsbeirat 9, im Rahmen eines Ortstermins, die baulichen Möglichkeiten zumindest bei der Baustelle Ziehenschule vorzustellen. Der Ortsvorsteher wird gebeten einen solchen Ortstermin zu organisieren. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 569/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU
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OF (Antrag Ortsbeirat) · OB 9

Bunker-Gebäude in der Straße .Im Wörth.

27.02.2013 · Aktualisiert: 20.03.2013

Antrag vom 27.02.2013, OF 577/9 Betreff: Bunker-Gebäude in der Straße "Im Wörth" Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welchen Umfang an Bebauung er auf diesem 2.276 qm großen Grundstück, vor allem in der Höhe, zu genehmigen vorsieht. Begründung: Bekannt ist bisher, dass - der Bebauungsplan 282 aus 1984 maßgebend ist; - der Bereich als "besonderes Wohngebiet" mit 3- bis 4-geschossiger Bebauung ausgewiesen wird; - gewerbliche Nutzung einschließlich der Ansiedlung von Büros als nicht genehmigbar entfällt; - ab Höhe der ersten Etage nur Wohnbebauung zulässig ist. Die Festlegung einer maximal genehmigbaren Bauhöhe fehlt - eigenartigerweise - im Bebauungsplan jedoch. Antrag Laut Zeitungsbericht hat ein Investor den Bunker für 1,9 Mio. Euro käuflich erworben. Zu diesem hohen Preis kommen abschätzbar Abrisskosten in kaum niedrigerer Höhe. Diese bedeutende Finanzanlage lässt das Bemühen um eine besonders umfängliche Bebauung geradezu erwarten; insbesondere in Form eines Hochhauses. Ein solches würde im dortigen Umfeld einen Fremdkörper darstellen, der sich mit der umgebenden 3- bis 4- geschossigen Bebauung nicht in Einklang bringen ließe. Ein unmittelbarer Nachbar ist die Ziehenschule. Deren ca. 1.400 Schüler müssten ihre Schulzeit im Schatten eines Hochhauses - nicht nur im wörtlichen sondern auch im übertragenen Sinne - erleben. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 9 am 14.03.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Auskunftsersuchen V 671 2013 Die Vorlage OF 577/9 wird in der folgenden geänderten Fassung als Anfrage an den Magistrat beschlossen: " Der Ortsbeirat wendet sich gegen eine Hochhausbebauung in der Straße Im Wörth und bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Welcher Umfang einer Bebauung ist auf diesem 2.276 m2 großen Bunkergelände genehmigungsfähig und 2. bis zu welcher Höhe darf dort ein Gebäude gebaut werden?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP
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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Eschersheimer Bunker Im Wörth

14.02.2013 · Aktualisiert: 01.02.2021

Anregung an den Magistrat vom 14.02.2013, OM 1904 entstanden aus Vorlage: OF 555/9 vom 31.01.2013 Betreff: Eschersheimer Bunker Im Wörth Vorgang: V 1349/10 OBR 9; ST 349/12; ST 1441/12 Der Bunker Im Wörth wurde für circa 1,6 Mio. Euro verkauft. Er soll abgerissen werden und Wohnungen Platz machen. Der Magistrat wird aufgefordert, mit den im Eschersheimer Bunker ansässigen Vereinen und Gruppen Kontakt aufzunehmen und ihnen bei der Suche nach neuen Räumlichkeiten zu helfen. Dem Ortsbeirat ist das Ergebnis mitzuteilen. Begründung: Im Eschersheimer Bunker sind mehrere Vereine und Gruppen aktiv. Der Schützenverein Eschersheim ist z. B. dabei, eine Bogenschützenmannschaft aufzubauen. Die Trainingsmöglichkeiten im und hinter dem Bunker sind als ideal zu bezeichnen, auch deshalb, weil nach Aussage eines Vorstandsmitgliedes dieser Verein in Frankfurt fast allein diesen Sport pflegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.06.2010, V 1349 Stellungnahme des Magistrats vom 05.03.2012, ST 349 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 726 Aktenzeichen: 23 20

Ideen

Idee
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Fahrradständer Im Wörth

09.02.2024

In der Straße Im Wörth Ecke Cäcilienstrasse ist genug Platz um Fahrradständer aufzustellen (siehe Bild 1). Bisher gibt es keine, und der Bedarf durch die nahe gelegene Ziehenschule ist groß. Ebenso könnte man an der markierten Stelle in Bild 2 (vor der Hausnummer Im Wörth 2) einen KFZ Stellplatz umwidmen um a) den dort viel zu engen Gehweg zu verbreitern und b) weitere Fahrradständer aufzustellen.