Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH hier: Revision Linienbündel E
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 19 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
A. Allgemeines
Die Busverkehrsleistungen im Linienbündel E wurden für den Zeitraum von Dezember 2016 bis Dezember 2026 auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr.1370/ 2007 (VO 1370) über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße direkt in Form eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) an die In-der-City-Bus GmbH (ICB) vergeben.
B. Finanzielle Auswirkungen
Die Gesamtkosten (ohne Infrastrukturaufwendungen) für einen Fahrplankilometer steigen in den Jahren 2016 bis 2020 im gesamten Frankfurter Busverkehr kontinuierlich an. Im Linienbündel E erwirtschaftete die ICB im Jahr 2020 ein Jahresergebnis nach Umlagen in Höhe von 574.268 Euro.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Eine Weiterführung des öDA ohne Modifikationen ist zwar möglich, wird jedoch aus kostentechnischen und administrativen Gründen nicht empfohlen.
D. Klimaschutz
Um den gestiegenen Anforderungen an den öffentlichen Personennahverkehr in Frankfurt am Main gerecht zu werden und in Übereinstimmung mit dem Beschluss der STVV verbleibt die Fortführung des öDA unter Modifikation des Vertragscontrollings und einer angepassten Abrechnungsmethodik als Handlungsoption.