Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadtentwässerung Frankfurt am Main für das Jahr 2020 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresgewinnes
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss zum 31.12.2020 und der Lagebericht 2020 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main durch die bestellten Abschlussprüfer WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 am 12.08.2021 erteilt wurden.
- Der Jahresabschluss zum 31.12.2020, der Lagebericht 2020, der Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 und die Stellungnahme der Betriebsleitung werden zustimmend zur Kenntnis genommen: Die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung des Eigenbetriebs werden durch die Gewinnausschüttung nicht beeinträchtigt.
- Der Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt:
- a)Die Bilanzsumme auf der Aktiv- und der Passivseite beträgt EUR 713.960.939,32
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Bilanzgewinn von EUR 8.346.995,37
- Der Lagebericht 2020 des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main wird gebilligt.
- Der vorgetragene Gewinn 2020 in Höhe von 8.346.995,37 EUR wird wie folgt verwendet: - Ein Teilbetrag in Höhe von 2.112.000,00 EUR soll als Eigenkapitalverzinsung für das durch die Stadt in den Eigenbetrieb eingebrachte Eigenkapital an die Stadt Frankfurt am Main ausgeschüttet werden. - Ein Teilbetrag in Höhe von 3.466.118,37 EUR soll zur Sicherstellung der technischen und wirtschaftlichen Fortentwicklung des Eigenbetriebs gemäß § 11 Abs.3 Eigenbetriebsgesetz in die Allgemeinen Rücklagen - Gewinnrücklagen - eingestellt werden. - Ein Teilbetrag in Höhe des Abstockungsgewinns aus der Berechnung der Altersvorsorgeverpflichtungen 2020 in Höhe von 2.768.877,00 EUR soll nach Maßgabe des § 253 Abs. 6 HGB auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der Betrag unterliegt einer Ausschüttungssperre.
- Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.
- Der Bericht der Betriebskommission über deren Tätigkeit für das Wirtschaftsjahr 2020 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
A. Allgemeines
Für den Jahresabschluss 2020 finden die Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes Hessen (EigBG) in der Fassung vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016, Anwendung. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 EigBG hat sich die Betriebskommission der Stadtentwässerung Frankfurt am Main in ihrer Sitzung am 30. September 2021 mit dem Jahresabschluss 2020 und der Gewinnverwendung befasst. Die Betriebskommission hat den Jahresabschluss zum 31.12.2020 und den Lagebericht 2020 für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main zur Kenntnis genommen und empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, den Jahresabschluss festzustellen und die Gewinnverwendung wie beantragt zu beschließen.