Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2020)
Beschlussvorschlag
- ) Es dient zur Kenntnis, das mit dem Etatantrag E 72 vom 25.01.2019 im Finanzhaushalt bzw. Investitionsprogramm Kapitaleinlagen für die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) in Höhe der nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan 2019-2023 jeweils erwarteten Jahresfehlbeträge (abgerundet auf volle Millionenbeträge) eingestellt wurden und der Magistrat beauftragt wurde, für 2019 eine Einlage in Höhe des zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Haushalts erwarteten Jahresfehlbetrags vorzunehmen. Hierbei sollen die Einlagen im Verhältnis, in dem die defizitären Tochtergesellschaften der SWFH zu den Fehlbeträgen beitragen, in den Produktgruppen gebucht werden, in denen diese Gesellschaften zugeordnet sind. Darüber hinaus wurde der Magistrat beauftragt bei den defizitären Beteiligungsgesellschaften Vorschläge für Kostensenkungsprogramme einzuholen und diese den Fachausschüssen vorzustellen sowie von der Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen. 2.) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Einlage für 2019 entsprechend der Veranschlagung im Haushalt 2019 aus der Produktgruppe 98.03 gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO in Gänze an die Stadtwerke Holding in Höhe von 5.028.363,92 € gezahlt wurde. 3.) Der Magistrat wird beauftragt für das Jahr 2020 gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum
- Quartal 2020 und höchstens im Rahmen des im Haushalt der Stadt Frankfurt in der Produktgruppe 98.3 veranschlagten Mitteln in Höhe von 78.000.000 € zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2019 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2019 wird hierbei verrechnet.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72 zum Haushalt 2019 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal 2019 der SWFH erfolgte für 2019, unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF), eine Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO an die SWFH in Höhe von 5.028.363,92 €. Der testierte Jahresabschlusses 2019 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.801.244.68 € abgeschlossen, die Differenz von 2.227.119,24 € wird bei der nächsten Zahlung auf Basis des 4. Quartal 2020 in Abzug gebracht. Gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO sollen Aufwendungen und Auszahlungen für denselben Zweck nicht an verschiedenen Stellen im Haushalt veranschlagt werden. Basierend auf dem E 72 erfolgte ein entsprechender Gesellschafterbeschluss (Magistrats-Beschluss Nr. 1312 vom 06.12.2019), der der SWFH für das Geschäftsjahr 2019 eine Kapitaleinlage von höchstens 45 Mio. € gewährt. Für das Geschäftsjahr 2020 ist nun erneut für den Haushalt 2020 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann.