Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2023)
Beschlussvorschlag
- ) Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat mit B 175 vom 28.04.2023 mitgeteilt hat, dass in den Entwurf des Haushaltes 2023 für den Verlustausgleich der SWFH Beiträge in Höhe von 100,00 Mio. € für 2023 bzw. 75,00 Mio. € ab 2024 veranschlagt wurden. Die Ansätze basieren Angabe gemäß nicht auf dem Wirtschaftsplan der SWFH, sondern beinhalten sogleich die Erfordernisse aus dem E 143, Vorschläge für Kostensenkungsprogramme, mit denen die Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, zu erarbeiten, durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen und die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der finanziellen Handlungsfähigkeit geprüft und zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. 2.) Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Einlage für 2022 in Höhe von 88.667.290,34 € (unter Berücksichtigung der Differenz aus der erfolgten Spitzabrechnung zum Jahresabschluss 2022 i. H. v. 6.399.387,96 €) aus dem konsumtiven Bereich (Sachkonto 7125 1000) gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO in Gänze an die Stadtwerke Holding Frankfurt GmbH ausgezahlt wurde. 3.) Der Magistrat wird beauftragt, für das Jahr 2023 gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum
- Quartal 2023 und höchstens im Rahmen des im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3 veranschlagten Mitteln in Höhe von 100.000.000,00 € zzgl. Budgetüberträgen i. H. v. 72.347.703,39 € (insgesamt 172.347.703,39 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2022 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2022 wird hierbei verrechnet. 4.) Es dient zur Kenntnis, dass die veranschlagten Mittel erst mit Rechtskraft des Haushalts 2023 zur Verfügung stehen.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Basierend auf dem E 72/2019 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage in der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt regelmäßig auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2022 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -91.291.320,21 € abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2022 i. H. v. 88.667.290,34 €, die sich aus der Hochrechnung des 4. Quartals 2022 (-95.066.678,30 €) und der Überzahlung aus 2021 (6.399.387,96 €) errechnet, ergibt sich somit eine Überzahlung für das Jahr 2022 i. H. v. 3.775.358,09 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2023 auf Basis des 4. Quartal 2023 berücksichtigt und ausgeglichen. Für die Zahlung 2023 ist nun erneut für den Haushalt 2023 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann.