Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72 zum Haushalt 2019 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Basierend auf dem E 72 erfolgte ein entsprechender Gesellschafterbeschluss (Magistrats-Beschluss Nr. 1312 vom 06.12.2019), der der SWFH für das Geschäftsjahr 2019 eine Kapitaleinlage von höchstens 45 Mio. € gewährt. Auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal 2019 der SWFH erfolgt, unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF), eine Auszahlung in Höhe von 5.028.363,92 €. Nach Vorliegen des testierten Jahresabschlusses 2019 erfolgt eine Spitzabrechnung. Die beigefügten Stellungnahmen zu den geforderten Kostensenkungsprogrammen der VGF und BBF werden zur Kenntnis vorgelegt.