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Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2022)

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Etatantrag E 72 vom 25.01.2019 im Finanzhaushalt bzw. Investitionsprogramm Kapitaleinlagen für die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) in Höhe der nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan 2019-2023 jeweils erwarteten Jahresfehlbeträge (abgerundet auf volle Millionenbeträge) eingestellt wurden und der Magistrat beauftragt wurde, für 2019 eine Einlage in Höhe des zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Haushalts erwarteten Jahresfehlbetrags vorzunehmen. Hierbei sollen die Einlagen im Verhältnis, in dem die defizitären Tochtergesellschaften der SWFH zu den Fehlbeträgen beitragen, in den Produktgruppen gebucht werden, in denen diese Gesellschaften zugeordnet sind. Darüber hinaus wurde der Magistrat beauftragt bei den defizitären Beteiligungsgesellschaften Vorschläge für Kostensenkungsprogramme einzuholen und diese den Fachausschüssen vorzustellen sowie von der Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.
  2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Einlage für 2021 in Höhe von 71.271.493,19 € (unter Berücksichtigung der Differenz aus der erfolgten Spitzabrechnung zum Jahresabschluss 2020 i.H.v. -5.768.157,28 €) aus dem konsumtiven Bereich (Sachkonto 7125 1000) gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO in Gänze an die Stadtwerke Holding Frankfurt GmbH ausgezahlt wurde.
  3. Der Magistrat wird beauftragt für das Jahr 2022 gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO eine Auszahlung an die SWFH basierend auf der Hochrechnung zum
  4. Quartal 2022 und höchstens im Rahmen des im Haushalt der Stadt Frankfurt am Main in der Produktgruppe 98.3 veranschlagten Mitteln in Höhe von 92.924.000,00 € zzgl. Budgetüberträgen i. H. v. 77.090.993,73 € (insgesamt 170.014.993,73 €) zu veranlassen. Die Spitzabrechnung für das Jahr 2021 basierend auf dem testierten Jahresabschluss 2021 wird hierbei verrechnet.
  5. Es dient zur Kenntnis, dass die veranschlagten Mittel erst mit Rechtskraft des Haushalts 2022 zur Verfügung stehen.

Begründung

Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Basierend auf dem E 72 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage in der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt regelmäßig auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtigt und verrechnet. Der testierte Jahresabschluss 2021 hat mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von -59.103.947,95 € abgeschlossen. Unter Berücksichtigung der Zahlung für das Geschäftsjahr 2021 i.H.v. 71.271.493,19 €, die sich aus der Hochrechnung des 4. Quartals 2021 (-65.503.335,91 €) und der Unterzahlung aus 2020 (-5.768.157,28 €) errechnet, ergibt sich somit eine Überzahlung für das Jahr 2021 i.H.v. 6.399.387,96 €. Diese wird bei der nächsten Zahlung für das Jahr 2022 auf Basis des 4. Quartal 2022 berücksichtigt und ausgeglichen. Für die Zahlung 2022 ist nun erneut für den Haushalt 2022 ein entsprechender Stadtverordnetenbeschluss einzuholen, damit der Magistrat im Rahmen der Gesellschafterversammlung der SWFH die Kapitalleinlage auszahlen kann.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 14
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei
Sitzung 16
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 138 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP VOLT ÖkoLinX-ELF FRAKTION
Ablehnung:
AFD
Enthaltung:
BFF-BIG Gartenpartei

Verknüpfte Vorlagen