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Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding

Vorlagentyp: E CDU SPD GRÜNE

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 72

Betreff: Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzleistungen Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Finanzhaushalt und das Investitionsprogramm werden Kapitaleinlagen der Stadt bei ihrer 100%-igen Tochtergesellschaft, der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH), in Höhe der nach dem Wirtschafts- und Erfolgsplan 2019 bis 2023 jeweils erwarteten Jahresfehlbeträge (abgerundet auf volle Millionenbeträge) eingestellt und der Magistrat wird beauftragt, in [2019] eine Einlage in Höhe des zum Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Haushalts erwarteten Jahresfehlbetrags vorzunehmen. Dabei ist sicherzustellen, dass der steuerliche Querverbund nicht gefährdet wird. Die Einlagen werden in dem Verhältnis, in dem die defizitären Tochtergesellschaften der SWFH zu den Fehlbeträgen beitragen, in den Produktbereichen gebucht, denen diese Gesellschaften zugeordnet sind. Der Magistrat wird beauftragt, die Beteiligungsgesellschaften, deren voraussichtliche Jahresergebnisse für diese Fehlbeträge ursächlich sind, mit der Erstellung von Vorschlägen für Kostensenkungsprogramme, mit denen diese Ergebnisse unter Aufrechterhaltung der notwendigen Leistungen der Daseinsvorsorge verbessert werden, in Auftrag zu geben mit dem Ziel, die Höhe der notwendigen Einlagen über den Lauf des Erfolgsplans nachhaltig zu vermindern. Diese Vorschläge sind den Fachausschüssen vorzustellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Begründung: Bei der SWFH werden nach der derzeitigen Planung im kommenden Jahr und in den vier Folgejahren Fehlbeträge in Höhe von kumuliert 395 Mio. Euro erwartet, weil die insbesondere durch das Wachstum der Stadt und die erneuerungsbedürftige Infrastruktur bei VGF und Bäderbetrieben erwarteten hohen Defizite nicht mehr durch deren Erlöse und die Erträge der gewinnbringenden Tochtergesellschaften, insbesondere die Mainova und die Fraport, gedeckt werden können. Da diese Fehlbeträge zu einem vollständigen Verzehr des Eigenkapitals der SFWH und damit zu deren Überschuldung führen müssten, sind entsprechende Einlagen notwendig. Darüber hinaus werden dadurch mindestens in gleicher Höhe Darlehensaufnahmen der SWFH vermieden, die zu höheren Finanzierungskosten führen als eine entsprechende Schuldenaufnahme durch die Stadt selbst, falls diese Investitionen, wie derzeit zu erwarten, bei der Stadt selbst nur durch eine Schuldenerhöhung finanziert werden können. Schließlich trägt diese Handhabung dazu bei, die Transparenz der städtischen Finanzen zu verbessern, denn die Fehlbeträge werden durch notwendige und politisch gewollte Leistungen der Daseinsvorsorge verursacht (öffentlicher Nahverkehr und städtische Bäder), deren Finanzierung im städtischen Haushalt jedenfalls insoweit sichtbar sein sollte, als sie nicht durch Erträge gedeckt sind. Es darf aber bei den betreffenden Gesellschaften nicht der Eindruck entstehen, es müssten dort nicht alle Anstrengungen unternommen werden, um die Defizite möglichst niedrig zu halten, nur weil sie durch Einlagen der Stadt ausgeglichen werden. Deswegen sind alle möglichen Anstrengungen zu unternehmen, Kostensenkungsprogramme durchzuführen, die zu einer Verringerung der Defizite führen und damit zu einer Verringerung notwendiger Einlagen in den Folgejahren.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 29
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage E 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP FRAKTION Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFF