Paket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff.
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 25.01.2019, M 12 Betreff: Paket für die Zukunftsfähigkeit
Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff.
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V.
vom 08.11.2018, § 3304 (M 199) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
im Rahmen der Koalitionsgespräche ein "Maßnahmenpaket für die Zukunftsfähigkeit
Frankfurts" erstellt hat, um den zentralen Herausforderungen der Stadt wie
bezahlbarer Wohnraum, Klimawandel und Verkehrswende Rechnung zu tragen und um
den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen. Weiter dient zur Kenntnis, dass für Maßnahmen im
Rahmen der Grünpflege, der Begrünung von Straßen und Plätzen und zu Gunsten des
Programmes #cleanffm (M 240 vom 21.12.2018) sowie für den freien Eintritt von
Kindern bis 14 Jahren in städtischen Bädern (M 237 vom 21.12.2018) gesonderte
Beschlussvorlagen an die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. 2. Tagesöffnung Nachtcafé Für die Tagesöffnung des bisherigen
Nachtcafés im Bahnhofsviertel werden ab dem Haushaltsjahr 2019 zusätzliche
Mittel in Höhe von jährlich 500 T€ im Produktbereich 19 bereitgestellt.
3. Wintercafé Für die dauerhafte Finanzierung des
Wintercafés in der B-Ebene am Eschenheimer Tor, in dem vorwiegend wohnsitzlose
Menschen betreut werden und eine Übernachtungsmöglichkeit erhalten, werden ab
dem Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 500 T€ in
der Produktgruppe 18.01 bereitgestellt. 4. Kultur- und Freizeitticket Das Dezernat VII wird beauftragt, ein
Konzept für ein Kultur- und Freizeitticket zu erstellen und der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, um Kindern und
Jugendlichen einen besseren Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Das Ticket soll
den freien Eintritt für Frankfurter Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in
städtische und nicht-städtische Museen sowie den Zoo ermöglichen, wenn deren
Eltern über ein monatliches Netto-Familieneinkommen verfügen, das 4.500 €
nicht überschreitet. Hierfür
werden ab 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich zunächst 1,00 Mio.
€ im Budget des Dezernates VII, Produktbereich 21 bereitgestellt. Eine
darüber hinausgehende, budgetmäßige Anpassung erfolgt mit Beschluss über das o.
a. Konzept. 5. Sanierung Paulskirche
Für die bevorstehende Sanierung
der Paulskirche, die mit breiter Bürgerbeteiligung geplant und durchgeführt
werden soll, werden die Planungsmittel von bisher 250 T€ um 500 T€
auf 750 T€ im Haushaltsjahr 2019 erhöht. 6. Gewerbesteuer Das Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer wird für das
Haushaltsjahr 2019 von bislang 1.94 Mrd. € um 0,01 Mrd. € auf
1,95 Mrd. € erhöht. Das Nettoaufkommen - nach Abzug der an Bund und
Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage - wird in Höhe von 1,68 Mrd. €
geplant. Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 wird ein weiterer Anstieg des
Bruttoaufkommens von jährlich 10,0 Mio. € auf 2,1 Mrd. € geplant. Die
Gewerbesteuerumlage wird entsprechend veranschlagt. 7. Grundstücksankäufe und Wohnungsbauförderung
Um bezahlbare Wohnungen zu
schaffen und durch die konsequente Anwendung des Vorkaufsrechts in Frankfurt am
Main Mieter besser zu schützen, werden die Haushaltsansätze für geförderte
Wohnungen des 1. Förderwegs und des Mittelstandsprogramms (Produktgruppe 13.01) sowie für den
Grundstücksankauf (Produktgruppe 31.08) mit nachfolgendem Budgetvermerk
versehen: "Die Ansätze für
Auszahlungen für Investitionszuschüsse und für die Gewährung von Krediten / den
Ankauf von Grundstücken dürfen bei Bedarf (jeweils) in Höhe von bis zu 7,50
Mio. € überschritten werden, wenn die notwendigen Finanzmittel (liquiden
Mittel) zur Verfügung stehen." Im Falle der Inanspruchnahme ist der Magistrat
ermächtigt, die notwendigen Beordnungen vorzunehmen. 8. Katholische Schule Sankt Raphael Die Realisierung der Katholischen
Schule St. Raphael wird von der Stadt Frankfurt am Main mit einem
Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16,00 Mio. € unterstützt. Der
Investitionskostenzuschuss wird in der nachfolgenden Investitionsplanung 2020 -
2023 berücksichtigt. Die
Bedingungen der Zuschussgewährung an den Träger sind im Rahmen der
nachfolgenden Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung vorzulegen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass sich die mit
dem Entwurf zum Haushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2022 (M 199 vom
02.11.2018) geplanten Jahresergebnisse durch die zwischenzeitlich in der
gesonderten Beschlussvorlage vorgelegten Maßnahmen (M 240 vom 21.12.2018) sowie
den mit den Ziffern 2 bis 5 vorliegenden Vorhaben für die Zukunftsfähigkeit
Frankfurts wie folgt verändern: Bisher (M 199 vom 02.11.2018): Ergebnishaushalt 2019 Fehlbetrag von -164,12 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2020 Fehlbetrag von
-75,37 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2021
Fehlbetrag von
-71,01 Mio. € und Ergebnishaushalt 2022
Fehlbetrag von
-38,76 Mio. €.
(kumulierter Fehlbetrag bis 2022 -349,25 Mio. €)
Neu: Ergebnishaushalt 2019 Fehlbetrag von
-163,51 Mio. €,
Ergebnishaushalt 2020 Fehlbetrag von
-73,63 Mio. €, Ergebnishaushalt 2021
Fehlbetrag von
-69,27 Mio. € und Ergebnishaushalt 2022
Fehlbetrag von
-37,02 Mio. €.
Im Finanzplanungszeitraum wird
damit 2019 - 2022 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -343,43 Mio. € (neu) planerisch
abgebildet. 10. Es dient zur Kenntnis,
dass - zur Deckung des
Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2019 die aus Überschüssen der ordentlichen
Ergebnisse der Vorjahre gebildete Rücklage angerechnet werden kann, - sich der Stand dieser Rücklage zum
31.12.2017 auf 590,00 Mio. €, der planerische Stand zum
31.12.2018 auf 412,21 Mio. € beläuft, - unter Berücksichtigung des vorliegenden
Haushaltsentwurfes 2019 inklusive der finanziellen Auswirkungen aus dem
Maßnahmenpaket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts Ende 2019 noch ein
planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 248,70 Mio. € bzw.
Ende 2022 in Höhe von 68,79 Mio. € ausgewiesen wird. 11. Es dient zur Kenntnis, dass sich die mit
dem Entwurf zum Haushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2022 (M 199 vom
02.11.2018) geplanten Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit durch
die zwischenzeitlich in der gesonderten Beschlussvorlage vorgelegten Maßnahmen
(M 240 vom 21.12.2018) sowie den mit den Ziffern 2 bis 5 vorliegenden Vorhaben
für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts wie folgt verändern: Bisher (M 199 vom 02.11.2018): 2019
43,60 Mio. €,
2020
153,79 Mio. €,
2021 160,54 Mio. € und
2022
205,47 Mio. €
(kumulierter Finanzmittelüberschuss aus
Verwaltungstätigkeit bis 2022 563,40 Mio. €).
Neu: 2019 44,21 Mio. €, 2020 155,53 Mio. €,
2021 162,28 Mio. € und
2022 207,21 Mio. €
(kumulierter Finanzmittelüberschuss aus
Verwaltungstätigkeit bis 2022 (neu)
569,23 Mio. €).
12. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die
Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2019 die ordentlichen
Tilgungsleistungen um 43,79 Mio. € (bisher 44,40 Mio. €)
unterschreiten.
13. Es dient zur Kenntnis,
dass sich die mit dem Entwurf zum Haushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2022
(M 199 vom 02.11.2018) geplanten Finanzmittelflüsse aus Investitionstätigkeit
durch die zwischenzeitlich in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegte
Maßnahme zur Begrünung von Straßenzügen und Straßenbahntrassen (M 240 vom
21.12.2018, Ziffer V) wie folgt verändern: Bisher: 2019 -383,36 Mio. €,
2020
-413,56 Mio. €,
2021 -353,41 Mio. € und
2022
-282,13 Mio. €
(kumulierter Finanzmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit bis 2022 -1.432,46 Mio. €).
Neu: 2019 -383,86 Mio. €,
2020
-414,06 Mio. €,
2021 -353,91 Mio. € und
2022
-282,63 Mio. €
(kumulierter Finanzmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit bis 2022 (neu) 1.434,46 Mio. €).
II. Der Magistrat wird beauftragt, die
finanziellen Auswirkungen aus Ziffer 2 bis 6 sowie die Budgetvermerke gemäß
Ziffer 6 in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2019 und der Finanzplanung bis
2022 einzuarbeiten. In den Entwurfsplanungen zu nachfolgenden Haushalten sind
die Auswirkungen der Beschlüsse zu Ziffer 2 bis 7 zu berücksichtigen. Begründung: Die oben vorgesehenen Maßnahmen werden als
vordringlich angesehen, um den zentralen Herausforderungen der Stadt Frankfurt
am Main - wie bezahlbarer Wohnraum sowie Klimawandel und Verkehrswende - zu
begegnen und den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen. Tagesöffnung Nachtcafé und dauerhafte Finanzierung
des Wintercafés: Im Rahmen
des bewährten Frankfurter Weges sollen die Unterstützungsangebote -
insbesondere im Bereich der Innenstadt und des Bahnhofsviertels - verstärkt
werden. Unter anderem wird es im Bereich der illegalen Suchtmittel als sinnvoll
erachtet, das bisherige Nachtcafé im Bahnhofsviertel auch tagsüber zu öffnen.
Der dauerhafte Betrieb des
Wintercafés in der B-Ebene am Eschenheimer Tor, in dem vorwiegend wohnsitzlose
Menschen betreut werden und eine Übernachtungsmöglichkeit erhalten, kann nur
durch zusätzliche Mittel weiter sichergestellt werden. Kultur- und Freizeitticket: Frankfurt am Main ist eine Stadt mit hohen
Lebenshaltungskosten. Gerade normalverdienenden Familien mit Kindern und
Alleinerziehenden fällt es nicht immer leicht, den Eintritt für
Kultureinrichtungen aufzubringen. Um Kindern und Jugendlichen einen besseren
Zugang zu Kultur zu ermöglichen, werden ab 2019 die erforderlichen Mittel für
ein Kultur- und Freizeitticket in den Haushalt eingestellt. Dieses Ticket soll
den freien Eintritt in städtische und nicht-städtische Museen sowie den Zoo
ermöglichen, wenn ihre Eltern über ein monatliches Netto-Familieneinkommen von
bis zu 4.500 Euro verfügen. Familien, die ein höheres Monatseinkommen haben,
sollen das Ticket für einen moderaten Preis erwerben können. Sanierung Paulskirche: Die Paulskirche als bedeutender historischer Ort der
deutschen Demokratiegeschichte ist sanierungsbedürftig. Zurzeit lediglich
Veranstaltungsraum, soll sie künftig - möglichst zum 175-jährigen
Paulskirchenjubiläum 2023 - als ein Demokratiezentrum für alle
Bevölkerungsgruppen, insbesondere aber auch für Schülerinnen und Schüler
erlebbar und attraktiver werden. Daneben sind technische Erneuerung und
barrierefreie Zugänge erforderlich. Die Sanierung der Paulskirche soll mit breiter
Bürgerbeteiligung geplant und durchgeführt werden. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist im Haushaltsjahr 2019 mit einem
Bruttoaufkommen von 1,94 Mrd. € und - nach Abzug der an Bund und Land
abzuführenden Gewerbesteuerumlage - einem Nettoaufkommen von 1,67 Mrd. €
geplant. Für den Finanzplanungszeitraum bis 2022 ist ein Anstieg auf 2,09
Mrd. € avisiert. Bereits für das Haushaltsjahr 2018 zeichnen sich
gegenüber der Veranschlagung in Höhe von brutto 1,89 Mrd. € deutlich
höhere Gewerbesteuererträge (rd. 1,95 Mrd. €) ab. Es kann davon ausgegangen werden,
dass die gute Ertragslage anhält, sodass die Veranschlagung der
Gewerbesteuererträge für das Haushaltsjahr 2019 von bislang 1.94 Mrd. € um
0,01 Mrd. € auf 1,95 Mrd. € erhöht wird. Im Finanzplanungszeitraum
bis 2022 wird ein weiterer Anstieg von jährlich 10,0 Mio. € auf 2,1 Mrd.
€ geplant. Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend anzupassen. Grundstücksankäufe und Wohnungsbauförderung: Im Bereich des Wohnungsbaus wurde
vereinbart, dass bei einzelnen Projekten (nicht ganzen Wohngebieten) der ABG
Frankfurt Holding oder der Nassauischen Heimstätte ein Prozentsatz von deutlich
mehr als 40 % geförderter Wohnungsbau angebracht sein kann, so dass
jahresbezogen ein Gesamtprozentsatz (bezogen auf die Neubautätigkeit des
Unternehmens in Frankfurt am Main) von deutlich über 40 % erreicht wird.
Auch ist geplant, darauf hinzuwirken, dass die Mieten für Mieterinnen und
Mieter der ABG nach Auslaufen der bisherigen Mietpreisdeckelung für weitere
fünf Jahre - auf dann zehn Jahre - nur um maximal ein Prozent pro Jahr
angehoben werden. Weiterhin werden im Haushalt zusätzliche Mittel
bereitgestellt, um preiswerten Wohnraum zu schaffen und durch die konsequente
Anwendung des Vorkaufsrechts in Frankfurt am Main zu sichern. Dazu werden die
Haushaltsansätze für geförderte Wohnungen des 1. Förderwegs und des
Mittelstandsprogramms sowie der Ankaufetat so budgetiert, dass auch im
Haushaltsvollzug bei Bedarf kurzfristig auf höhere Anforderungen reagiert
werden kann. Katholische Schule Sankt Raphael:
Das geplante Gymnasium soll
vorrangig für Frankfurter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Dies
wird in den Zuschussbedingungen festgeschrieben. Dabei wird kein Kind aus
finanziellen Gründen ausgeschlossen, hierfür werden Härtefallregelungen
getroffen. Die in Ziffer 9 ff. aufgezeigten
Entwicklungen der Jahresergebnisse und Finanzmittelströme aus Verwaltungs- und
Investitionstätigkeit berücksichtigen alle Maßnahmen des "Paketes für die
Zukunftsfähigkeit Frankfurts", soweit sie bisher quantifiziert im Haushalt 2019
berücksichtigt werden. Dies umfasst die Maßnahmen im Rahmen der Grünpflege, der
Begrünung von Straßen und Plätzen und dem Programm #cleanffm (M 240 vom
21.12.2018), sowie die unter Ziffer 2 bis 5 genannten Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 02.11.2018, M 199
Vortrag des
Magistrats vom 01.11.2019, M 183
Vortrag des
Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Kultur- und
Freizeitausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 7
Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4
am 12.02.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen CDU und
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 7
am 12.02.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 28. Sitzung des
Kultur- und Freizeitausschusses am 14.02.2019, TO I, TOP 46
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
Ziffer I., Punkte 1. bis 3., 5. bis 7., 9. bis 13.
und Ziffer II.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (=
Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I., Punkt
4.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Punkt 4. der Einkommensnachweis
entfällt); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I., Punkt
8.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung); FDP
(= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRANKFURTER (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 5
am 15.02.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2
am 18.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1
GRÜNE, 1 FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
28. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP
63 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 12 auf
den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 29. Sitzung des OBR 1
am 19.02.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage M 12 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen
SPD und CDU (= Zustimmung) 28. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.02.2019, TO I, TOP 65
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
Ziffer I. Punkte 1. bis 3., 5. bis 7., 9. bis 13.
und Ziffer II.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung);
FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I. Punkt 4.: CDU, SPD
und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme mit der
Maßgabe, dass der Einkommensnachweis entfällt); FDP (= Votum im Haupt- und
Finanzausschuss) Ziffer I. Punkt 8.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE.
und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 29. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 6
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 12 wird mit der
Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer I. Nr. 7. durch den zweiten und dritten Satz
der Ziffer 3. der Vorlage E 11 erledigt ist. Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (=
Ablehnung), LINKE. (= Ziffer I. Nr. 8. Ablehnung, Rest Annahme mit der
Maßgabe, dass bei Ziffer I. Nr. 4. der Einkommensnachweis entfällt) sowie
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO I, TOP 6
Beschluss: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass Ziffer I. Nr. 7. durch den zweiten und dritten Satz der Ziffer 3. der
Vorlage E 11 erledigt ist.
Abstimmung:
CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer I. Nr. 8. Ablehnung,
Rest Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer I. Nr. 4. der
Einkommensnachweis entfällt) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne
Zusatz) 30. Sitzung des OBR 5
am 22.03.2019, TO I, TOP 23 Es besteht Einvernehmen, über die Ziffer 8. der Vorlage M
12 getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen.
Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu Ziffer 8.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos
gegen LINKE. (= Ablehnung) zur restlichen Vorlage: Einstimmige Annahme
Beschlussausfertigung(en): § 3735, 31. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 20 0