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Paket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff.

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 12 Betreff: Paket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts - Umsetzung verschiedener Maßnahmen zum Haushalt 2019 ff. Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 08.11.2018, § 3304 (M 199) I. 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat im Rahmen der Koalitionsgespräche ein "Maßnahmenpaket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts" erstellt hat, um den zentralen Herausforderungen der Stadt wie bezahlbarer Wohnraum, Klimawandel und Verkehrswende Rechnung zu tragen und um den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen. Weiter dient zur Kenntnis, dass für Maßnahmen im Rahmen der Grünpflege, der Begrünung von Straßen und Plätzen und zu Gunsten des Programmes #cleanffm (M 240 vom 21.12.2018) sowie für den freien Eintritt von Kindern bis 14 Jahren in städtischen Bädern (M 237 vom 21.12.2018) gesonderte Beschlussvorlagen an die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. 2. Tagesöffnung Nachtcafé Für die Tagesöffnung des bisherigen Nachtcafés im Bahnhofsviertel werden ab dem Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 500 T€ im Produktbereich 19 bereitgestellt. 3. Wintercafé Für die dauerhafte Finanzierung des Wintercafés in der B-Ebene am Eschenheimer Tor, in dem vorwiegend wohnsitzlose Menschen betreut werden und eine Übernachtungsmöglichkeit erhalten, werden ab dem Haushaltsjahr 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich 500 T€ in der Produktgruppe 18.01 bereitgestellt. 4. Kultur- und Freizeitticket Das Dezernat VII wird beauftragt, ein Konzept für ein Kultur- und Freizeitticket zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, um Kindern und Jugendlichen einen besseren Zugang zu Kultur zu ermöglichen. Das Ticket soll den freien Eintritt für Frankfurter Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren in städtische und nicht-städtische Museen sowie den Zoo ermöglichen, wenn deren Eltern über ein monatliches Netto-Familieneinkommen verfügen, das 4.500 € nicht überschreitet. Hierfür werden ab 2019 zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich zunächst 1,00 Mio. € im Budget des Dezernates VII, Produktbereich 21 bereitgestellt. Eine darüber hinausgehende, budgetmäßige Anpassung erfolgt mit Beschluss über das o. a. Konzept. 5. Sanierung Paulskirche Für die bevorstehende Sanierung der Paulskirche, die mit breiter Bürgerbeteiligung geplant und durchgeführt werden soll, werden die Planungsmittel von bisher 250 T€ um 500 T€ auf 750 T€ im Haushaltsjahr 2019 erhöht. 6. Gewerbesteuer Das Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer wird für das Haushaltsjahr 2019 von bislang 1.94 Mrd. € um 0,01 Mrd. € auf 1,95 Mrd. € erhöht. Das Nettoaufkommen - nach Abzug der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage - wird in Höhe von 1,68 Mrd. € geplant. Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 wird ein weiterer Anstieg des Bruttoaufkommens von jährlich 10,0 Mio. € auf 2,1 Mrd. € geplant. Die Gewerbesteuerumlage wird entsprechend veranschlagt. 7. Grundstücksankäufe und Wohnungsbauförderung Um bezahlbare Wohnungen zu schaffen und durch die konsequente Anwendung des Vorkaufsrechts in Frankfurt am Main Mieter besser zu schützen, werden die Haushaltsansätze für geförderte Wohnungen des 1. Förderwegs und des Mittelstandsprogramms (Produktgruppe 13.01) sowie für den Grundstücksankauf (Produktgruppe 31.08) mit nachfolgendem Budgetvermerk versehen: "Die Ansätze für Auszahlungen für Investitionszuschüsse und für die Gewährung von Krediten / den Ankauf von Grundstücken dürfen bei Bedarf (jeweils) in Höhe von bis zu 7,50 Mio. € überschritten werden, wenn die notwendigen Finanzmittel (liquiden Mittel) zur Verfügung stehen." Im Falle der Inanspruchnahme ist der Magistrat ermächtigt, die notwendigen Beordnungen vorzunehmen. 8. Katholische Schule Sankt Raphael Die Realisierung der Katholischen Schule St. Raphael wird von der Stadt Frankfurt am Main mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von 16,00 Mio. € unterstützt. Der Investitionskostenzuschuss wird in der nachfolgenden Investitionsplanung 2020 - 2023 berücksichtigt. Die Bedingungen der Zuschussgewährung an den Träger sind im Rahmen der nachfolgenden Finanzierungsvorlage der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 9. Es dient zur Kenntnis, dass sich die mit dem Entwurf zum Haushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2022 (M 199 vom 02.11.2018) geplanten Jahresergebnisse durch die zwischenzeitlich in der gesonderten Beschlussvorlage vorgelegten Maßnahmen (M 240 vom 21.12.2018) sowie den mit den Ziffern 2 bis 5 vorliegenden Vorhaben für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts wie folgt verändern: Bisher (M 199 vom 02.11.2018): Ergebnishaushalt 2019 Fehlbetrag von -164,12 Mio. €, Ergebnishaushalt 2020 Fehlbetrag von -75,37 Mio. €, Ergebnishaushalt 2021 Fehlbetrag von -71,01 Mio. € und Ergebnishaushalt 2022 Fehlbetrag von -38,76 Mio. €. (kumulierter Fehlbetrag bis 2022 -349,25 Mio. €) Neu: Ergebnishaushalt 2019 Fehlbetrag von -163,51 Mio. €, Ergebnishaushalt 2020 Fehlbetrag von -73,63 Mio. €, Ergebnishaushalt 2021 Fehlbetrag von -69,27 Mio. € und Ergebnishaushalt 2022 Fehlbetrag von -37,02 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum wird damit 2019 - 2022 ein kumulierter Fehlbetrag in Höhe von -343,43 Mio. € (neu) planerisch abgebildet. 10. Es dient zur Kenntnis, dass - zur Deckung des Fehlbedarfes des Haushaltsjahres 2019 die aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gebildete Rücklage angerechnet werden kann, - sich der Stand dieser Rücklage zum 31.12.2017 auf 590,00 Mio. €, der planerische Stand zum 31.12.2018 auf 412,21 Mio. € beläuft, - unter Berücksichtigung des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2019 inklusive der finanziellen Auswirkungen aus dem Maßnahmenpaket für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts Ende 2019 noch ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 248,70 Mio. € bzw. Ende 2022 in Höhe von 68,79 Mio. € ausgewiesen wird. 11. Es dient zur Kenntnis, dass sich die mit dem Entwurf zum Haushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2022 (M 199 vom 02.11.2018) geplanten Finanzmittelüberschüsse aus Verwaltungstätigkeit durch die zwischenzeitlich in der gesonderten Beschlussvorlage vorgelegten Maßnahmen (M 240 vom 21.12.2018) sowie den mit den Ziffern 2 bis 5 vorliegenden Vorhaben für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts wie folgt verändern: Bisher (M 199 vom 02.11.2018): 2019 43,60 Mio. €, 2020 153,79 Mio. €, 2021 160,54 Mio. € und 2022 205,47 Mio. € (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2022 563,40 Mio. €). Neu: 2019 44,21 Mio. €, 2020 155,53 Mio. €, 2021 162,28 Mio. € und 2022 207,21 Mio. € (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2022 (neu) 569,23 Mio. €). 12. Es dient weiter zur Kenntnis, dass die Überschüsse aus Verwaltungstätigkeit im Haushaltsjahr 2019 die ordentlichen Tilgungsleistungen um 43,79 Mio. € (bisher 44,40 Mio. €) unterschreiten. 13. Es dient zur Kenntnis, dass sich die mit dem Entwurf zum Haushalt und Investitionsprogramm 2019 - 2022 (M 199 vom 02.11.2018) geplanten Finanzmittelflüsse aus Investitionstätigkeit durch die zwischenzeitlich in einer gesonderten Beschlussvorlage vorgelegte Maßnahme zur Begrünung von Straßenzügen und Straßenbahntrassen (M 240 vom 21.12.2018, Ziffer V) wie folgt verändern: Bisher: 2019 -383,36 Mio. €, 2020 -413,56 Mio. €, 2021 -353,41 Mio. € und 2022 -282,13 Mio. € (kumulierter Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit bis 2022 -1.432,46 Mio. €). Neu: 2019 -383,86 Mio. €, 2020 -414,06 Mio. €, 2021 -353,91 Mio. € und 2022 -282,63 Mio. € (kumulierter Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit bis 2022 (neu) 1.434,46 Mio. €). II. Der Magistrat wird beauftragt, die finanziellen Auswirkungen aus Ziffer 2 bis 6 sowie die Budgetvermerke gemäß Ziffer 6 in den Endausdruck des Haushaltsplanes 2019 und der Finanzplanung bis 2022 einzuarbeiten. In den Entwurfsplanungen zu nachfolgenden Haushalten sind die Auswirkungen der Beschlüsse zu Ziffer 2 bis 7 zu berücksichtigen. Begründung: Die oben vorgesehenen Maßnahmen werden als vordringlich angesehen, um den zentralen Herausforderungen der Stadt Frankfurt am Main - wie bezahlbarer Wohnraum sowie Klimawandel und Verkehrswende - zu begegnen und den sozialen Zusammenhalt sicherzustellen. Tagesöffnung Nachtcafé und dauerhafte Finanzierung des Wintercafés: Im Rahmen des bewährten Frankfurter Weges sollen die Unterstützungsangebote - insbesondere im Bereich der Innenstadt und des Bahnhofsviertels - verstärkt werden. Unter anderem wird es im Bereich der illegalen Suchtmittel als sinnvoll erachtet, das bisherige Nachtcafé im Bahnhofsviertel auch tagsüber zu öffnen. Der dauerhafte Betrieb des Wintercafés in der B-Ebene am Eschenheimer Tor, in dem vorwiegend wohnsitzlose Menschen betreut werden und eine Übernachtungsmöglichkeit erhalten, kann nur durch zusätzliche Mittel weiter sichergestellt werden. Kultur- und Freizeitticket: Frankfurt am Main ist eine Stadt mit hohen Lebenshaltungskosten. Gerade normalverdienenden Familien mit Kindern und Alleinerziehenden fällt es nicht immer leicht, den Eintritt für Kultureinrichtungen aufzubringen. Um Kindern und Jugendlichen einen besseren Zugang zu Kultur zu ermöglichen, werden ab 2019 die erforderlichen Mittel für ein Kultur- und Freizeitticket in den Haushalt eingestellt. Dieses Ticket soll den freien Eintritt in städtische und nicht-städtische Museen sowie den Zoo ermöglichen, wenn ihre Eltern über ein monatliches Netto-Familieneinkommen von bis zu 4.500 Euro verfügen. Familien, die ein höheres Monatseinkommen haben, sollen das Ticket für einen moderaten Preis erwerben können. Sanierung Paulskirche: Die Paulskirche als bedeutender historischer Ort der deutschen Demokratiegeschichte ist sanierungsbedürftig. Zurzeit lediglich Veranstaltungsraum, soll sie künftig - möglichst zum 175-jährigen Paulskirchenjubiläum 2023 - als ein Demokratiezentrum für alle Bevölkerungsgruppen, insbesondere aber auch für Schülerinnen und Schüler erlebbar und attraktiver werden. Daneben sind technische Erneuerung und barrierefreie Zugänge erforderlich. Die Sanierung der Paulskirche soll mit breiter Bürgerbeteiligung geplant und durchgeführt werden. Gewerbesteuer Die Gewerbesteuer ist im Haushaltsjahr 2019 mit einem Bruttoaufkommen von 1,94 Mrd. € und - nach Abzug der an Bund und Land abzuführenden Gewerbesteuerumlage - einem Nettoaufkommen von 1,67 Mrd. € geplant. Für den Finanzplanungszeitraum bis 2022 ist ein Anstieg auf 2,09 Mrd. € avisiert. Bereits für das Haushaltsjahr 2018 zeichnen sich gegenüber der Veranschlagung in Höhe von brutto 1,89 Mrd. € deutlich höhere Gewerbesteuererträge (rd. 1,95 Mrd. €) ab. Es kann davon ausgegangen werden, dass die gute Ertragslage anhält, sodass die Veranschlagung der Gewerbesteuererträge für das Haushaltsjahr 2019 von bislang 1.94 Mrd. € um 0,01 Mrd. € auf 1,95 Mrd. € erhöht wird. Im Finanzplanungszeitraum bis 2022 wird ein weiterer Anstieg von jährlich 10,0 Mio. € auf 2,1 Mrd. € geplant. Die Gewerbesteuerumlage ist entsprechend anzupassen. Grundstücksankäufe und Wohnungsbauförderung: Im Bereich des Wohnungsbaus wurde vereinbart, dass bei einzelnen Projekten (nicht ganzen Wohngebieten) der ABG Frankfurt Holding oder der Nassauischen Heimstätte ein Prozentsatz von deutlich mehr als 40 % geförderter Wohnungsbau angebracht sein kann, so dass jahresbezogen ein Gesamtprozentsatz (bezogen auf die Neubautätigkeit des Unternehmens in Frankfurt am Main) von deutlich über 40 % erreicht wird. Auch ist geplant, darauf hinzuwirken, dass die Mieten für Mieterinnen und Mieter der ABG nach Auslaufen der bisherigen Mietpreisdeckelung für weitere fünf Jahre - auf dann zehn Jahre - nur um maximal ein Prozent pro Jahr angehoben werden. Weiterhin werden im Haushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt, um preiswerten Wohnraum zu schaffen und durch die konsequente Anwendung des Vorkaufsrechts in Frankfurt am Main zu sichern. Dazu werden die Haushaltsansätze für geförderte Wohnungen des 1. Förderwegs und des Mittelstandsprogramms sowie der Ankaufetat so budgetiert, dass auch im Haushaltsvollzug bei Bedarf kurzfristig auf höhere Anforderungen reagiert werden kann. Katholische Schule Sankt Raphael: Das geplante Gymnasium soll vorrangig für Frankfurter Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Dies wird in den Zuschussbedingungen festgeschrieben. Dabei wird kein Kind aus finanziellen Gründen ausgeschlossen, hierfür werden Härtefallregelungen getroffen. Die in Ziffer 9 ff. aufgezeigten Entwicklungen der Jahresergebnisse und Finanzmittelströme aus Verwaltungs- und Investitionstätigkeit berücksichtigen alle Maßnahmen des "Paketes für die Zukunftsfähigkeit Frankfurts", soweit sie bisher quantifiziert im Haushalt 2019 berücksichtigt werden. Dies umfasst die Maßnahmen im Rahmen der Grünpflege, der Begrünung von Straßen und Plätzen und dem Programm #cleanffm (M 240 vom 21.12.2018), sowie die unter Ziffer 2 bis 5 genannten Maßnahmen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 199 Vortrag des Magistrats vom 01.11.2019, M 183 Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 41 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Kultur- und Freizeitausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 4, 5, 7 Versandpaket: 30.01.2019 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 4 am 12.02.2019, TO II, TOP 3 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und dFfm gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 29. Sitzung des OBR 7 am 12.02.2019, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des Kultur- und Freizeitausschusses am 14.02.2019, TO I, TOP 46 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer I., Punkte 1. bis 3., 5. bis 7., 9. bis 13. und Ziffer II.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I., Punkt 4.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass bei Punkt 4. der Einkommensnachweis entfällt); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I., Punkt 8.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 46 Beschluss: a) Die Vorlage M 12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 2 am 18.02.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, 3 GRÜNE, LINKE. und Piraten gegen 1 GRÜNE, 1 FDP und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 18.02.2019, TO I, TOP 63 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 12 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 29. Sitzung des OBR 1 am 19.02.2019, TO I, TOP 44 Beschluss: Die Vorlage M 12 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, Die PARTEI und U.B. gegen SPD und CDU (= Zustimmung) 28. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 21.02.2019, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: Ziffer I. Punkte 1. bis 3., 5. bis 7., 9. bis 13. und Ziffer II.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I. Punkt 4.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Einkommensnachweis entfällt); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer I. Punkt 8.: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und BFF (= Ablehnung); FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 29. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.02.2019, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer I. Nr. 7. durch den zweiten und dritten Satz der Ziffer 3. der Vorlage E 11 erledigt ist. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer I. Nr. 8. Ablehnung, Rest Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer I. Nr. 4. der Einkommensnachweis entfällt) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass Ziffer I. Nr. 7. durch den zweiten und dritten Satz der Ziffer 3. der Vorlage E 11 erledigt ist. Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Ziffer I. Nr. 8. Ablehnung, Rest Annahme mit der Maßgabe, dass bei Ziffer I. Nr. 4. der Einkommensnachweis entfällt) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) 30. Sitzung des OBR 5 am 22.03.2019, TO I, TOP 23 Es besteht Einvernehmen, über die Ziffer 8. der Vorlage M 12 getrennt von der restlichen Vorlage abzustimmen. Beschluss: Der Vorlage M 12 wird zugestimmt. Abstimmung: zu Ziffer 8.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung) zur restlichen Vorlage: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 3735, 31. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 Aktenzeichen: 20 0