Ausgleich Eigenkapitalverzehr bei der Stadtwerke Holding (Haushaltsjahr 2021)
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 143 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der mit dem Etatantrag Nr. 72/2019 beschlossene Ausgleich des Eigenkapitalverzehrs bei der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) wurde seitens einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und für zulässig erklärt. Basierend auf dem E 72 erfolgt jährlich ein Gesellschafterbeschluss, der der SWFH für das jeweilige Geschäftsjahr eine Kapitaleinlage in der im Haushalt veranschlagten Höhe gewährt. Die Auszahlung gemäß § 10 Abs. 4 GemHVO erfolgt regelmäßig auf Basis der Hochrechnung zum 4. Quartal des betreffenden Geschäftsjahres der SWFH unter Berücksichtigung der Verlustübernahme bei der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) und der BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) an die SWFH. Bei der Auszahlung wird der testierte Jahresfehlbetrag des Vorjahres berücksichtig und verrechnet.