Errichtung eines Kunstrasenplatzes bei dem SV Niederursel
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.05.2013, ST 724 Betreff: Errichtung eines Kunstrasenplatzes bei dem SV
Niederursel Die Sportanlage Niederursel wird
seit 1994 vom SV Niederursel betreut. Der Verein leistet auf der Sportanlage
direkt am Urselbach eine gute Arbeit. Der SV Niederursel hat 324
Mitglieder, davon 205 Jugendliche (Jugendanteil 63,2%). Die Sportanlage Niederursel besteht aus einem
Tennen- und einem Rasenspielfeld. Beide Spielfelder sind nur wenige Meter vom
Urselbach entfernt. Darüber hinaus ist der Tennenplatz festgestelltes
Überschwemmungsgebiet. Da ein Kunstrasenplatz mit einer Investition in Höhe
von rund 1.000.000 € entsprechend vor Hochwasser gesichert werden müsste,
wäre es erforderlich, einen ausreichenden Reten-tionsraum zu schaffen, der in
einer Hochwassersituation das ansonsten auf dem Platz stehende Wasser
zurück hält. Die Kosten für eine solche ergänzende Baumaßnahme können
derzeit nicht fixiert werden. Ein entsprechender Hochwasserschutz wäre auch bei
einem Umbau des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz angeraten. Das Dezernat für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und
Feuerwehr hat bei der Unteren Naturschutzbehörde die Genehmigungsfähigkeit
eines Kunstrasenbaus prüfen lassen und muss leider mitteilen, dass an dieser
Stelle (Landschaftsschutzgebiet, Zone 1) keine Genehmigung für den Bau eines
Kunstrasenplatzes erteilt werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
24.01.2013, EA 55