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Errichtung eines Kunstrasenplatzes bei dem SV Niederursel

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2013, ST 724 Betreff: Errichtung eines Kunstrasenplatzes bei dem SV Niederursel Die Sportanlage Niederursel wird seit 1994 vom SV Niederursel betreut. Der Verein leistet auf der Sportanlage direkt am Urselbach eine gute Arbeit. Der SV Niederursel hat 324 Mitglieder, davon 205 Jugendliche (Jugendanteil 63,2%). Die Sportanlage Niederursel besteht aus einem Tennen- und einem Rasenspielfeld. Beide Spielfelder sind nur wenige Meter vom Urselbach entfernt. Darüber hinaus ist der Tennenplatz festgestelltes Überschwemmungsgebiet. Da ein Kunstrasenplatz mit einer Investition in Höhe von rund 1.000.000 € entsprechend vor Hochwasser gesichert werden müsste, wäre es erforderlich, einen ausreichenden Reten-tionsraum zu schaffen, der in einer Hochwassersituation das ansonsten auf dem Platz stehende Wasser zurück hält. Die Kosten für eine solche ergänzende Baumaßnahme können derzeit nicht fixiert werden. Ein entsprechender Hochwasserschutz wäre auch bei einem Umbau des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz angeraten. Das Dezernat für Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr hat bei der Unteren Naturschutzbehörde die Genehmigungsfähigkeit eines Kunstrasenbaus prüfen lassen und muss leider mitteilen, dass an dieser Stelle (Landschaftsschutzgebiet, Zone 1) keine Genehmigung für den Bau eines Kunstrasenplatzes erteilt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 24.01.2013, EA 55