5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
- Die vorgelegte
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main sowie das aktualisierte Straßenverzeichnis als Bestandteil der
- Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main werden beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere auch hinsichtlich der Veröffentlichung im Amtsblatt zu veranlassen.
Begründung
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A. Allgemeines
A. Zielsetzung Ziel ist es, die Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main zum 01.01.2026 gemäß der nachfolgenden Punkte anzupassen und dazu auch das Straßenverzeichnis nach § 1 Abs. 1 der Satzung zu aktualisieren. Gebührenkalkulation und Kalkulationszeitraum Die Straßenreinigungssatzung (StrS) der Stadt Frankfurt am Main wurde letztmalig durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4007 vom 02.11.2023 geändert (4. Änderungssatzung). Die aktuellen Gebührensätze sind bis zum 31.12.2025 kalkuliert, zum 01.01.2026 sind daher neue Sätze zu kalkulieren. Grundlage für jede Gebührenkalkulation sind die für die Straßenreinigung anfallenden Gesamtkosten.
B. Finanzielle Auswirkungen
B. Alternativen Keine. Insbesondere der Verzicht einer Beschlussfassung über die vorliegende Anpassung des Straßenverzeichnisses würde eine Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt verhindern.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
C. Lösung Beschlussfassung über die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main und des Straßenverzeichnisses als Bestandteil dieser Satzung durch die Stadtverordnetenversammlung. Eine weitere Änderungssatzung wird vorgelegt, sofern sich aus den noch zu vereinbarenden Festpreisen mit der FES GmbH eine Änderung (Anhebung oder Senkung) der Gebührensätze ergibt.
D. Klimaschutz
D. Öffentlichkeitsbeteiligung a) Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben Folgende Form ist vorgeschrieben: und/oder b) Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen Kurze Beschreibung (2 - 3 Sätze): c) Eine Öffentlichkeitsbeteiligung kann nicht erfolgen, weil: verwaltungsinterner Vorgang. d) Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen.