Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt Nied, Oeserstraße
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M
133 Betreff:
Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt Nied,
Oeserstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2005, § 9415 (NR
1841) 1. Die Vorplanung
(Vorzugsvariante aus der Machbarkeitsstudie, vgl. Bericht des Magistrats vom
04.02.2011, B 81/11) zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs
Oeserstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorzugsvariante, eine
Straßenunterführung östlich des Bahnübergangs Oeserstraße/Birminghamstraße in
Kombination mit einer zusätzlichen Geh-/Radwegunterführung im Bereich des
derzeitigen Bahnübergangs, ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG weiter
zu verfolgen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass
a) die Gesamtkosten der Maßnahme nach einer Schätzung
im Rahmen der Vorplanung ca.11,8 Mio € betragen. Gemäß § 13 in Verbindung
mit § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz werden die kreuzungsbedingten Kosten je zu 1/3
von der Stadt Frankfurt am Main, der DB AG und dem Bund getragen. Näheres wird
in einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. b) für die weiterführende Planung Mittel zum Haushalt
2012 - 2015 in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005886 (Beseitigung
schienengleicher Bahnübergang Oeserstraße) ab 2012 ff. angemeldet wurden.
3. Der Magistrat wird beauftragt, sobald die für die
nachfolgenden Arbeitsschritte notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung
stehen, a) die zur weiterführenden Planung
und Realisierung der Maßnahme erforderlichen Verfahrensschritte mit der DB AG
abzustimmen und die hierfür notwendigen Vereinbarungen zu treffen; b) die Entwurfs- und Genehmigungsplanung inklusive
der zur Baurechtschaffung erforderlichen Gutachten zu beauftragen und das
erforderliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten; c) im Anschluss daran die Baureifplanung zu
erstellen; d) die Förderfähigkeit der Maßnahme
im Sinne der GVFG Förderung zu prüfen und ggf. frühzeitig einen Antrag auf
Förderung zu stellen; e) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und
Finanzierungsvorlage vorzulegen. A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der
Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2005, § 9415, ist der Magistrat
beauftragt, im Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG eine Lösung zur
Beseitigung des derzeit schienengleichen Bahnübergangs im Einmündungsbereich
Oeserstraße/Birminghamstraße zu entwickeln. Die Oeserstraße ist eine Grundnetzstraße mit
Stadtteilverbindungsfunktion zwischen Höchst/Nied und dem Areal
Rebstock/Römerhof. Weiterhin dient die Straße der Verbindung zum
Autobahnanschluss Westkreuz und in Richtung Innenstadt. Das Untersuchungsgebiet
umfasst den Kreuzungs-bereich mit der Fernbahnlinie der Deutschen Bahn. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch
lange Schrankenschließzeiten mit erheblichen Rückstaulängen und zum Teil
konfliktträchtigen Situationen, vor allem durch die innerhalb des
Sicherungsbereiches der Schrankenanlage wartepflichtigen Linksabbieger aus
Richtung Oeserstraße-Ost in Richtung Birminghamstraße, deren Räumvorgänge sich
gelegentlich mit der Schrankenschließung überlagern. Radfahrer und Fußgänger,
die im Bahnübergangsbereich nur unzureichend geschützte (durch Markierung
abgetrennte) Verkehrsflächen vorfinden, sind besonderen Gefährdungen
ausgesetzt. B - Alternativen Im Rahmen einer Vorplanungsstudie (vgl. Bericht des
Magistrats vom 04.02.2011, B 81/11) sind zahlreiche Lösungsvarianten geprüft
worden, deren Spektrum sich von einer Beibehaltung und Ertüchtigung des
schienengleichen Bahnübergangs über Straßenunterführungen in unterschiedlichen
Linienführungen bis zu einer Straßenüberführung mit Absenkung der Bahntrasse
erstreckt. Nach dem Ergebnis der Studie und der Ämterabstimmung wird die unter
"C" näher beschriebene Variante zur Beseitigung des schienengleichen
Bahnübergangs favorisiert. C - Lösung Die Lösungsvariante sieht vor, den Bahnübergang (BÜ)
Oeserstraße durch eine Eisenbahnüberführung/Straßenunterführung in Höhe des
Fernmeldeamts, ca. 300 m östlich des heutigen BÜ, zu ersetzen. Zur Unterquerung der Bahnlinie muss die Oeserstraße
westlich des Fernmeldeamtes nach Süden verschwenkt und in einem Trogbauwerk
geführt werden. Auf der Südseite der Bahn sind Stützwände zur Abfangung der
Gleisanlagen, zum Teil in Kombination mit einer Böschung vorgesehen. Die
nördliche Rampe muss aufgrund der knappen Entwicklungslänge mit 8% geneigt
werden, während die südliche eine Längsneigung von nur 5,5 % aufweist. Die Fahrbahn hat Fahrstreifenbreiten von 2 x 3,25 m.
Im Bereich des Trogbauwerks wird an der Ostseite der Unterführung ein
einseitiger Geh- und Radweg für den Zweirichtungsverkehr angeordnet. Beide
Fahrtrichtungen können außerdem über den verbleibenden westlichen Abzweig der
Oeserstraße und die für Radfahrer und Fußgänger zusätzlich vorgesehene
Verbindung westlich des heutigen Bahnübergangs abgewickelt werden. Der
straßenbegleitende Rad- und Gehweg sowie die Querung westlich des heutigen
Bahnübergangs sind behindertengerecht in einer zur Benutzung im
Zweirichtungsverkehr angemessenen Breite von 4,00 m vorgesehen. Die
Querschnittsbreite des Rad- und Gehweges im Tunnelbauwerk der Straße
berücksichtigt den erforderlichen Verkehrsraum der zukünftigen Erschließung für
einen optionalen Regionalbahnhalt Nied-Ost. Aufgrund der Trassenführung müssen Hof- und
Parkierungsflächen des Fernmeldeamtes sowie der Gebäude Oeserstraße Nr. 103 -
109a angepasst werden. Die Inanspruchnahme der Flächen des Fernmeldeamtes wurde
planerisch geprüft und als realisierbar eingestuft. Der verbleibende Abzweig
Oeserstraße-West zwischen der Sportanlage Frankfurt-Nied und dem Gebäude
Oeserstraße 105 wird vom Durchgangsverkehr entlastet und mit einer Wendeanlage
versehen. Die Radroute 10 Höchst - Innenstadt,
die südlich des neuen Straßenabschnitts verläuft, wird berücksichtigt. Die
Verknüpfung mit der Birminghamstraße erfolgt durch einen kleinen Kreisverkehr
mit 26 m Außendurchmesser. Zur Herstellung einer möglichst direkten
Wegeverbindung aus Richtung Birminghamstraße zu den nördlich der Bahnlinie
gelegenen Sport- und Freizeitanlagen ist eine Rad- und Fußwegunterführung
vorgesehen. Die Unterführung hat eine lichte Weite von 6,00 m und
Bauwerksrampen mit einer nutzbaren Breite von 4,00 m zur Abwicklung des
Fußgänger und Radverkehrs in beiden Richtungen. Der Abschnitt der Oeserstraße-West kann wegen des
zukünftig zu erwartenden, deutlich geringeren Verkehrsaufkommens auf 5,50 m
Fahrbahnbreite zurückgebaut werden. Der Anschluss an die Straßenunterführung
erfolgt in Form einer Gehwegüberfahrt. Am Sackgassenende ist eine Wendeanlage
mit Anschluss der Zufahrt zur Sporthalle und der bestehenden Weganbindungen zu
den Kleingärten bzw. der westlichen Rad- und Fußwegquerung geplant. Im Zuge der Baumaßnahme sind eine Gasleitung, zwei
kreuzende Kanaltrassen und weitere Leitungstrassen zu verlegen. D - Kosten Für die Realisierung der Bahnübergangsersatzmaßnahme
einschließlich der grundhaften Erneuerung der Oeserstraße-West werden
Gesamtkosten in Höhe von 11,8 Mio. Euro (brutto) veranschlagt. Anlage _Lageplan (ca. 2,8 MB) Anlage
_Querschnittsplan (ca.
606 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
06.06.2012, OF
431/6 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
27.04.2005, NR 1841
Vortrag des
Magistrats vom 16.06.2023, M 94 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6
am 12.06.2012, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. a) Die
Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 431/6 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 12. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO II, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 13. Sitzung des OBR 6
am 21.08.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 446 2012
1. Der Vorlage
M 133 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 133 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) 13. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO II, TOP 4
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 133 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und
Piraten 14. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 15
Beschluss: Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER,
Piraten, RÖMER und REP Beschlussausfertigung(en): § 2034, 14. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 66 6