Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt Nied, Oeserstraße

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 25.05.2012, M 133 Betreff: Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Frankfurt Nied, Oeserstraße Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 16.06.2005, § 9415 (NR 1841) 1. Die Vorplanung (Vorzugsvariante aus der Machbarkeitsstudie, vgl. Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 81/11) zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs Oeserstraße wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Vorzugsvariante, eine Straßenunterführung östlich des Bahnübergangs Oeserstraße/Birminghamstraße in Kombination mit einer zusätzlichen Geh-/Radwegunterführung im Bereich des derzeitigen Bahnübergangs, ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn AG weiter zu verfolgen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtkosten der Maßnahme nach einer Schätzung im Rahmen der Vorplanung ca.11,8 Mio € betragen. Gemäß § 13 in Verbindung mit § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz werden die kreuzungsbedingten Kosten je zu 1/3 von der Stadt Frankfurt am Main, der DB AG und dem Bund getragen. Näheres wird in einer Kreuzungsvereinbarung geregelt. b) für die weiterführende Planung Mittel zum Haushalt 2012 - 2015 in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.005886 (Beseitigung schienengleicher Bahnübergang Oeserstraße) ab 2012 ff. angemeldet wurden. 3. Der Magistrat wird beauftragt, sobald die für die nachfolgenden Arbeitsschritte notwendigen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, a) die zur weiterführenden Planung und Realisierung der Maßnahme erforderlichen Verfahrensschritte mit der DB AG abzustimmen und die hierfür notwendigen Vereinbarungen zu treffen; b) die Entwurfs- und Genehmigungsplanung inklusive der zur Baurechtschaffung erforderlichen Gutachten zu beauftragen und das erforderliche Planfeststellungsverfahren einzuleiten; c) im Anschluss daran die Baureifplanung zu erstellen; d) die Förderfähigkeit der Maßnahme im Sinne der GVFG Förderung zu prüfen und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen; e) der Stadtverordnetenversammlung eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen. A - Zielsetzung Auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2005, § 9415, ist der Magistrat beauftragt, im Zusammenwirken mit der Deutschen Bahn AG eine Lösung zur Beseitigung des derzeit schienengleichen Bahnübergangs im Einmündungsbereich Oeserstraße/Birminghamstraße zu entwickeln. Die Oeserstraße ist eine Grundnetzstraße mit Stadtteilverbindungsfunktion zwischen Höchst/Nied und dem Areal Rebstock/Römerhof. Weiterhin dient die Straße der Verbindung zum Autobahnanschluss Westkreuz und in Richtung Innenstadt. Das Untersuchungsgebiet umfasst den Kreuzungs-bereich mit der Fernbahnlinie der Deutschen Bahn. Die derzeitige Situation ist gekennzeichnet durch lange Schrankenschließzeiten mit erheblichen Rückstaulängen und zum Teil konfliktträchtigen Situationen, vor allem durch die innerhalb des Sicherungsbereiches der Schrankenanlage wartepflichtigen Linksabbieger aus Richtung Oeserstraße-Ost in Richtung Birminghamstraße, deren Räumvorgänge sich gelegentlich mit der Schrankenschließung überlagern. Radfahrer und Fußgänger, die im Bahnübergangsbereich nur unzureichend geschützte (durch Markierung abgetrennte) Verkehrsflächen vorfinden, sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt. B - Alternativen Im Rahmen einer Vorplanungsstudie (vgl. Bericht des Magistrats vom 04.02.2011, B 81/11) sind zahlreiche Lösungsvarianten geprüft worden, deren Spektrum sich von einer Beibehaltung und Ertüchtigung des schienengleichen Bahnübergangs über Straßenunterführungen in unterschiedlichen Linienführungen bis zu einer Straßenüberführung mit Absenkung der Bahntrasse erstreckt. Nach dem Ergebnis der Studie und der Ämterabstimmung wird die unter "C" näher beschriebene Variante zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs favorisiert. C - Lösung Die Lösungsvariante sieht vor, den Bahnübergang (BÜ) Oeserstraße durch eine Eisenbahnüberführung/Straßenunterführung in Höhe des Fernmeldeamts, ca. 300 m östlich des heutigen BÜ, zu ersetzen. Zur Unterquerung der Bahnlinie muss die Oeserstraße westlich des Fernmeldeamtes nach Süden verschwenkt und in einem Trogbauwerk geführt werden. Auf der Südseite der Bahn sind Stützwände zur Abfangung der Gleisanlagen, zum Teil in Kombination mit einer Böschung vorgesehen. Die nördliche Rampe muss aufgrund der knappen Entwicklungslänge mit 8% geneigt werden, während die südliche eine Längsneigung von nur 5,5 % aufweist. Die Fahrbahn hat Fahrstreifenbreiten von 2 x 3,25 m. Im Bereich des Trogbauwerks wird an der Ostseite der Unterführung ein einseitiger Geh- und Radweg für den Zweirichtungsverkehr angeordnet. Beide Fahrtrichtungen können außerdem über den verbleibenden westlichen Abzweig der Oeserstraße und die für Radfahrer und Fußgänger zusätzlich vorgesehene Verbindung westlich des heutigen Bahnübergangs abgewickelt werden. Der straßenbegleitende Rad- und Gehweg sowie die Querung westlich des heutigen Bahnübergangs sind behindertengerecht in einer zur Benutzung im Zweirichtungsverkehr angemessenen Breite von 4,00 m vorgesehen. Die Querschnittsbreite des Rad- und Gehweges im Tunnelbauwerk der Straße berücksichtigt den erforderlichen Verkehrsraum der zukünftigen Erschließung für einen optionalen Regionalbahnhalt Nied-Ost. Aufgrund der Trassenführung müssen Hof- und Parkierungsflächen des Fernmeldeamtes sowie der Gebäude Oeserstraße Nr. 103 - 109a angepasst werden. Die Inanspruchnahme der Flächen des Fernmeldeamtes wurde planerisch geprüft und als realisierbar eingestuft. Der verbleibende Abzweig Oeserstraße-West zwischen der Sportanlage Frankfurt-Nied und dem Gebäude Oeserstraße 105 wird vom Durchgangsverkehr entlastet und mit einer Wendeanlage versehen. Die Radroute 10 Höchst - Innenstadt, die südlich des neuen Straßenabschnitts verläuft, wird berücksichtigt. Die Verknüpfung mit der Birminghamstraße erfolgt durch einen kleinen Kreisverkehr mit 26 m Außendurchmesser. Zur Herstellung einer möglichst direkten Wegeverbindung aus Richtung Birminghamstraße zu den nördlich der Bahnlinie gelegenen Sport- und Freizeitanlagen ist eine Rad- und Fußwegunterführung vorgesehen. Die Unterführung hat eine lichte Weite von 6,00 m und Bauwerksrampen mit einer nutzbaren Breite von 4,00 m zur Abwicklung des Fußgänger und Radverkehrs in beiden Richtungen. Der Abschnitt der Oeserstraße-West kann wegen des zukünftig zu erwartenden, deutlich geringeren Verkehrsaufkommens auf 5,50 m Fahrbahnbreite zurückgebaut werden. Der Anschluss an die Straßenunterführung erfolgt in Form einer Gehwegüberfahrt. Am Sackgassenende ist eine Wendeanlage mit Anschluss der Zufahrt zur Sporthalle und der bestehenden Weganbindungen zu den Kleingärten bzw. der westlichen Rad- und Fußwegquerung geplant. Im Zuge der Baumaßnahme sind eine Gasleitung, zwei kreuzende Kanaltrassen und weitere Leitungstrassen zu verlegen. D - Kosten Für die Realisierung der Bahnübergangsersatzmaßnahme einschließlich der grundhaften Erneuerung der Oeserstraße-West werden Gesamtkosten in Höhe von 11,8 Mio. Euro (brutto) veranschlagt. Anlage _Lageplan (ca. 2,8 MB) Anlage _Querschnittsplan (ca. 606 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 06.06.2012, OF 431/6 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.04.2005, NR 1841 Vortrag des Magistrats vom 16.06.2023, M 94 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 30.05.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 6 am 12.06.2012, TO I, TOP 42 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 431/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 11. Sitzung des Verkehrsausschusses am 19.06.2012, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO II, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 133 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 13. Sitzung des OBR 6 am 21.08.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 446 2012 1. Der Vorlage M 133 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 431/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 12. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.08.2012, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten, RÖMER und REP (= Annahme) 13. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 04.09.2012, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 06.09.2012, TO II, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 133 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP Beschlussausfertigung(en): § 2034, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 06.09.2012 Aktenzeichen: 66 6