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Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main - Personalratsmitglieder

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder: Herr Werner Krone, Frau Eva-Maria Hübner; Stellvertretende Mitglieder: Herr Tim Basseng, Frau Kathrin Feller.

Begründung

A. Allgemeines

Gemäß § 6 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) in der Fassung vom 09.06.1989 in Verbindung mit § 6 der Betriebssatzung für die Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main in der Fassung vom 15.10.2015 beruft der Magistrat eine Betriebskommission für den Eigenbetrieb Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main, der u. a. angehören: "zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes, die auf dessen Vorschlag von der Stadtverordnetenversammlung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden." Nach erfolgter Neuwahl des Personalrates des Eigenbetriebs Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main hat der Personalrat in seiner Sitzung am 08.07.2024 beschlossen, die im Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung genannten Personen zur Wahl vorzuschlagen.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

Sitzung 30
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
TO I, TOP 17
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Eva-Maria Hübner Frau Kathrin Feller als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied bisher: Herr Michael Köhler bisher: Hartmut Röder
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei
Sitzung 35
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 51
Zurückgestellt / Beraten
Die Stadtverordnetenversammlung wählt in die Betriebskommission des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die vom Personalrat des Eigenbetriebes zur Wahl vorgeschlagenen Personen gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 09.06.1989, zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14.07.2016 (GVBI. S. 121) in Verbindung mit § 6 Absatz 1 Ziffer 3 der Betriebssatzung in der Fassung vom 15.10.2015: Ordentliche Mitglieder: Stellvertretende Mitglieder: Herr Werner Krone Herr Tim Basseng als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied unverändert unverändert Frau Eva-Maria Hübner Frau Kathrin Feller als ordentliches Mitglied als stellvertretendes Mitglied bisher: Herr Michael Köhler bisher: Hartmut Röder
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP Linke VOLT FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei