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Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007, Investitionsprogramm 2007 - 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010 Stellenplanvorlage 2007

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 26.01.2007, M 19 Betreff: Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007, Investitionsprogramm 2007 - 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010 Stellenplanvorlage 2007 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.10.2006, § 812 (M 200) Schreiben des Stadtkämmerers vom 14.02.2007 1. Es dient zur Kenntnis, dass der mit M 200 vom 06.10.2006 vorgelegte und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010, noch auf der zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen des Magistrats gültigen Dezernatsverteilung basierte. Der Entwurf wurde mit der vorliegenden Fassung hinsichtlich der mit den Verfügungen der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung und der sonstigen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros in der Folge eingetretenen organisatorischen Veränderungen überarbeitet und die Budgetzuschnitte entsprechend der aktuellen Dezernatsverteilung angepasst. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der mit M 200 vom 06.10.2006 eingebrachte Haushaltsentwurf, der noch keine Umlagen aus Internen Leistungsbeziehungen enthielt, in der nun vorliegenden Fassung um die Erlöse und Kosten aus Internen Leistungsbeziehungen ergänzt wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die mit M 201 vom 06.10.2006 vorgelegte Stellenplanvorlage 2007 hinsichtlich der organisatorischen Veränderungen, die durch die Verfügungen der Oberbürgermeisterin eintraten, überarbeitet wurde, und das bisherige Ordnungsmerkmal "Kostenstellenbereich" durch "Amt / Organisationseinheit" ersetzt wurde. 4. Die aus Ziffer 1 bis 3 resultierenden Veränderungen wurden in folgende Teile des Haushaltsplanentwurfs 2007 und der Finanzplanung 2010 eingearbeitet: Konsolidierungsprogramm 2010 (inkl. Modellrechnungen nach Dezernaten) Anlage 1 Gesamtplan Anlage 2 inkl. Gesamtergebnishaushalt und Gesamtfinanzhaushalt Zuordnung der Ämter und Dezernate zu PG Anlage 3 Zusammenstellungen des IPG Anlage 4 Teilhaushalt nach PG inkl. IPG Anlage 5 Stellenplan Anlage 6 Die in den Anlagen 1 bis 6 ausgewiesenen Veränderungen des Entwurfs des Haushaltsplans 2007 und der Finanzplanung 2010 dienen zur Kenntnis. Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in den Anlagen ausgewiesenen Änderungen im Entwurf des Haushaltsplans 2007 und in der Finanzplanung 2010 in ihre Beratung und in die Beschlussfassung zum Haushalt 2007 einzubeziehen. 5. Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 in der nun vorliegenden Fassung die Aufwendungen für Abschreibungen und die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten unverändert zur M 200 vom 6.10.2006 übernommen wurden. Die Neuberechnung wird bis zum Haushaltsplan 2008 zurückgestellt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die in den Anlagen 1 bis 6 eingearbeiteten Änderungen des Haushaltsplanentwurfs 2007 keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Rücklagen und auf den Gesamtfinanzhaushalt haben. Eine Abweichung zu der mit M 200 vom 06.10.2006 vorgelegten Satzung ergibt sich nur beim Jahresergebnis nach Rücklagen, da die Internen Leistungsverrechnungen die Rücklagenentnahmen und -zuführungen der Gebührenhaushalte verändern. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 weist damit (mit Ausnahme des Jahresergebnisses nach Rücklagen) unverändert im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis einen Gesamtbetrag der Erträge von 2.548,89 Mio. € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.594,28 Mio. € im außerordentlichen Ergebnis einen Gesamtbetrag der Erträge von 0,00 Mio. € einen Gesamtbetrag der Aufwendungen von 0,00 Mio. € ein Jahresergebnis (vor Rücklagen) von -45,39 Mio. € und die Entnahmen aus Rücklagen mit 6,69 Mio. € die Einstellungen in Rücklagen mit 7,43 Mio. € somit ein Jahresergebnis nach Rücklagen von -46,13 Mio. € im Finanzhaushalt einen Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 60,45 Mio. € einen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 89,89 Mio. € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 390,91 Mio. € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 145,00 Mio. € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 95,00 Mio. € einen Zahlungsmittelbedarf von 190,58 Mio. € aus. 7. Der Magistrat wird beauftragt, in einem viermonatigen Zyklus jeweils mit Stand zum 30. April, 31. August und 31. Dezember über die Ausführung des Haushaltsplanes zu berichten. Der Bericht zum 31. Dezember ist mit dem Bericht über den Jahresabschluss identisch. Der Beschluss vom 22.07.1993,§ 703, wonach der Magistrat vierteljährlich über die Entwicklung des Verwaltungshaushaltes und des Schuldenstandes zu berichten hatte, wird aufgehoben. Die Berichte zur Finanzsituation sind um die Entwicklung der in den Teilhaushalten (Produktgruppen) ausgewiesenen wesentlichen Leistungsmengen und Kennzahlen zu erweitern. Die Stadtkämmerei wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Ämtern im Hinblick auf die Aufstellung des Haushaltsplans 2008 die wesentlichen Kennzahlen zu ermitteln, über die ab 2008 unterjährig sowie mit dem Jahresabschluss berichtet werden soll. Begründung: Der mit M 200 vom 06.10.2006 vorgelegte Entwurf des Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 basierte auf der zum Zeitpunkt der Haushaltsberatungen des Magistrats gültigen Dezernatsverteilung. Die Stadtkämmerei wurde mit M 200 vom 06.10.2006 ermächtigt, den in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006 eingebrachten Entwurf des Haushaltes 2007 entsprechend der Verfügungen der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung und der daraus resultierenden sonstigen organisatorischen Veränderungen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros anzupassen, die erforderlichen Änderungen im Entwurf des Haushaltsplans 2007 und in der Finanzplanung 2010 vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung erneut vorzulegen. Des Weiteren enthielt der eingebrachte Haushaltsentwurf noch keine Umlagen aus Internen Leistungsbeziehungen, da diese erst nach der Neuordnung der Budgetzuschnitte (siehe Ziffer 1) von der Stadtkämmerei systemunterstützt ermittelt werden konnten. Die Planwerte für Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, die auf einer nicht systemgestützen, vorläufigen Berechnung der Stadtkämmerei beruhen, wurden in der Neufassung des Haushaltsplanentwurfs 2007 und der Finanzplanung bis 2010 nicht neu berechnet. Die Neuberechnung der Aufwendungen für Abschreibungen und der Erträge aus Auflösung von Sonderposten wird bis zum Vorliegen fundierter Daten aus der Anlagenbuchhaltung zum Haushaltsplanentwurfs 2008 zurückgestellt. Gemäß NR 239 vom 15.07.1993, beschlossen mit § 703 vom 22.07.1993, unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung vierteljährlich über die aktuelle Entwicklung des Verwaltungshaushalts einschließlich eines Soll-Ist-Vergleiches. Zwischenzeitlich hat auch der Gesetzgeber durch § 28 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik vom 02. April 2006 festgelegt, dass die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist. Zur Erhöhung der Transparenz im Haushalt und Verbesserung der Steuerungsfähigkeit durch die Finanzberichte strebt der Magistrat an, den Berichtsturnus anzupassen. Ziel ist es, jeweils im Frühjahr und im Herbst eine Zwischenbilanz zur Entwicklung der städtischen Finanzen vorzulegen. So soll der ursprüngliche Berichtstermin zum Ende des ersten Quartals auf den 30. April verschoben werden, um durch die Berücksichtigung eines weiteren Buchungsmonats eine umfangreichere Datenbasis zur Verfügung zu haben. Der zweite Finanzbericht zum 31. August zielt auf eine unverzügliche Berichterstattung über die Finanzsituation der Stadt Frankfurt am Main nach dem wichtigen Steuertermin im August ab. Der Bericht zum 31. Dezember ist mit dem Jahresabschluss identisch. Es ist beabsichtigt, die unterjährigen Berichte zur Finanzsituation um die Entwicklung der in den Teilhaushalten (Produktgruppen) ausgewiesenen wesentlichen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2008 werden die wesentlichen Kennzahlen zu ermitteln sein, über die ab 2008 unterjährig sowie mit dem Jahresabschluss berichtet werden soll. Ein Ausweis der tatsächlich angefallenen Beträge zu den in den Teilergebnishaushalten ausgewiesenen Leistungsmengen und Kennzahlen ist auch nach § 48 Abs. 2 GemHVO-Doppik vorgesehen. Hinweis: Anlagen 1-6 stehen digital nicht zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.10.2006, M 200 Vortrag des Magistrats vom 06.10.2006, M 201 Bericht des Magistrats vom 29.06.2007, B 461 Bericht des Magistrats vom 05.11.2007, B 790 Bericht des Magistrats vom 21.07.2008, B 445 Bericht des Magistrats vom 19.06.2017, B 198 Bericht des Magistrats vom 17.08.2018, B 272 Bericht des Magistrats vom 29.07.2019, B 261 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 31.01.2007 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.02.2007, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Stadtkämmerers vom 14.02.2007 zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) REP und NPD (= Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 5 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 19 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Stadtkämmerers vom 14.02.2007 zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) REP und NPD (= Ablehnung) 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 19 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Stadtkämmerers vom 14.02.2007 zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, REP und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1472, 10. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 11 1

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