Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007, Investitionsprogramm 2007 - 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010 Stellenplanvorlage 2007
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 26.01.2007, M
19 Betreff:
Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007,
Investitionsprogramm 2007 - 2010 Finanzplanung in der Form des
Konsolidierungsprogramms 2010 Stellenplanvorlage 2007 Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom
12.10.2006, § 812 (M 200) Schreiben des Stadtkämmerers vom 14.02.2007 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der mit M 200 vom 06.10.2006 vorgelegte und in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006 eingebrachte Entwurf des
Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010, noch auf der zum Zeitpunkt
der Haushaltsberatungen des Magistrats gültigen Dezernatsverteilung basierte.
Der Entwurf wurde mit der vorliegenden Fassung hinsichtlich der mit den
Verfügungen der Oberbürgermeisterin zur Dezernatsverteilung und der sonstigen
auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros in der Folge eingetretenen
organisatorischen Veränderungen überarbeitet und die Budgetzuschnitte
entsprechend der aktuellen Dezernatsverteilung angepasst. 2. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass der
mit M 200 vom 06.10.2006 eingebrachte Haushaltsentwurf, der noch keine Umlagen
aus Internen Leistungsbeziehungen enthielt, in der nun vorliegenden Fassung um
die Erlöse und Kosten aus Internen Leistungsbeziehungen ergänzt wurde. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die mit M 201
vom 06.10.2006 vorgelegte Stellenplanvorlage 2007 hinsichtlich der
organisatorischen Veränderungen, die durch die Verfügungen der
Oberbürgermeisterin eintraten, überarbeitet wurde, und das bisherige
Ordnungsmerkmal "Kostenstellenbereich" durch "Amt / Organisationseinheit"
ersetzt wurde. 4. Die aus Ziffer 1 bis 3 resultierenden
Veränderungen wurden in folgende Teile des Haushaltsplanentwurfs 2007 und der
Finanzplanung 2010 eingearbeitet:
Konsolidierungsprogramm 2010 (inkl.
Modellrechnungen nach Dezernaten) Anlage 1 Gesamtplan Anlage 2
inkl.
Gesamtergebnishaushalt
und
Gesamtfinanzhaushalt
Zuordnung der Ämter und Dezernate
zu PG Anlage 3
Zusammenstellungen des IPG
Anlage 4
Teilhaushalt nach PG inkl. IPG
Anlage 5
Stellenplan Anlage 6 Die in den Anlagen 1 bis 6 ausgewiesenen
Veränderungen des Entwurfs des Haushaltsplans 2007 und der Finanzplanung 2010
dienen zur Kenntnis. Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die in den Anlagen ausgewiesenen
Änderungen im Entwurf des Haushaltsplans 2007 und in der Finanzplanung 2010 in
ihre Beratung und in die Beschlussfassung zum Haushalt 2007 einzubeziehen.
5. Es dient zur Kenntnis, dass im Entwurf des
Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 in der nun vorliegenden
Fassung die Aufwendungen für Abschreibungen und die Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten unverändert zur M 200 vom 6.10.2006 übernommen wurden. Die
Neuberechnung wird bis zum Haushaltsplan 2008 zurückgestellt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass die in den
Anlagen 1 bis 6 eingearbeiteten Änderungen des Haushaltsplanentwurfs 2007
keine Auswirkungen auf das Jahresergebnis vor Rücklagen und auf
den Gesamtfinanzhaushalt haben. Eine Abweichung zu der mit M 200 vom
06.10.2006 vorgelegten Satzung ergibt sich nur beim Jahresergebnis nach
Rücklagen, da die Internen Leistungsverrechnungen die Rücklagenentnahmen
und -zuführungen der Gebührenhaushalte verändern. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 weist
damit (mit Ausnahme des Jahresergebnisses nach Rücklagen) unverändert im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis einen Gesamtbetrag der Erträge von
2.548,89 Mio. €
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen
von 2.594,28 Mio. €
im außerordentlichen Ergebnis
einen Gesamtbetrag der Erträge
von 0,00 Mio. €
einen Gesamtbetrag der Aufwendungen
von 0,00 Mio. €
ein Jahresergebnis (vor Rücklagen)
von -45,39 Mio. €
und die Entnahmen aus Rücklagen mit
6,69 Mio. €
die Einstellungen in Rücklagen
mit 7,43
Mio. €
somit ein Jahresergebnis nach
Rücklagen von -46,13 Mio. €
im Finanzhaushalt
einen Saldo aus den Einzahlungen
und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 60,45 Mio. € einen Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit von 89,89 Mio. €
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit von 390,91 Mio. €
Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 145,00 Mio. €
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit von 95,00 Mio. €
einen Zahlungsmittelbedarf von
190,58 Mio. €
aus. 7. Der Magistrat wird beauftragt, in einem
viermonatigen Zyklus jeweils mit Stand zum 30. April, 31. August und 31.
Dezember über die Ausführung des Haushaltsplanes zu berichten. Der Bericht zum
31. Dezember ist mit dem Bericht über den Jahresabschluss identisch. Der Beschluss vom 22.07.1993,§ 703,
wonach der Magistrat vierteljährlich über die Entwicklung des
Verwaltungshaushaltes und des Schuldenstandes zu berichten hatte, wird
aufgehoben. Die Berichte zur Finanzsituation sind
um die Entwicklung der in den Teilhaushalten (Produktgruppen) ausgewiesenen
wesentlichen Leistungsmengen und Kennzahlen zu erweitern. Die Stadtkämmerei
wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Ämtern im Hinblick auf die
Aufstellung des Haushaltsplans 2008 die wesentlichen Kennzahlen zu ermitteln,
über die ab 2008 unterjährig sowie mit dem Jahresabschluss berichtet werden
soll. Begründung: Der mit M 200 vom 06.10.2006 vorgelegte Entwurf des
Haushaltsplanes 2007 und der Finanzplanung bis 2010 basierte auf der zum
Zeitpunkt der Haushaltsberatungen des Magistrats gültigen Dezernatsverteilung.
Die Stadtkämmerei wurde mit
M 200 vom 06.10.2006 ermächtigt, den in der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.10.2006 eingebrachten Entwurf des Haushaltes
2007 entsprechend der Verfügungen der Oberbürgermeisterin zur
Dezernatsverteilung und der daraus resultierenden sonstigen organisatorischen
Veränderungen auf Ebene der Ämter und der Dezernatsbüros anzupassen, die
erforderlichen Änderungen im Entwurf des Haushaltsplans 2007 und in der
Finanzplanung 2010 vorzunehmen und der Stadtverordnetenversammlung erneut
vorzulegen. Des Weiteren
enthielt der eingebrachte Haushaltsentwurf noch keine Umlagen aus Internen
Leistungsbeziehungen, da diese erst nach der Neuordnung der Budgetzuschnitte
(siehe Ziffer 1) von der Stadtkämmerei systemunterstützt ermittelt werden
konnten. Die Planwerte für Abschreibungen und
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, die auf einer nicht
systemgestützen, vorläufigen Berechnung der Stadtkämmerei beruhen, wurden in
der Neufassung des Haushaltsplanentwurfs 2007 und der Finanzplanung bis 2010
nicht neu berechnet. Die
Neuberechnung der Aufwendungen für Abschreibungen und der Erträge aus Auflösung
von Sonderposten wird bis zum Vorliegen fundierter Daten aus der
Anlagenbuchhaltung zum Haushaltsplanentwurfs 2008 zurückgestellt. Gemäß NR 239 vom 15.07.1993, beschlossen mit § 703
vom 22.07.1993, unterrichtet der Magistrat die Stadtverordnetenversammlung
vierteljährlich über die aktuelle Entwicklung des Verwaltungshaushalts
einschließlich eines Soll-Ist-Vergleiches. Zwischenzeitlich hat auch der
Gesetzgeber durch § 28 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO-Doppik vom
02. April 2006 festgelegt, dass die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über
den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist. Zur Erhöhung der Transparenz im Haushalt und
Verbesserung der Steuerungsfähigkeit durch die Finanzberichte strebt der
Magistrat an, den Berichtsturnus anzupassen. Ziel ist es, jeweils im Frühjahr
und im Herbst eine Zwischenbilanz zur Entwicklung der städtischen Finanzen
vorzulegen. So soll der ursprüngliche Berichtstermin zum Ende des ersten
Quartals auf den 30. April verschoben werden, um durch die Berücksichtigung
eines weiteren Buchungsmonats eine umfangreichere Datenbasis zur Verfügung zu
haben. Der zweite Finanzbericht zum 31. August zielt auf eine unverzügliche
Berichterstattung über die Finanzsituation der Stadt Frankfurt am Main nach dem
wichtigen Steuertermin im August ab. Der Bericht zum 31. Dezember ist mit dem
Jahresabschluss identisch. Es ist beabsichtigt, die unterjährigen Berichte zur
Finanzsituation um die Entwicklung der in den Teilhaushalten (Produktgruppen)
ausgewiesenen wesentlichen Leistungsmengen und Kennzahlen zu ergänzen. Im
Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2008 werden die wesentlichen
Kennzahlen zu ermitteln sein, über die ab 2008 unterjährig sowie mit dem
Jahresabschluss berichtet werden soll. Ein Ausweis der tatsächlich angefallenen
Beträge zu den in den Teilergebnishaushalten ausgewiesenen Leistungsmengen und
Kennzahlen ist auch nach § 48 Abs. 2 GemHVO-Doppik vorgesehen. Hinweis: Anlagen 1-6 stehen digital nicht zur
Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2006, M 200
Vortrag des
Magistrats vom 06.10.2006, M 201
Bericht des
Magistrats vom 29.06.2007, B 461
Bericht des
Magistrats vom 05.11.2007, B 790
Bericht des
Magistrats vom 21.07.2008, B 445
Bericht des
Magistrats vom 19.06.2017, B 198
Bericht des
Magistrats vom 17.08.2018, B 272
Bericht des
Magistrats vom 29.07.2019, B 261
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit Versandpaket: 31.01.2007 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.02.2007, TO I, TOP
32 Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 19 wird unter
Berücksichtigung des Schreibens des Stadtkämmerers vom 14.02.2007
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) REP und NPD (=
Ablehnung) 9. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 27.02.2007, TO I, TOP 5
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 19 wird unter
Berücksichtigung des Schreibens des Stadtkämmerers vom 14.02.2007
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG und FAG (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Enthaltung) REP und NPD (=
Ablehnung) 10. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2007, TO I, TOP 6
Beschluss: Der Vorlage M 19 wird unter Berücksichtigung des
Schreibens des Stadtkämmerers vom 14.02.2007 zugestimmt.
Abstimmung:
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE.WASG, FAG, REP
und NPD (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en):
§ 1472, 10. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2007 Aktenzeichen: 11 1