Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.06.2019, ST 1050 Betreff: Umbau des Wendehammers am
Atzelbergplatz Wie in ST 823/2017 ausgeführt, ist
vorerst keine Instandsetzung oder Erneuerung des Wendehammers erforderlich.
Basis für diese Entscheidung sind die Straßenzustandsdaten. Der Wendehammer
entspricht der Zustandsklasse 2 und befindet sich damit in einem guten
baulichen Zustand. Die Klassifizierungen 1 bis 5 beschreiben den
Straßenzustand, wobei 1 die beste, 5 die schlechteste Bewertung darstellt.
Darüber hinaus stehen keine Bau- und
Restmittel der abgeschlossenen Baumaßnahmen in der entsprechenden Produktgruppe
des Haushalts für die Umgestaltung des Wendehammers zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
03.12.2018, EA 276