Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2019, ST 1050
Betreff: Umbau des Wendehammers am Atzelbergplatz Wie in ST 823/2017 ausgeführt, ist vorerst keine Instandsetzung oder Erneuerung des Wendehammers erforderlich. Basis für diese Entscheidung sind die Straßenzustandsdaten. Der Wendehammer entspricht der Zustandsklasse 2 und befindet sich damit in einem guten baulichen Zustand. Die Klassifizierungen 1 bis 5 beschreiben den Straßenzustand, wobei 1 die beste, 5 die schlechteste Bewertung darstellt. Darüber hinaus stehen keine Bau- und Restmittel der abgeschlossenen Baumaßnahmen in der entsprechenden Produktgruppe des Haushalts für die Umgestaltung des Wendehammers zur Verfügung.