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Frankfurter Programm zur Mietwohnungsbauförderung/Neufassung Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Mietwohnungsbauförderung/Neufassung Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt 1.2.1 wie folgt durch den neuen Punkt d) ergänzt (kursiv): (...) d) Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen. Begründung: Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe in der Vorlage M 72 konterkariert.

Inhalt

Antrag vom 11.05.2018, NR 579

Betreff: Frankfurter Programm zur Mietwohnungsbauförderung/Neufassung Richtlinie zur Vergabe von Wohnungsbaudarlehen und Gewährung von Zuschüssen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die neue Fassung der Richtlinie wird im Punkt

  1. 2.1 wie folgt durch den neuen Punkt
    • d)ergänzt (kursiv): (...)
    • d)Gebäude, die eine um mindestens 30 Prozent gegenüber den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung (EnEV in der jeweils gültigen Fassung) verbesserte Energieeffizienz aufweisen. Begründung: Die Kosten für den Wohnungsneubau werden nicht zuletzt durch hohe Baustandards, insbesondere hinsichtlich der Energieeffizienz in die Höhe getrieben. Daher ist es widersinnig, ausgerechnet solche Bauvorhaben fördern zu wollen, deren Realisierungskosten aufgrund der geltenden Förderrichtlinien besonders hoch sind. Die finanziellen Anreize sind für potentielle Investoren eher gering. Um die Anreize zu erhöhen, ist es daher geboten, die Förderrichtlinien weniger streng zu formulieren. Ziel muss es sein, möglichst viel Wohnraum, auch für Studierende in Frankfurt zu errichten. Dieses primäre Ziel wird durch die Vorgabe in der Vorlage M 72 konterkariert.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 13.04.2018, M 72 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 16.05.2018

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

Sitzung 21
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 11
Angenommen
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 579 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
AFD BFF FDP
Sitzung 22
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 22
Angenommen
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 579 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke
Ablehnung:
AFD BFF FDP
Sitzung 24
Stadtverordnetenversammlung
TO I, TOP 6
Angenommen
1. Der Vorlage M 72 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 579 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Pawlik, Tafel-Stein, Zieran, Dr. Kochsiek, Stock, Yilmaz und Dr. Römer sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke Frankfurter ÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AFD BFF FDP
Sitzung 25
KAV
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage NR 579 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 2722,

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