Rahmenplan Höchst
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M
107 Betreff:
Rahmenplan Höchst Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.12.2000, § 7481 1. Dem
vorgelegten Rahmenplan Höchst wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird
beauftragt, a) aktiv auf die Eigentümer von problembehafteten
Liegenschaften zuzugehen, sie im Sinne der Ziele des Rahmenplans zu beraten und
auf wirtschaftliche Fördermöglichkeiten hinzuweisen, b) einen
Bebauungsplan aufzustellen, mit dem Ziel die gewachsene Nutzungsmischung mit
ihren jeweiligen Schwerpunkten Wohnen bzw. wohnverträgliches Gewerbe /
Dienstleistungen zu sichern gegen störendes Gewerbe, insbesondere die
Nutzungszonierung so zu regeln, dass Nutzungen wie etwa Spielhallen,
Vergnügungsstätten, Sexshops u.ä. ausgeschlossen werden bzw. nur an begrenzten
Standorten zulässig sind, an denen derartige Nutzungen nicht stören,
c) einen Bebauungsplan aufzustellen für den Straßendurchstich
Zuckschwerdtstraße / Kasinostraße. Begründung: Rahmenplan Höchst A. Zielsetzung Mit einer Rahmenplanung sollen ausgehend von
Strukturuntersuchungen des Stadtteils - die Bindungen, - die Mängel und die - Chancen von Höchst herausgearbeitet werden. Als engeres Untersuchungsgebiet umfasst die
vorgelegte städtebauliche Rahmenplanung die Innenstadt von Frankfurt Höchst
zwischen: - der
Bahntrasse im Norden in Hochlage und dem Main im Süden sowie - zwischen dem Werksgelände des
Industrieparks im Westen und der Stadtteilgrenze zu Nied im Osten. Das Plangebiet umfasst die
historische Altstadt - mit Schloss und Justinuskirche, der östlich gelegenen
Stadterweiterung "Höchster Neustadt" mit dem Bolongaropalast sowie dem in
nachfolgenden Entwicklungsphasen zusammengewachsenen Stadtgefüge bis zum
"Höchster Westend" aus der späten Gründerzeit. Aus dem Jahre 1991 liegt eine vom Magistrat
herausgegebene Rahmenplanung für den Stadtteil Frankfurt Höchst vor. Dieses vor
mehr als 10 Jahren erarbeitete städtebauliche Rahmenkonzept konnte in einzelnen
Aspekten auch weiterhin als Grundlage herangezogen werden. Jedoch führten
in Höchst in den letzten Jahren veränderte Rahmenbedingungen, insbesondere im
wirtschaftlichen Sektor, zu entsprechend veränderten Sachlagen. Die heutige Situation im Stadtteil ist von diversen
Fehlentwicklungen gekennzeichnet, die sich auffallend im Bereich der Innenstadt
zeigen. Die Schließung des Kaufhauses Hertie in der Königsteiner Straße und der
andauernde Leerstand des Kaufhausgebäudes kennzeichnen besonders die
problematische Situation des Geschäftszentrums. Mehrere unterschiedliche Faktoren zeigen die
gegenwärtige Problemlage des Stadtteils: - ein Abwärtstrend im Geschäfts- und
Versorgungszentrum, insbesondere um die Königsteiner Straße - dies gilt
gleichermaßen für die Gastronomie, - minder genutzte, brach fallende Teilbereiche im
Stadtgebiet bzw. einzelne mangelhafte, minder genutzte Gebäude, - strukturelle Mängel in der
Verkehrsabwicklung der Innenstadt einschließlich der ungeordneten
Parkplatzsituation, -
mangelnde Qualität des öffentlichen Raumes, - die anhaltende Umstrukturierung im
gewerblich-industriellen Sektor, mit deutlichem Rückgang an
gewerblich-industriellen Arbeitsplätzen am traditionellen Industriestandort
Höchst, - und nicht zuletzt
die daraus resultierenden nachteiligen Folgen für die Entwicklung des
Stadtteils, wie für die Sozialstruktur in einzelnen Quartieren, die Qualität
der innerstädtischen Wohnlagen einschließlich der Wohnungsstandards (Stichwort
soziale Segregation). Die Beziehung zwischen dem Industriepark Höchst und
dem Stadtteil hat sich in verschiedener Hinsicht geändert. Die
Beschäftigtenzahl im Industriepark ist insgesamt wieder angestiegen und
inzwischen höher als im Jahr 1999, d.h. vor der Auflösung der Hoechst AG.
Allerdings sind die "neuen Beschäftigten" überwiegend höher qualifizierte
Angestellte, die bisher kaum in Richtung Höchst orientiert sind - weder als
Bewohner noch als Besucher bzw. Kunden; im Unterschied zu den "Rotfabrikern",
die sich traditionell in Höchst versorgten. Zusätzlich wird die Verbindung des
Industrieparks zu Höchst geschwächt mit dem Ausbau der Werkserschließung
Tor-Süd (vom Schwanheimer Knoten) zu einer leistungsfähigen Hauptzufahrt.
Neben den derzeitigen Mängeln in Höchst sollen die vorhandenen Positiva
des Stadtteils als gewachsenem Geschäfts- und Wohnstandort und ihre
Entwicklungschancen aufgezeigt werden. Es gilt die Alleinstellungsmerkmale von
Höchst, seine Unverwechselbarkeit, als Leitbild der Revitalisierung
herauszustellen: -
die Lage der Stadt am Main und an der Niddamündung, privilegiert hoch über dem
Fluss gelegen, mit Blick über die Ebene und auf den Vordertaunus, - ihre jahrhunderte lang
eigenständige Stadtgeschichte, die das gesamte Stadtbild bis heute prägt,
- die historische Altstadt mit
ihrer hohen bau- und kunstgeschichtlichen Bedeutung - einzigartig innerhalb des
Frankfurter Stadtgefüges - mit dem mittelalterlichen Stadtschloss und seinem
Park sowie der Justinuskirche als ältester Kirche Frankfurts, - der Bolongaropalast als Sinnbild
der Stadterweiterung "Höchster Neustadt" aus der Zeit des Merkantilismus,
- die gewachsene, kleinteilige
Stadtstruktur mit ihren vielfältigen Funktions- und Nutzungsmöglichkeiten und
mit unverwechselbaren, ursprünglichen Erlebnisräumen wie z.B. der Altstadt. Die
räumliche Verflechtung von Wohnen, Einkaufen, Kultur und Gastronomie ist ein
Potential urbaner Qualitäten, das vielerorts in den neu gebauten Ortslagen
vermisst wird; - die
großzügige, breite Uferzone am Main, als Entwicklungsmöglichkeit zu einem
naturnahen Feizeit- und Erholungsbereich in direkter Verbindung zur Innenstadt
Höchst. Die Stadt
Frankfurt will die Umkehr der bisherigen Entwicklung einleiten und die
Stabilisierung sowie die Entwicklung der Potentiale von Höchst nachdrücklich
betreiben. Als
städtebauliches Leitkonzept zeigt die Rahmenplanung die langfristig angestrebte
Entwicklungsrichtung für Höchst. Unterschiedliche Belange und die aus
städtebaulicher Sicht notwendigen und sinnvollen Veränderungen werden in
planerischen Vorschlägen dargestellt und zusammenfassend charakterisiert. Dabei
sind einzelnen Themenfelder für die Gesamtentwicklung des Stadtteils nicht
unabhängig von einander zu bewerten. Sie sind miteinander verknüpft und
bedingen sich gegenseitig in den Entwicklungszielen. Die notwendige, von allen
Beteiligten geforderte Revitalisierung von Höchst ist jedoch nicht nur von den
Initiativen im politischen Bereich abhängig. Gerade bei der konkreten Umsetzung
von Entwicklungsplanungen sind die Handlungsspielräume der Kommune begrenzt.
Dieses Ziel ist nur zusammen mit unternehmerischem Engagement vor Ort und mit
den Bürgern zu erreichen. Der Rahmenplan wird in größeren Zeitabständen
fortgeschrieben, um auf neue oder veränderte Problemlagen der Stadtentwicklung
eingehen zu können. B. Alternativen - Keine -
C. Lösung Mit dem Beschluss des Rahmenplanes wird dem
Magistrat eine Handlungsgrundlage gegeben, um auf verschiedenen Ebenen Anstöße
geben zu können und tätig zu werden. Mit dem Instrument des städtebaulichen
Rahmenplanes soll in wirtschaftsstruktureller, städtebaulicher und
sozialstruktureller Hinsicht eine positivere Entwicklung in Höchst in Gang
gesetzt werden.
D. Kosten Mit dem Beschluss des städtebaulichen Rahmenplans
werden keine unmittelbaren Kosten verursacht. Der Rahmenplan gibt in seinen wesentlichen Teilen
planerische Entwicklungsrichtungen für private Grundstücke vor. Zur Realisierung von Maßnahmen für
die Stabilisierung der Wirtschaftsstruktur, für den öffentlichen Raum und zur
Verkehrsneuordnung werden gesonderte Vorlagen erarbeitet. Anlage 1 (ca. 1,2 MB) Anlage Ra
hmenplan_Hoechst_I_Deckblatt (ca. 13,3 MB) Anlage Rahmen
plan_Hoechst_Teil_II (ca. 10,8 MB) Anlage Rahme
nplan_Hoechst_Teil_III (ca. 10,2 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
30.08.2006, NR 105
Antrag vom 13.09.2006,
NR 129
Antrag vom
30.07.2006, OF
113/6
Antrag vom 11.08.2006, OF 114/6
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2010, M 12
Vortrag des
Magistrats vom 09.12.2011, M 229
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 6
Versandpaket: 07.06.2006 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6
am 27.06.2006, TO I, TOP 45 Beschluss: a) Die Beratung
des Tagesordnungspunktes wird wegen Beratungsbedarfs bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage M 107 ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 2. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 03.07.2006, TO I, TOP
11 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
2. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 04.07.2006, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP und FAG
3. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 11.07.2006, TO II, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 107 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
4. Sitzung des OBR 6
am 29.08.2006, TO I, TOP 10 Beschluss: 1.
a)
Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird unter Hinweis auf die zum
Rahmenplan Höchst geplante Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und
Bürger bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 107 ebenfalls
zurückzustellen.
2. Die Vorlage OF 113/6 wird in der vorgelegten
Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF
114/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme 3. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 04.09.2006, TO I, TOP
12 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FAG und BFF gegen LINKE.WASG (= Prüfung und Berichterstattung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FDP und REP (M 107 =
Annahme) 3. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 05.09.2006, TO I, TOP 8
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE
und FDP; FAG ( = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE.WASG, REP (M 107 und
NR 105 = Annahme) 4. Sitzung des Haupt-
und Finanzausschusses am 12.09.2006, TO I, TOP 44 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
Die Vorlage NR 129 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
zu 3.
CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG und
FAG (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1:
REP (M 107 und NR 105 = Annahme, NR 129 = Ablehnung) NPD (M 107 und NR
105 = Annahme, NR 129 = Enthaltung) ÖkoLinX/E.L. (M 107 und NR 105 =
Annahme) 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 14.09.2006, TO I, TOP 9 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 107 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2.
Der
Vorlage NR 105 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
3.
a) Die Vorlage NR 129 wird dem Magistrat zur Prüfung und
Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten
Heumann, Tafel, Dr. Hambrock, Dr. Weyland und Baier dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. M 107: CDU, SPD,
GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L.
zu 2.
NR 105: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG,
BFF, REP, NPD und ÖkoLinX/E.L. zu 3.
zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE.WASG, FAG und
ÖkoLinX/E.L. (= Annahme) sowie REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)
5. Sitzung des OBR 6
am 26.09.2006, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 130 2006
1.
Der Vorlage M 107 wird zugestimmt.
2.
Die
Vorlage NR 105 dient zur Kenntnis. 3.
Die
Vorlage OF 114/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige
Annahme zu 2. Einstimmige
Annahme zu 3. Einstimmige
Annahme Beschlussausfertigung(en): § 638, 5. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.09.2006 Aktenzeichen: 61 00